News Überwachung der Mitarbeiter: Bußgeld über 10,4 Mio. Euro gegen notebooksbilliger.de

416c schrieb:
Ja der Neid. Natuerlich sollten die weitermachen wie bisher, entschuldige :stacheln:

So ein Bußgeld kann jedes Unternehmen bekommen da die Gefahr gegen die DSGVO zu verstoßen sehr hoch ist. Aber die als Fachmann ist das ja klar.

Das Problem ist in der Regel nicht der Verstoß sondern das es einer meldet. Wo kein Kläger da kein Richter.

Ganz ehrlich, dann sollen sich die Angestellten ordentliche Jobs bei seriösen Unternehmen suchen. Die da-haengen--aber(-schei...-)Arbeitsplaetze-dran-Keule nervt und ist sinnlos.

Woher nimmst du dir das Recht zu behaupten das sind scheiß Arbeitsplätze?

Kannst du durch den Verstoß Rückschlüsse ziehen wie der Gehaltsspiegel ist?

Klar sollen die sich ein besseren AG suchen es soll durchaus Menschen geben die nicht so hoch qualifiziert sind und glücklich in Lohn und Brot zu stehen denn ein Job bringt nicht nur Geld sonder auch viel Selbstwertgefühl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich hat die DSGVO Ihre Richtigkeit. Falls diese Anschuldigungen korrekt sind, muss das Unternehmen hierfür ein Strafe zahlen. Das steht außer Frage.
Jedoch ist die Verhältnismäßigkeit mit 4% vom Umsatz völlig überzogen. Dies kann Firmen die über Masse verkaufen und geringe Spannen haben, in die Insolvenz führen! Davon hat keiner was; außer der Konkurrenz. (Staat keine Steuerannahmen, Arbeitslosigkeit steigt etc.)

Was die meisten hier aber nicht gelesen haben, ist wahrscheinlich die Gegendarstellung bzw. Einspruch seitens NBB.de. Wenn es korrekt ist, dass der Aussteller des Bußgeldes (Datenschutzbeauftragte) nicht einmal vor Ort war, um die Missstände aufzunehmen, zu dokumentieren etc. Dann ist für mich die ganze Busgeldbescheid haltlos! Es gibt immer noch eine Beweislast die dokumentiert und angezeigt werden muss.

https://blog.notebooksbilliger.de/w...Pressemitteilung_NBB_Datenschutz_08012021.pdf
 
Bright0001 schrieb:
Man sollte vielleicht also noch abwarten wie sie die Sache entwickelt, bevor man anfängt den Scheiterhaufen zu errichten.

Meine Fackel bleibt auf jeden Fall vorerst im Keller. :)
Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung auch hier. Ich warte mit meiner Bewertung daher ebenso ab, was Gerichte dazu urteilen.
 
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The Brain schrieb:
[...]
Jedoch ist die Verhältnismäßigkeit mit 4% vom Umsatz völlig überzogen. Dies kann Firmen die über Masse verkaufen und geringe Spannen haben, in die Insolvenz führen! Davon hat keiner was; außer der Konkurrenz. (Staat keine Steuerannahmen, Arbeitslosigkeit steigt etc.) [...]
4% vom Umsatz sind das absolute Maximum. Eine so hohe Strafe ist aber de facto noch nicht ein einziges Mal ausgesprochen worden. Das sind eher Gefilde, die man sich vorbehält, falls mal bei einem der Tech-Giganten ein ganz krasser Datenschutzverstoß mit Millionen von Kundendaten begangen wird.
 
cartridge_case schrieb:
https://support.notebooksbilliger.d...en-zum-Verfahren-der-Landesdatenschutzbehörde
Wenn ich mir anschaue um was es geht und was NBB dann so schreibt wie " Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass ihre Daten bei uns sicher sind. " (letzter Punkt) dann weiß ich was ich davon zu halten habe. Dieser Vorwurf wurde so nicht erhoben seitens der Behörde. Das ist reine Ablenkung, MArkting und Öffentlichkeitsarbeit. Für mich ist dieser VErsuch der Ablenkung ein Schuldeingeständnis. Man kann gegen den eigentlichen Vorwurf nicht viel vorlegen, daher bezieht man sich auf Dinge, die so gar nicht im Zusammenhang standen.
 
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DeusoftheWired schrieb:
Ist m. M. n. die häufigste Fehlannahme von Führungskräften und Geschäftsführern, daß sich Menschen nur dann ordentlich verhalten, wenn sie (unbewußt oder bewußt) überwacht werden.
Genau diese Führungskräfte und Geschäftsführer werden es vermutlich schärfstens ablehnen selbst überwacht zu werden
 
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Ctrl schrieb:
tja im Supermarkt stört es auch niemanden, wenn dort hunderte Überwachungskameras die Kunden überwachen um Ladendiebstahl vorzubeugen! hier wird geheult.. kann ich jetzt Real auf 10 Millionen verklagen?
Real wird wie jeder andere Laden mit halbwegs funktionierender Rechtsabteilung einfach den entsprechenden Zettel am Eingang hängen haben, dass man überwacht, wie lang gespeichert wird, was der Grund ist, und wo man den Datenschutzbeauftragten kontaktieren kann.

Damit ist den rechtlichen Pflichten erstmal genüge getan, und wer sich dran stört weiß von der Überwachung und kann nicht reingehen.

Du könntest noch versuchen über die Speicherdauer ranzugehen (wenn sie denn zu hoch ist), oder darüber, dass der Grund nicht ausreichend ist, wobei Schutz des Eigentums in öffentlich zugänglichen Verkaufsräumen da weithin als berechtigtes Interesse annerkannt wird. Dürfte also schwer werden.
 
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crackett schrieb:
Völlig überzogen - die bauen den Kram nicht umsonst dahin, denn der kostet ja auch Geld. Immerhin verkaufen die kein Mehl in Tüten, wo sich das Klauen nicht lohnt.....
Eine Videoüberwachung an der Warenannahme bzw. Ausgabe (also großen Lagertoren für Lieferanten) - JA, gerechtfertigt. Eine Videoüberwachung im Aufenthaltsraum für Kunden oder am Büroarbeitsplatz? Auf gar keinen Fall!
 
cartridge_case schrieb:
Meine Fresse, ist es so schwer? Und wogegen wurde nun verstoßen?

Gegen die Kennzeichnungspflicht von Videoüberwachung. Die gab es auch schon vor der DSGVO.

https://www.haufe.de/compliance/rec...eoueberwachung-ab-mai-2018_230132_424280.html

https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/4-bdsg/

Kommt das ganze in einer Firma zum Einsatz, geht das nicht ohne die Freigabe des Betriebsrats.

Ctrl schrieb:
tja im Supermarkt stört es auch niemanden, wenn dort hunderte Überwachungskameras die Kunden überwachen um Ladendiebstahl vorzubeugen! hier wird geheult.. kann ich jetzt Real auf 10 Millionen verklagen?

Der Unterschied ist, daß dich der Supermarkt durch Schilder darauf hinweist.
 
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Bright0001 schrieb:
Da ich mir nur schwer vorstellen kann, dass man sich einen solch leicht überprüfbaren Punkt einfach ausdenkt,
Weil es so sinnig ist, etwas zu prüfen, wo man nur zu sehen bekommt, was der beschuldigte einen sehen lassen will und es zudem es ohnehin nur eine Momentaufnahme ist...
 
Bright0001 schrieb:
Da ich mir nur schwer vorstellen kann, dass man sich einen solch leicht überprüfbaren Punkt einfach ausdenkt, ist die ganze Geschichte vielleicht doch nicht so eindeutig wie es auf den ersten Blick scheint; Man sollte vielleicht also noch abwarten wie sie die Sache entwickelt, bevor man anfängt den Scheiterhaufen zu errichten.

Meine Fackel bleibt auf jeden Fall vorerst im Keller. :)
Sehr interessant. Allerdings wird der Punkt auch vor Gericht erwähnt worden sein und dennoch gabs 10 Mio. auf die Flossen.. also ich weiß ja nicht.
 
Ctrl schrieb:
tja im Supermarkt stört es auch niemanden, wenn dort hunderte Überwachungskameras die Kunden überwachen um Ladendiebstahl vorzubeugen!
Mich stört es, aber ich akzeptiere es mittlerweile als notwendiges Übel.

Ctrl schrieb:
hier wird geheult..
Ich heule nicht. Du hingegen vermischst fahrlässig, aber absichtlich verschiedene rechtliche Sachverhalte.

Ctrl schrieb:
kann ich jetzt Real auf 10 Millionen verklagen?
Das kannst Du in diesem Rechtsstaat jederzeit mit anwaltlicher Unterstützung versuchen.
 
Der Entscheidende Absatz ist der hier: "Bei notebooksbilliger.de war die Videoüberwachung aber weder auf einen bestimmten Zeitraum noch auf konkrete Beschäftigte beschränkt. Hinzu kam, dass die Aufzeichnungen in vielen Fällen 60 Tage gespeichert wurden und damit deutlich länger als erforderlich."

Mittlerweile hat NBB den Behörden die GDPR-Konfome Funktion der Überwachung nachgewiesen.

Die waren also entweder schlampig oder blod oder beides. Und Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Looniversity schrieb:
Tun sie aber gerade, und niemand will es stoppen.
Max Schrems arbeitet seit Jahren - auch - gegen die.
fb hat halt Scharen von Anwälten für ihre Anwälte die die Anwälte vertreten. und bevor da ein popeliger EU-Staat gegen die was tun kann, ... das muss seinen Weg zur EU gehen, dort gut durchgewalkt werden, dann kommt es wieder zurück, ... ping ... pong über Jahre und mit Pech Jahrzehnte.

Dazu kommt, dass sich die meisten Nutzer fügen.
 
In Supermärkten wird auf die Videoüberwachung hingewiesen. Auch die Kassen werden gefilmt. Jedoch gibt es auch hier Einschränkungen. Die Kassenladen und das EC-Terminals müssen geschwärzt werden! (wg. dem Datenschutz!)

Auch im Außenbereich darf aufgenommen werden solange es das eigene bzw. gemietete Grundstück ist. (alle anderen Flächen wie Teile von Straßen oder Wohnungsfenstern müssen geschwärzt werden!

Hierfür hat fast jedes Unternehmen ein Datenschutzbeauftragten oder einen Sachverständigen der als Dienstleister berät!
 
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naicorion schrieb:
Hier mit Humor vorgetragen, wahrscheinlich weil Du hoffentlich jetzt einen besseren Job hast und nicht mehr so arbeiten musst. Aber genau so wollen wir doch eben nicht arbeiten, ist ja unwürdig. Ganz schrecklich.

Und die Trottel die das überwachen müssen (ist ja auch kein Traumjob und macht beliebt wie Fußpilz) fressen das Geld auf, dass vermeintlich durch die Überwachung eingespart wird. Weil alle statt kollegialem Austausch natürlich nur noch knallhart 10h ohne pinkeln am Stück rackern :p
ja ist bereits über 10 Jahre her. Habe da nach 1,5 Jahren gekündigt.
 
Und eigentlich hab ich da sehr gerne eingekauft, auch als alternative zu Amazon.
Gibt es denn noch irgendeinen humanen Laden? Also etwas vertretbares?

Einfach vorsätzlich Scheiße bauen und sich dann einfach rausreden. Von mir aus war es nicht so und die Strafe ist zu hoch, aber Fehler ist Fehler und das sollte man eingestehen und nicht einfach auf "vermahnung" plädieren.

Hab wirklich das Gefühl das so gut niemand mehr (war das schon mal anders?) Fehler eingesteht. Nur noch alla Trump...
 
The Brain schrieb:
Jedoch ist die Verhältnismäßigkeit mit 4% vom Umsatz völlig überzogen.
Nein. Die Bußgelder früher für solche Verstöße waren viel zu niedrig, so dass Unternehmen diese einfach einpreisen konnten. Allerdings wurden 4% noch nie verhängt.
The Brain schrieb:
Dies kann Firmen die über Masse verkaufen und geringe Spannen haben, in die Insolvenz führen! Davon hat keiner was; außer der Konkurrenz. (Staat keine Steuerannahmen, Arbeitslosigkeit steigt etc.)
Ja, kann es. Und genau deshalb sollten diese Unternehmen ein Interesse daran haben, sich rechtskonform zu verhalten.
 
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Seiyaru2208 schrieb:
So ein Bußgeld kann jedes Unternehmen bekommen da die Gefahr gegen die DSGVO zu verstoßen sehr hoch ist. Aber die als Fachmann ist das ja klar.
Die Gefahr, in Details zu verstoßen ist recht hoch, ja. Aber da bekommt keiner direkt eine Millionenstrafe für, häufig bleibt es bei einer Rüge, sofern der Verstoß abgestellt wird (Quelle: Habe selber schon einen Verstoß bei meiner Bank angeprangert, bisschen hin und her, Prozess bei der Bank wurde angepasst, fertig).

Spätestens nach dem Einspruch vor Gericht würde eine unverhältnismäßig hohe Strafe für einen kleinen Verstoß eh kassiert.

Hier geht es aber nicht um ein Detail, und auch nicht um eine Kleinigkeit, und auch nicht um irgendwelche rechtlichen Feinheiten. Wie man Videoüberwachung rechtsicher umsetzt, ist ausdiskutiert und lange bekannt. Hinweis an der Tür für die Kunden, Zustimmung jedes einzelnen Mitarbeiters oder Betriebsvereinbarung falls BR vorhanden. Dazu Speicherfristen in der Größenordnung von Tagen, sicher nicht von Monaten.


Seiyaru2208 schrieb:
Das Problem ist in der Regel nicht der Verstoß sondern das es einer meldet. Wo kein Kläger da kein Richter.
Klar, und wenn ich eine Bank ausraube oder jemanden umbringe ist das Problem auch nur der Typ, der die Polizei ruft?

Seiyaru2208 schrieb:
Woher nimmst du dir das Recht zu behaupten das sind scheiß Arbeitsplätze?
Überwachung der Aufenthaltsräume(!) für Mitarbeiter klingt auf jeden Fall nicht gerade nach vertrauensvollem Miteinander.
 
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