wolve666 schrieb:
Ich würde für Gewährleistungsansprüche immer den (elektronischen) Schriftwechsel dem mündlichen Austausch Gegenüber bevorzugen.
Du musst nicht in irgendwelchen Warteschleifen hängen, du kannst dir
genau überlegen was du wie formulierst und verhaspelst dich nicht wegen Aufregung, du hast einen Schriftwechsel zur Hand als Nachweis.
Klar, umgekehrt kann Agando sich natürlich auch überlegen, wie vorsichtig sie die Dinge formulieren im Schriftwechsel.
Die Frage ist also, was das Zielbild sein soll. Der theoretisch rechtliche Weg wäre jetzt:
Wahlweise verlangen von Reparatur oder Austausch -> Agando bessert nach -> Problem wird bestehen bleiben (weil die Temp wird beim nächsten Rechner genauso schlecht abgeführt) -> Wahlweise verlangen von Reparatur oder Austausch -> Agando bessert nach -> Problem wird bestehen bleiben -> Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Vllt hat hier jemand Erfahrung dazu, wie Agando zu Rückabwicklung des Kaufvertrages vor den 2-maligen ihn zustehenden Nachbesserungsmöglichkeiten steht. Auch hier würde ich persönlich den Schriftwechsel bevorzugen, in dem ich mich auf eine Reparatur einlassen würden (oder Austausch, wie du möchtest.), aber deutlich darauf hinweisen würde, dass ich die Erfolgschancen (Temperaturbedingt, die Hardwarebedingt ist.) als gering einschätze und Agando
anbieten würde, ein 2-maliges Hin- und Herschicken des Rechners zu vermeiden und direkt den Kaufvertrag rückabzuwickeln.
Aber das werden persönliche Präferenzen sein.