News Strafverfahren gegen „Blackhole“-Programmierer eröffnet

Ich seh da immer noch keine Straftat, auch wenn es einigen nicht passt...

Ich sage nur Kali Linux das müsste auch sofort offline genommen werden wenn man die Logik der Justitz anwendet. Solange er seine Einnahmen versteurt hat sehe ich da absolut keine Grundlage für ein Illegales verhalten.
 
Weiß einer von euch was er mit P.S.S. P.S.S.S. meint? Der meint doch wohl eher P.P.S^^
 
Cool Master schrieb:
Ich seh da immer noch keine Straftat, auch wenn es einigen nicht passt...

Ich sage nur Kali Linux das müsste auch sofort offline genommen werden wenn man die Logik der Justitz anwendet. Solange er seine Einnahmen versteurt hat sehe ich da absolut keine Grundlage für ein Illegales verhalten.

Tja so is das halt. Wenns dem Staat nicht passt, ist es eben illegal. Frag mich ob das in den USA auch illegal ist immerhin kann ich dort auch Waffen frei kaufen. Ich mein damit kann man auch schlimme Dinge anrichten xD
 
Schnitz schrieb:
Den Typen würde ich anstelle der Regierung unter Vertrag nehmen und nicht verklagen, aber vllt. war er auch zu gierig...

Vielleicht sind sie auch deshalb anonym geblieben. Entweder wollten sie nicht freiwillig für den Staat arbeiten oder sollten auf diese Weise "offiziell" von der Bildfläche verschwinden. Deren Wissen ist mehr als begehrt ... die Bedeutung solcher Leute zeigte sich bei der Sabotage iranischer Nuklear-Anreicherungsanlagen.

So oder so zeigt sich was ganz anderes. Würden Softwareriesen wie Microsoft mehr als Peanuts für kritische Sicherheitslücken bieten, das wäre Windows oder Java auch heute als "sicher" bekannt.

Lex32 schrieb:
Tja so is das halt. Wenns dem Staat nicht passt, ist es eben illegal. Frag mich ob das in den USA auch illegal ist immerhin kann ich dort auch Waffen frei kaufen. Ich mein damit kann man auch schlimme Dinge anrichten xD
Hey ... in den USA sind Waffen so weit verbreitet weil sich die los gesagagten britischen Kolonisten nicht gehen "das Empire" wehren könnten ... oder die endlosen Horden von Indianern ;)
 
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Cool Master schrieb:
Solange er seine Einnahmen versteurt hat sehe ich da absolut keine Grundlage für ein Illegales verhalten.

Naja, wenn man ein Programm/Exploit veröffentlicht mit dem man in gut gesicherte Computersysteme einbrechen kann, dann macht man sich bestimmt strafbar... Beihilfe Straftat? Computersabotage?
 
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"wegen Computerbetrugs und Bildung einer kriminellen Vereinigung" - hat erstmal wenig mit der Software die er "vermutlich" vertrieben hat zu tun, sie spielt da bestimmt ne Rolle ist aber bestimmt nicht der Grund der Verhaftung und Anklage...
 
can320 schrieb:
.... dann macht man sich bestimmt strafbar... Beihilfe Straftat? Computersabotage?

Nö...

Waffen Hersteller machen sich auch nicht Straftbar wegen dem verhalten ihrer Kunden.
Teleskop Hersteller machen sich auch nicht Straftbar wegen dem verhalten ihrer Kunden.
Munitions Hersteller machen sich auch nicht Straftbar wegen dem verhalten ihrer Kunden.
.....

Die Liste kann man noch Kilometerweit weiter auflisten. Aber bei Software ist es ganz plötzlich Illegal und böse? Doppel Moral und keine Lobby die hinter einem Steht das ist das Problem.

Ich bin selber Software Entwickler, warum sollte ich mich also Strafbar machen wenn mein Kunde meint ein Penetrations-Test Tool, für das eigene System, auf einen anderen Server anzuwenden?

Wie gesagt nach dieser Logik ist Kali Linux und die Maintainer ebenfalls Illegal, was es aber nicht ist...

@Lavaground

Also ältere News sagen dazu was anderes.
 
Unglaublich wie naiv ihr seid. In Deutschland ist das genauso strafbar wie in Russland.

§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.



Dazu kommt, dass das nicht nur nach Antrag verfolgt wird, sondern direkt von der Staatsanwaltschaft.



Edit:
Nachtrag: Es kommt immer auf den Zweck an. Wenn du Explot-Kits im Internet verkaufst, damit andere offensichtlich etwas hacken können, dann bist du hier in Deutschland mindestens genau so schnell im Knast wie in Russland. Wenn du so eine Software intern in einem Unternehmen programmierst, gut dokumentierst und schaust, dass es keinem anderen in die Hände fällt, um z.B. eine eigene Unternehmessoftware gegen so etwas zu härten, dann passiert dir natürlich nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Apooo schrieb:
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,

Na das will ich mal gerne bewiesen sehen. Wie gesagt beste Beispiel ist immer noch Kali Linux und der Programmierer muss nur schreiben nur für dne Persönlichen Gebrauch und alles ist ok :)

Apooo schrieb:
Dazu kommt, dass das nicht nur nach Antrag verfolgt wird, sondern direkt von der Staatsanwaltschaft.

Das haben Straftaten so an sich ;)
 
Cool Master schrieb:
Das haben Straftaten so an sich ;)

Na da gibt es schon noch ein Unterschied :-). Antragsdelikt vs. Offizialdelikt --> http://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag_(Deutschland)

Wenn du ein Unternehmen hackst, dann muss sich das Unternehmen erst mal dazu beschließen dich zu verklagen. Wenn du solche Exploit-Tools zur Verfügung stellst, dann wird die Staatsanwaltschaft aktiv.
 
Das Beispiel mit den Waffen ist ungeeignet, denn du kannst die Waffen auch einsetzen um dich zu verteidigen.

Das Blackhole-Kit wurde benutzt, um Webseiten zu infizieren, über die dann Malware auf Computern der Besucher der Webseite installiert wurde. Die meisten der bekannten Botnetze verließen sich ebenfalls auf die Dienste von Paunch.

Es ist eher so, dass andere die Häuser abklappern und jemand findet heraus, dass ein bestimmtes Fenster einen Konstruktionsfehler besitzt und sich leicht von aussen öffnen lässt. Anstelle nun zum Fensterhersteller zu gehen und ihn auf den Konstruktionsfehler hinzuweisen, wird diese Information an Blackhole verkauft.

Blackhole verkauft diese Informationen dann an Einbrecherbanden weiter und kassiert dafür Lizenzgebühren. Ist es nicht irgendwie naiv zu glauben, dass Einbrecherbanden dafür regelmässig Geld bezahlen ohne die Absicht zu haben einzubrechen? :rolleyes:
 
So so,

ein Typ kauft für viel Geld im Darknet Sicherheitslücken auf, verarbeitet diese in seinen Exploits und bietet anschliessend -ebenfalls im Darknet- die Exploits zu Miete (Lizenzmodell) oder gar zum Kauf an, damit anderes kriminelles Cybergesindel im weltweiten Internetz auf Beutezug gehen kann? Na, wenn das kein "persönlicher Gebrauch" oder Gutmensch-Attitüde ist, dann bin ich wohl doch sehr naiv in meinem Rechtsverständnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
xuserx schrieb:
ein Typ kauft für viel Geld im Darknet Sicherheitslücken auf, verarbeitet diese in seinen Exploits und bietet anschliessend -ebenfalls im Darknet- die Exploits zu Miete (Lizenzmodell) oder gar zum Kauf an

Na ja es gibt ja nicht umbedingt ein Ebay für Exploits spielt also erst mal keine Rolle Wie oder Wo er es angeboten hat. Wie du schon schreibst Lizenzierung sprich in den Lizenzvertrag kommt etwas mit dem Wortlaut "für den Persönlichen Gebrauch" rein und somit ist man auf der sicheren Seite sprich man darf es nur auf Systeme anwenden die man selber besitzt.

xuserx schrieb:
damit anderes kriminelles Cybergesindel im weltweiten Internetz auf Beutezug gehen kann? Na, wenn das kein "persönlicher Gebrauch" oder Gutmensch-Attitüde ist...

Wie gesagt das gleiche kannst du mit Kali Linux machen. Ich kann das auf mein Laptop machen und kann schön Wardriving betreiben aber nein, das wäre kein persönlicher Gebrauch mehr.

Suxxess schrieb:
Das Beispiel mit den Waffen ist ungeeignet, denn du kannst die Waffen auch einsetzen um dich zu verteidigen.

Und mit dem Programm/Exploit könnte man sich nicht verteidigen z.B. vor einem anderen Land? Ich sage nut Stuxnet im Iran. Damit haben sich andere Länder vor dem Atomprogramm des Irans verteidigt.
 
Cool Master schrieb:
Ich seh da immer noch keine Straftat, auch wenn es einigen nicht passt...

Ich sage nur Kali Linux das müsste auch sofort offline genommen werden wenn man die Logik der Justitz anwendet. Solange er seine Einnahmen versteurt hat sehe ich da absolut keine Grundlage für ein Illegales verhalten.

In Russland ist eh alles anders.. :D
 
Ich kann die Verteidiger des Herren hier nicht ganz nachvollziehen. Den Kram den er da zusammengeschustert hat, galt aussschließlich illegalen Zwecken. Wie ist das nicht straffähig und bitte mit Waffenherstellern vergleichbar?
 
KLynch schrieb:
Den Kram den er da zusammengeschustert hat, galt aussschließlich illegalen Zwecken.

Ach ja du hast wohl auch noch nie etwas von "In dubio pro reo" gehört. Dazu kommt wo sind die Beweise die deine These untermauern?

KLynch schrieb:
Wie ist das nicht straffähig und bitte mit Waffenherstellern vergleichbar?

Beides ist nur ein Werkzeug und hast du schon mal davon gehört das H&K, Walter, Glock oder Smith & Wesson bzw. dessen Vorstand/Führung wegen Mord angeklagt worden sind?

Ich kann den Code nutzen um meine Server dagegen abzusichern z.B. durch Code erkennung der FW oder andere Methoden. Sprich durch den Kauf kann ich mich auch schützen. Bei 1000 Kunden und 50000 € im Monat wären das 50 € pro Kunde. Ein Image Schaden aus einem Hack kann zum Teil ein Unternehmen töten, also ein super Deal wenn ich dadurch ein Hack an meinem System verhindern kann.

Das es auch Leute gibt die ihn aktiv einsetzten um zu schaden bestreite ich nicht aber in dem Fall sollte man die Leute vor Gericht stellen und nicht dem Urheber.
 
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