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kawanet schrieb:Lustig, dass sich hier überhaupt auf diese Argumentationsschiene begeben wird, wurde mir doch dazumal der volle Kaufpreis vom Händler erstattet, als der Pixelbeschleuniger kurz vor Ablauf der Garantie das Zeitliches segnete, auch wenn sich das Ganze etwas hinzog.
Schwierig. Würde erst mal schauen unter was der Händler das laufen lässt, also ob Mängelhaftung oder Garantie.
Bei den Garantiebedingungen steht häufig mit dabei, dass der Hersteller sich das Recht vorbehält nur den aktuellen Marktpreis oder eine anhand der Nutzungsdauer geminderte Summe zu erstatten. Da kann man dann nichts machen.
Wie das bei der Gewährleistung aussieht und ob da auch eine verminterte Summe bei der Rückerstattung erfolgen darf würde ich halt mal, wie genannt, im entsprechenden Jura Forum oder mglw. bei einem bekannten der Rechtsverdreher ist, mal erfragen.
Egal ob Mängelhaftung oder Garantie, muss der Händler die Summe ja nicht mal in Geldform zurückerstatten. Der kann die auch einfach als Gutschein vergüten, wenn man ganz nette Gesellen hat, ist der Gutschein noch mit einem Ablaufdatum versehen.
Die bescheuerten Gutscheinige waren der Grund wieso ich Technik nicht mehr in Märkten einkaufe. Unser örtlicher Handwerkswarenladen wird von mir, seit dem der das mit den Gutscheinen umgesetzt hat, auch gemieden.
@Luckfish
Also, wenn das wirklich eine Karte von Zotac wäre, wie in dem Link. Dann würde ich mal den Support von Zotac anschreiben. Das ist der letzte Hersteller von Nvidia Karten der noch eine direkte Abwicklung anbietet. Allerdings normalerweise erst nach der Gewährleistungsfrist (bei der RTX 30 sind das 3 Jahre) und man sollte die Karte innerhalb der ersten 30 Tage bei denen registriert haben.
Vielleicht würde man zumindest herausbekommen ob die Karte wirklich nicht mehr von denen repariert oder gegen eine neuwertige/überholte 3090 getauscht werden kann, so wie der Händler einem das weiß machen will.
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