Cool Master
Fleet Admiral
- Registriert
- Dez. 2005
- Beiträge
- 38.705
Halte ich für nichtig. Wer entscheidet was "terror" ist und was nicht? Das sollte sich doch ein Richter zumindest mal für ein paar Minuten anschauen und dann entscheiden.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Sehe ich genauso - da müssten Seitenbetreiber 24/7 aktiv sein. Ist ohne eine Vorabmoderation nicht möglich.[wege]mini schrieb:mMn ist das innerhalb einer Stunde überhaupt nur mit "KI" möglich.
Die Idee ist ja gut, die gewünschte Umsetzung jedoch völlig weltfremd.
Das entscheiden die Behörden. Die Plattformen haben nur die Löschung umzusetzen.martinisnowfox schrieb:Zumal ich mich auch frage, wann erfüllt welcher Inhalt den notwendigen Tatbestand und wann nicht?
Nein es reicht auf die Meldung zu reagieren. Im Zweifel kommt dann halt ein Anruf. Damit ist es also durchaus möglich sich auf dem Server anzumelden und den Inhalt innerhalb einer Stunde zu löschen.martinisnowfox schrieb:Sehe ich genauso - da müssten Seitenbetreiber 24/7 aktiv sein. Ist ohne eine Vorabmoderation nicht möglich.
Indem man schaut, wann die Behörde es dem Betreiber gemeldet hat.Kettensäge CH schrieb:Ich frage mich eher, wie man sicherstellen will, wann der Betreiber der Plattform denn gesehen hat, das ein Beitrag nun gelöscht werden muss, innerhalb einer Stunde nach dem der Betreiber es erfahren hat? Will man da die Logs durchgehen und schauen, welcher Moderator/Admin wann welche Beiträge gesehen hat? Nein, klar, das kann man eh vergessen.
Hovac schrieb:Mit welchem Recht will mir die EU untersagen, das ich mich aus frei zugänglichen Quellen informiere?
Ist halt die Frage on das leistbar und Nötig ist. So viel Richter haben wir vermutlich schlicht nicht, dass über jeden potentiell zu löschenden post ein Richter drüber schaut.Cool Master schrieb:Das sollte sich doch ein Richter zumindest mal für ein paar Minuten anschauen und dann entscheiden.
Ich denke, unsere Justiz, respektive Richter haben besseres und wichtigeres zutun als sich mit dem "sein oder nicht sein" von möglichen terroristischen Inhalten auf einer Blogpage zu beschäftigen.Cool Master schrieb:Halte ich für nichtig. Wer entscheidet was "terror" ist und was nicht? Das sollte sich doch ein Richter zumindest mal für ein paar Minuten anschauen und dann entscheiden.
Miuwa schrieb:Außerdem ist es ja auch im Alltag so, dass nicht über jede "Bestrafung" (ich setzt das mal in Anführungszeichen , weil es glaube ich keine Strafen im Rechtlichen Sinne sind) ein Richter entscheiden muss: Polizei spricht (bußgeldbewährte) Verwarnungen aus, Schaffner verlangen von dir bei Schwarzfahren ein Bußgeld
martinisnowfox schrieb:Auch stellt sich die Frage, wie erst gemeint dies dann sein wird, da ich denke, dass sich dieses ganze kriminelle Gesoks eh auf dafür speziellen Plattformen austauscht die mit Sicherheit im Darknet zu finden sind.
Vielleicht weil der Inhalt illegal ist? Oder schaust du dir auch Kinderpornos an wenn sie frei zugänglich sind?Hovac schrieb:Warum soll ich terroristische Inhalte, die Bewertung dessen mal außen vor gelassen, nicht sehen dürfen?
Mit welchem Recht will mir die EU untersagen, das ich mich aus frei zugänglichen Quellen informiere?
Das gewährt mir das Grundgesetz über dem die EU nicht steht.
Du sagst es, jedes Instrument kann auch missbraucht werden. Und gerade im Netz ist es sehr schwer bis fast unmöglich gesetzt und Regelungen zu finden die gezielt wirken. Nahezu immer sind potentiell alle Nutzer von dem Gesetz betroffen. Das Internet kennt nun mal keine Grenzen und kann damit auch nicht wirklich eingegrenzt werden.Kettensäge CH schrieb:Meine Meinung noch, mir geht das eindeutig zu weit und ich kann schon ein Geschmäckle erkennen, das man versuchen will, die Plattformen zu kontrollieren. Kann gut sein gegen Hetze, aber Vorsicht: Jedes Instrument kann auch andersherum benutzt werden, das am Ende die unter die Räder kommen, die man eigentlich mal schützen wollte.
DKK007 schrieb:Da geht es den Terroristen nicht um verborgenes Agieren, sondern um möglichst hohe Aufmerksamkeit, um für sich zu werben und Nachahmer zu animieren. Genau deshalb ist es so wichtig, dass da möglichst schnell gelöscht wird, bevor es viele Leute gesehen haben.
Palomino schrieb:Vielleicht weil der Inhalt illegal ist? Oder schaust du dir auch Kinderpornos an wenn sie frei zugänglich sind?
Der Zweck ist ja nicht dass du dich nicht aus frei zugänglichen Quellen informieren darfst sondern dass illegale Inhalte die in solche Quellen eingestellt werden möglichst schnell wieder entfernt werden. ...
Denkst du nicht dass du da "ein wenig" übertreibst ?Hovac schrieb:Terrorismus ist dagegen mittlerweile fast alles was dem Regime nicht passt. Impfverweigerer sind z.B. Menschenfeinde und Regimekritiker ein Fall für den Psychologen, zumindest äußert unser Regime sich so. Da ist es zum Terror nicht mehr weit.
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
[...]
(4) „terroristische Straftaten“ Straftaten im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2017/541;
(5)„terroristische Inhalte“ eine oder mehrere der folgenden Informationen:
(a) der Aufruf zu oder die Befürwortung von terroristischen Straftaten, auch durch ihre Verherrlichung, mit der damit einhergehenden Gefahr, dass solche Taten begangen werden könnten;
(b) die Ermutigung, an terroristischen Straftaten mitzuwirken;
(c) die Förderung der Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung, insbesondere durch Ermutigung zur Beteiligung an oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Sinne des Artikels 2 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2017/541;
(d) technische Anleitungen oder Methoden für das Begehen terroristischer Straftaten;
Terroristische Straftaten
(1) Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die folgenden vorsätzlichen Handlungen entsprechend ihrer Definition als Straftaten nach den nationalen Rechtsvorschriften, die durch die Art ihrer Begehung oder den jeweiligen Kontext ein Land oder eine internationale Organisation ernsthaft schädigen können, als terroristische Straftaten eingestuft werden, wenn sie mit einem der in Absatz 2 aufgeführten Ziele begangen werden:
a) Angriffe auf das Leben einer Person, die zum Tode führen können;
b) Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit einer Person;
c) Entführung oder Geiselnahme;
d) schwerwiegende Zerstörungen an einer Regierungseinrichtung oder einer öffentlichen Einrichtung, einem Verkehrsmittel, einer Infrastruktur einschließlich eines Informatiksystems, an einer festen Plattform, die sich auf dem Festlandsockel befindet, einem allgemein zugänglichen Ort oder einem Privateigentum, die Menschenleben gefährden oder zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen können;
e) Kapern von Luft- und Wasserfahrzeugen oder von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gütertransportmitteln;
f) Herstellung, Besitz, Erwerb, Beförderung, Bereitstellung oder Verwendung von Sprengstoffen oder Waffen, einschließlich chemischen, biologischen, radiologischen oder atomaren Waffen sowie die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit chemischen, biologischen, radiologischen oder atomaren Waffen;[/TD]
g) Freisetzung gefährlicher Stoffe oder Herbeiführen von Bränden, Überschwemmungen oder Explosionen, wenn dadurch das Leben von Menschen gefährdet wird;[/TD]
h) Störung oder Unterbrechung der Versorgung mit Wasser, Strom oder anderen lebenswichtigen natürlichen Ressourcen, wenn dadurch das Leben von Menschen gefährdet wird;[/TD]
i) rechtswidrige Systemeingriffe im Sinne des Artikels 4 der Richtlinie 2013/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (19) in den Fällen, in denen Artikel 9 Absatz 3 oder Artikel 9 Absatz 4 Buchstaben b oder c der genannten Richtlinie Anwendung findet, und rechtswidrige Eingriffe in Daten im Sinne des Artikels 5 der genannten Richtlinie in den Fällen, in denen Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe c der genannten Richtlinie Anwendung findet;
j) Drohung, eine unter den Buchstaben a bis i genannte Handlung zu begehen.
(2) Die in Absatz 1 genannten Ziele bestehen darin,
a) die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern;
b) öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen;
c) die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören.[/TD]