News Terrorpropaganda: EU-Parlament beschließt 1-Stunden-Löschfrist

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dermatu schrieb:
Wenn man sowas immer gleich löschen lässt würde man über bestimmte Sachen auf der Welt gar nichts mehr mitbekommen ...
Genau das ist der Sinn dahinter. China quasi als Vorbild. Wohin das alles letzlich führen könnte z.B.:
https://en.wikipedia.org/wiki/Men_Against_Fire

Haben wir ja schon bei Youtube. Jegliche negativen Kommentare werden derzeit Stück für Stück raus geschnitten. Neulich noch ein Polizei Video (aus den Staaten) gesehen in dem Hass motivierter Mord statt fand. Der Polizist der einen schwarzen getötet hat, wurde angeschossen und in den Kommentaren als Held gefeiert. Kein einziger Kommentar war kritischer Ansicht zu der Aktion. - Da wird mir ganz anders, selbst als Weißer hier in Deutschland.
 
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Gibt es schon Informationen ab welcher Größenordnung diese Verordnung greift? Gerade für die Kommentarbereiche kleinerer Firmen ist ein 24/7 Support nicht realisierbar. Selbst die 12h Vorankündigung bei der ersten Meldung hilft da nicht viel wenn die am Wochenende kommt.
 
Bonanca schrieb:
Ist denn in dem Beschluss wenigstens genau definiert worden, was "Terrorismus" ist?

Das werden sie selbst nicht genau wissen.
 
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Wulfman_SG schrieb:
das wird vermutlich bei Bedarf im Einzelfall entschieden ...

Sag doch einfach "nein" :)

Der Plattformbetreiber hat also keine Möglichkeit es selber zu prüfen.
 
7LZ schrieb:
Dazu sollen auch Inhalte zählen, die polemische oder kontroverse Ansichten in einer öffentlichen Debatte über sensible politische Fragen zum Ausdruck bringen können.
Gut, das umfasst dann quasi potenziell ALLE Beiträge, die „nicht genehm“ sind. Praktisch.
 
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flappes schrieb:
Wann hört der Terror endlich auf, von morgens bis abends überall nur Terror, ich kann ja nicht mal einen Schritt vor die Tür gehen, ohne dass mir direkt ein Terrorist über den Weg läuft.
Wir sind alle Terroristen, deshalb verlangt die CDU weiterhin die Totalüberwachung.
Ausserdem zieht Terror und Kinder immer, das ist ein Garant für Überwachungsgesetze.
Später kann das dann noch ausgeweitet werden auf nicht eindeutig definierte Rechtsbegriffe wie schwere Straftaten, das sind dann Menschenhandel oder Beleidigung im Internet. 🙄
 
hehe doch - nur frage ich mich wie das wirklich funktionieren soll... Sanktionen wegen eines Beitrages an dem am Ende Gerichte über die Qualifikationen entscheiden... Und als ob sich z.B. ein Land wie Nordkorea um sowas schert ...



.Snoopy. schrieb:
Im Artikel steht doch drin 24 Std, nicht gelesen? Hier der Abschnitt dazu.
 
Für mein MMO werde ich dann die Lebensdauer auf 3599 Sekunden setzen.
So erfüllt es die Richtlinie und spaart gleichzeitig noch Platz auf dem Server.
Und speichern muss man die Nachrichten dann auch nichtmehr. Sehr bequem. 😀

Spaß bei Seite.
Spannend ist für was es alles gilt, auch für Spiele? Globaler Chat, Gilden Chat, Private Nachrichten?
 
Bonanca schrieb:
Fällt "Hate-Speech" bereits unter Straftatbestände (Beleidigung o.Ä.) sollten diese angewandt werden.
Wenn nicht, warum sollte es gelöscht werden?

Bei der Hate-Speech themathik genauso wie auch hier sollten entsprechende Verfahren eingeleitet werden und nicht die Plattformbetreiber Sherriff spielen.

Der Straftatbestand Beleidigung ist personenbezogen, Hassrede ist es nicht.

Ist also definitiv nicht das Gleiche!
 
Tinkerton schrieb:
Gut, das umfasst dann quasi potenziell ALLE Beiträge, die „nicht genehm“ sind. Praktisch.
Öhm:
Ausnahmen gelten jedoch, wenn die Inhalte [...] Dazu sollen auch Inhalte zählen...
Also, wenn ich das richtig verstehe, umfasst es das eben nicht...
 
@mischaef @ComputerBase

7LZ zitiert aus eurem Beitrag mit Hervohebung.
7LZ schrieb:
Dazu sollen auch Inhalte zählen, die polemische oder kontroverse Ansichten in einer öffentlichen Debatte über sensible politische Fragen zum Ausdruck bringen können.
Tinkerton greift dies auf.
Tinkerton schrieb:
Gut, das umfasst dann quasi potenziell ALLE Beiträge, die „nicht genehm“ sind. Praktisch.

@mischaef Du gibst als Quelle Heise mit diesem Artikel an. https://www.heise.de/news/EU-Parlam...rist-fuer-terroristische-Inhalte-6031247.html

Darin steht aber im einzigen Absatz wo das Wort polemisch vorkommt folgendes:
Anordnungen dürfen sich nicht auf journalistische und künstlerische Inhalte sowie polemische und satirische Meinungsäußerungen beziehen.
Würdet ihr das bitte im Artikel richtig stellen oder aber dazu etwas sagen wie diese textliche Diskrepanz entstanden ist? Danke!
 
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Sorry, wenn man alle Brocken der aktuellen Zeit miteinander kombiniert.... wird mir anders....
 
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Dazu sollen auch Inhalte zählen, die polemische oder kontroverse Ansichten in einer öffentlichen Debatte über sensible politische Fragen zum Ausdruck bringen können.

Und da, meine Damen und Herren, liegt der eigentliche und SEHR gefährliche Grund dieses Gesetzes. Unliebsame Ansichten und Meinungen schnellst möglich aus dem kollektiven Gedächtnis verschwinden lassen. "Terror" ist hier nur mal wieder der Vorwand das ganze durchzudrücken. Mir kommt so langsam aber sicher die kalte Kotze hoch, allein da sich nicht einmal mehr Mühe gegeben wird den wahren Grund zu verschleiern. Die "EU" ist nur noch ein einziger Sauladen :mad:
 
Und der nächste Begriff der aufgeweicht wird damit man unter dem Deckmantel der Sicherheit weitere Einschränkungen installieren kann.
 
longusnickus schrieb:
aus den augen aus dem sinn. so wird das natürlich funktionieren mit diesem terror.
genau wie gesetze gegen "hass im netz" bieten solche gesetze massenhaft spielraum für missbrauch von löschwütigen.
für die EU ist das internet leider noch immer neuland
Ne, die wissen ganz genau was sie tun!
 
KitKat::new() schrieb:
EDIT:
Man stelle sich vor man betreibt hobbymäßig irgendetwas, das "online" ist, und man schläft nachts... 🤔
Du sollst dir ja auch nicht vorstellen so etwas zu betreiben, benutze bitte die großen Anbieter.
 
Dann müssen Behörden ebenfalls dazu verpflichtet werden, innerhalb einer Stunde tätig zu werden. "Die" lassen sich gerne bei allem Zeit. Zudem gibt es jetzt schon Betreiber, die Dinge löschen, welche ihnen nicht gefallen (da ja privat bzw. Hausrecht).
 
"Dazu sollen auch Inhalte zählen, die polemische oder kontroverse Ansichten in einer öffentlichen Debatte über sensible politische Fragen zum Ausdruck bringen können."

Damit wird wohl nun endgültig das Ende der Hemmungen erreicht werden, die bisher eine Zensur gegen die kritischen Stimmen aus dem Volk verhindert haben. Genau die kritischen Stimmen, die die Menschen schon so oft vor fatalen Fehlentscheidungen bewahrt haben.

Denn wer definiert die denn was sensibel oder kontorvers ist? Meines Wissens nach gibt es da keine Neutralität.
Dieses Gesetz kann ganz offen missbraucht werden aufgrund solcher extrem undefinierten und laschen Beschreibungen.
Und das es da keine Einsprüche gab, zeigt wie realitätsfern und abgehoben vom Volke doch die Politiker sind.
 
Sehr schön, dass das so schnell geregelt wurde.
Ist nur die Frage, wie es dabei mit der Beweissicherung aussieht.
Denn vor der Löschungsanordnung, sollte das erledigt sein.

Das die Gefahr besteht, dass die Behörden zu viel löschen lassen, sehe ich nicht.
Zum Einen wird vermutlich nur das BKA und ggf. die LKAs die berechtigte Behörde im Rahmen der Verordnung sein und dann wird wohl jede Löschaufforderung vom Abteilungsleiter zu unterzeichnen sein, bevor die raus geht.
 
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7LZ schrieb:
Dazu sollen auch Inhalte zählen, die polemische oder kontroverse Ansichten in einer öffentlichen Debatte über sensible politische Fragen zum Ausdruck bringen können.

Richtig lesen und zitieren muss man schon können. Das sind zusammen mit dem Satz davor die Ausnahmen. Das "Dazu" ist im Sinne von "Mit zu den Ausnahmen" zu verstehen.

Ausnahmen gelten jedoch, wenn die Inhalte für erzieherische, journalistische sowie künstlerische Maßnahmen oder zu Forschungszwecken sowie Zwecken der Sensibilisierung zur Verhinderung oder Bekämpfung von Terrorismus genutzt werden. Dazu sollen auch Inhalte zählen, die polemische oder kontroverse Ansichten in einer öffentlichen Debatte über sensible politische Fragen zum Ausdruck bringen können.

Oder mal wieder die typischen Provokationen bei solchen Themen?


KitKat::new() schrieb:
Man stelle sich vor man betreibt hobbymäßig irgendetwas, das "online" ist, und man schläft nachts... 🤔

Wenn das Telefon klingelt hat sich das mit dem Schlaf ja dann auch erledigt. ;)
Die Plicht zum Impressum gibt es schließlich nicht ohne Grund, um eben den Seitenbetreiber für solche Fälle ermitteln zu können.

matty2580 schrieb:
Grundsätzlich finde ich die neue Regelung richtig und wichtig.

Aber es dauert natürlich einige Zeit, von vielen Stunden bis Tagen, bis solche terroristischen Absprachen gefunden werden. Und das ist genug Zeit um wirksam zu sein.

In der Regelung geht es weniger um Absprachen o.ä. sondern vor allem um Propagandadelikte sie in §130 StGB (Volksverhetzung), §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
sowie §129a Abs. 5 StGB (Unterstützung/Bewerbung terroristischer Vereinigungen) geregelt sind.

In §129a StGB bzw. §129b StGB ist auch definiert was Terror/Terrorismus ist. Nämlich v.a. Tötungs- und Entführungsdelikte gegen Personen oder Anschläge auf Infrastruktur.

https://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/129b.html

Mit der Verordnung will die EU vor allem ein Instrument in der Hand haben um Livestreams von Anschlägen, wie bei dem in Halle, schnell aus dem Netz entfernen zu können.

andr_gin schrieb:
Gibt es schon Informationen ab welcher Größenordnung diese Verordnung greift? Gerade für die Kommentarbereiche kleinerer Firmen ist ein 24/7 Support nicht realisierbar.

Wie oft passiert es denn, das bei normalen Kommentarseiten Bombenbaupläne oder Enthauptungsvideos hochgeladen werden?
Meistens ist da eh nur Text möglich.

Ein Zitat von Heise:
https://www.heise.de/news/EU-Parlament-billigt-1-Stunden-Loeschfrist-fuer-terroristische-Inhalte-6031247.html schrieb:
Die Löschaufforderungen können sich laut dem Entwurf etwa auf Texte, Bilder sowie Ton- oder Videoaufnahmen inklusive Live-Streamings beziehen, die zu terroristischen Taten anstacheln oder Anleitungen für den Bau von Bomben oder Waffen enthalten. Internetplattformen werden zwar nicht verpflichtet, den gesamten Datenverkehr zu überwachen. Wenn auf ihnen aber bereits terroristische Inhalte veröffentlicht wurden, müssen sie besondere Maßnahmen ergreifen, um ihre Dienste vor deren weiteren Verbreitung zu schützen.
Kleine und mittlere Unternehmen sollen Terrorpropaganda ohne strikte Zeitvorgabe "sobald wie möglich" löschen, wenn sie für eine solche Ausnahme betriebliche Gründe nachweisen können.
Privatpersonen sind damit eventuell gar nicht umfasst wie es aussieht.

Bulletchief schrieb:
Der Straftatbestand Beleidigung ist personenbezogen, Hassrede ist es nicht.

Ist also definitiv nicht das Gleiche!

Letzteres kann aber dann durchaus in den Bereich der Volksverhetzung fallen. Und da muss als Offizialdelikt auch ohne Anzeige ermittelt werden. Es reicht, wenn der Sachverhalt den Ermittlungsbehörden bekannt wird, z.B. durch eine Meldung hier: https://hessengegenhetze.de/

hgh.png


Bei der Beleidigung ist ein expliziter Strafantrag des Geschädigten nach §194 StGB nötig.

Aber auch bei der Löschung von immer wieder verbreiten Beleidigungen und Verleumdungen hat Facebook immer noch Probleme und wird daher verklagt.
https://www.lto.de/recht/hintergrue...ilter-meinungsfreiheit-social-media-internet/
 
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