blutrichter schrieb:
...auch wenn es sicherlich nicht schaden, dieses zu verschärfen.
...
Das ist nicht Dein Ernst oder?
Warum sollte man das Waffengesetz (noch weiter) verschärfen? Wie viele Straftaten mit Schusswaffen werden denn bitte mit angemeldeten Waffen und Munition von Sportschützen verbrochen?
Die Statistik belegt 0,013% - und das ist nach Bundesauffassung weniger als irrelevant.
Zudem: Welchen Straftäter kümmert denn bitte das Waffengesetz? Und welcher Straftäter benutzt für Straftaten sportlich geeignete Geräte?
Dazu zählen Einzellader-Langwaffen (bestimmt praktisch für Überfälle) und Kleinkalliber-Pistolen (0.22 LfB beispielsweise) - sehr geeignet, wirklich.
Der Straftäter wird bei einer Ergreifung sicherlich andere Probleme als den Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes sowie Führen einer Waffe ausserhalb seiner Wohnung, befriedeten Besitztums oder Geschäftsräume ohne Waffenschein bekommen.
Wenn jedoch Lieschen Müller zum Sportschützen-Wettkampf fährt und ihre Waffenbesitzkarte zuhause vergisst macht sie sich strafbar und verliert unter Umständen für mindestens fünf Jahre ihre gesetzliche Zuverlässigkeit.
Mit einer Verschärfung des Waffengesetzes wird nur der legale Umgang (Erwerben/Besitzen, Überlassen, Führen, Verbringen, Mitnehmen, Damit schießen, Herstellen/Bearbeiten, Instandsetzen, Handel treiben - also fast alles ausser angucken
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) erschwert und der Umgang damit unnötig verkompliziert, teilweise unbescholtene Bürger durch ständige Änderungen und Neuauflagen des WaffG in die "Kriminalität" getrieben obwohl sie sich prinzipiell nichts zu Schulden haben kommen lassen.
Nebenbei sind Sportschützen per Gesetz schlechter gestellt als verurteilte Kriminelle.
Denn die dürfen bei Absolvierung einer Strafe zur Bewährung beispielsweise nicht während der Nacht- und Mittagsruhe-Zeiten kontrolliert (d.h. Aufenthalt an Wohnung, Arbeitsstätte etc.) werden.
Sportschützen haben sich jederzeit mit einer Kontrolle der Waffen und deren Unterbringung einverstanden zu erklären (Einschränkung GG §13 - Unverletzlichkeit der Wohnung).
Insofern sind sämtliche Reaktionen hinsichtlich einer Änderung des Waffengesetzes nach einer Tat wie in Erfurt schwachsinnig und zeugen nur von Hilflosigkeit gegenüber den Wahren Problemauslösern.
Durch reichlich Unkenntnis und Sachkunde fällt es einem Politiker natürlich leicht ein Gesetz zu ändern welches zunächst den Anschein innehat für solche Probleme eine Lösung zu bieten.
Und im Endeffekt hätte man doch lieber erst einmal den Kopf benutzt...
und wir schweifen ein "wenig" ab
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