Die Sache ist rechtlich schwierig.
Grundsätzlich ist beim Vertagsabschluss Falschangaben machen, selbstverständlich illegal.
Mir wäre jedoch neu, dass du bei Netflix irgendetwas angeben müsstest, außer Email, Passwort und Zahlungsart (letzere kann auch Prepaid-Karte sein). IP-Adresse ist keine Angabe, die der Nutzer macht.
Nutzerbedingungen ist das nächste, was wir klären sollten. Es gibt einen sehr schwammingen Satz "You may access the Netflix content primarily within the country in which you have established your account and only in geographic locations where we offer your subscription plan and have licensed such content."
Das verbietet definitiv nicht eindeutig die Nutzung von VPN.
Zuletzt gibt es die Idee, es könnte eine Urheberrechtsverletzung sein, weil die Inhalte nicht richtig lizensiert sind. Und VPN stellt eine Umgehung technischer Schutzmaßnahmen da. Das ist nicht abschließend rechtlich geklärt und fraglich, ob Regioblocking über IP-Adresse überhaupt technisch wirksam ist.
Hier jedoch Computerbetrug nach § 263a StGB anführen ist ein Schmarn.