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News Steam: 14 Tage Rückgaberecht für digitale Käufe

News schrieb:
Gute Nachricht für Schnäppchenjäger: Das Zurückgeben eines kürzlich erworbenen, dann in einer Aktion günstiger gewordenes Spieles sieht Valve nicht als Missbrauch der Funktion.
Das war schon immer so. Dazu musste man nur dem Support anschreiben. Die waren hierbei sehr kulant und einsichtig.

News schrieb:
Cheater, die sich in einem Spiel einen VAC-Ausschluss eingehandelt haben, können das betroffene Spiel ebenfalls nicht mehr zurückgeben.
Ist ja wohl logisch. Man sollte sogar so weit gehen und sämtliche Accounts von der Rückgabemöglichkeit ausschließen, welche auf ihrem Account einen VAC-Ban (egal für welches Spiel) haben!

Ansonsten gefällt mir die Änderung natürlich sehr, wobei ich zwei Stunden schon recht wenig finde. Drei oder vier wären hier sicherlich besser gewesen. Aber besser als nichts :)

Bei Origin hat man 24 Stunden Zeit für eine Rückgabe (bei EA-Titeln). Dabei ist es allerdings vollkommen egal wie lang das Spiel gespielt wurde. Finde diese Regelung auch nicht verkehrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
nintendoluk schrieb:
Unnötiges Zitat entfernt

Ich habe Evolve z.B. 15min gespielt, aber da es sich um eine PS4-Disc handelte, habe ich das Spiel sogar teurer verkauft, als gekauft.
Aber in so einem Fall reichen wirklich die zwei Stunden vollkommen aus.

Freu mich drauf. Eine neue Graka muss dann noch her, easy :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Unnötiges Zitat entfernt)
Guest83 schrieb:
Oder aber auch schlicht durch die Realität, dass man digitale Güter nicht exakt gleich behandeln kann wie physische und es deshalb andere Gesetze braucht.

Ein digitales Gut wie zB ein Spiel ist genau dasselbe, egal ob es via Disc geliefert wird oder direkt beim Entwickler runtergeladen werden kann. Das Produkt (die Software) ist in beiden Fällen dasselbe, nur der Vertrieb unterscheidet sich.

Und da der "medium-freie" Vertrieb eigentlich schon massiv Vorteile für die Entwickler/Publisher bedeutet (kein aufwendiger Vertrieb/keine Zwischenhändler etc) sehe ich eigentlich NULL Gründe, warum jetzt dieser Vertriebsweg auch noch für den Kunden schlechter (rein rechtlich) bzw für den Entwickler/Publisher besser gestellt wird, als der physische Vertriebsweg.

Auch Juristen bezweifeln, dass die merkwürdigen Gerichtsentscheidungen in diesen Fällen das letzte Wort waren. Was man nur hoffen kann, denn man versucht hier ja eindeutig die Kunden zu entrechten, mit der lächerlichen Begründung eines "anderen" Vertriebsweges für ein- und dasselbe Produkt. Das da massiv Lobbyarbeit (Film/Musik etc.) betrieben wird ist offensichtlich. Auch das hier grundlegende Sachen wie die Warenverkehrsfreiheit quasi ausgehebelt werden…ebenfalls.
 
Hallo, der Unterschied liegt ja wohl auf der Hand? Digitale Güter werden kopiert und den Rest gibt man zurück oder wie? Auch physische Datenträger kann man darum nicht zurückgeben, wenn sie versiegelt waren und geöffnet wurden, genauso wie auch ua Zeitschriften.
 
RonnyRR schrieb:
Ein digitales Gut wie zB ein Spiel ist genau dasselbe, ...
Nein, ein digitales Gut ist grundlegend anders als ein physisches.

Die Preisgestaltung kann viel freier erfolgen, da Kopien und nicht individuell gefertigte Exemplare vertrieben werden.
Digitale Güter können über eine Internet-Leitung geliefert werden.
Digitale Güter verschleißen und verbrauchen sich nicht.
Digitale Güter können nachträglich per Update modifiziert (und dabei hoffentlich verbessert) werden.
Etc.

Zu behaupten, ein Spiel sei "genau dasselbe" wie ein physisches Gut, ist wirklich absurd.
Die Unterschiede sind massiv.

Ob man damit übereinstimmt, wie das ganze rechtlich behandelt wird, ist eine andere Frage.
Ich finde es im Moment sehr fair und deutlich kundenfreundlicher als damals.
Man hat als Kunde heute mehr Sicherheiten. Und nun mit dem Rückgaberecht aus Kulanz ist eine weitere dazu gekommen.

Spiele sind letztendlich "Konsumgüter", die sich nicht verbrauchen.
Man kann nicht erwarten, hier ein uneingeschränktes Rückgabe- und Wiederverkaufsrecht zu haben.
Du erwartest doch auch nicht, nach einem Kino-Besuch das Ticket zurück geben zu können und dabei das Geld zurück zu bekommen.
 
UltraWurst schrieb:
Unnötiges Zitat entfernt


Dir ist nicht ganz klar, dass das Produkt auf einer Disc genauso ein digitales Gut ist. Wenn du es auf deiner Festplatte speicherst ist es doch genauso dasselbe, als ob du es gerade runtergeladen hättest! Es kann dann genauso wenig (oder soviel) verschleißen und es kann ebenfalls per Update modifiziert werden.

Sorry, was ist daran absurd? Wo sind die Unterschiede….zähl doch mal auf. Der einzige Unterschied ist der Vertriebsweg! Das Produkt ist dasselbe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Unnötiges Zitat entfernt)
also ich finds gut. Für meine Spielebibliothek leider Jahre zu spät :D Aber wieder ein Schritt in die richtige Richtung
 
RonnyRR schrieb:
Dir ist nicht ganz klar, dass das Produkt auf einer Disc genauso ein digitales Gut ist.
Doch, das ist mir klar.
Aber dir ist nicht klar, daß die Form der Verteilung nichts an dem Produkt selbst ändert.

Ein digitales Gut wird nicht zu einem physischen, nur weil es auf einem physischen Datenträger daher kommt.
Du bezahlst ja nicht für die Disc an sich, sondern für das, was drauf ist.

Zumal es hier explizit um Software im digitalen Vertrieb geht. Keine Ahnung, was du da jetzt mit deiner Disc willst.
Du lieferst ja auch kein Argument.
 
Lesen und verstehen. Ich sage ja genau das....es gibt keinen Unterschied beim Produkt, aber die Gerichte machen einen Unterschied ob ein- und diesselbe Software auf einem Datenträger verschickt wird oder heruntergeladen wird. Derjenige der Software auf einer Disc kauft, hat andere (mehr) Rechte, als jemand der dieselbe Software herunterlädt. Beide kaufen dasselbe Produkt, haben aber unterschiedliche Rechte. Es kann halt nicht sein, dass der Vertriebsweg eines Produkts zu unterschiedlichen Konsumentenrechten führt, erst recht nicht, wenn dabei Rechte eingeschränkt werden.
 
Kann man denn ein auf CD/DVD erworbenes Spiel, das man bereits bei Steam, Origin, UPlay, etc. registriert hat, einfach zurück geben und das Geld dafür zurück bekommen?
Wenn ja, wäre das in der Tat ziemlich absurd. Würde mich allerdings wundern, wenn das der Fall ist.
 
Ich bezog mich eigentlich auf eine andere Aussage vom user "guest83"...siehe oben. Gar nicht mal um Rückgabe/Umtauschrecht, was ja auch bei physischen Datenträgern schon erlischt, wenn die Packung geöffnet wird. Und wenn Software auf Datenträgern account gebunden ist (was ja auch mittlerweile gang und gebe ist), dann gibt es auch da keinen Unterschied mehr....dann sind auch die Käufer von Datenträgern still und heimlich entrechtet worden.
 
Ap2000 schrieb:
@WhiteShark; "Schon"?
Da würde ich mir eher Gedanken um mein Unverständnis für Spiele machen, wenn ich 5 Spiele pro Monat kaufe, von denen ich dann schlussendlich finde, dass sie ihr Geld nicht wert waren.

5 Demos im Monat zu spielen ist sogar sehr sehr wenig. Als es noch Demos gab hab ich mir auch oft Zeitschriften mit CDs gekauft und von 10 Demos vielleicht ein Spiel gekauft.
Im Gegensatz zu Onlinehändlern wo Versandkosten und Zeit für eine Rückgabe anfallen, kostet eine Rückgabe Valve keinen einzigen Cent da alles automatisch geschieht.

Mit etwas mehr Transparenz (bspw bis zu 10 Rückgaben im Monat sind ok) könnte man das ganze als Demoersatz nutzen und würde am Ende mehr Spiele kaufen als bisher. Win-win-Situation.
Durch die fehlende Transparenz kann man es nur nutzen wenn man ein Spiel eigentlich wirklich wollte und es einem dann doch nicht gefällt.
 
"Und wenn Software auf Datenträgern account gebunden ist (was ja auch mittlerweile gang und gebe ist), dann gibt es auch da keinen Unterschied mehr....dann sind auch die Käufer von Datenträgern still und heimlich entrechtet worden."

Dem Gedanken kann ich sogar wirklich was abgewinnen. Allerdings sollte man zumindest nicht völlig außer Acht lassen, dass die totale Accountbindung sehr gut möglicherweise schlicht eine Reaktion auf die grassierenden Raubkopien sein können; die "Entrechtung", so man sie so sehen will, mag man gern als angenehmen Nebeneffekt mitnehmen, sie muss aber gar nicht unbedingt das eigentliche Ziel gewesen sein.
 
Ich gehe aber davon aus, dass zB Online-Modi damit nicht effektiv möglich sind? Zumindest nicht so massentauglich, dass es einen Marktwert hätte, oder doch?

Wirklich "schlimm" sind ja nicht die Raubkopien, sondern die Verbreitung derselben. Abhängig ist man insofern also davon, wie anwenderfreundlich man die ganze Sache gestalten kann - und mit den Aktivierungen ist das (Gestaltung oder auch Anwendung an sich) doch immerhin schon erschwert? Ja, ich habe auch selbst "Anwender"-Erfahrungen gesammelt, unmöglich ist es nicht und wenn man die Einschränkungen hinnimmt, gibt es wohl ganz praktische Packages.

Jedenfalls aber ist es ein weiterer Stein im Weg des Raubkopierens und ich nehme an, dass er auch als solcher gelegt wurde. Unabhängig von der Tatsache, dass man sich immer auf alles einstellen und auch jede Verhinderung verhindern kann. *AugenRoll* :P
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hat alles seine Vor und Nachteile.

Die Schuld an Steam kann man sicher nicht den Raubkopien geben.
Wir, die Konsumenten, sind daran schuld, dass es Steam gibt, würde keiner Steam nutzen, so würde es meiner Meinung auch nicht mehr geben.

Darüber kann man streiten, aber der Raubkopierer hat eine Sicherheit, die der einfache Kunde nicht hat. Wenn er also ein unfertiges Produkt sich herunterladet, dann kann er das ausgiebig testen, kann das 10 Stunden spielen und sich dann überlegen, ob er den Entwickler unterstützen möchte, so wie es jetzt ist, kaufst Du Dir ein schlechtes oder gar unfertiges Produkt und spielst eine Weile, bist unzufrieden, und dann kannst Du es nicht mal zurückgeben.

Wenn Dein Account gehackt wird, oder gesperrt wird => Spiele weg. Ich gehöre zu den wenigen Personen, die Steam gar nicht brauchen, die ganzen Funktionen sind für mich überdrüssig.

Die Raubkopien, zumindest die ich kenne, sind fertige Packages, die brauchst Du nur mehr installieren und den Keks einfügen.


Wie wird das Geld wieder zurückbezahlt, auf das Steamwallet?
 
Ohne etwas zur - auch außergesetzlichen - (Un)Zulässigkeit von Raubkopien sagen zu wollen; die angesprochenen Probleme gibst du zu Recht zu bedenken.

Danke für die Antwort! Zur Erstattung kann ich selbst nichts sagen.
 
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