Softwarefehler -> Anspruch auf Garantie?

Parad

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Hallo,
Ich hab mir Anfang Februar dieses Jahres ein Samsung Galaxy R bei HWVersand gekauft. Ich bin mit dem Smarthphone auch relativ zufrieden, bis auf den Softwarefehler, den Android OS Bug. Dieser Fehler saugt meinen Akku schneller leer.
Durch Google hab ich nach Lösungen gesucht und den factory Reset durchgeführt, das hat auch kurze Zeit für Besserung gesorgt, aber halt nicht auf Dauer. Durch Recherchen hab ich nun erfahren, dass es anscheinend ein Kernelfehler ist und nur durch Aktualisierung der Software behoben werden kann.
Nun nervt mich dieser Bug dermaßen, dass ich das Handy gerne Reklamieren möchte oder mein Geld zurück haben möchte. Der Support von HWV meinte, dass ich in dem Fall nur 50% des bezahlten Geldes wiederbekommen würde.
Jetzt wollte ich gerne wissen, ob dies nicht ein Garantiefall ist und ich 100% meines Geldes zurück erstattet bekommen müsste?
 
Parad schrieb:
...Jetzt wollte ich gerne wissen, ob dies nicht ein Garantiefall ist und ich 100% meines Geldes zurück erstattet bekommen müsste?

IMO kann der Hersteller erst mal versuchen nachzubessern, Patches, Updates usw.
 
Der Hersteller ist nur an das gebunden, was er in seinen Garantiebedingungen festlegt.

Der Verkäufer haftet für Sachmängel; dass ein solcher hier überhaupt vorliegt, müsste der Käufer beweisen.

So er das beweisen kann, muss der Verkäufer zunächst die Möglichkeit erhalten, nachzuerfüllen.

Erst wenn das nicht möglich oder zumutbar ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, in diesem Fall kann der Verkäufer für die Zeit der Nutzung einen Ersatz verlangen.
 
Danke für deine schnelle Antwort.

Das würde auch durch ICS geschehen. Auf das Update kann ich, wenn ich Pech habe, aber noch warten bis es 16 Core SOCs gibt, wenn es überhaupt noch kommt. Ich möchte mich also am liebsten nicht auf Samsung verlassen müssen. Übrigens gibt es für dieses Modell leider nur eine Gingerbread ROM.
 
Doc Foster schrieb:
Da ist ein kleiner Fehler drin in dem, was du sagst.

In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dass das Gerät fehlerfrei ist und das Problem durch den Kunden verursacht wird. In diesem Fall liegt ein Fehler in der Software vor, denn der Kunde aber in der Regel gar nicht verursacht haben kann.

Hier gilt aber auch, man geht freundlich auf den Verkäufer zu und spricht mit diesem und versucht sich zu einigen, statt sein Recht durch zu drücken.
 
50% sind eigentlich schon fast kriminell.
Samsung hat generell, wircklich die Möglichkeit 3x nachzubessern. Da wirst du aber wahrscheinlich Deadlines setzen müssen, da bei einer Person wohl nichts passiert.
Aber normalerweise solltest du, sofern nichts passiert ca 100% zurückerhalten, evtl. Abzüge wegen Nutzung/Schäden. Diese sollten aber höchstens bei 10-20% liegen, wenn ichs noch richtig weiß
 
In dem was ich schreibe, sind wohl eher selten Fehler und auch hier gibt es davon keine Ausnahme.

Das Vorliegen eines Sachmangels muss immer der Käufer beweisen, erst wenn das belegt ist, wird bei einem Vebrauchsgüterkauf innerhalb der ersten sechs Monate zu seinen Gunsten vermutet, dass der SM bereits bei GÜ vorgelegen hat.

Wer sich hierzu einfach mal § 434 BGB durchliest, wird feststellen, dass nicht jeder kleine Fehler in einer Software auch ein Sachmangel iSv 434 darstellt.

@Über mir:

Nichts verstanden, schade...
 
Ich hab den Support mehr oder weniger vorweg genommen, dass sie beim reklamieren nur den Factory Rest durchführen würden, was aber auf Dauer nichts bringt. Mein Vorschlag wäre dann gewesen, dass ich durch einen Aufpreis auch ein Samsung Galaxy SII nehmen würde, da dieses ja schon ICS erhalten hat. Also ich möchte hier nicht mein Recht durchdrücken.
 
Wie schon gesagt, muss man hier zwischen dem Garantiegeber Samsung und dem Verkäufer unterscheiden.
 
NuminousDestiny schrieb:
50% sind eigentlich schon fast kriminell.
Samsung hat generell, wircklich die Möglichkeit 3x nachzubessern. Da wirst du aber wahrscheinlich Deadlines setzen müssen, da bei einer Person wohl nichts passiert.
Aber normalerweise solltest du, sofern nichts passiert ca 100% zurückerhalten, evtl. Abzüge wegen Nutzung/Schäden. Diese sollten aber höchstens bei 10-20% liegen, wenn ichs noch richtig weiß

Kriminell ist deine Antwort......denn da passt garnichts zusammen.

Samsung kann das Gerät 10x reparieren wenn Samsung es möchte, sofern es in den Garantiebedingungen keine andere Regelung gibt!

Der Händler kann grundsätzlich zweimal nachbessern! Der Käufer hat das Recht zwischen einer Reparatur oder Ersatzlieferung zu wählen. Eine Ersatzlieferung macht in dem Fall wenig Sinn.

Teralios schrieb:
Da ist ein kleiner Fehler drin in dem, was du sagst.

In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dass das Gerät fehlerfrei ist und das Problem durch den Kunden verursacht wird. In diesem Fall liegt ein Fehler in der Software vor, denn der Kunde aber in der Regel gar nicht verursacht haben kann.
.

Da ist kein Fehler von Doc Foster vorhanden, denn er hat Recht, der Käufer muss den Sachmangel beweisen!

@TE
Gerät entweder zum Händler schicken oder direkt zur Samsung je nachdem was du in Anspruch nehmen möchtest.
Vom Kaufvertrag zurücktreten ist im Moment nicht möglich. Ich verstehe aber auch nicht warum du es zurück geben möchtest?! Ein Softwareupdate über eine Samsung-Werkstatt dauert 7 Tage.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribery88 schrieb:
...Ich verstehe aber auch nicht warum du es zurück geben möchtest?! Ein Softwareupdate über einen Samsung-Werkstatt dauert 7 Tage.....

Mir würde dies ja eig. reichen, nur soweit ich mich schlau gelesen habe, ist dieser Fehler nur durch ein Versionsupdate reparabel. Also beispielsweise ein Update auf ICS.
Oder ist der Fehler doch durch ein Softwareupdate zu beheben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Fehler ist durchaus durch einen Softwareupdate zu beheben.
Die Werkstatt W-Support ist eine Samsung-Werkstatt....

Die Werkstatt prüft den Akku, wenn der in Ordnung spielen die die Software neu auf bzw. sofern eine Aktualisierung vorhanden ist, hast du gratis dann die neueste Software auf deinem Handy. Doch der Akku Fehler kann durch vieles verursacht worden sein... liegt nicht nur an den Akku Bug....Apps die im Hintergrund laufen oder dein Gerät sucht die ganze Zeit nach Netz etc.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ok, also ich berufe mich hier auf die Akkuverbrauchsanzeige, die mir anzeigt, dass Android OS irgendwas mit 70% und beispielsweise die Anzeige lediglich 10% oder so, bei normaler Nutzung.
Nur weiß man jetzt ja nicht genau, was alles unter Android OS fällt, wie du es ja schon angedeutet hast.
Da es aber keine neue Version gibt und dieser Bug so ziemlich ein kennzeichen der version ist, bin ich mir nicht sicher, ob ein Softwareupdate wirklich etwas bringt.
 
Keine Sorge ich bin mir ziemlich sicher, dass die Samsung Werkstatt den Fehler behebt...sonst hätte ich die Bude voll mit Reklamationen bzgl. des Akku-Bug.
 
Dann werde ich das Smartphone wahrscheinlich wirklich in Reperatur schicken.
Vielen Dank für die Hilfe :)
 
Ribery88 schrieb:
Kriminell ist deine Antwort......denn da passt garnichts zusammen.

Samsung kann das Gerät 10x reparieren wenn Samsung es möchte, sofern es in den Garantiebedingungen keine eine andere Regelung gibt!

Der Händler kann grundsätzlich zweimal nachbessern! Der Käufer hat das Recht zwischen einer Reparatur oder Ersatzlieferung zu wählen. Eine Ersatzlieferung macht in dem Fall wenig Sinn.

Wirst du immer gleich beleidigend? :rolleyes:
Nach Deutschem Gesetzt muss der TE 3x nachbessern lassen. Danach hängt es von Ihm ab, ob er Samsung noch weitere male nachbessern lässt.
Dass der Händler irgendetwas nachbessert bei Elektronikgeräte gibt es fast nicht.
Den meisten fehlt überhaupt an einer entsprechenden Einrichtung um soetwas zu tun.
Und wo bitte ist es legitim nach nichtmal 6 Monaten nur noch 50% zurück zu erstatten?:freak:
 
Komisch hier steht etwas anderes...nach deutschem Gesetz.

http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html

Hier ist die Rede von zwei Nachbesserung.

In der Gewährleistung ist der Vertragspartner der Händler und nicht Samsung!!

Natürlich kann der Händler bei Elektronikgeräte nachbessern......wie er das macht...ist egal...ob er es zum Hersteller schickt oder austauscht....

@ TE

Kontaktiere deinen Händler vorher!
 
NuminousDestiny ließ dir mal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie durch.

@ Parad: Ich würde immer das Gerät vom Händler prüfen und korrigieren (beim berechtigten Mänglen) lassen, allein dann wenn es dann irgendwann mal nicht weiter geht, weitere rechtliche Möglichkeiten zu haben. Die 50% Preisminderung halte ich nur für eine abschreck Methode vom Händler, da dieser Wert in der Regel (je nachdem wie das Gerät aussieht) übertrieben ist.
 
Ribery88 schrieb:
Hier ist die Rede von zwei Nachbesserung.
In der Gewährleistung ist der Vertragspartner der Händler und nicht Samsung!!

Xyn schrieb:
NuminousDestiny ließ dir mal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie durch.

Ja gut ich habe 2x ne 3 statt ne 2 geschrieben.
Dennoch mir zu unterstellen, dass ich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht wüsste ist ne pure Frechheit!
Ich habe lediglich gesagt, dass ein Händer i.d.R. nichts selbst nachbessert. Die meisten schicken es direkt weiter zum Produzenten, sogar ohne Prüfung.
Woher ich das weiß? Erfahrung!
 
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