steuer zurück da kein jahr durchgearbeitet?

Die Steuer wird fürs ganze Jahr berechnet, wenn Du 1 Monat kein Geld (steuerpflichtiges Einkommen) bekommen hast, musst Du natürlich nachweisen, was Du da gemacht hast. Schule, einfach mal Abgehangen oder Reise gemacht oder sonstwas, Für die Erklärung der Steuer muss das Jahr lückenlos sein, dann wird das gesamte Einkommen zusammengerechnet und die Steuer ermittelt, die gezahlt werden muss. Sollte die Vorrauszahlung höher sein, bekommst Du was zurück, wenn nicht zahlst Du nach.
Wie warst Du denn während der Zeit Krankenversichert, Privat oder hast Du die Beiträge aus eigener Tasche gezahlt? Man muss doch mittlerweile lückenlos versichert sein, irgendwas war da mal.
 
Hi.

Ich habe den Beitrag selber bezahlt und war diesen Monat Arbeitslos gemeldet.

Ich nutze für die Sache ja eine Software (Steuersparerklärung), nach allen Angaben zeigt es mir die an das ich etwas zurück bekomme.

Jetzt kann man direkt bei Arbeitslohn ja keinen Zeitraum angeben, sondern unter dem Punkt Lohnersatzleistungen und Nichtbeschäftigung. Wenn ich dort aber Zeitraum und Grund angebe verändert sich am Rückerstattungsbetrag nichts.

Deshalb Frage ich mich wieso, müsste sich der Monat nicht irgendwie auf den Betrag auswirken?
 
Warum sollte sich der Monat am Ergebniss auswirken, Dein Einkommen, nach dem die Steuer berechnet wird bleibt doch gleich hoch. Die Berechnung beim Arbeitgeber geht doch immer davon aus, das Du 12 Monate diesen Lohn erhälst, der in dem Monat der Abrechnung auf dem Lohnstreifen steht. Du zahlst also mit Deiner Vorrauszahlung 1/12 der Steuer, der Arbeitgeber überweist dies ans Finanzamt.
Wenn nun 1 Monat weniger gearbeitet wird, werden auch keine Vorrauszahlungen geleistet, da vom Arbeitslosengeld keine Steuern einbehalten werden, wird dieses Geld dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Somit erhöht sich der Einkommensteuersatz, da bei der Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes auch die steuerfreien Lohnersatzleistungen mit einbezogen werden. Dies kann sich dann positiv oder negativ auf Deine Steuerzahlung auswirken, da ja alle Einkünfte zusammmen berechnet werden.
Ich habe den Beitrag selber bezahlt und war diesen Monat Arbeitslos gemeldet.
Dann hast Du doch auch eine Bescheinigung dafür bekommen, fürs FA, die Daten musst Du dann auch eintragen.
allerdings kein Arbeitslosengeld erhalten.
Wenn Du keine Einkünfte hattest, wird dann ja auch nichts hinzugerechnet. Du kannst aber den Anteil, den Du selbst an die Krankenkasse gezahlt hast, auch mit ansetzen, evtl ändert sich dann die Rückzahlung noch etwas zu Deinen Gunsten.
 
Ok, dann hat der Monat keinen Effekt.

Den Krankenkassenbeitrag habe ich unter Sonderausgaben=Kranken-Pflege- u. Sozialversicherungen eingetragen. Allerdings hat das keinen Einfluss auf den Betrag gehabt.

Habe es auch mal mit ein paar großen Beträgen versucht, passiert aber nichts. Gibt es da irgendeine Grenze die ich überschritten habe?
Mein Anteil an der Sozialversicherung, in diesem Jahr, durch die Tätigkeit als Angestellter beträgt 2196 €.

Wie gesagt wenn ich jetzt den Betrag für den einen Monat wo ich freiwillig Versichert war eingebe, so knappe 140 € passiert nichts.
 
Es gibt Pauschalen (Werbungskosten), die jeder hat, erst wenn Du diese überschreitest macht sich das auf die Steuerrückzahlung bemerkbar, es gibt allerdings auch Höchstgrenzen z.B. bei Versorgungsaufwendungen, die man absetzen kann. Dazu sollte es in Deinem Steuerprogramm auch Hilfestellungen geben, sonst ist es kein so gutes Programm. Die aktuellen genauen Daten habe ich auch nicht im Kopf, im Internet gibt es aber auch genug zu lesen.
Die Mindestvorsorgepauschale beträgt 12 % des Arbeitslohns,
höchstens 1.900 EUR in den Steuerklassen I, II und IV bis VI
sowie 3.000 EUR in der Steuerklasse III.
Es gibt auch Berechnungsprogramme im Inet, damit kannst du ja mal vergeleichen wie Dein Steuerprogramm rechnet.

Versuch es mal mit den Werbungskosten, wenn Du da über 920 € kommst, siehst Du wie der Betrag, den Du erstattet bekommst sich erhöht. (Krankenkassenbeiträge sind aber keine Werbungskosten) Fahrtkosten (Pendlerpauschale), anteilige Beiträge z.B. Unfall + Rechtsschutzversicherung für den beruflichen Anteil, (den kann der Versicherungsmensch Dir ausrechnen, solltest Dir bei Ihm einfach eine Aufstellung machen lassen fürs Finanzamt), Reinigung Berufsbekleidung, setze da immer 80 € ein + Pauschale für Berufsbekleidung von 180 €. Dadurch komme ich bei 184 Arbeitstagen und 16 Kilometern immer über die 920 €.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das heißt ja dann das die Vorsorgenpauschale mit 2196,-€ ausgeschöpf ist, korrekt?
Dann ist nicht mehr rauszuholen.

Wegen der Berufsbekleidung, du gibst einmal bei Reinigung außer Haus 80€ an. Worauf beziehen sich dann die180,- €. Zur Auswahl hätte ich noch Instandsetzung und Anschaffung. Die Kaufen einem doch nicht jedes Jahr ab das man für soviel Geld Kleidung anschafft oder Reparieren lässt. Fügst du da entsprechende Belege/Quittungen bei?

Glaube nicht das es bei mir funktionieren würde. Wie lange machst du das den schon so?

Danke schon mal für deine Hilfe.

Gruß M
 
Nicht die Reinigung ausser Haus sondern mit meiner Waschmaschine, bei ausser Haus müsstest Du ja evtl noch Quittungen vorlegen. Die 180 € setze ich als Pauschale ein für die Neuanschaffung der Arbeitskleidung, alles was darüber hinaus geht, dafür wollen sie meist Quittungen, geht natürlich nur wenn Du die Klamotten nicht auch Privat tragen könntest (im Büro wird ja wohl kein Blaumann getragen).
Reinigung Berufskleidung (pauschal)
Für die Reinigung von Berufskleidung erkennt die Finanzverwaltung auch den Ansatz einer Pauschale in Höhe von bis zu 103 € an.
Berufskleidung
Die Ausgaben für deren Anschaffung und Instandhaltung stellen immer dann Werbungskosten dar, wenn übliche Berufskleidung vorliegt, die wegen der Eigenart des Berufs benötigt wird und als typisch für den Beruf angesehen werden kann. Sobald jedoch eine private Nutzung des Kleidungsstücks möglich ist, so wird der Ansatz von Berufskleidung nicht gewährt. Auch die Aufwendungen, die durch das Waschen typischer Berufskleidung entstehen, können auf der Grundlage der Kosten der einzelnen Waschmaschinenläufe geschätzt und steuerlich geltend gemacht werden
Also bleibe ich drunter und es hat noch nie jemand gemeckert.
Kontoführungsgebühren werden pauschal mit 16 € abgerechnet, wenn Du mehr zahlst kannst Du es mit Nachweis auch eintragen.
Wie lange machst du das den schon so?
Mindestens 20 Jahre wenn nicht sogar noch länger, davor bin ich immer zu einem Steuerberater getigert und habe teuer dafür gezahlt (Steuerberater kannst Du auch absetzen) genauso die Kosten für das Programm, mit dem Du die Erklärung erstellst, kannst Du absetzen.

Fügst du da entsprechende Belege/Quittungen bei?
Wenn ich welche habe (Versicherungen haben ja entsprechende Police-Nummern, da ist es meist nicht nötig), dann ja. Wenn keine dabei sind und sie wollen welche haben, fordern sie es an, wenn Du keine sendest, wird eben neu berechnet und Du bekommst weniger, weil der Posten nicht anerkannt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo.

Danke nochmal für deine Hilfe Werkam.

Ich hätte zu dem Thema noch eine Frage, vielleicht findest nochmal jemand Zeit sie zu beantworten.

Wenn man als AN keine Steuererklärung abgeben muss akzeptiert das Finanzamt diese auch noch nach vier Jahren. Wenn man zum Beispiel eine Lohnersatzleistung erhalten hat wie Arbeitslosengeld, muss man meines Wissens nach eine Steuererklärung abgeben, verbessert mich wenn ich da falsch liege.

Nun wenn man in so einem Fall dies nicht getan hat, konkret habe ich im Jahr 2005 mehrere Monate ALG erhalten und bis heute keine abgegeben.

Die Fragen sind jetzt:
1.)hätte ich eine abgeben müssen
2.)kann ich dies heute (2011) noch tun
3.)falls ja, muss man da irgendeine Strafe oder so zahlen

Wäre eine feine Sache wenn ich die Steuererklärung noch abgeben könnte, da wäre noch Geld zu holen.

Danke.

Gruß Mothman
 
werkam schrieb:
Warum sollte sich der Monat am Ergebniss auswirken, Dein Einkommen, nach dem die Steuer berechnet wird bleibt doch gleich hoch.
hmmm
2000€ monatliches einkommen x12 = 24000€ jahreseinkommen = für 24000€ steuern zahlen

bei nur 11 monaten beschäftigung:

2000€ monatliches einkommen x11 = 22000€ jahreseinkommen = trotzdem für 24000€ steuern zahlen (lohnsteuer ist eine jahressteuer und die staffelung geht nach jahresbruttoverdienst)

also macht der eine monat sehr wohl was. wenn er auf dich gehört hat, zahlt er für 2000€ (in dem beispiel) steuern, die er nicht zahlen müsste.... für 22000€ zahlt man nunmal weniger steuern als für 24000€. und die differenz bekommt er wieder (vereinfacht ausgedrückt). deine 1/12-rechnung ist leider vollkommen nutzlos und finanziell nachteilig für den fragesteller.
 
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Wo habe ich geschrieben das es sich nicht um eine Jahressteuer handelt und das er für 24.000 € Steuern zahlen müsste, wenn er nur 22.000 € bekommen hat?
Ob er für sein Einkommen nun 1 oder 12 Monate gearbeitet hat ist doch wohl egal, Steuern muss er doch aufs Einkommen zahlen, was er im gesamten Jahr eingenommen hat.
Du hättest besser alles zitieren sollen und nicht das rauspicken was zu Deiner Aussage passen würde:
Warum sollte sich der Monat am Ergebniss auswirken, Dein Einkommen, nach dem die Steuer berechnet wird bleibt doch gleich hoch. Die Berechnung beim Arbeitgeber geht doch immer davon aus, das Du 12 Monate diesen Lohn erhälst, der in dem Monat der Abrechnung auf dem Lohnstreifen steht. Du zahlst also mit Deiner Vorrauszahlung 1/12 der Steuer, der Arbeitgeber überweist dies ans Finanzamt.
Wenn nun 1 Monat weniger gearbeitet wird, werden auch keine Vorrauszahlungen geleistet, da vom Arbeitslosengeld keine Steuern einbehalten werden, wird dieses Geld dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Somit erhöht sich der Einkommensteuersatz, da bei der Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes auch die steuerfreien Lohnersatzleistungen mit einbezogen werden. Dies kann sich dann positiv oder negativ auf Deine Steuerzahlung auswirken, da ja alle Einkünfte zusammmen berechnet werden
.
Da hast Du ein bisschen vergessen.
 
Hi

wie schaut es aus wenn ich nur 11 monate durchgearbeitet habe a 1800brutto besteht hier die möglichkeit die steuer zurück zu bekommen?
 
Das liegt dran was Du abzusetzen hast.
 
wo bekommt man kostenlos diese Informationen überhaupt?
 
Ganz kostenlos geht es nicht aber recht günstig:
  • (kostenloses) Steuerprogramm mit Berechnung Erstattungs- / Nachzahlungsbetrag
  • Alle relevanten Daten eintragen
  • Ausrechnen lassen
Kostet gegebenenfalls nur etwas Strom.
 
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