News Überwachung der Mitarbeiter: Bußgeld über 10,4 Mio. Euro gegen notebooksbilliger.de

keyring80 schrieb:
Wird Zeit, dass die Datenschutzbeauftragten mal genauer bei Amazon hinschauen
Das wäre zu wünschen, allerdings ist es dort auch um Größenordnungen schwieriger. Hat ja schon bei Vodafone gedauert, bis da überhaupt ein Bußgeld kam.
 
naicorion schrieb:
Da wird viel zu wenig getan, deswegen kann ich das NBB-Statement in Bezug auf die "zu hohe" Strafe ein bisschen nachvollziehen.
Sie is halt nicht hoch. Sie ist weit weit weg von dem, was die Maximalstrafe darstellt für NBB. "Hoch" ist sie nur deshalb, weil bisher kleinere erhoben wurden. Das wurde aber so von den Behörden angekündigt, dass die "Daumenschraube" Sukzessive angezogen wird, damit die Unternehmen sich dran gewöhnen können. Die DSGVO gilt inzwischen seit dem 25 Mai 2018. NBB hatte genügend Zeit ihre Systeme checken zu lassen und zu revidieren. Die wollten ganz klar nicht.... Die Strafe ist umhin angemessen und eher noch zu niedrig gemessen am Umfang der Verstöße und in Relation zur möglichen Maximalstrafe.
 
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SV3N schrieb:
weil die Strafe in einer Revision in der Regel etwas niedriger ausfällt
Das kann für die nach hinten losgehen in diesem Fall. Über 2 Jahre unverhältnismäßig auch Kunden überwacht?
Pro Einzelfall bis zu 4% vom Umsatz?
Wenn es dumm läuft für NBB, dann wird es sogar teurer.
 
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naicorion schrieb:
Ich vermute - ohne das Urteil gelesen zu haben, es handelt sich um einen Verstoß gegen 6d BDSG:
Und das bekommt die Behörde raus, ohne jemals vor Ort gewesen zu sein? Krass!
Autokiller677 schrieb:
Ich war doch glatt davon ausgegangen, dass man vor dem kommentieren kurz die News & die eine(!) Hauptquelle liest - insbesondere, wenn sich Fragen zum Hauptgegenstand der News ergeben.
Und ich war bei der Pressemitteilung von NBB hängengeblieben.
 
DiamondDog schrieb:
Rischtisch geil. Ich kann mich noch zu meinen KM Zeiten erinnern, da war es dort auch Standard, dass man ständig im Fokus der Kamera war. Und wenn man sich nur mal traute „in der Nase zu popeln“, rief die Zentrale an.
Hier mit Humor vorgetragen, wahrscheinlich weil Du hoffentlich jetzt einen besseren Job hast und nicht mehr so arbeiten musst. Aber genau so wollen wir doch eben nicht arbeiten, ist ja unwürdig. Ganz schrecklich.

Und die Trottel die das überwachen müssen (ist ja auch kein Traumjob und macht beliebt wie Fußpilz) fressen das Geld auf, dass vermeintlich durch die Überwachung eingespart wird. Weil alle statt kollegialem Austausch natürlich nur noch knallhart 10h ohne pinkeln am Stück rackern :p
 
cartridge_case schrieb:
Und das bekommt die Behörde raus, ohne jemals vor Ort gewesen zu sein? Krass!
Ja... und wenn du dich beschäftigen würdest, wie die Dokumentationspflichten im Falle der DSGVO sind wüsstest du auch warum...
 
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cartridge_case schrieb:
Du hattest vor meinem zitierten Beitrag noch gar nix geschrieben gehabt. Wieso fühlst du dich dennoch angesprochen? Interessant. ;)
Durch Deine pauschale Ansprache an "alle, die hier lospoltern". Ich vermisste jegliche Differenzierung, daher fühlte ich mich auch angesprochen.
 
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RedGunPanda schrieb:
Soll sich doch einer angucken wie ich in der Nase popel... und jetzt?
Unangemessenes popeln in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz grenzt an Arbeitsverweigerung und stellt somit einen erheblichen Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber dar, der zurecht 100% Leistung erwarten kann. ...
Desweiteren kann der Anblick von Popeln Kunden verstören und erschrecken und so eine geplante Kaufhandlung vereitel, was direkt dem popelnden Angestellten zuzuschreiben ist und mindestens eine Abmahnung rechtfertigt.

AG sind erfinderisch. ;)
 
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Seiyaru2208 schrieb:
Wie Neid zerfressen muss man sein um sowas zu sagen. Hinter jedem Unternehmen stehen auch Menschen und Schicksale. ( und Familien so nebenbei)

Und unabhängig davon bei weniger Wettbewerb hat der Kunde wieder den schwarzen Peter.
Ja der Neid. Natuerlich sollten die weitermachen wie bisher, entschuldige :stacheln:

Ganz ehrlich, dann sollen sich die Angestellten ordentliche Jobs bei seriösen Unternehmen suchen. Die da-haengen--aber(-schei...-)Arbeitsplaetze-dran-Keule nervt und ist sinnlos.
 
Geht gar nicht sowas. Mit dem Bußgeld orchestriert der Staat wieder irgendwelche Geplänkel um später Verschärfungen damit zu begründen und ich muss teurer meinen Stuff einkaufen. Drücke nbb die Daumen beim Einspruch.
 
cartridge_case schrieb:
Und das bekommt die Behörde raus, ohne jemals vor Ort gewesen zu sein? Krass!
Das kann ich mir auch schwer vorstellen. Der Datenschutzbeauftragte ermittelt als Behörde, das Gericht beurteilt nur. Dass der Datenschutzbeauftragte nicht vor Ort war (wenn das denn stimmt, lesen ja nur eine Seite, die Behörde äußert sich zur Ermittlung nicht), würde ja dann bedeuten, dass die Installationen von einem Mitarbeiter / Whistleblower umfänglich dokumentiert wurden. NBB gibt das Vorhandensein der Installationen ja zu, behauptet aber sie ausschließlich zu berechtigten Zwecken eingesetzt zu haben. Dem Gericht scheint das Vorhandensein genügt zu haben, in der Revision werden dann solche Zweifel angemessen gewürdigt.

Erst einmal ist das aus meiner Sicht nur ein Warnschuss an alle, die es mit dem BDSG nicht so genau nehmen. Die Nachricht von den 10´´ liest jeder, die etwaige spätere Verringerung der Buße nur noch weniger.
 
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cartridge_case schrieb:
Und das bekommt die Behörde raus, ohne jemals vor Ort gewesen zu sein? Krass!
Nach einem Löschkonzept für schützenswerte Daten kann ich als Datenschutzbeauftragter auch fragen, ohne je vor Ort gewesen zu sein. Wenn man mir das nicht aushändigen kann, weil es schlicht keins gibt, ist das bereits ein klarer Verstoß. Wenn man mir eines aushändigt, das völlig unverhältnismäßige Löschfristen aufweist, ist es auch nicht besser.
 
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cartridge_case schrieb:
Du glaubst also allen ernstes, eine solche Strafe wird durch die Behörde verhängt ohne BEwiese rein auf Verdacht? Na sicher dat... Es ist aber nicht meine Aufgabe, dir zu beweisen oder darzulegen, auf welcher BAsis das genau stattfindet. Die Überwachung wird ja gar nicht bestritten. Den Rest hat der Beschuldigte über die anzulegenden Dokumentationen (welche die DSGVO vorschreibt) dazulegen und auf verlangen vorzulegen.
 
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tja im Supermarkt stört es auch niemanden, wenn dort hunderte Überwachungskameras die Kunden überwachen um Ladendiebstahl vorzubeugen! hier wird geheult.. kann ich jetzt Real auf 10 Millionen verklagen?
bei Amazon wurde vor Jahren mehr auf Kontrollen von Security gesetzt und wie am Flughafen das Personal gecheckt..
 
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Na Hoppala: Da bin ich wohl etwas spät dran, hier haben ja alle schon ihre Fackeln und Mistgabeln.

Der Response von NBB enthält neben dem üblichen Blabla aber einen durchaus interessanten Punkt:
Bedauerlicherweise hates die niedersächsische Datenschutzbeauftragte während der Dauer des dreijährigen Verfahrens nicht für erforderlich gehalten, der Einladung von NBB zu folgen und sich den Einsatz der Kameras selbst anzusehen. Hätte die Behörde sich vor Ort ein eigenes, genaues Bild gemacht, hätte sie den Vorwurf der Mitarbeiterüberwachung nicht aufrechterhalten können.
Da ich mir nur schwer vorstellen kann, dass man sich einen solch leicht überprüfbaren Punkt einfach ausdenkt, ist die ganze Geschichte vielleicht doch nicht so eindeutig wie es auf den ersten Blick scheint; Man sollte vielleicht also noch abwarten wie sie die Sache entwickelt, bevor man anfängt den Scheiterhaufen zu errichten.

Meine Fackel bleibt auf jeden Fall vorerst im Keller. :)
 
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charly_ schrieb:
Strafen für Unternehmen halte ich für wenig Sinnvoll. Eher müssten die Manager persönlich haften.
Na irgendjemand hat ja dine Installation abgesegnet und in die Budget Tabelle inegetragen.. Den kann man ja mal fragen.. :P

Frage mich aber auch, wie die so eine weitreichende Installation vorgenommen haben, ohne das das sofort bekannt war.
 
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