News Überwachung der Mitarbeiter: Bußgeld über 10,4 Mio. Euro gegen notebooksbilliger.de

416c schrieb:
Der Bankrott wuerde dem und anderen Laeden durchaus l...

Wie Neid zerfressen muss man sein um sowas zu sagen. Hinter jedem Unternehmen stehen auch Menschen und Schicksale. ( und Familien so nebenbei)

Und unabhängig davon bei weniger Wettbewerb hat der Kunde wieder den schwarzen Peter.
 
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Krass. Aber richtig so. Als Kunde ist man auch der letzte Arsch in dem Saftladen sobald man mal eine Reklamation hat. Daher meide Ich diesen Shop seit langem. Also auch mies zu seinem Mitarbgieten. Passt ja zu dem Eindruck den Ich schon bisher hatte.
 
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EadZ1 schrieb:
Bei einem Gewinn im 100-Millionen-Bereich über die letzten Jahre sollte das kein großes Problem darstellen.
Woher stammt die Zahl? Laut dieser Quelle lag das Ergebnis nach Steuern zuletzt bei 15,0 Mio. Euro (2016) bzw. 14,1 Mio. Euro (2017). Da können 10 Mio. Strafe schon schmerzen.
 
cartridge_case schrieb:
An alle, die hier so lospoltern: Was ist denn das Problem? Haben sich Mitarbeiter beschwert? Ich sehe den Grund der Strafe nicht.
Ich geh dann mal ein paar einsame Leute umbringen. Solange sich niemand beschwert, gibts ja kein Problem.
</darkhumoroff>

Eine Straftat ist immer verboten und verfolgbar, wenn die Behörden Kentniss davon erlangen. Egal ob sich die Betroffenen beschweren.

Floxxwhite schrieb:
Media Markt überwacht doch sieben laden auch das niemand was klaut. Denke hier gehts um die Dauer der speicherug
Dauer & offenbar Kenntlichmachung. Achte mal drauf - jeder Laden, der Videoüberwachung hat, hat an der Tür irgendwo einen kleinen Zettel hängen, dass es gemacht wird, was die Rechtsgrundlage ist, welches berechtigte Interesse er dafür vorweisen kann, wie lang gespeichert wird und die Kontaktinfos für den Datenschutzbeauftragten.

Das ist alles rechtlich verpflichtent. Und wenn hier der Kundenbereich mitgefilmt wurde und eben an der Tür der Zettel nicht hing für die Kundeninformation... autsch. Ebenso müssen die Mitarbeiter in Kentniss gesetzt werden.

Zudem wird im Artikel auch die Überwachung von Aufenthaltsbereichen genannt - da müsste man dann erstmal einen passenden Grund für finden, denn der Aufenthaltsraum wird ja kaum zwischen den Regalen mitten im Lager sein.
 
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FUSION5 schrieb:
Woher stammt die Zahl? Laut dieser Quelle lag das Ergebnis nach Steuern zuletzt bei 15,0 Mio. Euro (2016) bzw. 14,1 Mio. Euro (2017). Da können 10 Mio. Strafe schon schmerzen.
Naja, er sagte ja über die letzten Jahre. Wenn der Gewinn jetzt nicht total eingebrochen ist, hat man in den letzten 6-7 Jahren ~100 Mio Gewinn gemacht.

Und dazu soll eine Strafe ja auch Schmerzen. Solang es nicht in der Bilanz weh tut lernen Unternehmen selten dazu.
 
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Autokiller677 schrieb:
Ich geh dann mal ein paar einsame Leute umbringen. Solange sich niemand beschwert, gibts ja kein Problem.
</darkhumoroff>

Eine Straftat ist immer verboten und verfolgbar, wenn die Behörden Kentniss davon erlangen. Egal ob sich die Betroffenen beschweren.
Da du dich auszukennen scheinst: Wo ist denn die Straftat?
 
Das BDSG / die DSGVO schützen unsere informationelle Selbstbestimmung. Und auch wenn viele Leute sie freiwillig aufgeben und ihre Daten in die Welt hinausposaunen, ist sie dennoch schützenswert. Die Miatarbeiterüberwachung nimmt - gerade in Homeofficezeiten - ein immer schlimmeres Maß an. Niemand kann daran Interesse haben von der Verkaufstheke über die IT-Nutzung bis zum Toilettengang überwacht zu werden.

Das hier auch genannte legitime Interesse des Arbeitgebers z.B. am Schutz vor Diebstahl ist auch im Rahmen der DSGVO möglich, ohne die Mitarbeiter dauerhaft zu filmen und unter Druck zu setzen.

Ich zumindest gehöre zu denen, die der Meinung sind, dass Verbraucher-, Anwender- und Arbeitnehmerschutzrechte streng einzuhalten sind auch wenn ich selber auch (meist genanntes Argument, warum man das nicht braucht) "nichts zu verbergen habe" (gegenüber wem denn eigentlich?).

In diesem Sinne: Gebt auf Eure Daten und Eure Rechte acht, wer sie nicht schätzt, verliert sie auf Dauer.
 
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crackett schrieb:
Völlig überzogen - die bauen den Kram nicht umsonst dahin,
Umsonst war das sicherlich nicht, aber selbst das rechtfertigt keinerlei Rechtsverstoß. Der Rechtsweg steht ihnen offen und damit wird es irgendwann höchstrichterlich geklärt sein.
 
Beefsupreme schrieb:
Nachdem Kameras nicht unsichtbar sind werden die es schon gewusst haben. Was denkst du wer wohl die Behörden verständigt hat ;)
Dir ist aber bewusst das nicht jede Kamera sichtbar sein muss, oder?
 
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Deater schrieb:
Sehr interessant und spannend.
Wie läuft das eigentlich mit Gps Trackern in Firnenfahrzeugen ? Kommen Arbeitgeber damit durch wenn man z.b kurz vor oder nach der Pause irgendwo anhält um schnell was an der Tanke zu kaufen? Schätze mal Angst vor Diebstahl werden die wenigsten Chefs haben und versichert sind die Kisten ja eh.Soviele Schlupflöcher kanns ja eigentlich nicht geben was das Tracking rechtfertigt.

Ist ja eine Frage der betrieblichen Vereinbarung. Es ist ja jetzt nicht so, dass die DVGO oder irgendein Gesetz hier was vorgibt.
 
FUSION5 schrieb:
Woher stammt die Zahl? Laut dieser Quelle lag das Ergebnis nach Steuern zuletzt bei 15,0 Mio. Euro (2016) bzw. 14,1 Mio. Euro (2017). Da können 10 Mio. Strafe schon schmerzen.
Ich sehe allein knapp 57 Mio. EUR als Bilanzgewinn 2018 im Bundesanzeiger.
 
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Ich hab da mal in deren Call Center für einen Monat gearbeitet, ich würde das Thema nicht mal mit der Kneifzange anfassen.
 
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cartridge_case schrieb:
An alle, die hier so lospoltern: Was ist denn das Problem? Haben sich Mitarbeiter beschwert? Ich sehe den Grund der Strafe nicht.
Ich poltere hier nicht los, sondern formuliere sachlich. Abgesehen davon sind explizite Beschwerden für die Tätigkeit von Datenschutzbeauftragten nicht erforderlich.
 
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Finde es immer wieder erstaunlich das gerade große Unternehmen sich nicht an die Regeln halten.

Allein schon das die Telekom absichtlich verhindert, dass man sich aus dem Newsletter austragen kann...
 
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Nureinnickname! schrieb:
Ja am ende wird es doch eh alles auf den Kunden abgewetzt, das Begreifen viele ja nicht. Wollen dem Konsumenten gut, aber verursachen das Gegenteil durch ihre beschränkte Denkweise
Der Kunde kann dann halt bequem bei der Konkurrenz bestellen, die keine dicken Strafen wieder reinholen muss und dementsprechend günstiger ist.
Und wenn keiner günstiger sein kann: Vielleicht hatte es einen Grund, warum NBB dann so günstig ist / war - wenn man es mit manchen Gesetzen nicht so genau nimmt, kann man viel Geld sparen.

cartridge_case schrieb:
Da du dich auszukennen scheinst: Wo ist denn die Straftat?
Im Verstoß gegen Gesetze? Wo sonst? Es gibt klare rechtliche Vorgaben, wie solche Überwachungsmaßnahmen Kenntlich gemacht werden müssen usw.

EDIT: Ok, Google sagt nach der streng juristischen Definition des Wortes "Straftat" ist das hier wohl keine Straftat, sondern ein Vertoß gegen eine Verordnung. Letztlich aber auch egal. Solang es keine privatrechtliche Angelegenheit ist, kann es auch verfolgt werden, wenn die Betroffenen sich nicht beschweren.
Und ein Verstoß gegen Grundrechte (informationelle Selbstbestimmung) ist keine privatrechtliche Angelegenheit, soweit ich das als Laie gerade bei Google überblicken kann.
 
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keyring80 schrieb:
Wird Zeit, dass die Datenschutzbeauftragten mal genauer bei Amazon hinschauen. Die Mitarbeiterüberwachung dort ist nicht besser als bei NBB.
Offensichtlich doch... Immer diese haltlosen Unterstellungen.
RedGunPanda schrieb:
Für mich persönlich geht aus dem Artikel nicht hervor, wo jetzt das Problem an der Videoaufzeichnung ist
Unrechtmäßige Dauerüberwachung ohne belegbaren Grund und ohne Information der MA/Kunden und dann eine zu lange Speicherung. Damit fällt auch die Unterstellung von @crackett weg, denn läge wirklich Diebstahl vor und die Überwachung hätte der Aufklärung gedient, hätte NBB das wohl darlegen können und es gäbe kein Bußgeld. Und man müsste dann auch das Material nicht generell 60 Tage speichern....
 
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