Suxxess
Admiral
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Da gibts in der Regel kein Widerrufsrecht, wenn die das nicht freiwillig von sich aus anbieten, stellst du dich schlechter.Lieber mal 10 Euro mehr bezahlen und vor Ort beim Händler kaufen, da gibt es wenigstens wenn Ihm Kunden wichtig sind gleich eine Leihkarte in etwa gleichstarker Leistung bis es geklärt ist und er eine Rückmeldung erhält.
Wer sagt denn, dass die das nicht vor ein paar Wochen noch für deutlich unter 300 € verkauft haben?ABER wer kauft denn bitte jetzt noch eine GTX 770 mit 4GB so ueberteuert ein!?
Du hast Anrecht auf eine "neue" Karte aus dem Regal, wer sich mit einer Reparatur abspeisen lässt, ist zu gutmütig. ( Innerhalb der erste 6 Monate ) Aber gut ich hatte die Punkte auch in meiner Ausbildung, sind wohl nicht soviele Kaufleute anwesend. Ist ja auch nicht schlimm, deshalb sage ich es euch ja.Ich habe schon einige Reklamationen vor Ort bei diversen Läden gehabt. Die haben keine 5 Karten da liegen die sie für Raklamationen bereit halten.
Und ohne steht ihm ein Direktaustausch bei erhalt der defekten Ware zu.Hätte der TO die 4,90€ für MFs "Service Level Gold" ausgegeben, dann hätte er in den ersten 6 Monaten einen Vorabaustausch bekommen.
Du hast einen Vertrag mit dem Händler, du hast keinen Vertrag mit dem Hersteller... . Folglich gelten die gesetzlichen Rechte nur gegenüber dem Händler.Er hätte die defekte Grafikkarte natürlich auch DIREKT zum Hersteller schicken können - Dann hätten die 14 Tage, die da genannt wurden auch gepasst.
Widerrufsrecht, Bequemlichkeit, man bekommt das Produkt was man sich ausgeguckt hat, PreisPunkt 1:
Warum kauft ihr alle im Internet? Beim Händler ums Eck gibts die gleichen Preise (+/- 5 €) und dann hast keinen Stress.
Ich weiß ja nicht wie es bei euch in Österreich ist, aber solche grundlegenden Rechte einer Rüge bei einem Mangel stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch und werden nicht täglich geändert. Und sind gerichtlich bereits seit Jahren durchgekaut worden und somit eindeutig definiert.Punkt2:
Meinst du echt das macht Sinn jemanden das BGB auf den Tisch zu knallen und dann was zu fordern - zumal du das INTERNET zitierst. Wieviel davon wieder aktuell ist oder nicht oder auch falsch...
Macht dich nicht gerade sympatisch und ich weiss nicht wie der das nächste mal bei sowas reagiert.
Desweiteren gelten die Richtlinen die beim Kaufzeitpunkt galten, sprich diese sind zu 99,999999% korrekt.Was ist dejure.org eigentlich?
dejure.org ist ein kostenloses juristisches Informationsportal. Mit mehr als 8 Mio. Zugriffen im Monat zählt es zu den meistgenutzten juristischen Diensten in Deutschland. dejure.org umfaßt eine Gesetzesdatenbank mit rund 270 Gesetzen. Trotz des zahlenmäßig geringen Umfangs der Gesetze deckt die Auswahl etwa 90% des typischen Recherchebedarfs ab (Schätzung aufgrund der Zitierhäufigkeit in Urteilen).
Darüber hinaus enthält dejure.org eine täglich erweiterte Rechtsprechungsdatenbank mit mehr als 1.000.000 Gerichtsentscheidungen
Tja, die handeln halt nur wenn einer auf seine Rechte pocht... ( Würde ich auch machen, sind ja Zusatzkosten wenn ich jedem gleich ein neues Gerät gebe und selbst warten muss bis das "alte Gerät" ausgetauscht wird )Ich hatte damals zu Händen Herrn Alting / Vertriebsleitung geschrieben, das ging dann recht flott
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