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NewsÜberwachung der Mitarbeiter: Bußgeld über 10,4 Mio. Euro gegen notebooksbilliger.de
Krass. Aber richtig so. Als Kunde ist man auch der letzte Arsch in dem Saftladen sobald man mal eine Reklamation hat. Daher meide Ich diesen Shop seit langem. Also auch mies zu seinem Mitarbgieten. Passt ja zu dem Eindruck den Ich schon bisher hatte.
Woher stammt die Zahl? Laut dieser Quelle lag das Ergebnis nach Steuern zuletzt bei 15,0 Mio. Euro (2016) bzw. 14,1 Mio. Euro (2017). Da können 10 Mio. Strafe schon schmerzen.
Dauer & offenbar Kenntlichmachung. Achte mal drauf - jeder Laden, der Videoüberwachung hat, hat an der Tür irgendwo einen kleinen Zettel hängen, dass es gemacht wird, was die Rechtsgrundlage ist, welches berechtigte Interesse er dafür vorweisen kann, wie lang gespeichert wird und die Kontaktinfos für den Datenschutzbeauftragten.
Das ist alles rechtlich verpflichtent. Und wenn hier der Kundenbereich mitgefilmt wurde und eben an der Tür der Zettel nicht hing für die Kundeninformation... autsch. Ebenso müssen die Mitarbeiter in Kentniss gesetzt werden.
Zudem wird im Artikel auch die Überwachung von Aufenthaltsbereichen genannt - da müsste man dann erstmal einen passenden Grund für finden, denn der Aufenthaltsraum wird ja kaum zwischen den Regalen mitten im Lager sein.
Woher stammt die Zahl? Laut dieser Quelle lag das Ergebnis nach Steuern zuletzt bei 15,0 Mio. Euro (2016) bzw. 14,1 Mio. Euro (2017). Da können 10 Mio. Strafe schon schmerzen.
Naja, er sagte ja über die letzten Jahre. Wenn der Gewinn jetzt nicht total eingebrochen ist, hat man in den letzten 6-7 Jahren ~100 Mio Gewinn gemacht.
Und dazu soll eine Strafe ja auch Schmerzen. Solang es nicht in der Bilanz weh tut lernen Unternehmen selten dazu.
Das BDSG / die DSGVO schützen unsere informationelle Selbstbestimmung. Und auch wenn viele Leute sie freiwillig aufgeben und ihre Daten in die Welt hinausposaunen, ist sie dennoch schützenswert. Die Miatarbeiterüberwachung nimmt - gerade in Homeofficezeiten - ein immer schlimmeres Maß an. Niemand kann daran Interesse haben von der Verkaufstheke über die IT-Nutzung bis zum Toilettengang überwacht zu werden.
Das hier auch genannte legitime Interesse des Arbeitgebers z.B. am Schutz vor Diebstahl ist auch im Rahmen der DSGVO möglich, ohne die Mitarbeiter dauerhaft zu filmen und unter Druck zu setzen.
Ich zumindest gehöre zu denen, die der Meinung sind, dass Verbraucher-, Anwender- und Arbeitnehmerschutzrechte streng einzuhalten sind auch wenn ich selber auch (meist genanntes Argument, warum man das nicht braucht) "nichts zu verbergen habe" (gegenüber wem denn eigentlich?).
In diesem Sinne: Gebt auf Eure Daten und Eure Rechte acht, wer sie nicht schätzt, verliert sie auf Dauer.
Umsonst war das sicherlich nicht, aber selbst das rechtfertigt keinerlei Rechtsverstoß. Der Rechtsweg steht ihnen offen und damit wird es irgendwann höchstrichterlich geklärt sein.
Sehr interessant und spannend.
Wie läuft das eigentlich mit Gps Trackern in Firnenfahrzeugen ? Kommen Arbeitgeber damit durch wenn man z.b kurz vor oder nach der Pause irgendwo anhält um schnell was an der Tanke zu kaufen? Schätze mal Angst vor Diebstahl werden die wenigsten Chefs haben und versichert sind die Kisten ja eh.Soviele Schlupflöcher kanns ja eigentlich nicht geben was das Tracking rechtfertigt.
Woher stammt die Zahl? Laut dieser Quelle lag das Ergebnis nach Steuern zuletzt bei 15,0 Mio. Euro (2016) bzw. 14,1 Mio. Euro (2017). Da können 10 Mio. Strafe schon schmerzen.
Ich poltere hier nicht los, sondern formuliere sachlich. Abgesehen davon sind explizite Beschwerden für die Tätigkeit von Datenschutzbeauftragten nicht erforderlich.
Ja am ende wird es doch eh alles auf den Kunden abgewetzt, das Begreifen viele ja nicht. Wollen dem Konsumenten gut, aber verursachen das Gegenteil durch ihre beschränkte Denkweise
Der Kunde kann dann halt bequem bei der Konkurrenz bestellen, die keine dicken Strafen wieder reinholen muss und dementsprechend günstiger ist.
Und wenn keiner günstiger sein kann: Vielleicht hatte es einen Grund, warum NBB dann so günstig ist / war - wenn man es mit manchen Gesetzen nicht so genau nimmt, kann man viel Geld sparen.
cartridge_case schrieb:
Da du dich auszukennen scheinst: Wo ist denn die Straftat?
Im Verstoß gegen Gesetze? Wo sonst? Es gibt klare rechtliche Vorgaben, wie solche Überwachungsmaßnahmen Kenntlich gemacht werden müssen usw.
EDIT: Ok, Google sagt nach der streng juristischen Definition des Wortes "Straftat" ist das hier wohl keine Straftat, sondern ein Vertoß gegen eine Verordnung. Letztlich aber auch egal. Solang es keine privatrechtliche Angelegenheit ist, kann es auch verfolgt werden, wenn die Betroffenen sich nicht beschweren.
Und ein Verstoß gegen Grundrechte (informationelle Selbstbestimmung) ist keine privatrechtliche Angelegenheit, soweit ich das als Laie gerade bei Google überblicken kann.
Unrechtmäßige Dauerüberwachung ohne belegbaren Grund und ohne Information der MA/Kunden und dann eine zu lange Speicherung. Damit fällt auch die Unterstellung von @crackett weg, denn läge wirklich Diebstahl vor und die Überwachung hätte der Aufklärung gedient, hätte NBB das wohl darlegen können und es gäbe kein Bußgeld. Und man müsste dann auch das Material nicht generell 60 Tage speichern....