News Streaming: Netflix kündigt Nutzern das werbefreie Basis-Abo

Khaotik schrieb:
Mal ganz wertfrei gefragt: Schaust du dann schlicht keinerlei Filme mehr, wenn du keine Streamingdienste mehr hast?
Oder nur noch das, was man ggf. auf DVD zuhause hat?
Fernsehen ist auch für mich immer weniger eine Alternative. Höchstens mal Eurosport wenn Skispringen (oder anderer Wintersport) kommt oder Tennis.

Ansonsten ganz klassisch haben wir noch unsere DVD-Sammlungen oder von meinem NAS-Server unsere Lieblingsfilme.
 
@=rand(42)
Bist du Anwalt? Oder woher nimmst du dieses Wissen? Das war nur EIN Beispiel, und zielte vor allen auf den Tatbestand der Falschangabe ab.
Ausserdem, stell mal dein arrogantes Auftreten ab. Kommt arg profilneurotisch rüber.
 
SheepShaver schrieb:
Ausserdem, stell mal dein arrogantes Auftreten ab. Kommt arg profilneurotisch rüber.
Wenn man mit einem derartiger Sicherheit ("Wurde schon hinlänglich diskutiert.") anderen Straftaten vorwirft, sollte man wissen worüber man redet.


SheepShaver schrieb:
und zielte vor allen auf den Tatbestand der Falschangabe ab
Was für einen Tatbestand genau?

Und es ging hier eindeutig um § 263a StGB (1).
Ich hatte expliziet geschrieben:
"Grundsätzlich ist beim Vertagsabschluss Falschangaben machen, selbstverständlich illegal."
Und nur die Anführung von § 263a StGB als "Schmarrn" bezeichnet.

Für dessen Anwendung zwingend ein Schaden entstanden sein muss. Der nicht entstanden ist - wie es auch in deinem Link steht.

Den Teil mit "Falschangabe" lässt sich diskutieren - halte ich aus primär technischer Sicht für höchst fragwürdig - immerhin ist es nicht Sinn und Zweck einer IP-Adresse auf einen realen Standort aufzulösen - der auch nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit geschätzt werden kann. Ich kann mir jedoch gut vorstellen, dass dies ein Richter anders sieht.

SheepShaver schrieb:
Bist du Anwalt? Oder woher nimmst du dieses Wissen?
Tatsächlich ist das so eines der wesentlichen Punkte, die man in der Schule lernt, wenn man Gesetze anwendet. Also dass man immer konsequent alle Bedingungen durchgeht - und wenn in einem Gesetz vereinfacht gesagt steht: "Es muss ein Schaden entstanden und eine Falschangabe gemacht werden" und es ist kein Schaden entstanden, ist der Artikel nicht anzuwenden - egal wie viele Falschangaben gemacht worden sind.
 
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Also doch lieber weiter arroganter und schnodderiger Ton? Na wenn es dich glücklich macht. :)
Wenn du schon so süffisant mit Schulwissen daherkommst: du weisst sicherlich, dass Gesetzestexte erheblich viel Interpretationsspielraum lassen. Speziell wenn diesbezüglich noch keine Grundsatzentscheidung eines höheren Gerichts gefällt wurde und der Gesetzestext schlecht formuliert u./o. veraltet ist. Nicht umsonst macht die Exegese einen großen Bestandteil der Rechtswissenschaften aus.
Ob den Streamingdiensten durch billige Auslandsabos ein finanzieller Schaden anzurechnen ist, ist noch nicht abschließend und vollumfänglich geklärt.
 
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SheepShaver schrieb:
Speziell wenn diesbezüglich noch keine Grundsatzentscheidung eines höheren Gerichts gefällt wurde
Doch? Das BGH-Urteil gibts immer noch?

Allerdings ist ein Vermögensschaden dann abzulehnen, wenn es sich um das bloße Ausbleiben einer Vermögensmehrung handelt.
BGH, Beschluss v. 14.06.1991 – 3 StR 155/91; BGH, Beschluss v. 09.06.2004 – 5 StR 136/04
Wüstest du, wenn du mittlerweile den von dir selbst geposteten Link gelesen hättest.
Solange du also keine Argumentation nennst, inwiefern Netflix durch VPN Schaden erleidet, der nicht nur das Ausbleiben des Nutzers als Vollpreis-Kunde ist, ist die Sache geklärt.
 
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Beg1 schrieb:
Wenn der Preis für mich nicht angemessen ist, dann verzichte ich.

Da hat auch keiner was gegen.

Beg1 schrieb:
Trotzdem ist einseitiger Lizenzentzug problematisch, auch wenn du das anders siehst und ich kann durchaus verstehen, wenn manche Leute dann zur Piraterie greifen.
....
Wer unterstellt denn hier quasi ständig "Piraterie"?

Langsam wird es langweilig. Der Thread enthält so einige Bekenntnisse zur Piraterie, es wird teilweise sogar damit angegeben.

Beg1 schrieb:
Du erwartest, dass alle Netflix zu den länderspezifischen Tarifen bezahlen.
Darf ich als vollzahlender Kunde von Netflix dann auch erwarten, dass sie z.B. japanische Animatoren vernünftig bezahlen?

Das sind ja alles schöne Themen, aber im Endeffekt reden wir hier ja nur über die Kündigung des werbefreien Abos. Das ist doch eigentlich nur eine Veränderung des Tarifs und da wird jetzt hier alles mögliche als Thema angeführt, was vorher genauso hätte stören können. Du glaubst doch selber nicht, dass man japanische Animatoren damit supporten kann, dass man den mexikanischen Netflixtarif bezahlt. :D

Ich bin jetzt mal aus der Diskussion raus, weil da irgendwie nichts mehr kommt.
 
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Also ich denke nicht, das VPN und Käufe perse illegal sind.
Denn die IP Adresse dient ja nicht der genauen Standortbestimmung. Bin ich ohne VPN unterwegs, dann bin ich mal in Düsseldorf, mal in Krefeld, mal in Duisburg. Ich vermute das einzige was man vorwerfen könnte ist, ist Steuerhinterziehung. Und da ist der Staat natürlich alles andere als unempfindlich. Könnte mir schon vorstellen, dass der Staat gerne nach regulieren würde.
 
StevenB schrieb:
Doch es kündigen einige - also zumindest in unserer Technik / IT-Blase wie z.B. hier im Forum.
Der Rest und das sind deutlich mehr Leute, schließen einfach ein Abo ab.

Ich hab Netflix seit Dezember 2022 nicht mehr und ich vermisse es nicht, das gleiche gilt für Amazon Prime.
Ich hab jetzt mit Netflix kündigung begonnen. Als nächstes geht Disney über den Jordan.
Ergänzung ()

neuhier08 schrieb:
absolut ausreichend für leute die handy oder tablet gucken ;-)
langt sogar in 4k - mein Sony hatte null Probleme das hochzuskalieren...
 
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Chrisos schrieb:
hmm... verstehe deinen Unmut. Aber hat Netflix die Preiserhöhung auf 13,99€ und 19,99€ erklärt und offengelegt wie die Erhöhung zustande kommt?
Nicht um Netflix jetzt zu verteidigen, aber gestiegene Kosten in allen Bereichen, dass ist jetzt kein großes Geheimnis
 
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=rand(42) schrieb:
Doch? Das BGH-Urteil gibts immer noch?


Wüstest du, wenn du mittlerweile den von dir selbst geposteten Link gelesen hättest.
Solange du also keine Argumentation nennst, inwiefern Netflix durch VPN Schaden erleidet, der nicht nur das Ausbleiben des Nutzers als Vollpreis-Kunde ist, ist die Sache geklärt.
Bei dir ist die selektive Wahrnehmung wohl ebenso ausgeprägt, wie dein Hang zu unflätigem Ton. :rolleyes:
Ein Vermögensschaden tritt dann ein, sofern der Kläger plausibel darlegen kann, dass der Beklagte ohne Möglichkeit des Vortäuschens eines anderen Standortes den vollen Preis entrichtet hätte.
 
SheepShaver schrieb:
Bei dir ist die selektive Wahrnehmung wohl ebenso ausgeprägt, wie dein Hang zu unflätigem Ton. :rolleyes:
Im Gegensatz zu dir bleibe ich rein sachlich.

SheepShaver schrieb:
Ein Vermögensschaden tritt dann ein, sofern der Kläger plausibel darlegen kann, dass der Beklagte ohne Möglichkeit des Vortäuschens eines anderen Standortes den vollen Preis entrichtet hätte.
Hier gilt die Unschuldsvermutung. Nein, du kannst niemanden eine Straftat anhängen, weil du das "pausibel dargelegt" hast. Du musst das beweisen, BGH fordert dass du das gerichtlich feststellen lässt, was absurt ist wenn wir von reden: "hätte ganz sicher einen Kaufvertrag = rein persönliche Entscheidung abgeschlossen". Weshalb das überhaupt kein Punkt ist.

Nicht ohne Grund spricht das BGH-Urteil, eindeutig von einem Verkauf anderweitig. Die Entscheidung ist ja: Der erschlichene Rabatt ist expliziet eine "unterlassene Vermögensmehrung" und damit grundsätzlich kein Schaden im Sinne des Tatbestandes "Betrug".
 
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Dass das BGH-Urteil auch im Falle von Auslandsabos richtungsweisend ist, zweifle ich stark an. Es gab in diesem Bereich noch keinerlei gerichtliche Debatten und Verhandlungen.
Das EuGH-Urteil bzgl. Geoblocking gibt hier auch keine Rechtssicherheit, da es explizit Streamingdienste ausnimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@SheepShaver
Das BGH Urteil ist richtungsweisend in der Aussage:
Erschlichener Rabatt ist kein Schaden im Sinne des Tatbestandes "Betrug".

Diese Aussage ist auf kein Produkt - weder Flug, Auto oder Streamingdienst - zugeschnitten.

Es gab in diesem Bereich noch keinerlei gerichtlichen Debatten und Verhandlungen.
Die wird es auch nicht geben, einfach weil in diesem Bereich niemand so argumentiert.
Die Argumentationen sind andere - wie z.B. die von mir aufgeführte "Urheberrechtsverletzung" wegen "umgehen technischer Schutzmaßnahmen".
 
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IceKillFX57 schrieb:
Also ich denke nicht, das VPN und Käufe perse illegal sind.
Denn die IP Adresse dient ja nicht der genauen Standortbestimmung. Bin ich ohne VPN unterwegs, dann bin ich mal in Düsseldorf, mal in Krefeld, mal in Duisburg. Ich vermute das einzige was man vorwerfen könnte ist, ist Steuerhinterziehung. Und da ist der Staat natürlich alles andere als unempfindlich. Könnte mir schon vorstellen, dass der Staat gerne nach regulieren würde.
Insbesondere im Falle von Netflix ist das zu verneinen. Egal, ob ich jetzt Netflix DE, Türkei oder Was auch immer mache, ist mein Vertragspartner immer Netflix B.V., ergo Steuer wird in Niederlande abgeführt
 
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Hatte gestern auch ein fullscreen popup bei Netflix mit der Option zu kündigen, mehr zu bezahlen, oder ein Tarif ohne 4k zu nehmen.

Was ist eigentlich mit einem kundenfreundlichen Tarif mit zwei streams und 4k der keine 20 € kostet? 🤔

Problem ist Abos bedeuten ständig steigende Kosten ohne dass es jemals aufhört, und das ganze natürlich bei Null Besitz!

Zum Glück sind Serien und Filme nicht so wichtig wie Musik, und bei Musik bin ich zum Glück niemals darauf reingefallen, dank meines hochsee-tauglichen Schiffes habe ich dieses Jahr sogar auf FLAC umgestellt. 😎
 
Treiber schrieb:
Wenn du z.B. Geräte hast, die nicht zentral angesteuern werden können und du in mehreren Räumen gleichzeitig schauen möchtest. z.B. wenn du in die Küche gehst usw.
Aber auch hier finde ich lustig, dass Leute von vorneherein erwarten, dass genau für ihre Situation das passende und günstige Paket da ist. Bei der großen Anzahl an Menschen auf dem Planeten müsste es aber zig Angebotspakete geben. Ja ja, das kann man sicher so und so machen. Könnt ihr ja dran denken, wenn ihr euren eigenen Streamingdienst eröffnet.

Ich denke nicht, dass es so schwer ist das anzupassen. Einfach 6€ günstiger, wenn man nur 1 Gerät haben möchte.
 
Das wäre dann der Full HD Preis. Du möchtest 4K zum Full HD Preis. Ich hätte auch gern das Brot zum Brötchenpreis, aber das wird der Bäcker nicht mitmachen. ^^
 
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@brabe Letztlich kann der Anbieter sogar weniger Leistung teurer anbieten, wenn er mag. Du darfst ja zum Glück weiterhin mit deinem Portemonnaie wählen, ob du mitmachst. Beschweren kannst du dich natürlich auch, faktisch unterstützt du die Preispolitik aber, wenn du weiter bezahlst.
 
Da Netflix echt Unflexibel ist die Letzen Jahre nicht wirklich auf Kunden eingeht was die ABO Modele an geht.
Wie seht ihr das wenn das so aus sehen würde für welches würdet ihr euch entscheiden?

So in etwa hätten sie es ja machen können:
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    Fernseher, Computer, Mobiltelefon, Tablet
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  • 3D-Audio (immersives Klangerlebnis)
    zubuchbar

  • Monatlicher Preis
    1,- €

  • Jahres Preis
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  • 3D-Audio (immersives Klangerlebnis)
    Inbegriffen
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  • Anzahl der Geräte, auf denen Ihr Haushalt gleichzeitig schauen kann
    2
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    2
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Umfrage dazu kann man ja leider nicht erstellen.
 
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