The Witcher The Witcher 2 - Raubkopierer müssen 900€ zahlen

Für mich stellt sich die Frage, ob sie sich das Spiel "gekauft" hätten oder nicht, überhaupt nicht. Sie haben sich eine Nutzungsmöglichkeit "erschlichen" für die man ansonsten bezahlen müsste. Das dafür fällige Nutzungsentgelt bleiben sie den Entwicklern schuldig.

Die Frage ob jemand die Nutzungslizenz für ein Spiel tatsächlich erworben hätte oder nicht, ist auch juristisch ohne Bedeutung.

Was ich auch schon bemerkenswert finde, dass man das illegale Downloaden mit DRM oder schlechter Qualität begründet. Witcher 2 kam aber weitgehend ohne Kopierschutzmaßnahmen aus und war qualitativ alles andere als schlecht. Dennoch gab es schätzungsweise 4,5 Mio illegale Downloads bei ca 1 Mio verkauften Exemplaren. Also warum gibt es im Verhältnis zu den Verkaufszahlen immer noch so viele Downloads?
 
Das einzige, was ich sage, ist, dass die Entwickler/Publisher stets behaupten, wenn es diese Downloads nicht gegeben hätte, hätten sie exakt genauso viele Spiele mehr verkauft. Und das ist schicht und einfach Wunschdenken.

Mehr habe ich nach wir vor nicht gesagt.


# Sent from Android #
 
Das einzige, was ich sage, ist, dass die Entwickler/Publisher stets behaupten, wenn es diese Downloads nicht gegeben hätte, hätten sie exakt genauso viele Spiele mehr verkauft. Und das ist schicht und einfach Wunschdenken.


Richtig ABER:

Sobald ein illegales Release nicht zum offizielen Release da ist, dann passiert folgendes:
Zitate aus einer bekannten Community mit "Angeboten"

Batman Arkham City:

Man ich bin so heiß auf das Spiel, gucke fast jede 10 Minuten bei XXXX ^^ Mein persönliches Game of the Year da bin ich mir sicher, Arkham assylum war schon vor 2 Jahren Hammer!

ja, die halten sich schön bedeckt , warum muss grad anno 2070 und batman arkham city mit cracken solange dauern

Anno 2070

So ein Mist kann nicht warten, wo kann man günstig Key kaufen?!

Habe mir das hier runtergeladen und da ich kein bock habe solange auf nen keks zu warten hab ich mir bei Gamesload n Key gekauft, funzt wunderbar!



Diese Zitate gibt es in Massen, der Kopierschutz hat immer dann nichts gebracht, wenn das Spiel bereits zu Release vorhanden war. Wenn es aktuell über eine Woche braucht bis ein Spiel gecrackt ist, dann kaufen die Leute scheinbar doch?

Ich will keinesfalls Ubisofts Kopierschutzmaßnahmen gut heißen, aber die oben genannten Zitate zeigen halt doch ganz gut, dass eben diese Leute die Spiele kaufen könnten und auch tun. Definitiv nicht alle, aber genug. Und sein persönliches "Game des Jahres" nicht zu kaufen passt auch nicht in die Theorie "Die Spiele hätten die Kopierer doch nie gespielt"
 
Zuletzt bearbeitet:
Das widerlegt aber nicht, was ich sage.

Ich habe ja lediglich gesagt (zum vierten mal...), dass 250.000 geladenen Spielen nicht ansatzweise 250.000 gekaufte Spiele gewesen wären. 30.000 bestimmt, vielleicht sogar 100.000 - immer noch ein beachtliche Summe, keine Frage - aber eben nicht 250.000!


Entwickler/Publisher stellen sich aber hin und erzählen dann "Das spiel wurde 3 Millionen mal runter geladen! Jetzt haben wir 3 Millionen weniger verkaufte Spiele!" und DAS ist einfach eine Lüge...

Also, zum vierten mal: Das einzige, was ich behaupte ist, dass 250.000 geladene Spiele NIEMALS 250.000 verkaufte Spiele gewesen WÄREN.

Ob man dem Entwickler jetzt trodzem Geld "schuldet" oder sontwas, wenn man es sich lädt, ist ein ganz anderes Blatt. Mehr als habe ich nicht gesagt...
 
War auch gar nicht auf deine Aussage bezogen. Die finde ich ja richtig, denk dir das einleitende "ABER" weg ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Augenringmann

Die Kaufabsicht hat an dieser Stelle keine juristische Relevanz. Hier geht es eigentlich nur noch um die entgangenen Nutzungsentgelte und die kann man durchaus als wirtschaftlichen Schaden deklarieren.

Die Frage ob sich der Umsatz ändern würde, wenn es keine "Raubkopien" mehr geben würde, ist so spekulativ, dass sie bei der Betrachtung letztendlich keine Rolle spielen kann. Objektiv betrachten kann man nur die Höhe der entgangenen Nutzungsentgelte bzw. Lizenzgebühren.
Das Stichwort ist hier Lizenzanalogie: Die Lizenzanalogie ist eine Form des Schadensersatzes, die im Recht des Geistigen Eigentums, insbesondere im Urheberrecht, Anwendung findet. Im Fall der missbräuchlichen oder ungenehmigten Nutzung eines Rechts hat der Rechteinhaber die Wahl, wie er seinen Schadensanspruch berechnen will....
Der Lizenzanalogie „liegt die Überlegung zugrunde, daß der Verletzer grundsätzlich nicht anders stehen soll als ein vertraglicher Lizenznehmer, der eine Lizenzgebühr entrichtet hätte. Angesichts der normativen Zielsetzung dieser Schadensberechnungsmethode ist es unerheblich, ob es bei korrektem Verhalten des Verletzers im konkreten Fall tatsächlich zu einer entsprechenden Lizenzerteilung gekommen wäre; entscheidend ist vielmehr allein, daß der Verletzte die Nutzung nicht ohne Gegenleistung gestattet hätte. Zulässig ist die Schadensberechnung auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr überall dort, wo die Überlassung von Ausschließlichkeitsrechten zur Benutzung durch Dritte gegen Entgelt rechtlich möglich und verkehrsüblich ist
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenzanalogie
Das die Höhe der Forderungen grundsätzlich geregelt werden müssten, ist eine ganz andere Sache.

Letztendlich wird man die Frage nur beantworten können, wenn solche Strukturen geschaffen werden, die das Risiko, juristisch belangt zu werden, so drastisch erhöhen, dass die meisten davon Abstand nehmen. Aber das will natürlich auch niemand.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
... Das sind für mich zwei paar Schuhe und dass man aus juristischer Sicht den Schaden ersetzen muss sollte selbstverständlich sein.
Aber ich werde mich nicht ein fünftes mal wiederholen... :rolleyes:
 
Und ich werde mich auch nicht mehr wiederholen, dass die Frage ob der Betreffende das Spiel erworben hätte oder nicht, völlig unwichtig ist. Diese Frage ist eh spekulativ und nicht zu beantworten. Ich als Entwickler würde mich auch lediglich auf die entgangenen Lizenzgebühren beziehen und jede Urheberrechtsverletzung als potentiell verkauftes Spiel betrachten. Denn es wurde ja genutzt, warum und in welchem Umfang ist unwichtig.
 
Nein, das sicher nicht, aber er muss trotzdem dafür bezahlen, dass er das gestohlene Auto benutzt hat - und sei es nur die Leihgebühr, Reifenabnutzung oder Tankfüllung. Es geht darum, dass man bezahlen muss was man benutzt, auch wenn man es sich nicht leisten kann.

Sonst könne man ja argumentieren, dass jeder der sich etwas nicht leisten kann oder möchte, ein Recht darauf hat, es umsonst zu bekommen.
 
Acrylium schrieb:
Es geht darum, dass man bezahlen muss was man benutzt, auch wenn man es sich nicht leisten kann.

Sonst könne man ja argumentieren, dass jeder der sich etwas nicht leisten kann oder möchte, ein Recht darauf hat, es umsonst zu bekommen.

Also die Politiker haben ein Recht drauf und bei Amtsantritt Automatisch den darf Schein, ergo leben sie es einem doch Prima vor wie es geht.
 
So mal zur Aufklärung:
Der Download an sich und das Spielen im eigenen privaten Bereich ist rechtliche Grauzone und man wird strafrechtlich nichts befürchten müssen.
Erst wenn man es kostenlos oder zu seinem eigenen Vorteil vertreibt, macht man sich strafbar und da zählt Upload dazu.

Ein anderes Beispiel: Es ist rechtlich auch nicht illegal wenn man mit seinem Laptop in einen CD Laden geht, und sich seine Lieblings-CD aussucht und diese Lieder dann von der CD auf die Festplatte kopiert. CD dann wieder einpacken und zurück ins Regal. Sowas ist nicht illegal! Probleme gibts erst, wenn man die Folie entfernt in die die CD eingeschweißt ist, dann betreibt man Sachbeschädigung. Und natürlich darf das kopierte Gut dann nicht kostenlos oder zum eigenen Vorteil vertrieben werden. Aber zum eigenen Gebrauch ist das nicht gesetzlich geregelt.

Das ist so!
 
Das ist der gröbste Mist den ich je auf Computerbase gelesen habe. Und der Satz "Das ist so" macht es nicht richtig. Beide Aussagen sind falsch.

Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Es gibt keine Grauzone, der Gesetzgeber hat genau formuliert was verboten ist und was nicht. Der Download ist strafbar. Der einzige Unterschied ist, dass Downloads (von Filehostern) nicht so einfach nachgewiesen werden können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann gib mir mal bitte Quellen, ich lass mich gerne eines besseren belehren.
Wer kann einem nachweisen, dass das Spiel, dass gecrackt auf dem PC installiert ist, nicht das eigene ist, welches man nur verschmissen hat? oder die CD unbrauchbar geworden ist?

Ich musste selbst D2 mal cracken weil bereits 3x in meinem CD Laufwerk die CD zerfetzt wurde. Und bei sowas pissen dir mir dann ans Bein?

Und dein Zitat sagt es, zum privaten Gebrauch darf ich ein nicht kopiergeschütztes Medium auf beliebigen Datenträgern kopieren, auch wenn dieses Medium auf einer CD in einem CD Laden steht.
The Witcher 2 hat auch keinen Kopierschutz so wie ich das aus den News lese.
Erst wenn dieses Medium illegal im Internet verbreitet wird oder der Kopierschutz umgangen worden ist und ich lade mir dieses Medium runter, dann mach ich mich strafbar.
Das ist aber bei TW2 und nicht kopiergeschützter Musik nicht der Fall.

*Ist zwar jetzt nicht genau das, was ich gelesen habe und es ist Bild.de, aber dieser Fall beschreibt so eine Tat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jelais99 schrieb:
Und ich werde mich auch nicht mehr wiederholen, dass die Frage ob der Betreffende das Spiel erworben hätte oder nicht, völlig unwichtig ist. Diese Frage ist eh spekulativ und nicht zu beantworten. Ich als Entwickler würde mich auch lediglich auf die entgangenen Lizenzgebühren beziehen und jede Urheberrechtsverletzung als potentiell verkauftes Spiel betrachten. Denn es wurde ja genutzt, warum und in welchem Umfang ist unwichtig.
Diese Nutzungslizenzen, die sich natürlich jeder komplett durchliest vor Installation sind ungefähr so statthaft wie das Kleingedruckte auf diversen Bezahlhomepages, die auf den ersten Blick kostenlos aussahen.

Sowas funktioniert vielleicht in den USA – in Deutschland haben wir da zum Glück noch ein etwas differenziertes Rechtempfinden & Gesetze.

Mal abgesehen davon: Wenn man sich ein gecracktes Spiel runterlädt, bei dem diese Lizenzabfrage rausgelöscht wurde – dann wäre es weder eine „Raubkopie“ noch eine unbezahlte Nutzung?!

So oder so: Ich denke ihr solltet euch hier nicht die Köpfe heiß reden für etwas, was nur die Anwälte der Spieleschmieden etwas angehen sollte. Erschreckend wie schnell man hier seinem potentiellen Nachbarn den Knast wünscht – und interessant wie schnell die Contentindustrie hier eine Art Stasimechanismus in Gang gesetzt hat.
 
Nutzungslizenzen sind moralisch absolut nichts verwerfliches. Wenn ich etwas tolles herstelle und da viel Arbeitszeit und Geld hinein investiere, dann möchte ich auch von denjenigen die damit ihren Spaß haben indem sie es nutzen bezahlt werden.

Erschreckend, dass vielen das Rechtsempfinden dahingehend abhanden gekommen zu sein scheint.
 
Nein es wäre weiterhin eine Raubkopie. Es wurde ein nicht vorgesehener und gestatteter Eingriff vorgenommen. Das gleiche gilt, wenn der Kopierschutz umgangen oder entfernt wird. Das ist auch alles gesetzlich geregelt.
 
Jelais99 schrieb:
Nein es wäre weiterhin eine Raubkopie.

Wenn ich das Wort Raubkopie schon lese, könnte ich unkontrolliert um mich schlagen......Raub ist nach dem Gesetz eine Wegnahme mit Gewalt...ich habe aber noch nie einen gesehen, der dem Publisher oder Hersteller mit Androhung von Gewalt zur Herausgabe des Spieles/Programms zwingt :rolleyes:

Aber schön das die Medienlemminge alles ungefragt übernehmen, was die Medien publizieren.
 
Das ist doch Haarspalterei ob es eine Raubkopie oder Schwarzkopie oder Himbeerkopie genannt wird. Tatsache ist, dass jemand sich etwas aneignet und/oder nutzt ohne denjenigen der es gebaut hat und Kosten trug dafür zu entlohnen.

Wenn Du schon so auf Worthülsen rumreitest, könnte man ja auch fragen, ob es sich auch eine Art systememinenter Gewalt darstellt, wenn der Kopierer den Urheber zwar arbeiten lies und später aber den Nutzen aus der geleisteten Arbeit zieht, ohne den Urheber für die Leistung zu belohnen.
 
Acrylium schrieb:
Nutzungslizenzen sind moralisch absolut nichts verwerfliches. Wenn ich etwas tolles herstelle und da viel Arbeitszeit und Geld hinein investiere, dann möchte ich auch von denjenigen die damit ihren Spaß haben indem sie es nutzen bezahlt werden.

Erschreckend, dass vielen das Rechtsempfinden dahingehend abhanden gekommen zu sein scheint.
Wer entscheidet denn bitte, was moralisch ist und was nicht? Ich finde die Bereicherung von Wenigen auf Kosten von Vielen unmoralisch. Da kräht auch keine Sau nach.

Nutzungslizenzen sind bei juristischen Personen, sprich Firmen eine ganz andere Sache als bei Privatpersonen. Ich kaufe Software – ich kaufe keine Nutzungslizenz und ich muss mich damit auch nicht auseinandersetzen. Du wirst auch keinen Spielehersteller finden, der das jemals eingeklagt hat in Deutschland. Er würde nämlich verlieren. Es wird nur in Grauzonen gearbeitet. Accounts werden gesperrt etc.

Aber das geht eben nur Online. Was der Privatmann auf seinem PC lokal macht oder nicht, das geht den Hersteller nichts an und das macht ihm zu schaffen. Der Hersteller will den Kunden ja gängeln können – Software einfach abschalten können, wenn es Zeit ist, dass der Kunde mal eine neue Version kaufen soll etc. Aber gegen derartig geplante Obsoleszenz kann man sich zum Glück recht einfach wehren.
 
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