News Steuererklärung: Belege via MeinElster+ App einscannen und hochladen

Blutschlumpf schrieb:
..
Auf nen Rückruf für die Grundsteuer warte ich auch seit nen Monat weil mir da keiner beantworten kann wie man ein Grundstück angibt welches teils Wohngebäude und teils Betriebsgelände mit anderem Aktenzeichen ist.
Ich weiß nicht in welchem Bundesland du sitzt und ob du das Bundesmodell anwendest. Aber grundsätzlich gilt, zwei Aktenzeichen bedeutet zwei Grundsteuererklärungen.

In Deinem Fall macht das auch Sinn, da offensichtlich ein Grundstücksteil dem Privatvermögen zugeordnet ist und ein Teil dem Betriebsvermögen.

Die jeweiligen Flächen und Anteile sollten Dir bekannt sein, weil da irgendwann eine Aufteilung erfolgt ist. Auch in den bisherigen Grundbesitzabgaben und Grundsteuerbescheiden, Grundbuch sollte das nachvollziehbar sein.

In Elster kann man die Anteile z.B. in xx/100 oder xxx/1000 angeben.

Das sehe dann in etwa wie folgt aus bei 10% Betriebsvermögen:
Flur 123 Flurstück 1234 .. Größe 2000qm

Anteil: 10/100 (entspricht damit 200qm).



Achtung dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
 
F1database schrieb:
Ich habe glaube ich zuletzt vor 10 Jahren mal Belege/Rechnungen einreichen müssen. Zuletzt wurde alles ohne Belege auch genehmigt.
Oder wie bei mir, gestrichen ohne Belege zu fordern.

Die probieren es wie alle anderen und zocken mit der Faulheit der Leute Milliarden ab. Wie Versicherungen, erst zahlen sie 1/4 aus und warten bis zum Gerichtstermin mit dem Rest

Wer direkt zahlt / verzichtet verliert
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich arbeite beim Feind (FA) und habe es überwiegend mit Steuerberatern/Anwälten (KapGes. sind meistens beraten) und Vereinen (aus Kostengründen sind hier nur wenige beraten) zu tun. Bei den Vereinen sind natürlich viele ältere Menschen dabei, die die undankbare Aufgabe des Kassierers übernommen haben. Die geben Erklärungen dann eher nach alter Väter Sitte auf dem Postweg ab, was natürlich auch ok ist. Schätzungsweise 5% aller Vereine übermitteln Ihre Erklärungen, Belege und Nachrichten über Elster. Für die Gesellschaften werden zwar die Steuererklärungen zu 99% - wie es im Beamtendeutsch so schön heißt - nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermittelt, bei allem anderen würde ich aber die Elster-Quote ebenfalls auf nicht mehr als 5% schätzen. Da kommt dann ein Einspruch vom Steuerberater gerne mal per Email über die Poststelle, am nächsten Tag dann noch einmal per Fax (!!!) und wiederum einen Tag später per Brief. Sicher ist sicher ... Man hätte natürlich auch einfach eine Elster-Nachricht mit direkter Eingangsbestätigung haben können. ;)
Es läuft sicher nicht alles 1A im Behördendschungel. Bloß gibt es auf der anderen Seite auch nicht wenige, die sich dem Fortschritt in den Weg stellen. Letztlich muss man auch im Blick behalten, dass ein direkter Email-Austausch wie im Geschäftsleben üblich wegen DSGVO und Steuergeheimnis nicht so einfach möglich ist.

[wege]mini schrieb:
Ich frage mich echt immer wieder, was diese ganzen Traumtänzer, die von Steuergeldern leben, so jeden Morgen rauchen.
Ich bin Nichtraucher, bereue es aber manchmal, bei dem Zeug was ich täglich so lesen darf. :D

Mal schauen, was die bei meinen unter Denkmalschutz stehenden Häusern sagen, wenn ich den Jugendstil Putz abschlagen lasse, weil ich sie energetisch sanieren lassen muss, um die Vorgaben für 2024 zu erfüllen.

Du weißt natürlich, dass das Unsinn ist. Diese Vorgaben gibt es nicht. Vielleicht irgendwann mal, aber das ist dann für das Finanzamt nur interessant wegen der Frage, ob die Folgekosten eventuell Betriebsausgaben/Werbungskosten sind.

Dazu nur mal eine meiner Lieblingsanekdoten in Kurzform:
Steuerberater ruft an: "Gleich schicke ich Ihnen ein Fax mit Antrag auf Änderung der Festsetzung. Herr X (Gf.) möchte die Sonderabschreibung (§ 7i EStG) für sein Schloss (als GmbH geführt, u.a. Gastronomie und Veranstaltungsort für Konzerte/Hochzeiten etc.) geltend machen. Ich habe ihn auf die Nachweispflichten aufmerksam gemacht und gesagt, dass das nicht so einfach geht. Aber er rafft es einfach nicht. Bitte lehnen Sie den Antrag einfach kurz ab."
Eine halbe Stunde lag dann das Fax vor mir. Neben der Standardeinleitung darauf zu sehen: Ein Foto der Außenmauer des Schlosses mit Plakette "Denkmal" und der Gf., der auf die Plakette zeigt. :)
 
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xmimox schrieb:
Es sei denn du vermietest, wonach sich das stark anhört, aber dann ist das nicht privat sondern gewerblich.

Das ist so nicht korrekt. Es ist ein Nebenerwerb.

Wenn es gewerblich wäre und meine Haupteinnahme, dürfte ich wie fast alle Gewerbetreibenden, die Erklärung nicht mehr in Papierform abgeben.

Das war schon immer viel Arbeit und die wurden schon zu 99% auf Computerprogramme umgestellt, da die Bearbeiter im Amt wirklich den alten Witz wieder zum aufleben bringen.

Beamtenmikado: Wer sich zu erst bewegt, verliert.

So wird es behandelt wie meine Zinseinnahmen aus meinen Anlagen. Es ist Nebenerwerb.

mfg

p.s.

Ich vermiete also als Privatperson, ohne Gesellschaftsrecht mit einer zwischengeschalteten GmbH oder anderen Konstrukten, an Privatpersonen, darf keine Vorsteuer ziehen und hafte komplett mit allem was ich besitze. :heilig:

p.s.s.

Da ich auch noch sehr günstig bin, da ich eine soziale Ader habe, geht mir das FA z.B. gerade auf den Sack, ich soll gefälligst die Miete erhöhen oder darf die Kosten für Instandhaltung nicht mehr zu 100% absetzen, da ich es als "Hobby" betreibe.

Die Damen und Herren sind die größten Mietpreistreiber, die wir in Deutschland haben. Die wollen aber Steuern generieren, da sie davon leben. Also soll ich gefälligst mehr verdienen und meine Mieter abzocken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das eine Mal als das Finanzamt von mir Belge haben wollte, konnte ich einfach alles Einscannen und per Mail schicken. War gar kein Problem.
 
leipziger1979 schrieb:
Das ist weniger kompliziert und keine Datenkraken sitzen dazwischen.
Ich gehe doch davon aus dass wir hier Daten nur zum Zwecke der Steuererklärung verwenden und sie direkt zwischen mir und der Behörde ausgetauscht werden.
Eine Digitale Übermittlung hat nix mit Datenkrake zur Folge. Das Wort stimmt hier einfach nicht.
 
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Hallo zusammen,

ich weiß nicht was hier alle meckern, das Ziel der App ist doch klar im Artikel dargestellt.

Die App soll vornehmlich dazu dienen die Belege über das Jahr zu sammeln und zu kategorisieren, sollte diese anschließend relevant für die Steuererklärung sein, können die Werte direkt übernommen werden und ggf. kann der Beleg anschließend in die Steuererklärung mit übernommen werden.

Meiner Meinung nach hat sich hier jemand einen Kopf gemacht und es ist nur ein Angebot, welches ja nicht zwingend genutzt werden muss.

Auch den Behörden/Behördenpersonal Untätigkeit und Langeweile zu unterstellen ist schon grenzwertig oder besteht hier genau Kenntnis über die Tatsachen, welche nicht nur "Hören-Sagen" sind?

Ich gebe schon lange keine Belege mehr ab und sollte doch was benötigt werden, wird das digital übermittelt, was übrigens hervorragend funktioniert.

VG
 
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-=[CrysiS]=- schrieb:
Noch nie gemacht, bringt das bisschen was als normales Paar in einer Wohnung?
Das kommt drauf an.
Wenn ihr nicht verheiratet seid, keine Kinder habt, keine private Rentenversicherung habt, wenig verdient und auch keine nennenswerten Arbeitswege habt, dann kommt da evtl. nichts bei rum.
In fast allen andere Fällen lohnt es sich.

Im Grunde gilt:
Je weniger kompliziert dein Leben ist, desto einfacher ist auch die Erklärung.
Ich hab damals nach der Ausbildung (2005) die erste Erklärung als Single mit ElsterFormular (das war die Client-Software bevor die die Online-Version gepushed haben) abgegeben, da musste ich bei der ersten hier und da was suchen was wohin kommt (damals wurde sowas wie Riester z.B. noch nicht automatisch übermittelt) und was man angeben kann.
Die Jahre danach war das dann ein simples übernehmen vom Vorjahr und ein paar Zahlen ändern.
Etwas umfangreicher wird es dann wenn du mehr "specials" hast (verheiratet, Kinder, Elternzeit, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Arbeitszimmer, Handwerkerrechnungen), dann bekommst du aber tendentiell auch mehr raus. ;)
Über die Jahre dürften das Größenordnung 30-40k Euro gewesen sein, die es zurück gab, da kann man sich imho auch mal nen Tag oder 2 pro Jahr hinsetzen.
Mag sein, dass du da mit ner gekauften Steuersoftware schneller und einfacher wegkommst, habe ich nich ausprobiert.

Ich würde grundsätzlich jedem raten die Erklärung zu machen, alleine aus dem Grund, dass man mit der Zeit ein deutlich besseres Verständnis aufbaut wie unser Steuersystem funktioniert.
Dann verschwinden auch so Mythen wie "wenn ich jetzt 100 Euro mehr verdiene zahle ich nachher 110 Euro mehr Steuern/abgaben weil ich in ne andere Steuerkategorie rutsche" oder (der Nummer 1 Bullshit) "Wenn man heiratet, dann geht der, der mehr verdient in Steuerklasse 3 und der andere in 5, dann zahlt man weniger Steuern".
Im Nachhinein würde ich sogar sagen:
Wenn ihr Kinder plant, befasst euch (lange vor allem anderen!) eingehend damit wie das funktioniert (Elterngeldberechnung, Steuerklassen, Kindergartenbeiträge incl. Stichtage auf denen die Berechnung basiert).
Mit dem "danach-Wissen" hätten wir sicherlich einiges anders gemacht und ggf. tausende Euro gespart.

Wirkliche "wtf?" Momente bei der Steuer hatte ich bisher nur 2:
Angabe des häuslichen Arbeitszimmers bei Wohneigentum (Berechnung Anteilige Kosten des Gebäudes)
Grundsteuererklärung bei meinen Eltern (Landwirte)
 
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SchiBuh schrieb:
Untätigkeit und Langeweile zu unterstellen

Mein Finanzamt hat die Begutachtung eines vom Gericht bestellten Sachverständigengutachters nicht akzeptiert und hat selber noch einmal ein Gutachten (ohne Begehung vor Ort) gemacht, das hat 2 Monate gedauert und sie haben sogar noch 2000 Euro weniger begutachtet, als der Sachverständige.

Das hat ihnen viel Beschäftigung gebracht und sie konnten so tun, als wenn sie "arbeiten" würden.

mfg

p.s.

Das ging von Cottbus über Potsdam nach Frankfurt an der Oder. Drei Finanzämter hatten Beschäftigung,
 
Ich bin gespannt wie der Apparat das umsetzt. Ich hatte für das Jahr 2021 das erste mal nach 20 (!) Jahren die Anweisung meine Arbeitstage (Pendlerpauschale) nachzuweisen. Ich hatte dann das Dokument per Wiso (Elster) hochgeladen und dann passierte NICHTS. Ich hatte dann nach Wochen mal nach dem status quo gefragt und die Dame meine sie hätte den Eingang des Dokuments nicht bemerkt. Digitalisierung ist eben keine Einbahnstraße.
 
Ich sehe das positiv. Musste die letzten Jahre keine Belege mehr abgeben, davor aber immer alles zusammengesucht, aus den Ordnern rausgezogen, zum scanner getragen, kopiert, Vermerk hinzugefügt und in einen Sammelordner geheftet.
Wenn sich das ganze jetzt via APP-Scan machen lässt (falls die mal wieder irgendwas haben wollen) soll mir das nur recht sein. Geht dann hoffentlich allemal schneller als die lästige Kopiererei.
 
MountWalker schrieb:
Das macht mir ehrlich Angst, weil Texterkennungs-"A.I." auch mal Zahlen oder Wörter falsch erkennen kann. Eine solche Lücke gabs doch sogar schonmal bei professionellen Kopiergeräten. Wenn da dann etwas falsch interpretiert wird und mir fällt das beim Prüfen nicht auf, bin ich dann am Ende verantwortlich für die fehlerhaften Daten?

P.S.
Ich habs gefunden:
Xerox copier flaw changes numbers in scanned docs (The Register, 6 Aug 2013)
Das hat sogar nen Deutscher rausgefunden. Und einen sehr kurzweiligen Vortrag dazu gehalten.
 
Wenn man die ganzen negativen Kommentare unter diesem Artikel liest, der eine zusätzliche Möglichkeit anbietet und mir persönlich wahrscheinlich viel Stress ersparen wird. Dann wird klar, warum wir hier so rückständig sind, was Digitalisierung angeht. Worüber sich dann wahrscheinlich wieder dieselben Leute beschweren.
 
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JanJ schrieb:
Die jeweiligen Flächen und Anteile sollten Dir bekannt sein, weil da irgendwann eine Aufteilung erfolgt ist. Auch in den bisherigen Grundbesitzabgaben und Grundsteuerbescheiden, Grundbuch sollte das nachvollziehbar sein.
Nein, sind sie nicht.
Mitte 2022 kam ein Brief, dass die für das Wohnhaus ein eigenes AZ angelegt haben, mehr Infos gabs nicht.
Und für jedes AZ (insgesamt 5 AZ bei Region 20 Grundstücken) kam ein Schreiben, dass man das erklären soll ohne weitere Angaben (Die Zuordnung AZ zu Grundstück ist da auch nicht ersichtlich, weder da gelistet noch in den jährlichen Abgabebescheiden).
Verwandte von uns (ebenfalls Landwirtschaft) haben genau das gleiche Problem (sogar mit 3 Aktenzeichen weil die fremde Wohnwagen untergstellt haben und das Finanzamt deshalb einen Teil des Grundstücks als Gewerbe deklariert hat), die waren schon beim Steuerberater und selbst der konnte das bisher nicht auflösen.
Ich weiß nicht ob du mal nen alten Bauernhof (ich mein damit nicht Wohnhaus hier und 1000m² Neubau-Stall 50m weiter) in live gesehen hast, da ist der Übergang Wohnhaus zu Stall/Schuppen/Scheune/Gerätehalle teilweise fließend bzw. Auslegungssache (z.B. EG ist Wohnraum, OG da drüber war Strohlager).

Und falls du dich fragst warum wir das selber machen: Der Laden, der die normale Steuererklärungen für meine Eltern macht (Landwirtschaft machen die meisten normalen Steuerberater nicht), nimmt da nichts an bzw. ist bis Q3 2023 in der Hinsicht ausgebucht.

Und warum sollte das im Grundbuch stehen?
Landwirtschaftliche Betriebe sind nicht wie z.B. ne GmbH als solches dort aufgeführt, im Grundbuch ist das ein Grundstück mit einem Besitzer (sprich der Landwirt als natürlich Person).
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön zu sehen, dass sowas nun möglich ist. Ich muss aber zugeben, dass unser Finanzamt bestimmt seit 2018 (?) keine Belege von mir haben will. Alle Angaben in meiner Steuer wurden bisher vom Finanzamt anerkannt. Darf gerne so bleiben :D
 
wolve666 schrieb:
jo hast recht. Aber da mach ich lieber ein Foto/Scan von dem Beleg, wandle das in PDF um und lade es dann hoch. Den Weg per App empfinde ich als zu umständlich
Manchen kann man es halt nie recht machen.
 
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zu der App kann ich nicht viel sagen da ich kein DE-Bürger bin.
ich finde den Namen "Elster" aber für eine Steuerapp genial, ich muss da nämlich immer an die "diebische Elster" denken, der Name ist Programm ^^
 
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Blutschlumpf schrieb:
Nein, sind sie nicht.
Mitte 2022 kam ein Brief, dass die für das Wohnhaus ein eigenes AZ angelegt haben, mehr Infos gabs nicht.
Und für jedes AZ (insgesamt 5 AZ bei Region 20 Grundstücken) kam ein Schreiben, dass man das erklären soll ohne weitere Angaben (Die Zuordnung AZ zu Grundstück ist da auch nicht ersichtlich, weder da gelistet noch in den jährlichen Abgabebescheiden).
Verwandte von uns (ebenfalls Landwirtschaft) haben genau das gleiche Problem (sogar mit 3 Aktenzeichen weil die fremde Wohnwagen untergstellt haben und das Finanzamt deshalb einen Teil des Grundstücks als Gewerbe deklariert hat), die waren schon beim Steuerberater und selbst der konnte das bisher nicht auflösen.
Ich weiß nicht ob du mal nen alten Bauernhof (ich mein damit nicht Wohnhaus hier und 1000m² Neubau-Stall 50m weiter) in live gesehen hast, da ist der Übergang Wohnhaus zu Stall/Schuppen/Scheune/Gerätehalle teilweise fließend bzw. Auslegungssache (z.B. EG ist Wohnraum, OG da drüber war Strohlager).

Und falls du dich fragst warum wir das selber machen: Der Laden, der die normale Steuererklärungen für meine Eltern macht (Landwirtschaft machen die meisten normalen Steuerberater nicht), nimmt da nichts an bzw. ist bis Q3 2023 in der Hinsicht ausgebucht.

Und warum sollte das im Grundbuch stehen?
Landwirtschaftliche Betriebe sind nicht wie z.B. ne GmbH als solches dort aufgeführt, im Grundbuch ist das ein Grundstück mit einem Besitzer (sprich der Landwirt als natürlich Person).
Du hattest vorher nicht geschrieben, dass es sich um Land und Forstwirtschaft handelt. Und ja ich habe schon Höfe von Nahem gesehen, ich komme aus dem Münsterland, hier ist gefühlt jeder dritte Landwirt..

Es gibt ja extra faq, Rechenbeispiele und Checklisten für Landwirte, die hattest Du aber vermutlich schon bereits in der Hand.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de...en-fuer-betriebe-der-land-und-forstwirtschaft

Tut mir leid, dass ich da nicht weiterhelfen kann, aber Landwirtschaft ist ein so spezielles Thema, da geh ich nicht ran :) ich erinnere mich noch als ich eine Jahresabschlussprüfung in einem Unternehmen machen sollte, die auch Landwirtschaft haben.. brrr
 
Wann bietet unser Finanzamt eigentlich endlich mal etwas wie Wiso Steuer oder ähnliches als User Interface für seine "Kundschaft", also uns, statt dieses Formularsumpfs ?

Oder beschränkt sich darauf nur irgendwelche beliebigen Belege, die nach unserer Meinung irgendwas mit Steuer zu tun haben könnten, hochgeladen zu kriegen, und macht selbsttätig ne Steuererklärung daraus ?
 
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AGB-Leser schrieb:
Warum kann man das Zeug nicht einfach lokal speichern, verwalten und bei Bedarf hochladen?
Genau das kann man doch. Wer verbietet denn das, nur weil eine App veröffentlicht wurde?

0x7c9aa894 schrieb:
Ich dachte das Finanzamt will keine Belege mehr, und jetzt soll man die Einscannen??
Falsche Tatsachenbehauptung Nr. 1: Das Finanzamt will Belege nur noch nach ausdrücklicher Aufforderung. Dass nichts mehr belegt werden muss, ist meines Wissens nie gesagt worden.

Falsche Tatsachenbehauptung Nr. 2, wenn auch in Form einer Frage:
Die App ist ein Kann, aber kein Muss.

MountWalker schrieb:
Das macht mir ehrlich Angst, weil Texterkennungs-"A.I." auch mal Zahlen oder Wörter falsch erkennen kann. Wenn da dann etwas falsch interpretiert wird und mir fällt das beim Prüfen nicht auf, bin ich dann am Ende verantwortlich für die fehlerhaften Daten?
Wenn man sich vertippt, dann ist man dafür auch verantwortlich. Ist eine Hilfe und kein Tesla Autopilot.
Also vor der Abgabe nochmal alle Angaben zu prüfen ist bei analoger wie digitaler Vorgehensweise doch wohl selbstverständlich?

Pulverdings schrieb:
Das eine Mal als das Finanzamt von mir Belge haben wollte, konnte ich einfach alles Einscannen und per Mail schicken. War gar kein Problem.
Genau das hat bei mir auch geklappt. Email mit Scans - Porto und Umweg zum Briefkasten gespart.


Nuklon schrieb:
Dokumente darf ich nicht sofort hochladen obwohl ich weiß das die vom Auslandskonto haben wollen. Jedes Mal der selbe Scheiß.
Man darf auch ohne Aufforderung Dokumente an das Finzanzamt schicken.
Aber eigentlich ist doch das aktuelle Procedere, dass man zunächst seine Erklärung ohne Belege abgibt.
Dann erhält man ggf. ein Schreiben, dass bestimmte Belege anfordert. Sehe in diesem Verfahren ggü früher, wo man pauschal alles mit Belegen versehen hat, keinen Nachteil.


senf.dazu schrieb:
Wann bietet uns unser Finanzamt eigentlich endlich mal etwas wie Wiso Steuer oder ähnliches als User Interface
Ich habe da was entdeckt, heißt Elster. Benutze ich schon seit Jahren, funktioniert super.


Man kann sicher Pech haben mit dem Amt hier oder dort, aber oft gilt halt auch: "wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus".
 
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