News Sex in „Second Life“ kann strafbar sein

Der Unterschied zwischen

Der Daedalus schrieb:
mit einem Psychiater, der mit solchen Fällen zu tun hat, der wird dir sicher sagen können

und

Morgoth schrieb:
denke ich, dass durch den Konsum solcher "nicht realen" Inhalte mancher Druck abgebaut werden kann

ist Dir aber bekannt? Oder?

Danke nächstes Thema!

Also braucht man über unsere Gesetze nicht diskutieren? Was sind die? Gottgegeben?

Verstehst Du vielleicht so langsam, wo mein Problem mit Deinem Verständnis von Gesellschaft und Demokratie liegt?

Gruß
Morgoth
 
Natürlich kann man über Gesetze diskutieren ...

Allerdings nicht über unsere Verfassung, denn die ist "Gottgegeben" in ihrem Wesensgehalt.

Da die "Sittengesetze" aber kein festgeschriebenes Gesetz sind musst du hier dann anfangen die Gesellschaft anzusprechen. Der Gesellschaft muss du klar machen, dass es in Ordnung sei, wenn jemand virtuell Sex mit Kindern hat. Du hast deine Argumente vorgebracht, ich für meinen Teil sehe dort kein Argument, welches mich bewegen könnte meine Moralvorstellungen und meine Ethik zu überdenken.

Also sprich den Rest an und wenn du es schaffst, dass die Menschen in Deutschland in der Masse auf einmal ihre Ethik in diesem Punkt zu überdenken dann hast du es geschafft und kannst über eine Verfassungsklage eine Änderung des StGB im entsprechenden Paragraphen zu erwirken.
 
Der Daedalus schrieb:
Allerdings nicht über unsere Verfassung, denn die ist "Gottgegeben" in ihrem Wesensgehalt.

Na denn. Dann gehen wir am besten alle brav in die Kirche und beten.

Die Ewigkeitsklausel gilt nicht für alle Paragraphen des Grundgesetzes.

Da die "Sittengesetze" aber kein festgeschriebenes Gesetz sind musst du hier dann anfangen die Gesellschaft anzusprechen.

Exakt das meinte ich.

Du hast deine Argumente vorgebracht, ich für meinen Teil sehe dort kein Argument, welches mich bewegen könnte meine Moralvorstellungen und meine Ethik zu überdenken.

Ich habe nichts anderes erwartet.

Gruß
Morgoth
 
Zurück
Oben