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News Ubisoft verzichtet künftig auf Online-Zwang
- Ersteller przszy
- Erstellt am
- Zur News: Ubisoft verzichtet künftig auf Online-Zwang
Ubisoft braucht noch ein bisschen mehr Medizin um wieder klarzukommen und die heißt schlicht "Verweigerung". Mein letztes Spiel von Ubisoft ist Far Cry. Danach hab ich einen großen Bogen um den Laden gemacht. UPlay kommt mir ganz sicher nicht auf die Platte.
UPlay kommt mir ganz sicher nicht auf die Platte.
Warum nicht?
IntelCyphe
Lieutenant
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 571
Na das ist ja mal ne Nachricht.
Dann können ja die alten Zeiten wieder aufgefrischt werden und ein Paar LAN Partys schonmal vorausplanen.
Dann können ja die alten Zeiten wieder aufgefrischt werden und ein Paar LAN Partys schonmal vorausplanen.
von Schnitzel
Captain
- Registriert
- Apr. 2008
- Beiträge
- 3.903
@MrTengu
Warum sollte es?
Ich konnte mich dem letzten Patch über Uplay nicht einmal mehr anmelden; auf der HP dagegen schon.
Für mich ein klassischer Fall von kaputtgepatcht.
Warum sollte es?
Ich konnte mich dem letzten Patch über Uplay nicht einmal mehr anmelden; auf der HP dagegen schon.
Für mich ein klassischer Fall von kaputtgepatcht.
Point'n'Click
Cadet 3rd Year
- Registriert
- Aug. 2012
- Beiträge
- 41
Der Boykott hat sich ausgezahlt
Sir Tommes
Commander
- Registriert
- Apr. 2005
- Beiträge
- 2.815
Genau dieses Gefühl stellt sich auch bei mir ein.
E
emeraldmine
Gast
textract schrieb:So wird das schon seit Jahren mit Steamgames gemacht
achso, und der nächste der dran ist bekommt den Steamaccount komplett ....nach Verstoß gegen die AGBs von Steam dicht gemacht, besten Dank.
Thomson1981
Lt. Commander
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 1.254
@ emeraldmine:
Das wurde doch dieses Jahr offiziell in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes erlaubt,dass man auch digitale Lizenzen und Software weiterverkaufen darf, solange man diese rechtmässig und legal erworben hat und eine Rechnung oder ein Echtheitszertifikat als Beweis für den rechtmässigen Erwerb des Produktes hat.
Die Firmen dürfen also dem neuen legalen Besitzer und Eigentümer der digitalen Lizenz und des dazugehörigen Produktes nicht mehr sperren.
Wenn Sie es trotzdem tun,kann man Sie verklagen und wird 100% Recht bekommen, wenn man vor Gericht den Beweis erbringt, das man das Produkt und die Lizenz über einen Vertrag / Rechnung legal vom Vorbesitzer erworben hat.
Als Referenz gilt da das Urteil über den Oracle Prozess, welchen Oracle verloren hatte und Sie mußten den Weiterverkauf ihrer Software und der Lizenzen danach dem anderen Unternehmen erlauben.
Quelle:
https://www.computerbase.de/2012-04/eugh-weiterverkauf-von-gebrauchter-software-doch-zulaessig/
Achso, und der nächste der dran ist bekommt den Steamaccount komplett ....nach Verstoß gegen die AGBs von Steam dicht gemacht.
Das wurde doch dieses Jahr offiziell in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes erlaubt,dass man auch digitale Lizenzen und Software weiterverkaufen darf, solange man diese rechtmässig und legal erworben hat und eine Rechnung oder ein Echtheitszertifikat als Beweis für den rechtmässigen Erwerb des Produktes hat.
Die Firmen dürfen also dem neuen legalen Besitzer und Eigentümer der digitalen Lizenz und des dazugehörigen Produktes nicht mehr sperren.
Wenn Sie es trotzdem tun,kann man Sie verklagen und wird 100% Recht bekommen, wenn man vor Gericht den Beweis erbringt, das man das Produkt und die Lizenz über einen Vertrag / Rechnung legal vom Vorbesitzer erworben hat.
Als Referenz gilt da das Urteil über den Oracle Prozess, welchen Oracle verloren hatte und Sie mußten den Weiterverkauf ihrer Software und der Lizenzen danach dem anderen Unternehmen erlauben.
Quelle:
https://www.computerbase.de/2012-04/eugh-weiterverkauf-von-gebrauchter-software-doch-zulaessig/
Zuletzt bearbeitet:
miwob
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 478
@Thomson1981: Das ist nicht ganz richtig; es gibt beispielsweise Ausnahmen für Software die eine Produktaktivierung, oder eine Accountbindung, etc. benötigen
Siehe: http://www.heise.de/newsticker/meld...iterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html
" ...
Gleiches gilt für Steam, Origin und ähnliche Vertriebsmethoden, die in Form einer Produktaktivierung Software logisch fest auf die jeweilige Hardware individualisieren. Tatsächlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Februar 2010 mit der Entscheidung zu "Half Life 2" (Urteil vom 11.02.2010, Az. I ZR 178/08) Softwareherstellern einen Weg aufgezeichnet, der geeignet ist, die Kundenrechte im Falle von Gebrauchtsoftware auszuhebeln. Denn schon damals hatte der BGH entschieden, dass selbst dann, wenn Software gebraucht weiterverkauft werden dürfte, der Softwarehersteller durch eine Produktaktivierung den Weiterverkauf jedenfalls auf faktischer Ebene wirksam und zulässig ausschließen kann. Denn nach Auffassung des BGH ist es durchaus mit dem insoweit erschöpften Urheberrecht des Softwareherstellers vereinbar, wenn dieser immer noch auf technischer Ebene die Nutzbarkeit nach einem Weiterverkauf einschränke oder unmöglich mache.
Daran ändert auch die heutige Entscheidung nichts: Der EuGH hat entschieden, wann Gebrauchtsoftware urheberrechtlich möglich ist; der BGH hatte bereits entschieden, dass eine Einschränkung von Gebrauchtsoftware auf anderen Wegen jedenfalls möglich ist. Für Softwarehersteller, die einen Gebrauchthandel ihrer Software ausschließen wollen, ist damit die Marschroute bereits seit 2010 klar: Eine Produktaktivierung kann und darf einen Weiterverkauf ausschließen. Nur müssen die Hersteller oder Händler vorab darauf hinweisen, damit die Software nicht als fehlerhaft gilt. Für Softwarekäufer und Gebrauchthändler ist deshalb die heutige Entscheidung positiv, aber eben doch wahrscheinlich recht wertlos."
Sprich, wenn Valve es nicht passt, wenn Accounts gegen die AGB verkauft werden, steht es ihnen absolut zu, den Account zu sperren.
Siehe: http://www.heise.de/newsticker/meld...iterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html
" ...
Gleiches gilt für Steam, Origin und ähnliche Vertriebsmethoden, die in Form einer Produktaktivierung Software logisch fest auf die jeweilige Hardware individualisieren. Tatsächlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Februar 2010 mit der Entscheidung zu "Half Life 2" (Urteil vom 11.02.2010, Az. I ZR 178/08) Softwareherstellern einen Weg aufgezeichnet, der geeignet ist, die Kundenrechte im Falle von Gebrauchtsoftware auszuhebeln. Denn schon damals hatte der BGH entschieden, dass selbst dann, wenn Software gebraucht weiterverkauft werden dürfte, der Softwarehersteller durch eine Produktaktivierung den Weiterverkauf jedenfalls auf faktischer Ebene wirksam und zulässig ausschließen kann. Denn nach Auffassung des BGH ist es durchaus mit dem insoweit erschöpften Urheberrecht des Softwareherstellers vereinbar, wenn dieser immer noch auf technischer Ebene die Nutzbarkeit nach einem Weiterverkauf einschränke oder unmöglich mache.
Daran ändert auch die heutige Entscheidung nichts: Der EuGH hat entschieden, wann Gebrauchtsoftware urheberrechtlich möglich ist; der BGH hatte bereits entschieden, dass eine Einschränkung von Gebrauchtsoftware auf anderen Wegen jedenfalls möglich ist. Für Softwarehersteller, die einen Gebrauchthandel ihrer Software ausschließen wollen, ist damit die Marschroute bereits seit 2010 klar: Eine Produktaktivierung kann und darf einen Weiterverkauf ausschließen. Nur müssen die Hersteller oder Händler vorab darauf hinweisen, damit die Software nicht als fehlerhaft gilt. Für Softwarekäufer und Gebrauchthändler ist deshalb die heutige Entscheidung positiv, aber eben doch wahrscheinlich recht wertlos."
Sprich, wenn Valve es nicht passt, wenn Accounts gegen die AGB verkauft werden, steht es ihnen absolut zu, den Account zu sperren.
Zuletzt bearbeitet:
Thomson1981
Lt. Commander
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 1.254
Ist es nicht eher so,dass das neue Urteil von April 2012 das alte Urteil revidiert,beziehungsweise ersetzt ?
Denn der Oraclefall wurde ja auch erst für Oracle entschieden damals und erst nach einem Revisionsprozess gelang der Sieg für den Gebrauchtsoftwareverkäufer.
Ich bin zwar kein Anwalt oder Jurist,aber soweit ich das kenne ersetzt doch immer ein neueres Urteil ein älteres,wenn es um die selbe Sache geht und vom obersten Gericht so entschieden wird.
Und geltendes EU/Landesrecht setzt ja AGB Recht immer außer Kraft,da können die Softwarehersteller und Publisher reinschreiben was Sie wollen.
Denn der Oraclefall wurde ja auch erst für Oracle entschieden damals und erst nach einem Revisionsprozess gelang der Sieg für den Gebrauchtsoftwareverkäufer.
Ich bin zwar kein Anwalt oder Jurist,aber soweit ich das kenne ersetzt doch immer ein neueres Urteil ein älteres,wenn es um die selbe Sache geht und vom obersten Gericht so entschieden wird.
Und geltendes EU/Landesrecht setzt ja AGB Recht immer außer Kraft,da können die Softwarehersteller und Publisher reinschreiben was Sie wollen.
HighTech-Freak
Rear Admiral
- Registriert
- Juli 2005
- Beiträge
- 5.146
Sehe ich genauso... Insofern: Nicht den Tag vor dem Abend loben.fatony schrieb:schön ^^ sie haben ja auch mittlerweile ein eigenes "steam" ...nennt sich Uplay ^^. deswegen wird eine permanente internetverbindung nicht mehr verbaucht. glückwunsch!marketing auf sehr hohem niveau !
MfG, Thomas
B
Biertrinker
Gast
0Maruja0 schrieb:Warum nicht eine zweite Chance geben? Neues Spiel, neues Glück. Solche Ansichten finde ich ein wenig empfindlich...
Wer einmal lügt dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht
Vielleicht schaue ich mir den Laden in 10 Jahren nochmal an, wenn ich bis dahin noch spiele und nicht schon Kinder habe, aber bis es so weit ist, können die mich mal im A**** lecken
E
emeraldmine
Gast
Hallo, ist schon was von der "neuen Entwicklung" zu bemerken, gibts schon umkonfigurierte Spiele Versionen, Patches etc. ? Oder bisher nur heiße Luft ? Tut sich was im Online Handel ?
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