News Überwachung der Mitarbeiter: Bußgeld über 10,4 Mio. Euro gegen notebooksbilliger.de

ProGunShooter schrieb:
Vielleicht hätten die das Geld für die Überwachung lieber in ihre Mitarbeiter investiert. Den bei ordentlichen Arbeitsumfeld und annehmbarer Bezahlung arbeitet eigentlich jeder gerne und es gibt nix zu überwachen.

↑ So sehr dies! Ist m. M. n. die häufigste Fehlannahme von Führungskräften und Geschäftsführern, daß sich Menschen nur dann ordentlich verhalten, wenn sie (unbewußt oder bewußt) überwacht werden. Vernünftige Arbeitsbedingungen erzeugen zufriedene Mitarbeiter und gute Produkte. Wer gern arbeitet, arbeitet besser.
 
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crackett schrieb:
Völlig überzogen - die bauen den Kram nicht umsonst dahin, denn der kostet ja auch Geld. Immerhin verkaufen die kein Mehl in Tüten, wo sich das Klauen nicht lohnt.....
Risiko eines Bußgeldes & schlechter Presse, Kosten der Überwachung und Vorteil der Maßnahme sind nun hoffentlich nicht mehr für viele anderen Unternehmen "verhältnissmäßig"

Das Bußgeld selbst ist für Notebooksbilliger ein Fliegenschiss, tut maximal der GF weh wenn Ziele verfehlt und damit Prämien nicht ausgezahlt werden...

Kaufen werde ich allerdings nicht mehr bei Ihnen... bin was überschreiten/ignorieren/dreiste Auslegung Gesetzlicher Regelungen selbst leidgeprüfter Mitarbeiter und hab 0 Mitleid mit dem Laden
 
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ShiftyBro schrieb:
Währenddessen kriegen bei Amazon die Leute Abmahnungen, wenn ihr Body-Tracker erfasst, dass sie länger als 30 Sekunden auf Klo sind. Aber da ist die Überwachung nicht heimlich, sondern offensichtlich, daher isses in Ordnung. :smokin:
Bedeutet, dass während ein Verfahren gegen Amazon läuft, darf nebenbei kein anderes Unternehmen bestraft werden? oO
 
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ShiftyBro schrieb:
Währenddessen kriegen bei Amazon die Leute Abmahnungen, wenn ihr Body-Tracker erfasst, dass sie länger als 30 Sekunden auf Klo sind. Aber da ist die Überwachung nicht heimlich, sondern offensichtlich, daher isses in Ordnung.
Oh das ist neu. Seit wann gibts dieses süße Kindermärchen?
 
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Rischtisch geil. Ich kann mich noch zu meinen KM Zeiten erinnern, da war es dort auch Standard, dass man ständig im Fokus der Kamera war. Und wenn man sich nur mal traute „in der Nase zu popeln“, rief die Zentrale an. Glücklicherweise war das ein hirnloses Geschöpf 😬

der hat mich mal mit der Kamera gesucht und nicht gefunden. Ruft an und fragt nach mir. Ich hab ihm dann von der Konsistenz meines Geschäfts erzählt. 🤷‍♂️
 
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Nahezu jedes Unternehmen im Handel nutzt Kameras zur Überwachung. Die allermeisten kriegen das anscheinend gesetzeskonform hin. Wieso NBB nicht? Da muss man doch schon mutwillig Mist bauen bzw. völlig blöd sein um das zu verkacken. Nur bestimmte Bereiche überhaupt überwachen, gut sichtbar darauf hinweisen und Speicherfristen sowie Weitergabebeschränkungen einhalten. Zack! Fertig ist die Laube. Wer hunderte Millionen an Umsatz macht sollte sowas locker einmal von einem Profi checken lassen können. Hat man anscheinend nicht getan. Also ist die Strafe mehr als gerechtfertigt und eigtl. noch viel zu gering. Blödheit muss bestraft werden. Allerdings nicht mit Bußgeldern gegen das Unternehmen. Das nimmt die Kohle von Kunden und Mitarbeitern, denn andere hat es nicht. Damit zahlen wieder die, die ohnehin geschädigt wurden. Strafen müssen die Verantwortlichen persönlich (und ohne jegliche Grenzen!) zahlen. Alles andere ist Augenwischerei und schadet nur noch mehr. Wenn meine Strafe darin besteht, das Geld anderer auszugeben, warum sollte ich dann irgendwas ändern?
 
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Decius schrieb:
Man kann Kameras gegen Diebstahl einsetzen, nur muss das halt gesetzeskonform geschehen.

Richtig.

Mein Arbeitgeber filmt z. B. das Ladengeschäft, mein Arbeitsplatz der direkt daran angrenzt ist nicht zu sehen.
Auch sind bei uns das Lager usw. nicht überwacht.
 
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Wenn ich gerade sehe das die 2018 einen Umsatz von 879 Millionen gemacht haben, sind die 10 Millionen eine Lachnummer. Weiß jemand was die Bude für einen Gewinn macht?
 
Philanthrop schrieb:
Der richtige Weg, auch wenn der Betrag zu niedrig ist................(hätten die mir meine GForce zu UVP geliefert und mich nicht 5 Wochen warten lassen, dann hätte ich diese Strafe verteufelt)

Wo ist da der Kausalzusammenhang? Eine Strafe wegen Verstoß gegen Datenschutzregeln ist erst dann für dich akzeptabel, weil du mal zu spät was von denen geliefert bekamst? Dafuq?
 
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Angus McFife schrieb:
Die sollten die Strafe akzeptieren. So was geht gar nicht.
Das ist Business, Du glaubst doch nicht im ernst, dass die einfach so zahlen?
Und DSGVO ist noch so "neu" und vor allem so digital, dass die meisten es noch nicht mal verstanden haben, wie Teuer das wirklich werden kann und werden wird.

Die nächsten paar Jahre wird das noch sehr lustig werden mit Ott-Normal Betrieben, die nur wenig Ahnung von IT haben.
 
ui, hab ich gar nicht mitbekommen. Offensichtlich konnte ja alles nachgewiesen werden, insofern werden sie zurecht bestraft.


Edit: ich wusste auch nicht, dass die mittlerweile so groß geworden sind ...
 
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cartridge_case schrieb:
Wo ist denn die Straftat?
Ich vermute - ohne das Urteil gelesen zu haben, es handelt sich um einen Verstoß gegen 6d BDSG:
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.

Wenn kein berechtigtes Interesse vorliegt (wie der genannte Diebstalschutz), es ein Übermaß an Überwachung gab oder z.B. die Verarbeitung / Löschung der Daten nicht richtig erfolgt ist, gibt es zu Recht eine Strafe.

Ob die Höhe der Strafe angemessen ist, kann ich nicht beurteilen, bin kein Datenschutzrechtler. Ebenfalls liegt es natürlich an jedem selbst für sich zu bestimmen, ob es für ihn schlimm ist bei der Arbeit gefilmt und minutiös getrackt zu werden oder nicht.

Was man sicher beobachten kann im europäischen Kontext ist, dass es relativ wenige Verstöße gibt, die geahndet werden, die Strafen aber zunehmen höher werden, um das Thema in den Unternehmen endlich auf die Managementagenda zu bringen. Da wird viel zu wenig getan, deswegen kann ich das NBB-Statement in Bezug auf die "zu hohe" Strafe ein bisschen nachvollziehen.
 
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cartridge_case schrieb:
Meine Fresse, ist es so schwer? Und wogegen wurde nun verstoßen?
Nur darum gehts dir?

In dem Fall: Meine Fresse, ist es so schwer kurz "Rechtsgrundlage Videoüberwachung" bei Google einzutippen?
Abus listet z.B. ganz gut die einschläggien Gesetze auf:
https://www.abus.com/ger/Ratgeber/Recht/Rechtliche-Grundlagen/Videoueberwachung

Dazu beschreibt die im Artikel verlinkte Pressemitteilung die Verstöße ebenfalls genauer: https://lfd.niedersachsen.de/starts...n-euro-gegen-notebooksbilliger-de-196019.html

Ich war doch glatt davon ausgegangen, dass man vor dem kommentieren kurz die News & die eine(!) Hauptquelle liest - insbesondere, wenn sich Fragen zum Hauptgegenstand der News ergeben.
 
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Autokiller677 schrieb:
Naja wollen. Das sind halt langwierige Verfahren, und bei FB ist leider auch noch die irische Datenschutzbehörde zuständig. Und die sind da sehr großzügig, aus Gründen...
Und das ist das größte Problem mit einer EU-Verordnung. Eigentlich sollte diese in allen EU-Staaten gleichermaßen gelten. Nur funktioniert diese nur in bestimmten Ländern teilweise. Dadurch gibt es halt nicht den immer propagierten "Standortvorteil Deutschland wegen Datenschutz" sondern in einigen Teilen eher den Nachteil, weil keiner diesen zusätzlichen Schutz bezahlen mag. Außer man bleibt möglichst fern von "digitaler Verarbeitung".
 
RocketChef schrieb:
Wenn 10,6 4% sind, macht das 260Mio Jahresumsatz
Sind sie nicht. Die haben niedriger gegriffen. Obendrein gelten die 4% pro Verstoß. Wenn die Behörde also gewollt hätte, dann wäre der Laden jetzt platt.
 
hatschki schrieb:
Die Bußgelder, gehen nicht an die Aufsichtsbehörde sondern in den großen Topf der deutschen Regierung.. Was damit gemacht wird, kann sich jeder selbst ausmalen 🤣
Wo hast du das denn her? Bußgelder gehen in öffentliche Hand, also die Finanzkasse des Bundes oder Landes (in diesem Fall des Landes Niedersachsen). Und das ist nicht der "große Topf der deutschen Regierung".
 
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Also manche Missverstehen die DSGVO:

Natürlich kann man die Verkaufsflächen in Läden mit Videokameras überwachen. Dafür müssen aber entsprechende Hinweise etc. angebracht werden. Ebenso muss die Speicherung eben in einen Verfahren und dargelegt werden. Dies verbietet ja die DSGVO nicht. Im Zuge der DSGVO geht ja vor allem darum Verhältnismäßigkeit und auch den Zweck von Datenerhebungen und Datenverarbeitung zu dokumentieren und zu begründen. Daraus ergibt sich dann die Rechtmäßigkeit solcher Vorgänge.

Leider verstehen viele die DSGVO eher so: der Anbieter der darf jetzt nichts speichern und auch nicht machen und da gibt es ein "Gesetz" was irgendwas verbietet. Das ist aber nicht genau die Intention des Gesetzes.

Die Sache mit MA Überwachung hat zwei Komponenten. Hier wurde eben von der Datenschutzseite her wohl was angeprangert. Was die Landesbeauftragen sehr gerne für sich in Anspruch nehmen ist so eine Rolle die sie nicht haben. Selbstverständlich kann ich eine betriebliche Vereinbarung treffen zur Überwachung von Mitarbeitern und auch z. B. Leistungsvorgaben machen. Das ist aber andere rechtliche Schiene.

Hier dürfte der Landesbeauftragte eben nbb Gerügt haben, nbb hat nicht ausreichend reagiert und jetzt wurde ein Bußgeld ausgesprochen. Ob jetzt dies juristisch tragbar ist wird ein Gericht klären.
 
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Wie gut kann das Geschäft wohl den Betrag wegstecken?

Die Strafe selbst finde ich absolut richtig und wichtig, die Höhe kann ich nicht beurteilen.
 
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