@DKK007 Das ist durchaus richtig, meine Antwort zielte nur darauf ab, daß wenn solche Dinge dann zeitnah aus der Öffentlichkeit genommen werden (unsichtbar machen würde den Zweck ja auch erfüllen) sollen, muss ja die zuständige staatliche Stelle auch zeitnah darüber entscheiden können.
Dazu müssen die Informationswege (von der Kenntnis des Betreibers bis zur Entscheidung über die Löschung/Unsichtbarkeit des Inhaltes) im Sinne der Verordnung ja kurz sein. Denn die Kenntnis des Betreibers muss dann, wenn die Behörde darüber entscheiden soll, quasi gleich mit der Kenntnis der Behörde sein.
Oder die Firmen müssen sich selbst mit solch einer Sachkunde ausstatten, daß sie diese Beurteilung auch sehr rechtssicher selbst vornehmen könnten. Das findet im übrigen auch immer wieder in anderen Bereichen statt.
Zum Beispiel gibt es Vorschriften im Bereich der Elektrotechnik, wie bestimmte Sicherungsmassnahmen auszusehen haben, bzw. was sie leisten sollen. Ich als Elektrofachkraft muss Aber nicht zwingend die in der DGUV genannten Massnahmen verwenden, sondern darf auch welche benutzen, welche äquivalent sind.
Auf solch eine Äquivalenz wird es auch in dem Thema hinauslaufen.
Wie Du sagst, in Deutschland ist viel bereits über das NetzDG abgedeckt. Die Umsetzung ist halt nicht einfach.
Was das Argument der Meinungsfreiheit immer wieder angeht ist es halt schwer. Einige kommen mit vor, als würden sie damit verbinden, daß es per Gesetz erlaubt sei einfach alles ungefiltert überall in den Äther plärren zu dürfen. Das ist aber eben nicht so. Dieses Recht gibt es bei uns nicht. Nur weil jetzt technische Möglichkeiten existieren, die eine Verfolgbarkeit dessen erschweren, bzw. die Reichweite dazu noch exorbitant erhöhen, heisst das nicht, daß diese Gesetze bei uns dann dort ihre Gültigkeit verlieren.
Mit der gleichen Argumentation wäre die Schummelei der Automobilkonzerne auch in Ordnung, sie haben ja nur einen neue technische Möglichkeit zur Umgehung der Vorschriften und Gesetze genutzt.