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Sinatra81 schrieb:Verbraucherzentrale sieht das anders…
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Des Weiteren grenzt es auch nicht an Wucher, weil Äpfel mit Birnen verglichen wurden.
"Grenzt an Wucher" sagt doch nur, dass man glaubt, dass etwas maßlos überteuert ist. Wir sind keine Juristen die das abschließend beurteilen müssen, ob es "Wucher" ist. Auf die Goldwaage muss man da nichts legen.
Aber der Ausdruck ist hier völlig richtig gewählt! Es geht einfach um 200€ vs. 500€+.