Urheberrechtverletzung

Honder2023 schrieb:
Also da ich dann die Daten zu dem besagten Spiel selber nicht aktiv geladen hab und Torrent nur das verteilt was ich selber gerade lade. Heisst das entweder waren Daten vom besagten Spiel im Packet welches ich geladen hatte oder die Anwaltkanzelei will mir da ein falsches Motiv zum begangenem Verbrechen anhängen. Aber wieso sollten in einem Spiele Download Packet, Daten von einem anderen Spiel sein?
Jetzt mal ernsthaft: Akzeptier einfach dass du scheisse gebaut hast.
DANACH beschäftigst du dich damit, wie du da möglichst unbeschadet wieder raus kommst.
Nochmal: Der Richter autorisiert keine Herausgabe von Providerdaten wegen nichts. Die Anwälte haben da was stichhaltiges vorgelegt. Da bewusst was falsches vorlegen hätte katastrophale Konsequenzen für die kanzlei.
 
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Moin, mir ist etwas ähnliches passiert. Nimrod, railway empire 2. Wie bist du denn jetzt damit umgegangen? Und wie geht es dir jetzt? :)
 
Ich schließe mich hier mal an auch wenn es anscheinend keinen Input mehr von dem Threadersteller gibt.

Hab heute eine Abmahnung wegen Railway Empire 2 erhalten und ich bin mir zu 99,9% sicher das Spiel nicht heruntergeladen zu haben....
 
@DerLoLinator

Typisches Vorgehen ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, wo drin steht, dass du es nicht getan hast und nichts zahlst - aber du versprichst auch nicht irgendwas zu sharen per P2P ...

einfach nach modifizierte Unterlassungserklärung mal Googlen.
 
Das ist aber keine Unterlassungserklärung, eine Unterlassungserklärung bestätigt, dass du es getan hast und besagt, dass du es in Zukunft unterlassen wirst. Wirst du erneut erwischt, ist der Abmahnbetrag fällig!

Die Anwaltskosten dazu beziehen sich auf die Höhe des Streitwertes, also des Betrages, was hier zur Abmahnung angesetzt wurde.
 
@LiniXXus

Wenn sich aber @DerLoLinator aber sicher ist, es nicht getan zu haben, dann sollte er nicht leichtfertig eine Erklärung abgeben, dass er es getan hat. Deshalb die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung (klick). Und dies zählt auch als Unterlassungserklärung - du gibst ja weiterhin dass Versprechen ab, das geschützte Werk nicht illegal in der Zukunft zu verteilen.
 
Nochmal, wie der Name schon besagt, versicherst du es in Zukunft es zu unterlassen, daher nennt sich das auch Unterlassungserklärung. Wenn du unschuldig bist, musst du den Anwalt aufsuchen und den Rechtsweg eingehen und wie der ausgeht, ist halt ungewiss und wird auch Geld kosten.

Du kannst auch nur dann was zusichern, es nicht mehr zu tun, wenn du tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen hast.

Habe früher ein Forum mit etwa 25.000 User geführt und damals habe ich auch eine Abmahnung in Höhe von 15.000 Euro reinbekommen. Mein Anwalt riet mir damals vom Rechtsweg ab. Weil nicht nur der ganze Rechtsweg Geld kostet, sondern der Richter am Ende sogar den Streitwert sogar hoch setzen könnte.

Hier erzählte er mir von einem Fall einer Pizzeria, die auf ihren Flyer eine Stadtkarte mit aufdrucken ließ. Aus einem Streitwert von 25.000 Euro entschied der Richter, das es zu wenig sind und setzte den Betrag auch 50.000 Euro.

Mein Anwalt riet mir hierzu Kontakt aufzunehmen und zu versuchen den Streitwert etwas absenken zu lassen, da ich keine Webseite mit Umsatzanstrebende Absichten hatte. Darauf sind sie dann eingegangen und so habe ich keine 1000 Euro Anwaltskosten zahlen müssen, sondern nur knapp 900 Euro.
 
Ja, aber hier steht ja erstmal gar kein Gewerbe im Raum.

Generell ist Unterlassungserklärung nicht exakt definiert. Das ist ja auch Wortklauberei, die gar nicht weiter hilft, denn vielmehr kommt es auf den Inhalt einer etwaigen Erklärung an. Was will/muss man zusichern, was nicht, und was sind bereits festgeschriebene Konsequenzen hieraus (z. B. Vertragsstrafe) oder auch nicht.


Ich persönlich würde jedenfalls nicht irgendwelchen Ottos zusichern, niemals nie nicht in den nächsten x Jahren irgendetwas zu tun, was ich im Zweifel ja gar nicht belegen kann.

Natürlich kostet ein Rechtsanwalt und ein Gerichtsverfahren Geld. Na und? Dafür gehe ich arbeiten.
 
Also die Urheberrechtsverletzungen spielen doch noch in einer anderen kleineren Liga und sind ja nur ein Weg schnell Geld zu machen. Hier gibt es auch klare Grenzwerte vom Gesetzgeber, was überhaupt initial angesetzt werden darf als Streitwert.

Ich hatte ebenfalls schon das Vergnügen mich vor Gericht einigen zu dürfen - die klagende Partei hatte aber derart unfähige Anwälte, dass es bei einem Vergleich i.H.v. 150 EUR herauslief und ich meine Anwaltskosten von 500 EUR selbst tragen musste.
 
Hatte auch noch einen anderen Fall, wo ich von der Staatsanwaltschaft beschuldigt wurde, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Hier kam keine Abmahnung, sondern ich sollte mich bei der Kripo vorstellen. Bin dort hingegangen und habe die Aussage verweigert.

Es handelte sich um einen Sat-Receiver, denn ich damals mit bearbeiteter Software gekauft hatte und man hiermit manche Programme hätte freischalten können. Das Ganze ist auch deshalb aufgeflogen, weil der Händler hopsgenommen wurde und sie dort Kundendaten beschlagnahmt haben.

Bin dann zum Anwalt gegangen und habe gesagt, dass mir diese Modifizierung nicht bekannt war und ich diesen Receiver ganz normal verwendet habe und das Teil noch nicht mal ein CI-Modul für verschlüsselte Karten hatte. Das Teil hätte ich auch nicht lange genutzt, da es defekt gewesen wäre und man immer einen leichten Stromschlag bekommen hätte. Das war auch tatsächlich der Fall, die Kanäle ließen sich für kurze Zeit aber tatsächlich freischalten.

Das ganze mit dem Anwalt hat mich 1200 Euro gekostet und dann wurde das Verfahren eingestellt.
Ergänzung ()

Avatoma schrieb:
Ja, aber hier steht ja erstmal gar kein Gewerbe im Raum.
Bei mir stand auch kein Gewerbe im Raum, es war ein Hobby Forum, wo private Leute sich über ihre 50er-Motorroller austauschen konnten. Die Abmahnung belief sich aber dennoch auf 15.000 Euro.

Aber das spielt keine Rolle, denn eine Unterlassungserklärung bedeutet, es zu unterlassen, sonst würde es nicht Unterlassungserklärung heißen!
Ergänzung ()

Wir können in solch einen Fall ehe keine Rechtsberatung machen und jemand, der davon betroffen ist, sollte sich von einem Anwalt beraten lassen. Es ist auch ratsamer, eine Unterlassungserklärung von einem Anwalt aufsetzen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@DerLoLinator,

kommt die Abmahnung von NIMROD, wenn ja, solltest du das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Vielleicht hast du ja einen Rechtsschutz, der auch das abdeckt, dann solltest du zu einem Anwalt gehen.

 
Ich bin mir nicht zu 100% sicher weil das ganze schon im April passiert seien soll, und ich auch wie der Threadersteller etwas anderes heruntergeladen habe. Theoretisch könnte ich mich ja verklickt haben, aber das schließe ich eigentlich aus.

Kinder im Haus sind auch nicht der Fall, das wäre dann eher ich ;)

Danke für die Tipps mit der modifizierten Unterlassungserklärung, die hatte ich auch schon auf dem Schirm und wird wahrscheinlich das weitere Vorgehen sein.

Auf Reddit “legalAdviceGermany” gibt es ziemlich viele Beiträge die in der gleiche Lage sind. “Anderes Spiel heruntergeladen und jetzt kommt Nimrod mit Railway Empire 2/ Tropico 6”


Ansonsten gibt es auf Reddit noch den Ratschlag den Abmahnbeantworter vom CCC zu verwenden. Scheint wohl auch zu klappen aber ich werd’s wohl mit der modifizierten Unterlassungserklärung machen.
 
Mir stellt sich bei solchen Dingen immer die Frage, warum überhaupt Torrent, es hat doch keine Vorteile, im Gegenteil es hat erhebliche Nachteile, wie man hier sehen kann.
 
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DerLoLinator schrieb:
Ich bin mir nicht zu 100% sicher weil das ganze schon im April passiert seien soll, und ich auch wie der Threadersteller etwas anderes heruntergeladen habe. Theoretisch könnte ich mich ja verklickt haben, aber das schließe ich eigentlich aus.

Deine Aussage widerspricht sich... mit dem....
DerLoLinator schrieb:
Danke für die Tipps mit der modifizierten Unterlassungserklärung, die hatte ich auch schon auf dem Schirm und wird wahrscheinlich das weitere Vorgehen sein.

Nochmal, in einer Unterlassungserklärung wirst du keine Unschuld zugeben, sondern dich sogar Schuldig sprechen!

Was ist eine Unterlassungserklärung?
Eine Unterlassungserklärung ist das Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrags, in dessen Rahmen sich ein Vertragspartner dazu verpflichtet, in Zukunft (meist gegen Androhung einer Strafe) bestimmte Handlungen zu unterlassen.
Quelle: https://www.wbs.legal/unterlassungserklaerung

Ich kann dir nur empfehlen dich mit einem Anwalt zu informieren, denn reitest du dich noch tiefer rein, wird dir noch nicht mal mehr ein Anwalt da rausholen können. Eine Unterlassungserklärung ist nur dann der richtige Weg, wenn einem solch ein Vergehen tatsächlich nachgewiesen werden kann, um die Kosten dazu etwas zu drücken.
 
Goldsmith schrieb:
Mir stellt sich bei solchen Dingen immer die Frage, warum überhaupt Torrent, es hat doch keine Vorteile, im Gegenteil es hat erhebliche Nachteile, wie man hier sehen kann.
Weil die Downloadrate schnell ist, was für Alternativen gibt es denn. Rein hypothetisch gefragt, antworten wir hier besser nicht soll ja nicht gegen die Forumsregeln verstoßen.


@LiniXXus danke für deinen Input, natürlich möchte ich meine Schuld nicht eingestehen, schließlich habe ich das in Frage Stehende Spiel wirklich nicht heruntergeladen. Deswegen seh ich es auch nicht ein dafür jetzt einen Anwalt zu bezahlen.

Ich habe gerade einmal gegoogelt und bin auf folgende Seite mit folgendem Absatz gestoßen:

Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, gibt dadurch nicht zu, die vorgeworfene Tat begangen zu haben.

https://www.loebisch.com/unterlassungserklaerung-schuldeingestaendnis-schuldanerkenntnis-3744/

Ändert das deine Meinung? Für mein Verständnis bedeutet es, wenn man keine Kosten angibt zu zahlen, dann entspricht das dem Ausdruck der eigenen Unschuld.
Aber sag mir gerne was du davon hältst :)
 
1) Wenn sich mehrere Betroffene melden, die sagen, sie haben etwas anderes heruntergeladen, wäre das für mich der Angriffspunkt.

2) Eine Unterlassungserklärung muss kein Schuldeingeständnis beinhalten. Das lässt sich offen lassen oder in die eine oder andere Richtung formulieren.

3) Es ist bis auf ein paar Ausnahmen egal wie ein Vertrag betitelt ist, zur Auslegung wird der Inhalt herangezogen.
 
DerLoLinator schrieb:
Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, gibt dadurch nicht zu, die vorgeworfene Tat begangen zu haben.
Was ist, wenn ich dir sage... hy, das hast du zu unterlassen, wie verstehst du solch eine Aussage?

Habe bereits eine Unterlassungserklärung hinter mir und wenn es der anderen Partei nicht gefällt, was du da rein schreibst, dann müssen sie diese auch nicht anerkennen. Solch eine Abmahnung ist meist auch mit einem Zeitlimit vorgesehen und verstreicht diese, wird es auch mit einer Unterlassungserklärung zu spät sein. Dann wird der volle Beitrag eingefordert, der hier als Streitwert steht.

Mir ist es egal, was du machst, ist dein Geld, dein Leben, aber ich rate dir dringend dich von einem Anwalt beraten zu lassen. Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung kann sehr teuer werden.
Ergänzung ()

Mehr kann ich dazu nicht schreiben und daher bin ich jetzt auch raus, aus diesem Thema.
Wünsche dir noch alles Gute.
 
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LiniXXus schrieb:
Nochmal, in einer Unterlassungserklärung wirst du keine Unschuld zugeben, sondern dich sogar Schuldig sprechen!

Nein, eine mod. Unterlassungserklärung (eben OHNE Schuldanerkenntnis) ist eben KEIN Schuldeingeständnis.
Deswegen MODIFIZIERT!

Wenn ich dir versichere in Zukunft ab morgen, dem 18.06.2024 keinen Menschen zu ermorden, heisst das nicht, dass ich (in der Vergangenheit) jemand ermordet habe.

Ich kann nicht einmal ansatzweise nachvollziehen, wie man den Logikschluss aus solch einer Aussage ziehen kann. Auch semantisch ergeben sich daraus Null Anhaltspunkte.

Risko ist halt in Zukunft, wenn du dann doch das dort aufgeführt Werk per Torrent verbreitest, dann wirds richtig teuer - da du dein (rechtlich bindendes) "Versprechen" gebrochen hast.

LiniXXus schrieb:
Mir ist es egal, was du machst, ist dein Geld, dein Leben, aber ich rate dir dringend dich von einem Anwalt beraten zu lassen. Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung kann sehr teuer werden.
Selbst mit Anwalt kann es "teuer" werden - auch bei einem Vergleich mit Formen der Kostenteilung. Deine Anwaltskosten haste dann so oder so. Nur wenn du gewinnst, dann halt natürlich nicht^^

MfG, R++
 
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