Mebusprime schrieb:
Rechtsfahrgebot gilt nur außerorts!
innerorts dürfen sich Fahrzeuge bis 3,5t den Fahrstreifen aussuchen
quelle:
https://www.bussgeldkatalog.de/rechtsfahrgebot/
Das kann schon mal nicht richtig sein. Denn auf der Autobahn darfst du bei Zähefließendem Verkehr auch rechts überholen und die linke Spur ist bei voller Autobahn zu nutzen.
Mebusprime schrieb:
Rechtsfahrgebot gilt nur außerorts!
innerorts dürfen sich Fahrzeuge bis 3,5t den Fahrstreifen aussuchen
quelle:
https://www.bussgeldkatalog.de/rechtsfahrgebot/
Tut mir Leid hier alle Linksfahrer enttäuschen zu müssen aber ich lese beim Gesetzgeber etwas anderes:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__7.html
Ein Auszug:
StVO §2
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Mit Nr. 2 werden Argumente von Leuten entkräftigt, die behaupten bei kurvigen Autobahnen sehen sie den schnell ankommenden Hintermann nicht. Hätten sie bloß nicht überholt, wenn sie das nicht sehen können.
StVO §7
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Mann sollte also lieber nicht ohne Grund permanent auf der linken Spur fahren. Erst Recht nicht, wenn die rechte Spur frei ist. Die Ausnahme für geschlossene Ortschaften ist dafür da um einen möglichst fließenden Verkehr zu gewährleisten und um einen Abbiegevorgang nach links und rechts, wie es an Kreuzungen üblicherweise der Fall ist, zu ermöglichen.
Nicht zuletzt gilt StVO §1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wenn du bei freier mehrspuriger Fahrbahn ständig links fährst, behinderst du den Verkehr. Das hebelt die Ausnahme für geschlossene Ortschaften nicht aus. Darum wird, ähnlich Konfigurationen in der IT Welt (z.B. Samba) von oben nach unten hin dicht gemacht.