7LZ schrieb:
Dazu sollen auch Inhalte zählen, die polemische oder kontroverse Ansichten in einer öffentlichen Debatte über sensible politische Fragen zum Ausdruck bringen können.
Richtig lesen und zitieren muss man schon können. Das sind zusammen mit dem Satz davor die Ausnahmen. Das "Dazu" ist im Sinne von "Mit zu den Ausnahmen" zu verstehen.
Ausnahmen gelten jedoch, wenn die Inhalte für erzieherische, journalistische sowie künstlerische Maßnahmen oder zu Forschungszwecken sowie Zwecken der Sensibilisierung zur Verhinderung oder Bekämpfung von Terrorismus genutzt werden. Dazu sollen auch Inhalte zählen, die polemische oder kontroverse Ansichten in einer öffentlichen Debatte über sensible politische Fragen zum Ausdruck bringen können.
Oder mal wieder die typischen Provokationen bei solchen Themen?
KitKat::new() schrieb:
Man stelle sich vor man betreibt hobbymäßig irgendetwas, das "online" ist, und man schläft nachts... 🤔
Wenn das Telefon klingelt hat sich das mit dem Schlaf ja dann auch erledigt.
Die Plicht zum Impressum gibt es schließlich nicht ohne Grund, um eben den Seitenbetreiber für solche Fälle ermitteln zu können.
matty2580 schrieb:
Grundsätzlich finde ich die neue Regelung richtig und wichtig.
Aber es dauert natürlich einige Zeit, von vielen Stunden bis Tagen, bis solche terroristischen Absprachen gefunden werden. Und das ist genug Zeit um wirksam zu sein.
In der Regelung geht es weniger um Absprachen o.ä. sondern vor allem um Propagandadelikte sie in §130 StGB (Volksverhetzung), §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
sowie §129a Abs. 5 StGB (Unterstützung/Bewerbung terroristischer Vereinigungen) geregelt sind.
In §129a StGB bzw. §129b StGB ist auch definiert was Terror/Terrorismus ist. Nämlich v.a. Tötungs- und Entführungsdelikte gegen Personen oder Anschläge auf Infrastruktur.
https://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/129b.html
Mit der Verordnung will die EU vor allem ein Instrument in der Hand haben um Livestreams von Anschlägen, wie bei dem in Halle, schnell aus dem Netz entfernen zu können.
andr_gin schrieb:
Gibt es schon Informationen ab welcher Größenordnung diese Verordnung greift? Gerade für die Kommentarbereiche kleinerer Firmen ist ein 24/7 Support nicht realisierbar.
Wie oft passiert es denn, das bei normalen Kommentarseiten Bombenbaupläne oder Enthauptungsvideos hochgeladen werden?
Meistens ist da eh nur Text möglich.
Ein Zitat von Heise:
https://www.heise.de/news/EU-Parlament-billigt-1-Stunden-Loeschfrist-fuer-terroristische-Inhalte-6031247.html schrieb:
Die Löschaufforderungen können sich laut dem Entwurf etwa auf Texte, Bilder sowie Ton- oder Videoaufnahmen inklusive Live-Streamings beziehen, die zu terroristischen Taten anstacheln oder Anleitungen für den Bau von Bomben oder Waffen enthalten. Internetplattformen werden zwar nicht verpflichtet, den gesamten Datenverkehr zu überwachen. Wenn auf ihnen aber bereits terroristische Inhalte veröffentlicht wurden, müssen sie besondere Maßnahmen ergreifen, um ihre Dienste vor deren weiteren Verbreitung zu schützen.
Kleine und mittlere Unternehmen sollen Terrorpropaganda ohne strikte Zeitvorgabe "sobald wie möglich" löschen, wenn sie für eine solche Ausnahme betriebliche Gründe nachweisen können.
Privatpersonen sind damit eventuell gar nicht umfasst wie es aussieht.
Bulletchief schrieb:
Der Straftatbestand Beleidigung ist personenbezogen, Hassrede ist es nicht.
Ist also definitiv nicht das Gleiche!
Letzteres kann aber dann durchaus in den Bereich der Volksverhetzung fallen. Und da muss als Offizialdelikt auch ohne Anzeige ermittelt werden. Es reicht, wenn der Sachverhalt den Ermittlungsbehörden bekannt wird, z.B. durch eine Meldung hier:
https://hessengegenhetze.de/
Bei der Beleidigung ist ein expliziter Strafantrag des Geschädigten nach §194 StGB nötig.
Aber auch bei der Löschung von immer wieder verbreiten Beleidigungen und Verleumdungen hat Facebook immer noch Probleme und wird daher verklagt.
https://www.lto.de/recht/hintergrue...ilter-meinungsfreiheit-social-media-internet/