News Terrorpropaganda: EU-Parlament beschließt 1-Stunden-Löschfrist

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poly123 schrieb:
Richtig so, auch hate-speach nimmt immer abartigere Formen an - viele Leute meinen, sich im WWW ohne jegliche Netiquette äußern zu können - eine gesellschaftliche Bankrotterklärung.

Fällt "Hate-Speech" bereits unter Straftatbestände (Beleidigung o.Ä.) sollten diese angewandt werden.
Wenn nicht, warum sollte es gelöscht werden?

Bei der Hate-Speech themathik genauso wie auch hier sollten entsprechende Verfahren eingeleitet werden und nicht die Plattformbetreiber Sherriff spielen.
 
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tox1c90 schrieb:
Die Online-Plattformen, um die es geht, sind aber auch formal kein öffentlicher Raum, wo man ein Recht darauf hat, seine Meinung frei äußern zu dürfen. Eher die Plattformen privater Betreiber, die auch Hausrecht ausüben und alles, was ihnen nicht passt, kommentarlos entfernen und blockieren dürfen. Man kann sich nicht beschweren, sollte z.B. Facebook oder Twitter von sich aus kritische Kommentare immer einfach löschen. Das ist per Definition keine Zensur, da die Betreiber selber entscheiden können, was auf ihrer Plattform veröffentlicht wird und was nicht.
Diese Argumentation stütze ich, fällt aber IMO spätestens dann flach, wo Behörden dem privaten Betreiber im angeblich nicht öffentlichen Raum sagen können, was stehenbleiben darf oder nicht.

Es kann nicht sein, dass man unter dem privaten Betreiber nicht im öffentlichen Raum zählt mit den entsprechenden Einschränkungen, gleichzeitig aber Behörden bestimmen können, was gelöscht werden muss.
 
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poly123 schrieb:
Richtig so, auch hate-speach nimmt immer abartigere Formen an - viele Leute meinen, sich im WWW ohne jegliche Netiquette äußern zu können - eine gesellschaftliche Bankrotterklärung.
Tut es mMn nicht, das was du wahrscheinlich meinst gab es schon immer - auch im Internet. Nur haben die Leute (wie zB du) ein immer dünneres Fell und fühlen sich bei allem und jedem direkt diskriminiert, beleidigt oder unterdrückt. "Ohne jegliche Netiquette", das ich nicht lache, als wenn du ein Recht darauf hättest das dich alle mit Samthandschuhen anfassen müssen. Nur weil es im Internet geschrieben steht und nicht wie "früher" nur gesprochen wurde heißt das noch lange nicht, dass das Phänomen neu wäre. Durch Gesetzt die gegen "Hass" vorgehen wird die Gesellschaft nur immer weiter gespalten und die Fronten verhärten sich.

Dieses Gesetz hier mit knappen Löschfristen, schwammigen Formulierungen und extremem Missbrauchspotential als richtig zu bewerten zeigt eher eine gesellschaftliche Bankrotterklärung, wenn du mich fragst.
 
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Wann hört der Terror endlich auf, von morgens bis abends überall nur Terror, ich kann ja nicht mal einen Schritt vor die Tür gehen, ohne dass mir direkt ein Terrorist über den Weg läuft.

Ich hab schon ne richtige Terror-Phobie!
 
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tox1c90 schrieb:
formal kein öffentlicher Raum
Juristisch sicher richtig, aber ich meine, auch ein privater Raum kann in seiner Wirkung öffentlich sein.
Das gilt für FB genauso wie für ein von privater Hand geführtes Museum, das der Öffentlichkeit offensteht.
.Snoopy. schrieb:
Mag im realen Terrorfall Sinn machen, jedoch Sorgen mache ich mir bezüglich des Missbrauchs durch Behörden wenn Dinge gelöscht werden sollen, die nicht zur einem Terrorfall gehören, denn gelöscht ist erst einmal gelöscht.
Es muss ja kein realer Terrorfall (also mit Bezug zu einer bestimmten Aktion) sein, um als terroristische Aktivität zu gelten. Und das ist eigentlich dann auch selbstverständlich dass du bei Kenntnissnahme davon nicht erst durch eine behördliche Anweisung erst reagierst. Aber ich geb dir Recht, wie so oft bei EU-Regelungen, hat man sich das zu Ende denken gespart.
 
D.h. die Foumbase ist dann von Mitternacht bis 8:00 geschlossen? Oder alle geposteten Beiträge werden erst nach Prüfung zugelassen?
Könnte ja jederzeit irgendein Schund geposted werden, der von den schlafenden Mods nicht sofort gesehen wird?

Ich finde das grundsätzlich nicht verkehrt, nur hat sich die EU bei der Umsetzung mal wieder keinerlei Gedanken gemacht...
 
Ich frage mich, wie soll das im Ausland durchgesetzt werden, wenn eine deutsche Behörde meinetwegen irgendwo in einen 3.Staat anruft um dem Betreiber eine Frist von einer Stunde auf zu erlegen.

Oder kommt das dann per Post? Und überhaupt, wie wirksam ist dies eigentlich? All die Energie und Geld die in die Schaffung dieses Gesetzes investiert wurde, in welchem Verhältnis steht das bitte zu den tatsächlichen Inhalten die uns täglich im Netz begegnen?

Ich habe ernsthafte Zweifel, dass dieses Gesetz tatsächlich einen produktiven Nutzen im messbarem Bereich hat. Genauso wie der Uploadfilter der von den Ahnungslosen des Neulands durchgetreten worden ist.
 
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Bonanca schrieb:
Ist denn in dem Beschluss wenigstens genau definiert worden, was "Terrorismus" ist?
das wird vermutlich bei Bedarf im Einzelfall entschieden ...

Fliz schrieb:
Da steht ja auf Anordnung der Behörden, d.h. auch die schlafen nachts und müssen einen auch erstmal irgendwie erreichen.
Nö ... Dafür haben wir seit Jahren diese tolle Impressumspflicht ...> Die schreiben dir eine eMail und dann läuft die Zeit ... oder nen Fax ... und wenn du keine eMail oder Fax hast ... dann wirste ja eh schon abgemahnt (allerdings nicht von Behörden ...) ...

Die frage wäre wirklich interessant welche Seiten da explizit drunter laufen? Muss computerbase z.b. ihren Betrieb in der Nacht, wenn kein Admin/Mod wach ist, deaktivieren? Ab wann gilt man als vom Gesetzt betroffene Online-Plattform ...
 
Knecht_Ruprecht schrieb:
damit man den Usern weniger Möglichkeiten gibt das zu umgehen.
Ich für meinen Teil halte es für absurd anzunehmen, ein CB-Teilnehmer könnte versuchen, terroristische Inhalte zu posten. Oder wie oft ist das in den letzten 10 Jahren passiert?

Bei der Argumentation, man sollte Teilnehmer an der "Umgehung der Maßnahmen" hindern assoziiere ich eher "damit man das auch auf Beiträge anwenden kann, die politisch unkorrekt sind".
 
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Für eine Sachen welche die EU gut macht werden 10 völlig schlecht gemacht....

Ich sehe da auch extreme Missbrauch Möglichkeiten.

Das ist wie mit der geplanten Chat und E-Mail Überwachung der EU.
 
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Corros1on schrieb:
Ist eigentlich klar definiert was unter "Terrorpropaganda" fällt und was nicht oder ist es wieder so eine schwammige Definition wie beim NetzDG mit "Hassbeitrag"?
Genau das. Aber ob es komplett kassiert wird kann man nur hoffen, eher schätze ich wird es abgewandelt, also diese übliche "Reform" in ein Paar Jahren in der rechtswidrige Ferse einfach legalisiert relativiert werden. So wie immer.

Ehrlich gesagt macht mir das ganze langsam schon derbe Sorgen.. bald wird verboten werden aufzurufen sich öffentlich zu treffen und gegen irgendwas zu demonstrieren. Da hätten wir erst Corona, nun das, was kommt als nächstes? Schritt für Schritt Richtung Polizeistaat. Früher dachte ich immer diverse Dystopien kommen irgendwann in einer fernen Zukunft, aber anscheinend werde ich oder meine Kinder das alles noch mit erleben..
 
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Wer entscheidet denn, was "terroristisch" ist? Ich hoffe, dass Orbans Schergen nicht so einfach EU-weit Inhalte löschen lassen können ....
 
Müssen die Platformbetreiber nun auch eine Fax bereithalten um die Sperrverfügungen der Behörden empfangen zu können?
 
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@tox1c90
Wie kommst du denn darauf, das Facebook löschen kann/darf wie die lustig sind? Dem ist nicht so, denn Facebook und Co. sind an AGBs gebunden und willkürliche AGBs sind nicht zulässig. Facebook kann und darf nicht einfach löschen wie es ihnen passt. Es gibt hierzu Gerichtsverfahren und Urteile durch Gerichte, die solche willkürliche Löschungen von Kommentaren durch Facebook unterbunden haben. Das hat weder mit Meinungsfreiheit zu tun noch, dass die an Grundgesetze gebunden sind, sondern es gibt das Zivilrecht und auch AGBs die nicht willkürlich formuliert werden dürfen, welche auch für die Digitalen Internetgiganten wie Facebook und Co. gültig sind.

martinisnowfox schrieb:
Ich frage mich, wie soll das im Ausland durchgesetzt werden, wenn eine deutsche Behörde meinetwegen irgendwo in einen 3.Staat anruft um dem Betreiber eine Frist von einer Stunde auf zu erlegen.
Im Artikel steht doch drin 24 Std, nicht gelesen? Hier der Abschnitt dazu.

Auch für ausländische Betreiber geltend​

Beibehalten wurden auch die Konsequenzen für Plattformen, die ihren Hauptsitz außerhalb des Geltungsraumes der Europäischen Union haben. Bei diesen soll das jeweilige EU-Land einen Löschantrag an das Land mit dem Hauptsitz des Betreibers senden, welcher innerhalb von 24 Stunden geprüft und entweder bestätigt oder abgelehnt werden kann. Sollte die Antwort negativ ausfallen, können Sanktionen von den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Art des Verstoßes und der Größe des Unternehmens festgelegt werden.

 
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Und wieder ein Scheibchen der Freiheitssalami abgeschnibbelt. Wird mit Sicherheit nicht nur auf terroristische sondern auch unliebsame Inhalte ausgeweitet. Wieder so ein wer überwacht die Wächter Problem.
(Die Presse natürlich :D )
Und wie die letzten 20 Jahre gezeigt haben sind die derzeitigen Wächter nicht vertrauenswürdig ^^
 
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Könnte jemand verifizieren ob es das nachgelagerte Prüfrecht der nationalen Behörde noch gibt? Der Gesetzeswortlaut wäre auch hilfreich. (Der Artikel ist zum Thema aber was älter)

"Yet, the text foresees a specific procedure whereby the competent authority of the Member State where the hosting service provider is established may, within 72 hours from receiving a copy of the removal order, check whether or not it “seriously or manifestly” breaches fundamental rights. The decision is binding, nullifying the order in case of breach and leading to the reinstatement of content."

"Doch, der Text sieh eine spezifische Prozedur vor, wobei die zuständige Behörde des Mitgliedsstaates in dem der Hosting Service Provider seinen sitzt hat, kann innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt einer Kopie der Lösch-Anordnung, prüfen ob oder ob dies nicht "ernsthaft oder offensichtlich" Grundrechten verletzt. Die Entscheidung (Anm. Gnasher der Nationalen Behörde) ist bindent, hebt die Lösch-Anordnung im Fall einer Verleztung auf und führt zur Widerherstellung des Inhaltes." (Übersetzung durch mich Gnasher)

Quelle: https://edri.org/our-work/terrorist-content-online-is-this-the-end/

@topic

Aber auch ich begrüße diese Möglichkeit, der Staat darf nicht passiv zuschauen wie Konzerne, Einzelpersonen oder Grupierungen Terror und Hass verbreiten, dass so etwas immer mit der Gefahr einer unrechtmäßigen Beschneidung von Freiheitsrechten einhergeht ist m.E. logisch und sollte beobachtet werden und ggf. zu Anpassungen führen. Den Untergang der Freiheit sehe ich darin nicht, viel mehr ein mögliches Mittel gegen den Terror.

Interessant wäre tatsächlich noch was eine "Online Platform" ist, grundsätzlich hätte ich aber kein Problem damit wenn darunter JEDE Online Webseite fallen würde.
 
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Find ich ehrlich gesagt nicht gut. Wieso will man immer Sachen vor der Bevölkerung verheimlichen ... Wenn man sowas immer gleich löschen lässt würde man über bestimmte Sachen auf der Welt gar nichts mehr mitbekommen ...

z.B. der Typ der seinen Amoklauf gefilmt und gestreamt hat ...

Wenn ich das selbst "sehe" glaub ich das eher als wenn mir jemand in der Zeitung darüber berichtet oder in den Nachrichten ...
 
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tox1c90 schrieb:
Die Online-Plattformen, um die es geht, sind aber auch formal kein öffentlicher Raum, wo man ein Recht darauf hat, seine Meinung frei äußern zu dürfen. Eher die Plattformen privater Betreiber, die auch Hausrecht ausüben und alles, was ihnen nicht passt, kommentarlos entfernen und blockieren dürfen. Man kann sich nicht beschweren, sollte z.B. Facebook oder Twitter von sich aus kritische Kommentare immer einfach löschen. Das ist per Definition keine Zensur, da die Betreiber selber entscheiden können, was auf ihrer Plattform veröffentlicht wird und was nicht. Einen Kommentar auf Facebook posten ist mehr wie einer Redaktion einen Beitragsvorschlag zu schicken, den diese publizieren kann oder eben halt nicht.
Nein, das stimmt so nicht.
Deine Argumentation ist die der Facebook-Anwälte und auch vieler Regierungen, die unangenehme Dinge "ins Privatrecht" verlagern.
Es gibt zahlreiche Fälle, in denen der Medienrechtler Joachim Steinhöfel genau diese Argumentation erfolgreich zerpflückt hat. FB & Twitter sind durch quasi-Monopol verpflichtet, die Meinungsfreiheit zu achten und deren "Hausrecht" tritt zurück.
 
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