Unglaublich wie naiv ihr seid. In Deutschland ist das genauso strafbar wie in Russland.
§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Dazu kommt, dass das nicht nur nach Antrag verfolgt wird, sondern direkt von der Staatsanwaltschaft.
Edit:
Nachtrag: Es kommt immer auf den Zweck an. Wenn du Explot-Kits im Internet verkaufst, damit andere offensichtlich etwas hacken können, dann bist du hier in Deutschland mindestens genau so schnell im Knast wie in Russland. Wenn du so eine Software intern in einem Unternehmen programmierst, gut dokumentierst und schaust, dass es keinem anderen in die Hände fällt, um z.B. eine eigene Unternehmessoftware gegen so etwas zu härten, dann passiert dir natürlich nichts.