Spontaner ATI 9800 Pro Tod?

sLy schrieb:
Und mit der Garantie ist es ja normalerweise so (Ausser jetzt mal der VGA Silencer):
Nur wenn (nachweislich) aufgrund von unsachgemässen/unfachmännischen Einbau Schäden aufgetreten sind ist die Garantie hinfällig.


Du hast den Kühler abmontiert? Das gilt als unsachgemäß und somit auch kein Fall für die Garantie. Wenn es auffliegt, dass passiert selten, dann braucht ihr euch nicht zu wundern, wenn ihr kein Ersatz kriegt. Möglicherweise wird auch wegen versuchten Betrugs Anklage erhoben, wenn der Händler es strikt durchziehen will. Passiert aber sehr sehr selten.
 
BodyLove schrieb:
Du hast den Kühler abmontiert? Das gilt als unsachgemäß und somit auch kein Fall für die Garantie. Wenn es auffliegt, dass passiert selten, dann braucht ihr euch nicht zu wundern, wenn ihr kein Ersatz kriegt. Möglicherweise wird auch wegen versuchten Betrugs Anklage erhoben, wenn der Händler es strikt durchziehen will. Passiert aber sehr sehr selten.
Jetzt mal mal den Teufel nicht an die Wand - ich wiederhole mich zum 3. male: Wenn ich das Teil selber durch Ungeschicktheit oder Übertkaktung zerstört hätte -> kein Thema, ginge auf meine Kappe. Aber hier sieht die Geschichte ja wieder anders aus...
Und wie definierst du "unsachgemäß"? Der Händler muss mir im Fall der Fälle erstmal beweisen, dass der Defekt nicht aufgetreten wäre, wenn er den Kühler selber getauscht hätte - und das dürfte schwierig werden, wenn kein offensichtlicher Defekt durch fehlerhafte Montage vorliegt.

Nochmal zum Betrug: das gilt auch nur dann, wenn ich die Karte vorsätzlich zerstört hätte, um mir oder jemand anderem einen Vorteil (neue Karte, Geld etc.) zu verschaffen - das soll aber erstmal jemand nachweisen. Und fahrlässigen Betrug gibt es eh nicht, von daher...

PS: Wo kann man ausserdem die Garantiebedingungen der Karte einsehen? Ansonsten kann ich ja nicht wissen, was erlaubt und was verboten ist...
 
Also in den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht, danach der Kunde. Jedoch machen (gottseidank) nicht alle Händler von der Beweislastumkehr-Pflicht auch gebrauch. Wenn das Jeder machen würde, dann währe die 2-Jahre-EU-Garantie ja nur Augenwischerei (Was sie aber aufgrund solcher Klauseln eh schon ist)
 
Die Garantiebedingungen müssten sowohl auf der Verpackung (wie bei meiner ASUS) bzw. in der Bedienungsanleitung als auch auf der off. Website zu finden sein!
PS (will dich nicht verarschen): Hab mal den selben Fehler gemacht!
Original Kühler runter, alternativ Kühler rauf, kleine Fehler gemacht --> BUMM -> Karte im Ar*** --> keine Garantie --> Geld weg!
Kurz: So schnell kann's gehen!
Und man lernt aus Fehlern! Seit dem schau ich darauf , dass ich Karten mit GUTEN "Alternativ" - Lüftern kaufe, die auch schön leise sind (wie der VGA Silencer)!
Und wenn mir da dann die Karte draufgeht, brauch ich keine ANgst zu haben, dass die mir meine Karte nicht umtauschen!
Und ich glaube/hoffe, dass auch du aus "deinem Fehler" (kannst ja eigentlich nicchts dafür) lernen wirst, und nie wieder solche alternativ-Lüfter auf Graka. verbauen wirst! :p :( ;) :o
 
Twisterking schrieb:
Die Garantiebedingungen müssten sowohl auf der Verpackung (wie bei meiner ASUS) bzw. in der Bedienungsanleitung als auch auf der off. Website zu finden sein!
Nö, da gibts nichts. Auf der Homepage ist nichts brauchbares, Handbuch war nicht dabei (nur pdf-File, standen aber nur rudimentäre Dinge zur Installation drin) und auf der Winz-Verpackung steht nur das typische Marketing-Bla-Bla...
Sapphire verschickt bei Problemen aber auch Ersatzlüfter - also muss bei der Demontage des Lüfters nicht zwangsläufig die Garantie erlischen, wenn ich das richtig sehe. Kann mir nicht vorstellen, dass man deswegen noch extra zum Händler gurken muss... :rolleyes:

@Twisterking:
Da die Karte 2 Wochen problemlos lief, gehe ich mal davon aus, dass ich keine Fehler bei der Montage gemacht habe - der Kühler lag ja auch richtig auf der GPU auf, wie der WLP-Abdruck zeigt ;)
 
Cowman schrieb:
Jetzt mal mal den Teufel nicht an die Wand - ich wiederhole mich zum 3. male: Wenn ich das Teil selber durch Ungeschicktheit oder Übertkaktung zerstört hätte -> kein Thema, ginge auf meine Kappe. Aber hier sieht die Geschichte ja wieder anders aus...
Und wie definierst du "unsachgemäß"? Der Händler muss mir im Fall der Fälle erstmal beweisen, dass der Defekt nicht aufgetreten wäre, wenn er den Kühler selber getauscht hätte - und das dürfte schwierig werden, wenn kein offensichtlicher Defekt durch fehlerhafte Montage vorliegt.

Nochmal zum Betrug: das gilt auch nur dann, wenn ich die Karte vorsätzlich zerstört hätte, um mir oder jemand anderem einen Vorteil (neue Karte, Geld etc.) zu verschaffen - das soll aber erstmal jemand nachweisen. Und fahrlässigen Betrug gibt es eh nicht, von daher...

PS: Wo kann man ausserdem die Garantiebedingungen der Karte einsehen? Ansonsten kann ich ja nicht wissen, was erlaubt und was verboten ist...

Der Käufer muss nur beweisen, dass du den original Kühler abmontiert hast. Nur solche Kontrollen gibt es sehr selten. Wenn du Pech hast, und die Routinekontrolle wird bei dir durchgeführt, dann ist es ein leichtes Spiel nachzusehen, ob der Kühler abmontiert ist, oder nicht. Du brauchst gar nicht unsachgemäß handeln. Das Abmontieren gilt schon als unsachgemäß.

Du hast ein Vertrag unterschrieben - bzw. ein Vertrag ist zustande gekommen, wo die Gewährleistung dargelegt wurde. Du hast bestätigt, dass du die AGB gelesen hast. Wenn jetzt irgendwo in den AGBs steht, dass bei Selbsthandanlegen an Hardware die Gewährleistung erlischt und du trotzdem versuchst es umzutauschen, gilt dies als versuchter Betrug. Der Shop kann Anzeige erstatten. Wird es aber nicht sein. Darauf wollte ich hinaus. Der Shop kann es. Afaik hat es bis jetzt nur vereinzelt Fälle gegeben, wo dies per Gericht entschieden wurde. Aber hier war es mehr, als nur eine Grafikkarte.;)
 
BodyLove schrieb:
Du hast ein Vertrag unterschrieben - bzw. ein Vertrag ist zustande gekommen, wo die Gewährleistung dargelegt wurde. Du hast bestätigt, dass du die AGB gelesen hast. Wenn jetzt irgendwo in den AGBs steht, dass bei Selbsthandanlegen an Hardware die Gewährleistung erlischt und du trotzdem versuchst es umzutauschen, gilt dies als versuchter Betrug. Der Shop kann Anzeige erstatten. Wird es aber nicht sein. Darauf wollte ich hinaus. Der Shop kann es. Afaik hat es bis jetzt nur vereinzelt Fälle gegeben, wo dies per Gericht entschieden wurde. Aber hier war es mehr, als nur eine Grafikkarte.;)
Ich habe überhaupt nichts unterschrieben - die AGBs stehen lediglich auf der Rückseite der Rechnung. Da mich der Verkäufer nicht auf die AGBs hingewiesen hat und ich keine Möglichkeit zur Einsichtnahme vor dem Kauf hatte (erst nachdem ich die Rechnung in Händen hielt), sind diese nichtig...
 
Cowman schrieb:
Ich habe überhaupt nichts unterschrieben - die AGBs stehen lediglich auf der Rückseite der Rechnung. Da mich der Verkäufer nicht auf die AGBs hingewiesen hat und ich keine Möglichkeit zur Einsichtnahme vor dem Kauf hatte (erst nachdem ich die Rechnung in Händen hielt), sind diese nichtig...

Das habe ich nicht zu entscheiden. Ich kenne mich mit dem Gesetz auch nicht so gut aus. Möglichkeit besteht, dass der Händer sich darauf beruht, dass, sofern du gegen den AGBs bist, auch die Karte hättest innerhalb 2 Wochen zurücknehmen können. Als du es länger behalten hast, hast du die AGBs auch akzeptiert.

Nur ist dies sehr spekulativ und nicht realitätsbezogen. Wie gesagt, die Shops lassen es nicht zu und klagen auch niemanden an. Das schlimmste was passieen kann, ist, dass du die Karte nicht erstattet bekommst.
 
BodyLove schrieb:
Das habe ich nicht zu entscheiden. Ich kenne mich mit dem Gesetz auch nicht so gut aus. Möglichkeit besteht, dass der Händer sich darauf beruht, dass, sofern du gegen den AGBs bist, auch die Karte hättest innerhalb 2 Wochen zurücknehmen können. Als du es länger behalten hast, hast du die AGBs auch akzeptiert.
Nein, siehe auch §2 AGBG ;)
Nur ist dies sehr spekulativ und nicht realitätsbezogen. Wie gesagt, die Shops lassen es nicht zu und klagen auch niemanden an. Das schlimmste was passieen kann, ist, dass du die Karte nicht erstattet bekommst.
Eben - welche Farbe hat nochmal die Original WLP? Weiss? :D :cool_alt:
 
Hab übrigens ne neue erhalten - bin mir aber nicht sicher, ob ich den Silencer wieder montieren soll... :rolleyes:
 
Kann mir mal jemand erklären welchen nicht offensichtlichen Fehler man bei der Montage eines VGA Silencers machen kann ?

Danke Maxman
 
Wüsste ich auch gerne :rolleyes: . Ich bin mir zu 100% sicher, dass ich ihn richtig montiert habe, zumal 2 Wochen lang alles gut ging. Bei einem offensichtlichen Fehler ist es einfach, da man dann weiss, woher der Fehler kommt bzw. warum die Karte kaputtgegangen ist...
 
Maxman schrieb:
Kann mir mal jemand erklären welchen nicht offensichtlichen Fehler man bei der Montage eines VGA Silencers machen kann ?

Danke Maxman
nun ja, man könnte zum beispiel die schrauben nicht fest genug anziehen, sodass der anpressdruck zu klein ist --> überhitzung...
 
Hmm, meine waren definitiv fest genug und bis zum Abstandsgummi reingedreht...wie es auch in der Anleitung steht.
 
Was mich als einziges irritiert: der Originalkühler ist im Bereich des Die dicker (quadratische Fläche). Wenn man aber über den Rahmen fluchtet, liegt meiner Meinung nach alles in einer Ebene und es sollte daher kein Problem mit der Auflagefläche geben. Ich habe allerdings irgendwo etwas über einen selbstgefertigten "Spacer" gelesen, diesen aber (s.o.) für Quatsch gehalten.

Maxman
 
Eigentlich passt das so, einen Spacer braucht man nicht. Ich habe den Silencer vor der richtigen Montage mal provisorisch draufmontiert und dann wieder abmontiert, um zu gucken ob der Kühlkörper plan auf der GPU aufliegt.
Die Wärmeleitpaste hatte sich gut verteilt, der Kühler lag also glecihmässig auf dem DIE auf. Anschliessend nochmal die Paste erneuert und das ganze endgültig montiert...
 
Der Rest ist Rätsel raten, denn für mehr als Wärme abführen ist ein Kühler nicht da. Extremes OC oder werkseitiger Hardwareschuss bleiben dann nur noch übrig.
 
Tja, da ich meine Karte im Standardtakt hatte, kann ich OC guten Gewissens ausschliessen. Komisch aber nur, dass die Kombination "plötzlicher Tod iVm Silencer" doch desöfteren vorzukommen scheint. Zufall? :rolleyes:
 
Also ich habe 2 original HIS Excalibur IceQ schon wieder zurückgeschickt. Die eine fing mit Schachbrettmustern an, die andere war schon beim Start komplett defekt.

Nächste Woche bekomme ich meine 3. Karte, aber langsam glaube ich der Kühler packt das irgendwie nicht.
 
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