mvBarracuda
Lt. Junior Grade
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"Talent borrows, genius steals" :-)Rickmer schrieb:"Imitation is the sincerest form of flattery"
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"Talent borrows, genius steals" :-)Rickmer schrieb:"Imitation is the sincerest form of flattery"
1668mib schrieb:@testuser58: Wie viele Leute hören die Top 100 in dieser Ordnung denn an? oO
Also Platz 1, Platz 2, ..., Platz 99, Platz 100 ?
Und klar, es ist Zufall, dass die Lieder die gleiche Reihenfolge haben und ein noch größerer Zufall, dass sogar der Name im Titel der Playlist vorkommt...
1668mib schrieb:@Forum-Fraggle: Playlist als eine Anleitung zum Abspielen? Wow. Du hast recht, ein brillanter Vergleich. Hätte ich besser gar nicht machen können. Damit zeigst du, dass Playlisten schützungswürdig sind. Genauso wie Kochrezepte auch. Das Nachkochen ist in Ordnung. Das kann keiner verbieten. Aber das Rezept selbst/anderweitig zu verbreiten, das kann sehr wohl verboten werden. Es ist irgendwie eine Ironie, dass jemand, der eigentlich gegen den Schutz von Playlisten argumentiert, einen Vergleich bringt, der den Schutz rechtfertigt.
"(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
...
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen."
Die rein technische Zusammensetzung eines Gebäcks oder Gebräus oder Menüs erlangt also nie und nimmer den Status eines geschützten Werkes im o.g. Sinne. Höchstens als Erfindung oder als Gebrauchs- oder Geschmacksmuster:
"Patente und Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen. Marken sichern den guten Namen Ihrer Produkte. Geschmacksmuster - Schutz für Ihr Design!"
http://www.dpma.de/
Ein Text erlangt diesen Status aber dann, wenn er die nötige http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe hat. Und verliert ihn wieder, wenn der Schöpfer 70 Jahre tot ist - s. Oma, aber eher Uroma.
Und auch ein Sammelwerk kann diesen Status erlangen: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__4.html
Also "Die 27 besten Kohlrezepte aus dem Allgäu" darf in dieser Form keiner veröffentlichen außer dem Urheber der Sammlung. Ein einzelnes Rezept daraus wäre aber höchstens dem Text nach geschützt - nicht aber die Rezeptur selbst:
"Im Gegensatz zu den Voralbergern tun die Allgäuer immer a, b, und c in den Datschenhuber, wie vlad in " 27 Rezepte" erwähnt, was schon seine Oma so gemacht haben soll."
e-Laurin schrieb:@Herdware
Alternativ könnte man auch sämtliche Rechte abschaffen. Wir hätten dann Kommunismus.
Das heißt, solange ich privat Musik runterlade und kein Geld dafür bezahle, ist alles i. O.? So klingt das jedenfalls.Dafür ist es nicht nötig, den privaten, unentgeltlichen Austausch zu reglementieren.
Du übersiehst hier, dass man mit dem Urheberrecht potentiell immer Geld machen kann. Man könnte immer argumentieren, das in vielen Fällen "noch" kein Geld fließt, das aber angestrebt wird. Damit würde sich das System selbst KO setzen und deine Horrorvision wahr werden.Wo kein Geld fließt, da braucht auch nicht reguliert zu werden.
Du hast natürlich recht. Es war der Uhrzeit geschuldet. Also so eine Playlist wäre dennoch alles andere als eine Schöpfung...testuser58 schrieb:Es geht nicht ums hören, sondern ums anbieten.
Wie du sagst. Es geht nicht ums hören. Jeder kann sich seine Playlist machen wie er will. Aber beim Veröffentlichen sollte er die Rechte anderer beachten.testuser58 schrieb:Zumal es Millionen Spotify-Kunden gibt, von denen sicher viele Mainstream hören (deswegen ist es ja Mainstream...)
1668mib schrieb:@Turrican101: Hast du Statistiken zur Playlist-Ähnlichkeit von Radiosendern? Ich nicht...