Sorry 1668MIB, aber Deine Vergleiche hinken gewaltig. Beim Gemälde malt einer, er braucht lange, um das Gemälde zu malen. Eine Playlist hast Du in wenigen Minuten fertig. Da ist keine Kunst dabei. Wie jemand schon sagte, kommen Übergänge dazu, ist es schon was anderes, weil die ganze Liste ein eigenes Werk wäre.
Texte sind auch nur eine Aneinanderreihung vorn Worten? Ja, sind sie, aber wenn ein gemeinsamer Inhalt entsteht, bzw. eine Aussage durch eine bestimmte Reihenfolge, ist es etwas anderes. Mit anderen Worten, diskutabel wäre die Geschichte aus dem Artikel, wenn MoS z.B. durch verschiedene Titel verschiedener Interpreten mit dem Inhalt ihrer Texte eine Geschichte erzählen würde, oder eine Aussage trifft. Aber auch erst dann wäre es lediglich diskutabel.
Andernfalls, fallen auch Gebühren an, wenn Du bei Deiner Privatparty Lieder in der gleichen Reihenfolge abspielst.
Oder aber, wenn Du ein Kochrezept nachkochst, fallen dann auch Urheberrechtsgebühren an? Wohl kaum.
Ich vermute eher, daß Du selber Sachen erstellst und daher ein Interesse an möglichst weitreichendem Urheberrecht hast.
Edit: Übrigens, selbst wenn es schützenswert wäre, dann wäre die Klage nur berechtigt, wenn Du als Privatperson auch zuhause nicht die Listen nachspielen dürftest, denn User stellen die Listen ein, nicht Spotify.