RTX 3090 Defekt - Umtausch gegen RTX 4070 TI?

SavageSkull schrieb:
700€ Einkaufspreis des Händlers ohne MwSt? 700€ Marktpreis? 700€ Aufpreis beim System ausgehend von einer anderen Grafikkarte die selbst schon X € gekostet hat?
Kannst du denn auf 700€ Auszahlung bestehen bzw für 700€ plus Eigenanteil bei dem Händler eine Grafikkarte nach Wahl kaufen?

Es war und ist noch hilfreich gewesen auf irgendwas zu pochen. Du willst was vom Händler und genauso mußt du ihm auch entgegenkommend auftreten. Dann kannst du sicher auch auf eine schöne Lösung hoffen.
Wenn man beim ersten Schritt schon gleich mit der Tür ins Haus fällt, ist eine Abwehrhaltung nicht verwunderlich.
Die 700€ waren einfach an den Haaren herbei gezogen und nicht weiter begründet. Selbst wenn er von EK spricht, dann wäre der EK einer 4080 ähnlich, wenn sie einen ähnlichen VK haben.

Aber solche Argumentation will ich gar nicht bringen.
Ich habe ein paar Vorschläge gemacht und meine Gründe genannt. War höflich und habe gefragt ob sie andere Vorschläge haben.
Mehr kann ich nicht machen.
 
Du kannst dich auch an die Verbraucherzentrale wenden und die Sachlage mit denen besprechen. Ich fürchte hier bekommst du nur gefährliches Halbwissen (wenn auch gut gemeint).
 
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Ich finde immer lustig, wie alle hier auf ihr "Recht" bestehen wollen. Der Händler hat 2x das Recht die Karte zur Reparatur einzuschicken und wenn die Karte irreparabel ist, dann bekommt man idR. den Restwert der Karte zurück. Alles andere ist Kulanz des Händlers. Gebraucht bringt eine 3090 aktuell ca. 700-800€, was in etwa auch das Geld ist, was man für eine 4070Ti zahlen muss. Ich würde anfragen, ob man den Aufpreis zur 4080 zur Hälfte mitträgt, aber das muss der Händler nicht mitmachen. Wer eine teure Karte kauft muss damit leben, dass er viele Abschreibungen darauf hat. Die 4070Ti ist eine schnelle Karte und auch die 12GB reichen jetzt noch recht gut aus in der Leistungsklasse.
 
sethdiabolos schrieb:
Ich finde immer lustig, wie alle hier auf ihr "Recht" bestehen wollen. Der Händler hat 2x das Recht die Karte zur Reparatur einzuschicken und wenn die Karte irreparabel ist, dann bekommt man idR. den Restwert der Karte zurück.
Man ist doch hier noch komfortabel im Rahmen der Gewährleistung/Sachmängelhaftung und muss absolut nicht akzeptieren dass der Händler irgendwas einschickt oder einen Zeitwert anbietet. Man kann sich als Kunde aussuchen auf welche Art hier nachgebessert wird, der Händler kann es aber eben auch verweigern.

Wirklich günstig ist eine 4070 Ti ja tatsächlich nicht, das ist jetzt keine absolute verarsche, aber in anbetracht des damaligen Preises könnte eine 4080 eventuell mit minimaler Zuzahlung schon im Rahmen sein.
 
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Der Händler kann auch die Beweislast auf den Kunden abtreten und dann darf der Kunde erst einmal ein Gutachten erstellen lassen wo drin festgehalten ist, dass der Sachmangel schon bei Kauf bestand bzw. der Grund für den Mangel. Es sind auf beiden Seiten nur Menschen und jeder versucht das Beste rauszuholen. Da aber auf Hardliner zu machen geht idR. eher in die Hose und man sollte sich irgendwo in der Mitte treffen.

Stormfirebird schrieb:
Wirklich günstig ist eine 4070 Ti ja tatsächlich nicht, das ist jetzt keine absolute verarsche, aber in anbetracht des damaligen Preises könnte eine 4080 eventuell mit minimaler Zuzahlung schon im Rahmen sein.

Habe ich ja auch so geschrieben. Das geht aber nur, wenn man dem Händler auch entgegen kommt. Und eine 4080 ist klar die bessere und ausgewogenere Karte gegenüber der alten 3090.
 
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@sethdiabolos
Die Beweislastumkehr für den Händler klappt aber auch nur ab dem 12.ten Monat nach Kauf.
(Gültig ab 01. Jan 2022, davor 6 Monate!)

Ich könnte mir auch Vorstellen das einige Händler das Thema neuerdings auch solange ausitzen um dann mit diesem Argument zu kommen.
 
Frader schrieb:
Ich könnte mir auch Vorstellen das einige Händler das Thema neuerdings auch solange ausitzen um dann mit diesem Argument zu kommen.
Zählt da aber nicht das Datum, an dem der Mangel gemeldet wurde?
 
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Ich denke schon. Sollte man als Beweis aber mit dem Email-Verlauf gut Dokumentieren!

Ich habe leider schon einige Händler gehabt die bei dem Thema Beweislastumkehr so einige Themen leicht abfertigen. z.B. die Gedankenfabrik! Alles andere läuft nur unter die Kategorie Kulanz.
Bei sowas sieht man halt das die Billigsten nicht immer die Besten sind.

Da lob ich mir einfach Amazon! Das war das bei mir noch nie ein Thema.
 
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Frader schrieb:
@sethdiabolos
Die Beweislastumkehr für den Händler klappt aber auch nur ab dem 12.ten Monat nach Kauf.
(Gültig ab 01. Jan 2022, davor 6 Monate!)


Hast Du natürlich Recht. War mir auch neu. Kaufdatum muss ja gegen November gewesen sein (warum kauft man da noch eine 3090?). Der Preis des Systems war natürlich wirklich ein Deal und eine 3090 wurde da definitiv mit einem Sonderpreis inkludiert. Ich finde die 4070Ti nach wie vor fair und wenn die mit Aufpreis zur 4080 schwenken wäre das halt noch besser.
Ergänzung ()

vanni727 schrieb:
Zählt da aber nicht das Datum, an dem der Mangel gemeldet wurde?

Gewährleistung und die Beweislastumkehr greift immer ab dem Datum der Übergabe an der Sache. Die Erstmeldung des Mangels bzw. die erste Mängelrüge sollte man natürlich dokumentieren.
 
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So. Kurz vor Feierabend kam die Mail rein, sodass ich natürlich niemanden mehr erreichen kann.
Sie bleiben bei der 4070TI oder bieten jetzt auch Zeitwert an. Finde ich aber frech. Ich habe noch nie irgendwo was gekauft und wenn es nach ein paar Monaten kaputt geht wird gesagt, dass es ja nicht mehr neu ist und deshalb bekommt man nur 50% zurück!
Mit der Zeit habt ihr wahrscheinlich recht. Sie pokern auch darauf, dass ich keinen Bock habe auf meinen PC zu warten und deshalb einknicke. Habe ich aber nicht vor.
Ich prüfe mal meine Möglichkeiten..
 
Also bieten sie "nur" 350€ selbst errechneten Zeitwert (50% von den in #25 genannten 700€) oder welchen Wert???

Wenn Zeitwert mit 650-750€ (brutto oder netto) angesetzt wurde - siehe verkaufte 3090 bei ebay = dafür bekommst du also wieder eine.

Oder eben die neue 4070ti (=>welches konkrete Modell wurde vorgeschlagen? ) plus anteilige Kompensation durch den Händler akzeptieren (z. B. plus 50-100€ weil in einigen Punkten nicht vergleichbares Produkt - nur Hälfte vom RAM). Weiter oben hatte ja jemand schon die Infos/den Link zwecks Nacherfüllung gesetzt ("... Findet der Händler keinen gleichwertigen Ersatz, kann er dem Verbraucher auch einen anderen Gegenstand der gleichen Gattung anbieten, der funktional und preislich dem Kaufgegenstand nahekommt, und die Differenz zum gezahlten Kaufpreis erstatten....").

Oder pokern und schon mal die Bedingungen der kompletten Rückabwicklung durch den Händler erfragen (Versandlabel/Verpackung/Lieferfrist...)...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habe noch mal gecheckt und das mit dem Zeitwert ist wohl tatsächlich rechtens.
Ich habe bei eBay meine Grafikkarte, ebenfalls aus November, für 799€ gefunden. Ich habe ihnen gesagt, dass sie die anderen Mängel am PC beseitigen sollen und mir den PC zurück schicken sollen. Und dann halt 799€ überweisen. Dann kaufe ich mir selbst was neues.
 
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Die 4070ti liegt zwar von der Leistung her in Richtung der 3090 und bei einigen Titeln sogar über der 3090TI, aber das funktioniert nur solange der VRAM nicht überladen wird. Da kann man eine noch so schnelle Karte haben, sobald der überläuft zwingt das zwangläufig jede Karte in die Knie.

Gegen eine 4070Ti spricht D4, welches vom zusätzlichen VRAM der 3090 profitiert, zumindest was die Nachladeruckler angeht.
Bezüglich der erwähnten 7900XTX. Die wäre eine gute Option, insofern man RT nicht nutzt. Im Falle von Cyperpunk liegt die erbrachte Leistung mit RT sogar nur noch hinter einer 3080.
Und für Civ 4 reicht ja schon dicke ne 7800 oder 6800 GT aus mitte der 2000er :D

Bei den hohen Preisen würde ich jedoch keine 3090 gebraucht kaufen. Garantie ist bei den wenigsten übertragbar und wenn die Karte Probleme macht, hat man, nach Fristende der Gewährleistung, dann auch keinen Anspruch mehr. Bei einem dubiosen Verkäufer setzt man schnell mal viel Geld in den Sand.
Auf der anderen Seite kostet eine 4080, und auch eine 7900XTX, nochmal ordentlich mehr als der erstattete Geldwert der 3090 oder die umgewandelte 4070Ti.

Ich würde wahrscheinlich in dem Fall zum ausgezahlten Zeitwert greifen.
Selbst wenn man sich dann eine 4070 Ti holt, so kann man sich zumindest das Modell, Hersteller und den Händler frei aussuchen.
Bei der gewandelten 4070 Ti bekommt man wohl irgendas fest von denen vorgegeben was die gerade lagernd haben.
 
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Luckfish schrieb:
Ich habe ihnen gesagt, dass sie die anderen Mängel am PC beseitigen sollen und mir den PC zurück schicken sollen. Und dann halt 799€ überweisen. Dann kaufe ich mir selbst was neues.
Was für andere Mängel ? Erwähnst du zum ersten mal.

Wurde denn ein konkreter Betrag für den Zeitwert genannt ?
 
Wäre es nicht sinnvoller, vorab im JuraForum * oder anderswo die rechtliche Lage zu erörtern oder kann hier jemand fundiert Auskunft geben, wie es um die Rechtslage bestellt ist?

Ohne dem dürfte es sich schwierig gestalten, den Händler zu einer für beide Seiten einvernehmlichen Lösung zu bewegen. Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, was in solch einem Fall die Rechtssprechung vorsieht und den Kommentaren nach zu urteilen, scheint auch der Rest ähnlich unsicher.

Hier hingegen wirst du sich weiter im Kreis drehen, weil du dir unsicher bist, worauf du Anspruch hast und wie sich dieser ggf. durchsetzen lässt.

Angesichts dieser Diskussion erscheint mir der Slogan, den Meegaport sich auf die Fahne geschrieben hat, doch sehr an den Haaren herbeigezogen.

Qualität & Service

stehen bei uns im Fokus​


Quelle:

Megaport – Der ultimative PC Shop

* Bitte fiktiv schildern und nicht in der ich-Form!

mit frdl. Gruß
 
Ich habe seit beginn Sound Probleme. Wenn ich ein Headset aufhabe hören alle in Teamspeak meinen ingame Sound. Ich habe verschiedene Headsets ausprobiert und auch eine Formatierung hat nicht geholfen. Außerdem klappert seit ein paar Wochen ein Lüfter unangenehm laut.

Ja, ich bin gespannt was sie jetzt als Zeitwert annehmen. Wenn sie von ihren imaginären 700€ ausgehen, dann kann es ja nichts werden. Dann muss ich wohl tatsächlich einen Anwalt einschalten..
 
Lustig, dass sich hier überhaupt auf diese Argumentationsschiene begeben wird, wurde mir doch dazumal der volle Kaufpreis vom Händler erstattet, als der Pixelbeschleuniger kurz vor Ablauf der Garantie das Zeitliches segnete, auch wenn sich das Ganze etwas hinzog.

Würde jetzt bpsw. mein vierrädriges Vehikel Schaden nehmen, stünde der Wiederbeschaffungswert zur Debatte und weil die Preise in den letzten Jahren nun mal kräftig angezogen haben, würde mir auch hier kein Nachteil entstehen, um das mal noch vorsichtig zu formulieren.

Auch will sich mir nicht erschließen, warum dem TE hier der schwarze Peter zugeschoben werden soll, hielt doch das Produkt nicht, was es versprach... Welche Forderungen stellt den TE? Er wünscht, wofür er zahlte, was mit nicht zu viel verlangt scheint. Ich möchte mal die Reaktion des einen oder anderen hier sehen, der hier so großspurig auftritt, wenn ihm selbiges widerfahren würde.

mit frdl. Gruß
Ergänzung ()

Dai6oro schrieb:
Du kannst dich auch an die Verbraucherzentrale wenden und die Sachlage mit denen besprechen. Ich fürchte hier bekommst du nur gefährliches Halbwissen (wenn auch gut gemeint).

Bevor der Hinweis hier noch unter geht...

Was ist denn hiervon zu halten?

Online-Streitbeilegung

Sollte der Händler partout nicht einlenken und nichts dergleichen fruchten, bliebe dir nur, deine Erfahrung mit anderen zu teilen. Quasi, als Dankeschön, wenn alles andere versagt. Zumal's ja auch für andere Kaufinteressenten äußerst hilfreich sein dürfte, zu wissen, wie sich der Händler im Schadensfall „bemüht“... :cool_alt:

Trustpilot/Megaport


Qualität & Service

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Dabei stehst du als Kunde jederzeit mit deinen Wünschen im Mittelpunkt. Unser Kundenservice beginnt bei uns bereits beim übersichtlichen PC Konfigurator. Ein qualifizierter und geprüfter Support steht dir zur Seite. Die Kundenfreundlichkeit endet auch nicht nach Ablauf der Gewährleistung.

Nun ja, Papier ist halt geduldig. :D

@TE,

aber beachte bitte die Reihenfolge!
 
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Danke für deine zwei wertvollen Posts. Ich verstehe auch nicht warum es immer ein paar gibt, die einem den schwarzen peter zuschieben wollen. Ich gehe von Missgunst aus. Aber von sowas darf man sich halt nicht runterziehen lassen.
Im BGB steht nichts zu einem zeitwertersatz, aber es wird wohl als gängige Praxis herangezogen. Aber im Jura Forum informiere ich mich auch gerne mal. Danke für den Tipp.
Ich habe natürlich auch bei der verbraucherzentrale nachgeschaut, aber die waren bereits nicht mehr erreichbar am Freitagnachmittag. Ich werde es am Montag noch mal probieren.
 
Ich habe mir jetzt nochmal den Deal aus November im Detail genau angeschaut.

Wenn man sich die Kommentare bei Mydealz dazu anschaut bekommt man den Eindruck als war der Konfgurator zu dem Rechner damals verbugt. Der Rechner war mit einer 3090 eigentlich viel zu günstig.

Und das haben viele Leute halt ausgenutzt. In meinen Augen verständlich.
Ich kam durch sowas auch schon an das ein oder andere Schnäppchen.
Aber dann hätten Sie ihn damals mit Hinweis auf einen Preisfehler einfach nicht ausliefern dürfen.

Auf den Bilder konnte man sehen das es sich scheinbar um eine Zotac Trinity OC der 3090 handelte.
Und diese wurde laut Geizhals im November 2022 im "günstigsten Fall" für 974€ an einem einzigen Tag angeboten. (siehe Screenshot).
Ab ca. 2023 lag sie fast durchgehend bei über 2000€!

Ich bekomme den Eindruck als kämpft Megaport nun noch immer mit dem Preisfehler aus November und versucht nun günstig aus der Sache heraus zu kommen da eine "durchaus mögliche" Wiederbeschaffung nun unrentabel ist.

Ein Ablehnen der Gewährtleistung in Bezug auf die Beweislastumkehr ist auch nicht möglich da 12 Monate noch nicht vergangen sind.
 

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Frader schrieb:
Und diese wurde laut Geizhals im November 2022 im "günstigsten Fall" für 974€ an einem einzigen Tag angeboten. (siehe Screenshot).
Ab ca. 2023 lag sie fast durchgehend bei über 2000€

Vergiss bitte Geizhals & Co, denn dort wird eben NICHT immer der günstigste Preis gelistet. Abseits davon kann es ja wohl kaum dem Käufer anzulasten sein, wenn das Ganze knapp kalkuliert wurde. Zudem wird, wenn ein vermeintlicher Preisfehler vorliegt, im Allg. schon in der Überschrift darauf hingewiesen, bspw. wie in dem Fall:

[Preisfehler] Fractal Design Pop Air RGB Black TG Clear Tint PC-Gehäuse (46l, bis ATX, inkl. 3x 120mm RGB-Lüfter, Glas-Seite, Mesh-Front) 12,99€80,99€-84%

Hab gerade mit jemanden dort vom Support Telefoniert:
Zu viele Bestellungen
Nicht genug Grafikkarten auf Lager

Mit scheint eher, dass Megaport günstig einen Posten ergattern konnte. Aus dem Thread geht auch hervor, dass Megaport wohl selbst nicht mit solch einem Ansturm gerechnet hat.

Aber selbst wenn sich hier verkalkuliert wurde, ändert das nichts an der Rechtsprechung. Bleibt die Frage, was die in solch einem Fall vorsieht...

mit frdl. Gruß
 
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