Shop überweist Geld von Retoure nicht - was tun?

Es handelt sich um Planet4one. Sind knapp über 100€.

Ich hab da auch nur per Vorkasse bestellt weil ich schon mehrmals bei denen bestellt habe und es nie Probleme gab. Wollte mir so den saftigen Paypal-Aufschlag sparen.

Wie es aussieht ist das nix neues bei dem Laden.
Hab mal eben bei GH nachgeschaut.

In Bewertung 1585 ist selbiges zu finden.
Gutschrift erst nach setzen einer Frist und drohen mit einem Anwalt.


Einen Rechtsschutz hab ich. Könnte also mit diesem bzw. einem Anwalt drohen.

Momentan schwank ich zwischen morgen nochmal anrufen und den scheiß Laden zusammenschreien das ich mein Geld bis Ende der Woche will sonst gehts zum Anwalt

und

gleich ein Schreiben aufsetzen und darin eine Frist setzen.
 
Grundsätzlich folgendes:

Naja, nur weil das in den AGB´s steht, muss es nicht unbedingt gültig sein.
AGB´s können durchaus nichtig sein auch wenn sie unterschrieben sind, aber ich will hier jetzt keine AGB-Kontrolle anleiern.

In dem konkreten Fall:

Die Fristsetzung ist hier entbehrlich und das Unternehmen hat in der Tat 30 Tage Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

@ Heen:

Du hast die Aussage generell getätigt und da ist sie schlichtweg falsch.
Bei den entsprechenden AGB´s hast du Recht.
Hier ist es unabdingbar zu differenzieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Majestro1337 schrieb:
das hat nichts mit armut zu tun, sondern weil ich nicht einsehe für die selbe dienstleistung mehr als doppelt soviel zu bezahlen und ich aus prinzip kein geld verschwende.
zu deinen arbeitszeiten: wenn du nie da bist dann musst du am ende auch zur post und dein paket selbst abholen - fail!

1. mal abgesehen davon, dass vorkasse im regelfall länger dauert... keine ahnung, wo du einkaufst, aber die läden, wo ich einkaufe, sind es, wenn überhaupt, vielleicht mal 2-4 euro, die es mich "kosten"... und dafür dann so einen ärger riskieren? dafür sind mir meine nerven zu schade.
2. paket abholen? familie regelt.
 
Achso, planet4One. Die sind schon scheiße. Bei mir konnten sie nicht mehr liefern, wobei ich vermute, dass sie nicht wollten, da der Preis mittlerweile bei allen anderen Händlern höher war. Die Kreditkarte war natürlich längst belastet.

Deren Geizhalsbewertungen halte ich im übrigen auch für manipuliert. Naja. Jedenfalls kann es bei denen schon mal dauern. Ich würde ruhig bleiben, warte nochmal 14 Tage. Dann mal 'ne Frist setzen, so dass sie spätestens danach in Verzug sind, und wenn das nicht klapp, musst halt 'n gerichtliches Mahnverfahren anstreben.

Wenn jemand nicht zahlen will, sind 14 Tage gar nichts. Du hast nicht umsonst 3 Jahre Zeit. Also ruhig abwarten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na ja, ich habe mir die AGB zweier bekannter Online-Shops vorgenommen (bei Planet4one steht das Gleiche drin), dazu meine Kenntnis von AGB anderer Unternehmen (B2B und B2C ;)) und dann schlussgefolgert, dass bei gültigem Widerruf 30 Tage Frist zur Rückerstattung der Leistungen üblich sind. Warum soll ich defferenzieren, wenn es einen konkreten Fall zu beurteilen gilt.
 
n0rm schrieb:
30 Tage musst du abwarten, wie Heen schon gesagt hat.

was für ein schwachsinn... ich darf aus der AGB zitieren:

4.2 4.2 Widerrufsfolgen:
"[...]Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang."

bei entsprechender fristsetzung also auch deulich früher.

@threadstart

schriftlich (nicht per mail) frist setzen, üblich dürften 7 tage (wurde ja schonmal gesagt) sein, in der zeit machst du dich über mahnbescheide schlau. dazu braucht es keinen RA.
Ergänzung ()

Heen schrieb:
und dann schlussgefolgert, dass bei gültigem Widerruf 30 Tage Frist zur Rückerstattung der Leistungen üblich sind. Warum soll ich defferenzieren, wenn es einen konkreten Fall zu beurteilen gilt.

weil man sich vielleicht mal mit den gesetzlichen grundlagen vertraut machen sollte. in diesem fall ist §286 III BGB einschlägig.
 
Also doch gleich ein Schreiben mit Frist aufsetzen und nicht nochmal anrufen und den Laden zusammenschreien das ich mein Geld bis Ende der Woche will?

Soll ich in dem Schreiben gleich mit Rechtsschutz/Anwalt drohen?
Per Einschreiben mit Rückschein ist klar.
 
Ich kenne den Paragraphen. Was soll mir das sagen, dass Planet4one automatisch nach 30 Tagen in Verzug gerät? Gratulation, soweit waren wir schon.
 
telefonieren ist fürn arsch, ich kenn den laden jetzt nicht genau, aber am hörer dürfte mit aller wahrscheinlichkeit eine "telefondrohne" sein.

schreiben aufsetzen, sich nachvollziehbar auf den vorgang beziehen (name, bestellnummer, usw.), anmerkung auf mahnverfahren hilft sicherlich. spar dir das drohen mit dem anwalt, wirkt meist eh nicht.

https://www.online-mahnantrag.de
 
@ Kappoggo:

Das Einschreiben kannst du dir sparen, weil du dafür ~ 2 € extra bezahlst und du nur den Nachweis hast, dass du ein Schreiben an den Shop geschickt hast.
Vor Gericht bringt dir ein Einschreiben mit Rückschein gar nichts, weil der Shop jederzeit leugnen wird, dass sie kein entsprechendes Schreiben erhalten haben.
Wenn du ein Schreiben dem Shop zukommen lassen möchstest welches vor Gericht als wirksam zugegangen gelten soll, musst du entweder einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder es persönlich übergeben oder einen Boten schicken, der den Inhalt kennt.
Deswegen normal für 0,55 € verschicken und fertig.

@ Heen:

Was hast du denn für eine Ausbildung absolviert wenn man fragen darf?
 
Zuletzt bearbeitet:
kaufmännischer Bereich, wieso? Erklärt mir doch bitte, wie ihr die Sache seht.
 
Weil deine Gesetzeskenntnis nicht die beste ist.
Selbst als Steuerfachangestellter fehlen einem die Kenntnisse um so einen Fall sachgerecht zu lösen.
Ich spreche da aus Erfahrung.
 
t-kay187 schrieb:
@ Kappoggo:

Das Einschreiben kannst du dir sparen, weil du dafür ~ 2 € extra bezahlst und du nur den Nachweis hast, dass du ein Schreiben an den Shop geschickt hast.
Vor Gericht bringt dir ein Einschreiben mit Rückschein gar nichts, weil der Shop jederzeit leugnen wird, dass sie kein entsprechendes Schreiben erhalten haben.

kann ich nicht zustimmen. vor gericht kann er nachweisen, dass er zum zeitpunkt X ein schreiben an Y gesendet hat. ein richter wird im regelmässig glauben, dass dies nicht nur ein leeres blatt papier, sondern ein entsprechendes schreiben mit fristsetzung war. rückschein kann man sich allerdings wirklich sparen.

in jedem fall wäre bei einem normalen brief der NACHWEIS, DASS etwas verschickt wurde, deutlich schwerer, daher einschreiben. denn hier wird der empfang quittiert und das unternehmen wird sich deutlich schwerer tun, sich herauszureden, nichts erhalten zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast den Nachweis, dass ein Schreiben verschickt wurde, aber der Inhalt ist nicht bekannt.
Generell kann davon ausgegangen werden, dass ein Richter dem Geschädigten hier zustimmen wird, aber davon kann nie zu 100 % ausgegangen werden. (dt. Richter sind z.T. unergründlich)
Deswegen sind die o.g. Varianten die Einzigen, die einen wirksamen Zugang garantieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
@t-kay

kein nachweis vs. nachweis, zumindest irgendwas verschickt zu haben... DARAUF würd ich es jetzt nicht ankommen lassen. im ersten fall kann man sich vor gericht erstmal darum streiten, ob überhaupt fristgerecht gemahnt wurde, im zweiten fall kann man zumindest nachweisen, DASS man tätig war.
 
einfach mal ne freundliche mail verfassen und die nerverei mit anrufen lassen....^^
 
Immer der Verweis auf AGB :lol: Was sind die überhaupt Wert und wer hat sich Welche zusammengebastelt, die niemals Bestand haben.
AGB's sind wie Nebenkostenabrechnungen - zu 90% Schmarrn.
 
Ok,

Fälligkeit ist grundsätzlich sofort. Verzug nach Ablauf einer angemessenen Frist oder automatisch nach 30 Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung siehe §§357 I, 286 III BGB. Sobald also die 30 Tage abgelaufen sind die Sache einem Anwalt übergeben. Die Anwaltskosten können als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
 
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