mykoma schrieb:
Wucher trifft es da sehr gut,
Klugscheiß-Modus an:
Nein, trifft es nicht. Wucher ist per Definition:
Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners.
Wucher wäre es, wenn Tommy Hilfiger die einzige Maus/Tastatur am Markt haben würde und jeder dieses Angebot kaufen oder halt auf Eingabegeräte verzichten müsste.
Zum Glück gibt es hier aber genug bessere Alternativen zu niedrigeren Preisen, die der Kunde stattdessen kaufen kann - also ist es keine Schwächesituation.
"Verarschung" oder Betrug würde es mMn eher treffen: Zielgruppe ist wahrscheinlich eher die Oma o. Mutter, die selbst nicht zockt, aber jemandem ein schönes Geschenk machen will und dabei der Marke, dem Preis etc. blind vertraut.
Hier wird dem Unwissenden ein minderwertiges Produkt zu einem überhöhten Preis verkauft.
Und dass selbst der Wissende über Produkteigenschaften getäuscht wird (DPI-Angaben, kann nicht jeder Gamer wirklich messen) geht halt dann langsam in den strafbaren Bereich.
/edit: In Deutschland zählt es schon als Wucher, wenn die Schwäche z.B. in
der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen
liegt. Dann könnte man es doch als Wucher durchgehen lassen, Pardon
Allerdings glaube ich, dass es bei einem Prozess schwierig würde, weil es ein Missverhältnis von Produkt und Preis geben muss. Jetzt liegt es aber im Auge des Betrachters, wie viel z.B. schon der Tommy Hilfiger Schriftzug auf der Packung oder dem Headset wert ist.
MMn haben sehr viele Luxusmarken ein schlechtes Preis-/Leistungsverhältnis. Es ist ja auch kein Wucher, wenn ein Modemarken-Anzug zehnmal so viel kostet, wie vllt ein besser verarbeiteter Anzug vom Massschneider in der Umgebung. Da wird für das Etikett mitgezahlt.
Die Sache mit den falschen DPI-Angaben ist mMn das beste Argument hier.