Und willkommen bei der Generation die auf AGB schei*t.
Sorry, aber jeder der sich dort anmeldet hat die AGB akzeptiert. Ich nutze PP auch nicht, will es daher auch gar nicht verteidigen, aber der Vorgang ist aufgrund der AGB rechtens:
"4.3 Zahlungsprüfungen. Zahlungen, die von uns als möglicherweise risikoreich angesehen werden, unterziehen wir einer Prüfung. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn wir den Verdacht haben, dass das Zahlungsinstrument und/oder das PayPal-Konto eines Käufers in Zusammenhang mit einer Verbotenen Aktivität gemäß Ziffer 9 genutzt werden. Als Zahlungsinstrument bezeichnen wir alle Schritte und Anforderungen, die den Zugang und/oder die Nutzung Ihres PayPal-Kontos ermöglichen.
Bei einer Zahlungsprüfung macht PayPal Folgendes:
Wir führen den Zahlungsauftrag des Käufers aus;
Unmittelbar nach der Ausführung des Zahlungsauftrags schränken wir die Verfügbarkeit des Zahlungsinstruments für den Käufer ein;.
Wir kennzeichnen die Zahlung als "offen" und buchen sie auf das Reservekonto des Verkäufers;
Wir fordern den Verkäufer auf, mit dem Versand des Artikels an den Käufer abzuwarten (eine als "offen" markierte Zahlung ist auch nicht durch den PayPal-Verkäuferschutz gemäß Ziffer 11 abgedeckt);
Wir prüfen die Zahlung.
Die Zahlung ist solange "offen", bis sie durch uns abschließend geprüft und für ordnungsgemäß befunden wurde. Denn vorher stehen uns nicht alle notwendigen Informationen zur Verfügung, um dem Verkäufer den Betrag auf sein Zahlungskonto gutzuschreiben. Wenn sich bei der Zahlungsprüfung herausstellt, dass es ein Problem mit der Zahlung gibt, werden wir die Zahlung rückgängig machen. Das bedeutet, wir buchen sie vom Reservekonto des Verkäufers auf das PayPal-Konto des Käufers zurück.
Auch wenn die Zahlungsprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, kann eine Zahlung dennoch aus anderen in dieser Vereinbarung genannten Gründen rückgängig gemacht werden. Sie kann dann jedoch unter den Verkäuferschutz nach Ziffer 11 fallen, wenn die sonstigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Diese Prüfung dient der Sicherheit unserer Kunden und stellt keine negative Bewertung der betroffenen Personen oder Unternehmen dar."
Zum nachlesen:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full
Wer blind einfach AGB akzeptiert hat imho nicht einmal ansatzweise das recht sich über einen _selbst_ akzeptierten Vertrag zu muckieren.
Alles andere ist unserem "lieben" VZBV zu überlassen.
*edit*
Weder wird ein Zusatzgesetz benötigt das einem _Zahlungsdienstleister_ diesen Vorgang verbietet, noch könnte man eines veranlassen dass das nicht auch normale Bankgeschäfte beinträchtigen würde.
Ich will gar nicht wissen wie viele Häkchen schon bei schwammigeren und "gefährlicheren" AGB gesetzt wurden