News Streit um Urheberrecht auf Playlisten geht vor Gericht

mischaef

Kassettenkind
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Ein Urheberrechtsprozess der etwas besonderes Art bahnt sich zur Zeit im vereinigten Königreich an. Dort hat die Unternehmensgruppe Ministry Of Sound den Musik-Streaming-Dienst Spotify verklagt. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob in Großbritannien Playlisten ebenfalls vom Urheberrecht gedeckt sind.

Zur News: Streit um Urheberrecht auf Playlisten geht vor Gericht
 
Hm, das wird verzwickt. Spotify könnte einwerfen, dass Playlists prior art sein könnten. Zumindest Teile der beanstandeten Songzusammenstellungen wird es sicher auch schon vor der Vermarktung von Ministry of Sound gegeben haben, zB im Radio oder auf privaten Rechnern. Es wird aber schwierig das zu beweisen.
 
Lächerlich.

Aber in dieser seltsamen Welt, kann man auch für so etwas Klagen.

Schade, dass sich Gerichte nicht mehr um richtige Fälle kümmern können in schneller Zeit.
 
Ich sehe schon Beleidigungen gegen Ministry of Sound kommen... aber ich finde, eine Musik-Wiedergabeliste kann man schon als kreatives und damit schützungswürdiges Produkt (Schöpfung) ansehen. Ein Gemälde ist auch nur eine Sammlung von Farben usw, aber die Art und Weise, wie sie zusammengestellt werden, macht sie zur Kunst. Deshalb möchte keiner meiner Bilder kaufen :-)

@e-Laurin: Sowas könnte man natürlich versuchen, yap.

@Ragna-Dracaena: Die Tatsache, dass die Playlisten nachgebaut werden, zeigt doch, dass es wohl schon eine "Leistung" ist, passende Lieder in eine passende Playlist zu machen...
 
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Es ist wirklich absolut lächerlich um welchen Bullshit sich heutzutage Firmen streiten. Dass irgendwelche kleingeistigen Hobbygärtner sich um den "Maschendrahtzaun" und den "Knallerbsenstrauch" streiten ist ja schon lächerlich genug, aber wenn sich millionenschwere Firmen um irgendwelche Playlists streiten, dann ist das doch die absolute Farce.

Dass solcher Schwachsinn überhaupt vor Gericht zu einer Klage zugelassen wird, zeigt deutlich, wie bekloppt unsere westliche Welt geworden ist.
 
@1668mib
Ich würde das eher mit einem Kurator vergleichen, der Gemälde ins Museum hängt. Da würde auch niemand auf die Idee kommen 'so wie du das hingehängt hast, hat das schonmal wer hingehängt, jetzt gib uns Geld'. Ist eigentlich eine absurde Vorstellung, aber die Contentmafia darf das ;)

Für mich fehlt da so oder so die Schöpfungshöhe, jeder Computer kann Songs halbwegs passend anordnen, dazu brauchts nun wirklich keinen ellenlangen kreativen Prozess...
 
@mumbokurt: Habe kurz nach deiner Antwort noch eine Ergänzung gemacht: "Die Tatsache, dass die Playlisten nachgebaut werden, zeigt doch, dass es wohl schon eine "Leistung" ist, passende Lieder in eine passende Playlist zu machen..."
Wenn die Ordnung der Lieder so trivial ist und es jeder Computer passend kann, wieso nimmt man die Ordnung eines anderen?

@Morrich: Auch wenn viele es in Zeiten der Geiz-ist-Geil-Gesellschaft nicht sehen wollen, aber Persönlichkeitsrechte sind mit das, was am wichtigsten geschützt werden sollte. Dazu gehört auch das Urheberrecht.
Aber weißt du was ich bekloppt finde in unserer westlichen Welt? Dass jeder von Leistungen anderer profitieren will, aber nicht bereit ist etwas zu zahlen. Aber wenn man selbst was leistet, dann nur gegen Bares.

Ich musste mich ja sogar noch bei Freunden rechtfertigen, warum ich für mein E-Mail-Konto monatlich Geld bezahle, wo es doch GMail gibt... gut, diese Diskussion gibt es seit ein paar Monaten nicht mehr.
 
Was passiert, wenn man einen Song an eine andere Stelle setzt? Theoretisch ist die Playlist dann komplett verschoben. Oder bei mind. 65%iger Übereinstimmung der Playlist .. tja, das sind die juristischen Probleme des 21. Jhd. :freaky:
 
@foxX: Das sind eben die wichtigen Fragen. Und wie lang so eine Liste überhaupt ist. Reden wir von 10 oder 100 Songs in einer Liste?

Ich finde es relativ schwierig, zu sagen wer da im Recht ist, ohne solche Hintergründe zu kennen.

Pauschal sage ich nur: Ich kann verstehen, dass eine Wiedergabeliste geschützt sein kann. Eine Musiknote ist auch nicht geschützt, aber in Form einer Melodie kann sie es sein...

Wie gesagt: Die Schöpfungshöhe würde ich hier als relevant ansehen...
 
Playlists sind Listen, ob auf/in der Liste Musikstücke oder Einkaufsmaterialen drauf/drinstehen ist egal ist und bleibt eine Liste genauso mit der Reihenfolge, Listen gehören in der Computerwelt zum Allgemeingut.
 
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Ich mach auch bald ne Urheberrechtsklage auf

Denn genau 30 Minuten und 32 Sekunden nach dem letzten Bissen muss ich mal ... falls jemand genau zu der gleichen Zeit ... machen muss dann wird der verklagt .

So langsam drehen die am Rad . Wenn ich privat meine eigene Musikliste auf dem Handy / PC / Kasette / CD erstelle und die ist genauso wie die bei einer orginalen CD dann ist das so . Das ist doch total egal ob ich die Musikstücke dann teilweise gekauft oder vom Internetradie gestream habe und dann so brenne .
 
Eine Abspielreihenfolge ist also schützenswert?
Wow... dann muss ich aufpassen, dass ich mir nicht genauso wie meine Frau die Zähne putze und ja jedesmal originell mein Auto parke, nicht dass das schonmal jemand _genau so_ gemacht hat.

albern...

sofern keine selbst erstellten Remixes oder sonstiger Kram dabei ist, ists eine simple Abspielliste (Playlist eben). Eine ToDo-Liste ist ja auch kein urheberrechtlich geschütztes Werk -.-
 
Ich habe nur folgende Worte an die Ministry of Sound:

"Imitation is the sincerest form of flattery"
 
Ein Gemälde ist auch nur eine Sammlung von Farben usw, aber die Art und Weise, wie sie zusammengestellt werden, macht sie zur Kunst.

Keiner streitet ab, das die Musik als aneinander Reihung von Tönen schützenswert ist. aber, um in deinem beispiel zu bleiben, ist es auch schützenswert in welcher Reihenfolge diese Bilder in der Galerie hängen? In der Galerie sind die Bilder genau wie die Musik der Playlist aus irgendeinem Grund thematisch geordnet (Epoche, Stil, Stimmung, etc.) aber warum sollte das schützenswert sein, wenn ich auch aus einer anderen Gewichtung der Schwerpunkte möglicher Weise zu einem identischen Ergebnis kommen kann.

Sicherlich ist es auf der anderen Seite wieder zu kritisieren, das die Leute dann auch noch einen geschützten Name verwenden um die Kopie quasi als solches auch noch zu kennzeichnen. Wenn sie es einfach "Deep-Schwoof 3" nennen würden wären sie in meinen Augen sicher.

Häufig kommt es aber im Urheberrecht zu den tollsten Sachen, die man als Nicht-Jurist nur schwer begreifen kann und ich liege wahrscheinlich wieder völlig falsch und bin alleine mit meine Ansicht.

Gruss
TheMiB
 
@Groovtama: Es wäre besser, wenn Rechtsverständnis zum Allgemeingut gehören würde. Ich weiß nicht, was an einer Liste zum Allgemeingut gehören soll... Du kannst Sätze als eine Liste von Wörtern und Satzzeichen sehen. Du kannst Texte als eine Liste von Sätzen ansehen... nach deiner Argumentation wären alle Texte frei.

Und im Gegensatz zu Einkaufsmaterialien spielt bei einer Playlist die Reihenfolge die signifikante Rolle.

@xxMuahdibxx: Wenn du es für dich privat machst, ist es sowieso was ganz anderes, als wenn du es öffentlich machst.

@Heretic Novalis: Schlechte Vergleiche helfen in keiner Diskussion...

@Rickmer: Natürlich ist das der Fall. Man muss sich auch fragen, ob man (MoS) so reagieren muss.

@TheMiB: Wie ich schon sagte: Schöpfungshöhe. Wenn du 100 Gemälde aus gutem Grund besonders ordnest in deiner Galerie, und jemand übernimmt deine Ordnung exakt, dann schmeichelt der dir und würdigt auch deine Ordnung, aber er verletzt vielleicht auch deine Persönlichkeitsrechte dadurch. Und vielleicht willst du ja auch, dass die Leute in deine Galerie gehen, weil du so den Aufwand betrieben hast. Da stört es dich vielleicht schon wenn dann Leute zum anderen gehen und sagen "Super, hätte ich nicht besser gekonnt. Sie sind einfach der beste. Da hat sich mein Eintrittsgeld gelohnt".
 
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Und als nächstes ist die Liste der Top100 geschützt?
Soll Spotify jetzt jede Just the Best, Dome, Bravo Hits etc. Listen und Usern schreiben "nein, das darfst du nicht" wenn die Playlist zu ähnlich wird?!

Es sind nur 20 Lieder pro CD - da ist die Chance schon relativ hoch, selbst zufällig bei einer Liste aktueller Stücke den CD-Listen "zu nahe" zu kommen....
 
@testuser58: Wie viele Leute hören die Top 100 in dieser Ordnung denn an? oO
Also Platz 1, Platz 2, ..., Platz 99, Platz 100 ?

Und klar, es ist Zufall, dass die Lieder die gleiche Reihenfolge haben und ein noch größerer Zufall, dass sogar der Name im Titel der Playlist vorkommt...
 
@flappes: Könnte es sogar gegeben haben. Aber wäre verjährt. Aber sind reine Bücher geschützt? Nein. Aber der Inhalt. Es geht einzig und allein um den Inhalt. Jedes Wort in einem Buch ist frei von Urhebrrechten. Aber die Ordnung der Wörter macht es zu einer Leistung. Und deshalb kann ich pauschal nicht sagen, warum eine Liste von Musikstücken nicht schützenswert sein soll.

@Groovtama: und das ist der Grund, warum du falsch liegst. Gerade der Inhalt ist das, was eine solche Liste schützenswert ist. Ob eine Liste schützenswert ist oder nicht, hängt vom Inhalt ab.

Wenn ein Buch nur eine Liste von Zitaten wäre, wäre der Inhalt dann etwa nicht mehr geschützt?



Ich wollte eigentlich gerade schreiben, dass ich es traurig finde, dass viele Menschen logisches Denken einstellen, wenn sie "Urheberrecht" hören. Dann fiel mir allerdings auf, dass man nichts einstellen kann, was man nicht praktiziert...
 
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Sorry 1668MIB, aber Deine Vergleiche hinken gewaltig. Beim Gemälde malt einer, er braucht lange, um das Gemälde zu malen. Eine Playlist hast Du in wenigen Minuten fertig. Da ist keine Kunst dabei. Wie jemand schon sagte, kommen Übergänge dazu, ist es schon was anderes, weil die ganze Liste ein eigenes Werk wäre.
Texte sind auch nur eine Aneinanderreihung vorn Worten? Ja, sind sie, aber wenn ein gemeinsamer Inhalt entsteht, bzw. eine Aussage durch eine bestimmte Reihenfolge, ist es etwas anderes. Mit anderen Worten, diskutabel wäre die Geschichte aus dem Artikel, wenn MoS z.B. durch verschiedene Titel verschiedener Interpreten mit dem Inhalt ihrer Texte eine Geschichte erzählen würde, oder eine Aussage trifft. Aber auch erst dann wäre es lediglich diskutabel.
Andernfalls, fallen auch Gebühren an, wenn Du bei Deiner Privatparty Lieder in der gleichen Reihenfolge abspielst.
Oder aber, wenn Du ein Kochrezept nachkochst, fallen dann auch Urheberrechtsgebühren an? Wohl kaum.

Ich vermute eher, daß Du selber Sachen erstellst und daher ein Interesse an möglichst weitreichendem Urheberrecht hast.

Edit: Übrigens, selbst wenn es schützenswert wäre, dann wäre die Klage nur berechtigt, wenn Du als Privatperson auch zuhause nicht die Listen nachspielen dürftest, denn User stellen die Listen ein, nicht Spotify.
 
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