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steuer zurück da kein jahr durchgearbeitet?
- Ersteller Berni_1
- Erstellt am
V
VD
Gast
Kommt drauf an.
Wenn du unter dem Grundfreibetrag (ca. 8k oder so) bist, bekommst du alles wieder.
Wenn du unter dem Grundfreibetrag (ca. 8k oder so) bist, bekommst du alles wieder.
MoonWalk
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Feb. 2008
- Beiträge
- 267
Wenn die Summe deiner kompletten, im Jahr 2010, erzielten Einkünfte 8004€ nicht überschreiten bekommst du deine vorrausgezahlte Steuer zurück. Überschreiten deine EK diese Grenze musst du für den darüberliegenden betrag Steuer zahlen. Egal wieviel/lang du arbeitest.
Allerdings kannst du Werbungskosten abziehen und so deine evtl. Steuerlast senken.
Siehe auch §2, 9, 32a EStG und je nach dem was du gearbeitet hast evtl. noch §8 ff. EStG
Grüße
Allerdings kannst du Werbungskosten abziehen und so deine evtl. Steuerlast senken.
Siehe auch §2, 9, 32a EStG und je nach dem was du gearbeitet hast evtl. noch §8 ff. EStG
Grüße
V
VD
Gast
Steuerprogramm kaufen, Anleitung lesen, alles eintragen, Kopien machen (Belege etc.)
Alles in nen A4 Umschlag und beim Finanzamt einwerfen. ^^
Alles in nen A4 Umschlag und beim Finanzamt einwerfen. ^^
Bookstar
Commander
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- Mai 2010
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- 2.123
Berni_1 schrieb:Besten dank! ..
sollte ca. 6k zurückbekommen.
wisst ihr vll . wie ich am besten das einreichen kann? online ? oder brief ?
Wie soll dass denn bitte gehen, dass du 6000 Euro zurückbekommst? du meinst wohl du hast insgesamt 6000 Euro verdient und bekommst jetzt xxx Hundert Euro zurück, da du unter den 8000 Euro geblieben bist oder?

Jesterfox
Legende
- Registriert
- März 2009
- Beiträge
- 44.484
Brutto. Die Steuererklärung solltest du aber auf jeden Fall machen, wenn du "unregelmäßig" verdient hast. Da schlussendlich der Steuersatz auf die Monate gemittelt wird wirst du da ziemlich sicher etwas wieder rausbekommen. Halt nicht alles, aber immerhin ;-)
Hi
das ist irgendwo "die Mitte". http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutschland)#Rechenschema
Bei nichtselbständiger Arbeit ist nur ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge (Vorsorgeaufwendungen) steuerlich anrechenbar.
Werbungskosten kannst du ansetzen, sind aber in den Steuertabellen ebenfalls mit einer Pauschale
eingerechnet (900 irgendwas). Bei Sonderausgaben ist das auch so (36 euro).
Wenn du die Pauschalen mit berücksichtigst dann kommt das auf ca. 10-12K Brutto.
Cu
Berni_1 schrieb:die 8000 sind das brutto oder netto ?
das ist irgendwo "die Mitte". http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutschland)#Rechenschema
Bei nichtselbständiger Arbeit ist nur ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge (Vorsorgeaufwendungen) steuerlich anrechenbar.
Werbungskosten kannst du ansetzen, sind aber in den Steuertabellen ebenfalls mit einer Pauschale
eingerechnet (900 irgendwas). Bei Sonderausgaben ist das auch so (36 euro).
Wenn du die Pauschalen mit berücksichtigst dann kommt das auf ca. 10-12K Brutto.
Cu
Zuletzt bearbeitet:
Das zu versteuernde Einkommen ist es, ab dem man Steuern zahlen muss. Um auf 6000 € Steuern im Jahr zu kommen musst Du ja im Monat 500€ gezahlt haben, wenn Du das ganze Jahr (12 Monate) gearbeitet hast, somit würde ein Einkommen von ca. 36.000 € zusammengekommen sein oder monatlich 3000€, als Jungeselle mit Steuerklasse 1. Die bekommst Du allerdings nie wieder zurück.die 8000 sind das brutto oder netto ?

Nein, das ist ein Ammenmärchen. Du wirst nur jedes Jahr automatisch daran erinnert. Falls du nur nichselbstständige Einkünfte (Arbeitslohn) beziehst dann kannst du das dem Finanzamt mitteilen und du musst keine Steuererklärung abgeben. Du hast dann nur die Möglichkeit eine Antragsveranlagung durchzuführen.
Nicht ganz richtig, wenn man Einkommensteuerpflichtig ist, muss man jedes Jahr eine abgeben. Hat man das einmal gemacht, muss man jedes Jahr diese Erklärung abgeben, auch wenn man nicht mehr Einkommensteuerpflichtig ist. Und erinnert wird man, wenn man sie nicht abgegeben hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererklärung#Abgabepflicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererklärung#Abgabepflicht
Zuletzt bearbeitet:
Erzähl keinen Blödsinn. Dann würde man ja direkt daran gehindert werden eine StE abzugeben nur weil man dann das ganze Leben eine Erklärung abgeben muss. Es wird 100% jedes Kalenderjahr neu beurteilt, ob man eine Pflichtveranlagung hat oder nicht!
Habe es extra dazugeschrieben.wenn man Einkommensteuerpflichtig ist
Was genauso ist, muss ich jedes Jahr machen. Wenn ich keine abgebe, Zwangsgeld.
Du musst ja kein Geld zurückfordern, trotzdem musst Du eine Erklärung einreichen.
Zuletzt bearbeitet:
Habe mal eine Frage zu dem Thema, da ich auch noch nie eine Steuererklärung gemacht habe.
War 2009 einen Monat arbeitslos, allerdings kein Arbeitslosengeld erhalten. Gibt man in der Erklärung den Zeitraum ein, woran das Finanzamt dann die Rückzahlung errechnet?
Oder ergibt sich die Rückzahlung, wie oben erwähnt wurde, daraus das der Steuersatz auf das Jahr gemittelt wird und sich so das Verhältnis Lohnsteuer/Lohn verändert, da man ja weniger verdient hat?
Und wirkt sich der Umstand, das ich diesen einen Monat keine Ersatzleistung erhalten habe auch irgendwie aus?
Gruß M
War 2009 einen Monat arbeitslos, allerdings kein Arbeitslosengeld erhalten. Gibt man in der Erklärung den Zeitraum ein, woran das Finanzamt dann die Rückzahlung errechnet?
Oder ergibt sich die Rückzahlung, wie oben erwähnt wurde, daraus das der Steuersatz auf das Jahr gemittelt wird und sich so das Verhältnis Lohnsteuer/Lohn verändert, da man ja weniger verdient hat?
Und wirkt sich der Umstand, das ich diesen einen Monat keine Ersatzleistung erhalten habe auch irgendwie aus?
Gruß M
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