Kampf alt gegen Neu
Im Internet hat das Prinzip der Verlage ausgedient.
An ihrer Stelle treten Großplattformen wie YouTube, Facebook, Twitter, Blogs, Foren und viele mehr. Die Verlage müssten ihre eigene Internetpräsenz also zu eben genau solchen Plattformen ausbauen. Aber wie das bei neuen Technologien so ist, hatte niemand die Entwicklung voraus gesehen. Und somit konnten die Verlage ihr Geld nicht in die Risiko behaftete Entwicklung und Betreibung dieser Plattformen investieren. Obwohl es natürlich schon klug wäre hin und wieder Geld aufzuwenden um "Experimente" innerhalb eines Unternehmens zu wagen und so Chancen frühzeitig zu sehen oder zu erhalten. Das ist aber bei großen Konzernen ganz besonders schwierig, weil insbesondere bei westlichen Unternehmen die Kultur dafür innerhalb der Unternehmen nicht existiert. Daher ist Silicon Valley auch so erfolgreich. Denn große Konzerne überlassen lieber den StartUps das Risiko und warten ab bis eines davon sich etabliert. Dann kaufen sie es auf. So macht Silicon-Valley Geld und ist erfolgreich. In Deutschland ist sowas kaum in dem Maßstab betreibbar, da die StartUps von so vielen lokalen Gesetzen ausgeblutet werden. Das fängt schon mit dem Steuersystem an.
Damit handelt es sich beim Kampf der Verlage also in Wirklichkeit um einen Kampf gegen die Konkurrenz. Nur habe ich den Eindruck, dass die Konkurrenz sich dem noch nicht bewusst geworden ist. Denn man könnte schon Fragen, warum sich die Plattformbetreiber nicht selbst als Lobby und Gegenpart zu den Verlagen in der EU engagieren. Oder evtl. tun sie das, aber mit geringem Erfolg und Medienpräsenz. Handelt es sich auf der EU-Ebene am Ende in Wirklichkeit um einen Kampf zwischen EU und USA? Nachdem viele Plattformen eben genau da her kommen . . . . . .
Das liebe Geld
Zwischen den Plattformbetreibern und den Verlagen gibt es primär nur genau einen Unterschied. Die Verlage finanzieren sich aus einer Kombination von Werbung und Printmedienverkäufen und Exklusivrechten. Während die Plattformen auf Werbung und Verkauf von Nutzerdaten setzen, beides ist dabei nicht an den Inhalt auf den Plattformen gekoppelt, auch wenn der Inhalt die Plattform selbst erst attraktiv macht.
Damit muss eine Plattform kein Geld investieren um seine Inhalt zu schützen, sie könnte es aber. Während Verlage es müsse, weil sonst ihre Finanzierungsgrundlage verloren geht. Und vermutlich ist das am Ende der Grund, warum die Verlage in der EU an dieser Stelle stärker aktiv sind als die Plattformbetreiber.
Wenn die Konkurrenz aufwacht
Sollte Google, Facebook, Twitter und Co. aufwachen und ihre Plattforminhalte schützen wollen, dann wird es am Ende für die User und Künstler nicht besser werden. Die Verlage werden dann aber große Probleme bekommen, weil sie schon jetzt in allen Medien die Inhalt von YouTube und Co. weiterverarbeiten ( wäre an dieser Stelle interessant, ob hier Geld von den Verlagen an die Plattformen bzw. die Uploader fließt oder nicht. )
Fazit:
Aus meiner Sicht wird die Urheberrechtsreform derzeit nur von der Verlagslobby in einer relevanten Größenordnung auf allen Ebenen mit Geldkoffern beliefert. Auch weil die anderen Marktteilnehmer, welche über genügend Geld verfügen, dies noch nicht als wichtig genug erachten. Zudem könnte es sich auf der EU-Ebene ganz stark um den Kampf gegen die Marktdominanz der amerikanischen Plattformen handeln. Was die Lobby der Plattformen auf EU-Ebene schwächen würde. Das Thema Geo-Blocking wird vermutlich auch nur auf der EU-Ebene ein Thema sein um die Position aller europäischen Medien gegenüber ausländischen Medien zu stärken.
Wie ein Zeitgemäßes Urheberrecht aussehen könnte
Das Urheberrecht genauso wie das Patentrecht und das Geschmacksmuster wurden alle aus 2 Gründen erschaffen:
- Motivation für alle um neue Kulturgüter oder technische Innovationen zu schaffen
- Ermöglichung einer Lebensgrundlage für Menschen, die sich primär nur mit Kunst oder technischer Innovation beschäftigen
Wenn man sich nun vor Augen hält, dass ein YouTube-Kanal ausreichend Geld generieren kann um davon leben zu können, obwohl (vermutlich) die Inhalte selbst in den meisten Fällen keine weitere kommerzielle Nutzung zb.: über Lizenzen erfahren, dann sollte klar werden, dass es zumindest in dem YouTube Kontext kein Urheberrecht bedarf um die obigen Ziele zu erreichen.
Die Menschen wollen neue Kulturgüter und technische Innovation und sie sind auch bereit auf die ein oder andere Weise dafür zu bezahlen. Es bedarf also kein Schutzrecht gegenüber dem End-Verbraucher.
Gleichwohl bedarf es einen Schutz gegenüber allen kommerziellen Verwertern, die Innovation und Kultur dafür nutzen um neue Kunden zu gewinnen. Und genau das sollte ein Urheberrecht heutzutage leisten. Wobei ich durchaus für die Abschaffung des Wortes Urheber plädiere. Vielmehr geht es hier tatsächlich um eine Leistung. Es wäre daher denkbar, dass Geschmacksmuster, Patent- und Urheberrecht durch ein Leistungsschutzrecht zu ersetzen. Dabei geht es ausschließlich um den Namen des Rechts und nicht dessen Inhalt.
Wie kann so ein Schutz aussehen :
Sämtliche private Nutzungen sind von jeder Gebühr freigestellt. Dazu gehören :
- Mesh-Ups
- Sampling
- Featuring
- Nutzung zur Weiterentwicklung
- Forschungszwecken (auch durch Unternehmen)
- Nutzung im Allgemeinen
- und vieles mehr...
Erst bei der kommerziellen Verwertung solcher Dinge müssen die Leistungserbringer durch den kommerziellen Nutzer auf eine angemessene Weise entschädigt werden. Der kommerzielle Nutzer ist hierbei jener, der durch die Verwendung von technischer Innovation oder Kulturgütern eine Steigerung seines Umsatzes erreicht. bzw. Einnahmen generiert. Die Entschädigung hat in einem angemessenen Verhältnis zur erzielten Wirkung beim Einsatz zu erfolgen. ( zb.: hat der Einsatz keine Wirkung, muss auch nichts bezahlt werden. ) Der Verwender bzw. kommerzielle Nutzer ist für die Beweisführung verantwortlich. Für StartUps ist eine Schonfrist von 3 Jahren vorzusehen. Der kommerzielle Nutzer hat selbständig sicherzustellen, dass der Ersterbringer der Leistung über die Verwendung informiert ist. Der Leistungserbringer hat sämtliche Maßnahmen zu treffen, die finanziell vertretbar sind, um die kommerziellen Verwerter über alle Aspekte seiner Leistung zu informieren:
- Nutzt der Verwerter derzeit eine seiner Leistungen
- Wie entstand die Leistung
- Wurden Fremdleistungen genutzt
- Gibt es ggf. Drittleistungserbringer, wenn ja welche
Bei umfangreicher Nutzung von Leistungen sind pauschale Entschädigungen zu verabreden um die Kosten für die Ermittlung des tatsächlichen Anteil einzugrenzen. Hierbei wird eine monatliche pauschale Vergütung in höhe eines durchschnittlichen Monatsgehalts im Land des Verwerters als angemessen empfunden. ( Der Leistungserbringer kann als normaler Angestellte angesehen werden ) Die Höhe der tatsächlichen Entschädigung ist den Vertragspartnern überlassen. Bei Uneinigkeit zb. bei unangemessen hohen Forderungen oder unangemessen niedrigen Angeboten steht der Rechtsweg offen. Hierbei hat der Verwerter den Leistungserbringer finanziell solange zu unterstützen bis Einigung erreicht ist sofern dies notwendig ist.
Und der wichtigste Satz zum Schluss:
Leistungserbringer sind ausschließlich natürliche Personen.
( alle Unterstützer bekommen Exklusivrechte für 5 Jahre kommerzieller Verwendung )