News Sex in „Second Life“ kann strafbar sein

Der Daedalus schrieb:
Sprich: Virtuell ausgelebte Pädophilie.

Und? Ums ganz platt auszudrücken: besser, als wenn er ein echtes Kind missbraucht. Das ist aber wirklich zu platt und wird garantiert missverstanden. Deshalb ein wenig ausführlicher.

Vom gemeinen Bundesbürger wird angenommen, dass Pädophilie eine Krankheit ist. Ich vermute mal, dass dieser Gedanke auch hinter Deinen Äußerungen steckt. Diese Krankheit, so meint der Volksmund, kann/muss beseitigt werden, wobei immer wieder schnell der Ruf nach Kastration aufkommt. Als ob Kindesmissbrauch nur mit dem Schnulles begangen werden kann!

Pädophilie ist aber keine Krankheit. Es ist nur eine andere Form der Sexualität, genauso wie Homo-, Hetero- oder Bisexualität (wobei das eher Überbegriffe sind, darunter gibt es zahlreiche Facetten). Das "Problem" an der Pädophilie ist, dass sie gesellschaftlich nicht akzeptiert ist. Das muss man sich immer vor Augen halten: wäre sie es, gäbe es kein Problem.

Natürlich tragen die Kinder einen Schaden davon. Und deswegen müssen sie auch beschützt werden. Das ist aber meine Meinung, und die wiederum ist gesellschaftlich geprägt. Und ich gehe soweit, zu behaupten, dass auch der Schaden, den Kinder davon tragen, durch unsere Gesellschaft entsteht. Denn die ist darauf ausgerichtet, Kindern nichts von Sexualität zu erzählen. Bis sie dann 12/13 sind, um dann im Sexualkundeunterricht "aufgeklärt" zu werden.

BTW, wem haben wir das zu verdanken? Richtig, den Kirchen, den Pfaffen mit dem Stock im Arsch. Der Islam ist auch nicht besser. Andere Religionen halte ich mich mal zurück, dazu kann ich nichts sagen.

Im alten Griechenland war Sex mit Kindern ganz normal. Dort galt es als "chic", sich einen Lust"knaben" zu halten. Niemand hatte etwas dagegen, aber der Verkehr unterlag strengen Regeln. Ganz offensichtlich haben die Kinder damals keinen Schaden davon getragen, denn sonst würden wir den Trupp garantiert nicht als Wiege unserer Zivilisation ansehen.

Um mal wieder die Kurve zum roten Faden zu finden: wie ich schon sagte, ist Pädophilie nur eine andere Form der Sexualität. Den Pädophilen ist es aber gesellschaftlich untersagt, Sex mit Kindern auszuüben. Mal ganz ehrlich, Jungs: bindet Euch mal 4 Wochen lang nen Knoten in die Wurst, dann bespringt Ihr auch alles, was nicht bei Drei auf den Bäumen ist. Die "Fälle" spüren einen enormen Druck, weil sie nicht dürfen, was sie eigentlich wollen bzw. müssen. Manche können diesen Druck kontrollieren, andere nicht, und das führt zur Katastrophe.

Was spricht also dagegen, dass sich die Menschen virtuell "abreagieren"? Und das ist genau die gleiche Thematik wie bei "Killerspielen": wenn der Mensch Aggressionen aufbaut, dann kann er sie da drin abbauen. Druck "ablassen".

Und jetzt ist der Zeitpunkt, auf den Text zu verweisen, den ich in einem parallel laufendem Thread dummerweise gepostet habe: https://www.computerbase.de/forum/t...-kinderpornografie.264877/page-2#post-2624807

Gruß
Morgoth
 
Der Daedalus schrieb:
Ja das hat sehr viel mit dem Thema zu tun, denn in "Second Life" ist es möglich, dass ein virtueller Erwachsener Avatar und ein virtueller Kindlicher Avatar miteinander Sex haben.
Sprich: Virtuell ausgelebte Pädophilie.

Oder sollen wir jetzt andere Spiel anführen in denen das brutale misshandeln von Menschen wichtigster Teil des Handlungsstrangs ist?

Was hat das mit dem Vergewaltigen und Ermorden von Kindern zu tun ? Was haben sexuelle Darstellungen in Second Life mit Spielen, in denen brutales Misshandeln Zweck ist, damit zu tun ?
Irgendwas ist doch bei dir nicht in Ordnung, wenn du solche Verbindungen herstellst. Das ist sowas von absurd, dass man nur noch mit dem Kopf schütteln kann.

Der Daedalus schrieb:
Doch haben unsere Einstellung gegenüber virtueller Verbrechen eben auch immer etwas mit der Realität zu tun.
Wer erlauben will, dass im virtuellen Leben Kinder vergewaltigt werden, der muss sich vorwerfen lassen, dass er damit dann auch die "Verrohung" der Gesellschaft in der realen Welt vorantreibt.

Das ist ganz grober Bullshit und eine bösartige Unterstellung gegenüber jedem, der die virtuelle Welt als solche betrachtet, nämlich _nicht Realität_. Letztendlich bleibt es jedem selbst überlassen, was er in seinen Gedanken und in der Virtualität tut, solange andere dadurch nicht zu schaden kommen.
Es ist auch völlig absurd hier das Totschlagargument "Vergewaltigung von Kindern" ins Spiel zu bringen. Wo wird denn in Second Life vergewaltigt? Das ist überhaupt nicht möglich. Du "argumentierst" hier völlig fernab der Tatsachen.


Der Daedalus schrieb:
Ich spreche von Grundwerten und nicht von einer 1:1 Umsetzung des StGB in der virtuellen Welt.

Du sprichst vor allem von deinen persönlichen Moralvorstellungen. Die Grundwerte sind bereits völlig ausreichend in den vorhandene Gesetzen geschützt und es bedarf entgegen deiner Ansicht keiner neuen Gesetze um irgendwelche virtuellen Welten zu reglementieren.



Der Daedalus schrieb:
Kommt wirklich niemand zu Schaden?!

Wie sieht es mit der Gesellschaft als solcher aus? Diese erleidet IMO einen massiven Schaden dadurch, dass Grundwerte der moralischen Vorstellung verkauft werden.


Das ist doch ein völlig nutzloser Allgemeinplatz, den du hier anbringst und eine unzulässige Umkehr der Beweislast dazu. Du forderst doch neue Gesetze, dann musst du auf aufzeigen, wo konkret Menschen zu Schaden kommen. Die bloße Aussage, dass du persönlich irgendwo im Bereich der Gesellschaft eventuell einen Schaden sehen willst, reicht dafür noch lange nicht aus. So kann ein Rechtsstaat nicht funktionieren.


Der Daedalus schrieb:
Oder wie sieht es mit den Opfern realer Gewalt aus? Wie sieht es mit den opfern realer Kinderschänder aus, die auf einmal erfahren müssen, dass ihre Peiniger jetzt virtuell sogar völlig legitim kleine Kinder vergewaltigen dürfen?

Da haben wir ihn wieder: den von dir erfundenen Zusammenhang zwischen virtueller und realer Welt, den du als gegeben hinnimmst. Und in dem Zusammenhang wieder die ultimative Moralkeule mit der Vergewaltigung von kleinen Kindern. Das widert mich wirklich an.


Der Daedalus schrieb:
Das StGB ist hier anscheinend Eindeutig! Auch die virtuelle Darstellung von Kinderpornographie ist ein verbrechen. Keine Gesetzesänderung sondern schon lange geltendes Recht im deutschen Rechtssystem.

Stimmt. Ich hatte auch nicht gesagt, dass virtuelle Kinderpornografie legalisiert werden soll. Im Gegenteil. Ich verwehre mich lediglich vehement gegen das ständige Erwähnen von ermordeten und geschändeten Kindern in einem Atemzug.


Der Daedalus schrieb:
Welches Grundrecht wird bitte sehr durch ein Verbot von virtueller Pädophilie beschnitten?!

Kennst du den Roman "Lolita" ? Ich wette nicht. Zählt zu den wichtigsten Werken der Weltliteratur. Auch das ist ein ganz klarer Fall von virtueller Pädophilie.


Der Daedalus schrieb:
Denn neben den Grundrechten ist eben auch eine gewisse Wertevorstellung immanent wichtiger Teil unserer Gesellschaftsordnung.
Und Grundrechte können durchaus eingeschränkt werden wenn dadurch diese Wertevorstellung geschützt wird.


Freiheit ist auch ein Wert. Den ich allemal höher einschätze als eine wirre Paranoia.



Der Daedalus schrieb:
Diese "Anarchie" in der virtuellen Welt wird irgendwann zwangsläufig dazu führen, dass die Grenzen in der echten Welt immer weiter verschwimmen und irgendwann dann auch fallen.

Purer Blödsinn. Dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkte oder gar Beweise.




Speedy_2
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Diverse ??? entsorgt, Regeln lesen bitte.)
Am ende heißt es dann, Sie haben den PC von Kinderschändern durchwühlt und Pornospiele gefunden!
Das ist der beweiß dafür, dass Pornospiele aus normalen harmlosen Menschen wilde Kinderschänder macht!

Alle Art von Spielen sofort verbieten! -_-
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Diverse !!! entsorgt, Regeln lesen bitte.)
Also das einzige was unserm Staat und unsere Gesellschaft da helfen könnte ist die totale Überwachung, wie es aussieht sind wir auf den besten weg dahin, naja bald werden auch meine Träume überwacht und ich komm ins Gefängnis wenn ich von Tiersex oder änliches Traümen sollte.
In der virtuellen Welt kann man keine Verbrechen begehen und deshalb darf man auch nicht dafür bestraft werden, egal was man tut.
Mfg
 
ich kenne Second Life. Aber für mich stellt sich noch die Frage, wann die die Waffen verbieten werden, denn mit den Waffen kann man auf andere Leute schießen und natürlich auch auf die Tier ähnlichen Avatare
 
Man sollte die Altersbegrenzung für dieses Spiel ab18 setzen....so hätte man das problem gelöst
 
Gibt es zwar schon für den erwachsenen bereich, aber das ändert nichts an der tatsache, dass die kiddies von heute sich noch nie um solche regeln geschert haben.

Desweitern ist es doch menschenverachtend, wenn man dort dann auch noch sex mit tieren und kleinen kindern haben kann.

die entwickler sollten sich mal fragen, ob sie da nicht ihre geheimen fantasien öffentlich für andere zugänglich machen. :kotz:
 
Homer Jay S. schrieb:
Man sollte die Altersbegrenzung für dieses Spiel ab18 setzen....so hätte man das problem gelöst

Das reguläre Spiel ist ab 18 ! Es gibt aber auch einen speziellen, abgetrennten Kinderbereich.
Hier streitet man aber über den regulären Bereich, wo reale Minderjährige keinen Zugang haben.

http://secondlife.com/corporate/tos.php schrieb:
2.2 You must be 13 years of age or older to access Second Life; minors over the age of 13 are only permitted in a separate area, which adults are generally prohibited from using. Linden Lab cannot absolutely control whether minors or adults gain unauthorized access to the Service.

You must be at least 13 years of age to participate in the Service. Users under the age of 18 are prohibited from accessing the Service other than in the area designated by Linden Lab for use by users from 13 through 17 years of age (the "Teen Area"). Users age 18 and older are prohibited from accessing the Teen Area. Any user age 18 and older who gains unauthorized access to the Teen Area is in breach of this Agreement and may face immediate termination of any or all Accounts held by such user for any area of the Service. If you reside in a jurisdiction where the age of majority is greater than 18 years old, you are prohibited from accessing the Service until you have reached such age of majority.

By accepting this agreement in connection with an Account outside the Teen Area, you represent that you are an adult 18 years of age or older. By accepting this agreement in connection with an Account for use in the Teen Area, you represent that (i) you are at least 13 years of age and less than 18 years of age; (ii) you have read and accept this Agreement; (iii) your parent or legal guardian has consented to you having an Account for use of the Teen Area and participating in the Service, and to providing your personal information for your Account; and (iv) your parent or legal guardian has read and accepted this Agreement.

Linden Lab cannot absolutely control whether minors gain access to the Service other than the Teen Area, and makes no representation that users outside the Teen Area are not minors. Linden Lab cannot absolutely control whether adults gain access to the Teen Area of the Service, and makes no representation that users inside the Teen Area are not adults. Adult employees, contractors and partners of Linden Lab regularly conduct their work in the Teen Area. Linden Lab cannot ensure that other users or any non-employee of Linden Lab will not provide Content or access to Content that parents or guardians may find inappropriate or that any user may find objectionable.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke an Speedy2 und Morgoth!

Meine Einstellung spiegelt sich bei euch gut formuliert wieder...
Der Deadalus will hier dauernd seine unausgegorenen Moralvorstellungen und schlichten Faktenverdrehungen anderen Leuten per Gesetz aufdrehen.
Ich muss dazu sagen dass ich noch mit 18 warscheinlich ziemlich das selbe hier gepostet hätte, und die Meinungsfreiheit imho eines der höchsten Kulturgüter ist, das sich die Menschheit in den letzten paar Tausend Jahren mühsam erkämft hat.
Es ist auch gut wenn diese Meinungen sich in Diskussionen und der Politik argumentativ aneinander messen, und so (hoffentlich) zu einem Ausgewogenen Konsens finden.
Ich begrüsse es also dass sich jeder seine Meinung bildet und diese auch argumentativ vertritt!
Wenn es aber um Gesetze geht, hat unser Gesellschaft glaube ich einen guten Grundsatz gefunden, der als Maßstab gelten sollte:
"Persönliche Freiheiten sind nur dort per Gesetz zu beschränken, wo sie die Freiheiten eines anderen einschränken."

Genau der wird mir in letzter Zeit zu oft ignoriert.
Meist sogar noch von Leuten die keine Ahnung von der Thematik haben, und sich der groben Verletzung des obigen Grundsatzes nichtmal schämen..
z.B.: (Landesinnenminister Heribert Rech (CDU) schloss sich Forderungen nach einem Verbot von Killerspielen an:„Das wird das Problem zwar nicht lösen, aber wir können nicht tatenlos zuschauen.“) (lässt sich inhaltlich auf Beckstein und Schünemann übertragen..)


Sowas finde ich sehr bedenklich und Gesellschaftsgefährdender als jede noch so unmoralische Simulation in einer virtuellen Welt!

So, könnte noch mehr schreiben, aber hab jetzt keine Zeit mehr...
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibfehler)
Sex mit Kindern zu haben hat nichts mit "Meinungsfreiheit" zu tun. Das wollen aber viele nicht in den Kopf bekommen.

Hier geht es um die freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Und die Handlungsfreiheit sowie die Möglichkeiten der freien Entfaltung der Persönlichkeit wurde von denen die das Grundgerüst unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens (das Grundgesetz) erschaffen haben, völlig zu Recht an gewisse Grundsätze geknüpft!

So heißt es in Artikel 2 unseres Grundgesetzes

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Das Sittengesetz wurde mit aufgenommen in die Liste der Dinge, die die Freiheit des einzelnen beschränkt.
Nicht ohne Grund, denn eben dieses Sittengesetz (es handelt sich hier nicht um ein explizit ausformuliertes Gesetz) legt Ethik und Moralvorstellungen in unserer Gesellschaft fest.

Es geht hier eben nicht um Moral und Ethik eines Einzelnen, sondern um gewisse moralische und ethische Grundwerte die innerhalb der gesamten Gesellschaft Geltung haben.

Diese moralischen und ethischen Grundsätze sind fester Bestandteil unseres gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenlebens und die Gründerväter der BRD sahen diesen Bestandteil als so wichtig an, dass er im Grundgesetz fest verankert wurde.

Der einzelne kann und darf sich in unserer Gesellschaft eben nur so frei entwickeln, wie es ihm die gesellschaftliche Ethik erlaubt. Dadurch ist sichergestellt, dass eben diese Ethik nicht verfällt und nach und nach zu einem Brei verkommt aus dem keiner mehr so genau herauslesen kann, was nun "gut" und was "böse" ist.

Und wenn eine Gesellschaft keine gemeinsamen ethischen Vorstellungen mehr hat, dann wird diese Gesellschaft über kurz oder lang zerbrechen. Hierfür gibt es in der Geschichte diverse Beispiele.

Wer mir also vorwirft ich würde meine persönlichen ethischen und moralischen Vorstellungen der Gesamtheit aufzwingen wollen, der irrt hier ganz gewaltig. Denn es geht nicht um meine persönlichen Vorstellungen sondern um gesellschaftliche Ethik die für jedes Mitglied unserer Gesellschaft gilt und die Grenzen des Erlaubten aufzeigt.

Ich fordere somit also auch nichts neues, sondern weise lediglich auf ein über 50 Jahre altes Gesetz hin, welches die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wir Moralische und Ethische Werte in der Gesellschaft verankern müssen steht ausser Frage!
Dem Gesetz stimme ich auch zu 100% zu

Den springenden punkt siehst du aber leider nicht.
Damit bist natürlich bei weitem nicht alleine, aber ich persönlich bin der Meinung dass hier etwas beachtet und gewahrt werden muss!
Dieses Gesetz Regelt wie jedes andere angemessene Gesetz das Gesellschaftliche Zusammenleben. Also Interaktion! nur durch interaktion kann ich einen Mitmennschen in seinen Freiheiten einschrängen. auch in seiner Sittenempfindung..
Das Gesetz regelt zum Beispiel Sittenwiedriges Verhalten in der Öffentlichkeit.
Was öffentlich ausgestrahlt werden darf...
Dort prägt es auch die Gesellschaft.

ABER als erwachsener Bundesbürger ist mir nicht verboten zu denken was ich will, oder mich in geschütztem Rahmen meiner Privatsphäre medial zu unterhalten oder mich einvernehmlich mit anderen menschen auszutauschen.
Alles andere wäre Gedankenpolizei und 1984, wo du mir hoffentlich zustimmst.
Genauso darf ich in einvernehmlicher Gemeinschaft sexuell machen und lassen was ich will.
Das war zuletzt in ein paar Staaten in den Usa verboten. hier zum Glück nicht.

Was du hier so reisserisch in den Raum wirfst hat übrigens nichts mit dem Thema zu tun!
Sex mit Kindern zu haben hat nichts mit "Meinungsfreiheit" zu tun. Das wollen aber viele nicht in den Kopf bekommen.

Du sprichst von TATEN, und hast vollkommen recht, und das ist ja bereits sehr robust im Strafgesetzbuch verankert. Ausserdem ging es erstmal um Pornographie in second life mit Pixelavataren.
Ob sich jetzt also ein Pärchen mit Rollenspielen vergnügt, oder Videochatsex praktizieret, oder in den Swingerclub geht, oder mit Pixelavataren in Second Life rummacht, ist im geschützen ab-18-Rahmen in jeder phantasievoll-perversen Art erlaubt!
Auch Jugendlichen ist das ab 14 in den ersten beiden Fällen erlaubt! (und wie ich mich soeben schlaugegoogelt hab im einvernehmlichen Rahmen auch mit Volljährigen.)
In Videospielen darf ich im Rahmen meiner USK Stufe töten soviel ich will!
(erst in Schach, dann in Mario World, Zelda, Oblivion, GtA, Farcry....:p )

Kinderpornos sind verboten weil darin Kinder REAL meist nicht einvernehmlich oder manipuliert sexuellen Handlungen ausgesetzt sind.
Da besteht ein gewaltiger Unterschied, und wer den nicht sieht, der sollte sich mal kräftig hinterfragen...

Grüße der Host
 
Zuletzt bearbeitet:
ABER als erwachsener Bundesbürger ist mir nicht verboten zu denken was ich will, oder mich in geschütztem Rahmen meiner Privatsphäre medial zu unterhalten oder mich einvernehmlich mit anderen menschen auszutauschen.

Das Gesetz ist ganz eindeutig!
Zur Entfaltung der Persönlichkeit gehört auch die Art deines Medienkonsums und auch die Interaktion (physisch oder verbal) mit deinen Mitmenschen.

Genauso darf ich in einvernehmlicher Gemeinschaft sexuell machen und lassen was ich will.
Das war zuletzt in ein paar Staaten in den Usa verboten. hier zum Glück nicht.

Beide Aussagen sind vollkommen falsch!

Du darfst eben nicht, auch nicht in einvernehmlicher Gemeinschaft, machen was du willst!
Und bestimmte Praktiken, bzw. die Auswahl bestimmter Sexualpartner ist in Deutschland noch immer unter Strafe verboten und wird dies in einigen Fällen auch hoffentlich immer bleiben.

Was du hier so reisserisch in den Raum wirfst hat übrigens nichts mit dem Thema zu tun!

Wieso das denn bitte nicht?!

Sex mit Kindern ist eines der Themen in der News. In Second Life ist es möglich, das ein erwachsener und ein kindlicher Avatar miteinander virtuellen Sex haben.
Auch Sodomie ist dort virtuell möglich.

Also ist genau das Thema hier und alles von mir gesagte richtete sich genau auf dieses Thema.

Du sprichst von TATEN, und hast vollkommen recht, und das ist ja bereits sehr robust im Strafgesetzbuch verankert.

Hier widersprichst du vollkommen dem was du wenige Zeilen vorher gesagt hast...

Kinderpornos sind verboten weil darin Kinder REAL meist nicht einvernehmlich oder manipuliert sexuellen Handlungen ausgesetzt sind.
Da besteht ein gewaltiger Unterschied, und wer den nicht sieht, der sollte sich mal kräftig hinterfragen...

Eben das ist der Punkt!

In unserer Gesellschaft ist nicht die "Freiheit des Anderen" die einzige rechtliche Grenze unseres Handelns. Es gibt deren 3 Grenzen:

1.) die Rechte Anderer
2.) die verfassungsmäßige Ordnung
3.) das Sittengesetz (meint die "Allgemein geltende Moral und Ethik")

Durch Artikel 2 GG ist festgelegt, dass all diese 3 Grenzen unser Handeln (egal ob real oder virtuell da beides Teil der persönlichen Entfaltung ist) in gewisse Grenzen weisen.

Nur die erste dieser 3 Grenzen hat mit der "Interaktion" zu tun, sprich mit den Folgen die mein Handeln für einen Anderen haben könnten.
Die beiden anderen Regeln sind weitaus abstrakter. Sie gelten auch, wenn ich durch mein Handeln nicht direkt einer anderen Person Schaden zufüge oder ihre Rechte verletze.
 
Du darfst eben nicht, auch nicht in einvernehmlicher Gemeinschaft, machen was du willst!
Und bestimmte Praktiken, bzw. die Auswahl bestimmter Sexualpartner ist in Deutschland noch immer unter Strafe verboten und wird dies in einigen Fällen auch hoffentlich immer bleiben.

Dann gib mir bitte mal ein Beispiel ausser dem von mir genannten Mindestalter von 14 Jahren und dass keiner schwer verletzt wird?
 
Bauerhorst schrieb:
ABER als erwachsener Bundesbürger ist mir nicht verboten zu denken was ich will, oder mich in geschütztem Rahmen meiner Privatsphäre medial zu unterhalten oder mich einvernehmlich mit anderen menschen auszutauschen.

Hier muss man differenzieren.

Pornografie wird genauso wie jedes andere Produkt durch die Nachfrage beeinflusst. Keine Nachfrage => keine Pornos. Das gilt auch für Kinderpornografie.

Die Akteure in "normaler" Pornografie machen das idR freiwillig. Die Ausnahmen sind genauso illegal wie Kinderpornografie, weil sie dann unter Vergewaltigung fallen.

Durch diese Freiwilligkeit wird das ganze erst legal. Freiwilligkeit setzt aber einen freien Willen (daher kommt das Wort) voraus, und der wird Kindern zu ihrem eigenen Schutz abgesprochen. Das bedeutet, Kinderpornografie entsteht unter Zwang.

Konsum und Besitz von Kinderpornografie erzeugen Nachfrage, und fördern somit etwas Illegales, sind deswegen untersagt. Dieser letzte Schritt ist juristisch vielleicht etwas fragwürdig, aber in meinem Verständnis in Ordnung.

Man darf sich also zu Hause nicht alles anschauen, weil man sich dadurch evtl. zum Mittäter macht.

Im Bereich der Kinderpornografie betrifft das übrigens animierte Figuren und auch statische Zeichnungen (so verstehe ich das Gesetz).

Das wiederum halte ich für unsinnig, weil dadurch niemandem geschadet wird. Im Gegenteil, wie ich schon in einem vorigen Post geschrieben habe, denke ich, dass durch den Konsum solcher "nicht realen" Inhalte mancher Druck abgebaut werden kann, der sich ansonsten vielleicht an falscher Stelle entläd.

Gruß
Morgoth
 
@Bauernhorst

Ein aktuelles Thema Inzest: §173 StGB Klick

Pornographie mit Tieren: §184a StGB Klick

@Morgoth:

Das wiederum halte ich für unsinnig, weil dadurch niemandem geschadet wird. Im Gegenteil, wie ich schon in einem vorigen Post geschrieben habe, denke ich, dass durch den Konsum solcher "nicht realen" Inhalte mancher Druck abgebaut werden kann, der sich ansonsten vielleicht an falscher Stelle entläd.

Unterhalte dich doch mal mit einem Psychiater, der mit solchen Fällen zu tun hat, der wird dir sicher sagen können das:
1.) Ein solches Ventil in Fällen von Menschen die kleine Kinder vergewaltigen und töten nicht funktioniert.
2.) Wohl eine solch "Endtabuisierung" von "gefakter" Kinderpornographie den Effekt hätte, dass Pädophile noch viel schneller zum Täter werden würden.

Aber das nur mal als Schnellschuss in den Raum.

Und auch dich möchte ich auf Artikel 2 GG hinweisen:

Die Rückwirkung unseres Handelns auf dritte ist nicht die einzige Grenze die unser Handeln reglementiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Morgoth schrieb:
überflüssiges Zitat entfernt

Genau das habe ich doch gesagt:
Kinderpornos sind verboten weil darin Kinder REAL meist nicht einvernehmlich oder manipuliert sexuellen Handlungen ausgesetzt sind.
Da besteht ein gewaltiger Unterschied, und wer den nicht sieht, der sollte sich mal kräftig hinterfragen...
EDIT---------------------
Der Daedalus schrieb:
@Bauernhorst

Ein aktuelles Thema Inzest: §173 StGB Klick

Pornographie mit Tieren: §184a StGB Klick

Das erste war zu offensichtlich, deshalb hatt ichs vergessen, und es hat ja klar Gesundheitliche Gründe die den Genpool der Gesellschaft betreffen.

Beim zweiten ist trotz moralisch tieferer Wertung nur von den Verbreitungswegen, nicht aber von der Handlung an sich, oder von abstrakter nicht-realer Form die Rede.

Pornos die mit 18-jährigen sehr auf teen machen sind übrigens auch legal.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost zusammengeführt, bitte "Ändern" - Button nutzen.)
Wieso sollten sie auch verboten sein? Es muss nur klar gestellt werden, dass die Akteure über 18 Jahre sind.

Und das Verbot der Inzest ist keinesfalls eines welches heute noch existiert um unseren Genpool zu schützen ...

Ferner gab es irgendwann mal ein Urteil zum Thema "gleichgeschlechtlicher Sex". Damals noch zum §175 StGB. Dort hat das Bundesverfassungsgericht klar gestellt, dass auch einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Strafe gestellt werden dürfen, wenn diese gegen das Sittengesetz verstoßen.

Man könnte jetzt natürlich dazu auch noch das Verbot einer "necrophilen" Handlung anführen.
Diese ist und bleibt verboten und sie wäre auch dann verboten, wenn der Verstorbene vor seinem Tod erklären würde, dass er/sie kein Problem damit hat, wenn Person X mit ihrem toten Körper sexuelle Handlungen vornimmt.

Also selbst eine einvernehmliche Handlung, welche niemandem direkt schadet ist verboten.
 
Der Daedalus schrieb:
@Bauernhorst

Unterhalte dich doch mal mit einem Psychiater, der mit solchen Fällen zu tun hat, der wird dir sicher sagen können das:
1.) Ein solches Ventil in Fällen von Menschen die kleine Kinder vergewaltigen und töten nicht funktioniert.
2.) Wohl eine solch "Endtabuisierung" von "gefakter" Kinderpornographie den Effekt hätte, dass Pädophile noch viel schneller zum Täter werden würden.

Aber das nur mal als Schnellschuss in den Raum.


Genau, ein frei erfundener Schnellschuss nämlich.
Es gibt überhaupt keine wissenschaftliche Grundlage für deine Thesen. Es gibt dazu lediglich unbewiesene Theorien, die sich oft widersprechen.


Speedy_2
 
Ah, der Herr schmeißt wieder mit Behauptungen um sich.

Der Daedalus schrieb:
Unterhalte dich doch mal mit einem Psychiater, der mit solchen Fällen zu tun hat, der wird dir sicher sagen können das:

Wie wäre es, wenn Du das mal tust. Es gibt da nämlich mindestens zwei Seiten, genau wie bei Killerspielen.

Die Rückwirkung unseres Handelns auf dritte ist nicht die einzige Grenze die unser Handeln reglementiert.

Irgendwie kann ich den Satz da nicht finden. Da steht etwas von Sittengesetz als Grenze, meinst Du das? Das "Sittengesetz" kann sich jederzeit ändern. Prostitution ist inzwischen auch erlaubt. War es lange Zeit nicht. Pornografie auch nicht.

Wenn das aktuelle "Sittengesetz" besagt, dass Kinderpornografie in jedweder Form verboten ist, so hat man sich daran zu halten. Man kann aber daran arbeiten, dass die virtuelle Darstellung (und vielleicht auch die virtuelle Ausführung) in der Zukunft zulässig wird. Zur Zeit wäre ein Volksentscheid in der Beziehung wohl klar negativ (guck, da würde direkte Demokratie sogar in Deinem Sinne funktionieren). Und solange Pädophilie als Krankheit aufgefasst wird und nicht als eine andere Form der Sexualität wird sich daran nichts ändern. War bei der Homosexualität nicht anders. Das hat auch sehr lange gedauert, bis das überhaupt ansatzweise toleriert war.

Gruß
Morgoth
 
@Speedy:

Es ging mir lediglich darum der "Ventiltheorie" die hier Morgoth mal eben schnell in den Raum gestellt hat einen Gegenpol zu bieten der, wie ich ja selbst eingestand, auf einer ebenso unbelegten Wissensbasis fußt wie die Aussage von Morgoth selbst.

Wenn das aktuelle "Sittengesetz" besagt, dass Kinderpornografie in jedweder Form verboten ist, so hat man sich daran zu halten.

Dann hätten wir das somit dann ja geklärt.

Danke nächstes Thema!
 
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