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duckycopper
Gast
mgutt schrieb:@duckycopper
Privatpersonen machen sich nicht strafbar beim Umgehen eines Kopierschutzes. Sie müssen nur für eventuelle zivilrechtliche Lizenzkosten der digitalen Kopie aufkommen, wo es aber bisher keine Forderungen der Urheber gab.
Ergänzung ()
Doch genau das tuen sie und das wurde gerichtlich geklärt. Man darf den Kopierschutz nicht umgehen.