Urheberrechtverletzung

R++ schrieb:
Selbst mit Anwalt kann es "teuer" werden - auch bei einem Vergleich mit Formen der Kostenteilung. Deine Anwaltskosten haste dann so oder so. Nur wenn du gewinnst, dann halt natürlich nicht^^
Die hast du auch mit der Unterlassungserklärung, weil der abmahnende Anwalt auch Geld von dir haben möchte. Klar kostet ein Anwalt Geld, aber wie steht es im Verhältnis zu der Abmahnung, was hier als Streitwert aufgestellt wurde? Daher lässt sich das gar nicht verallgemeinern, weil solch ein Streitwert im 4- oder 5-stelligem Bereich gehen kann. Aber in solch einem Fall wird es wahrscheinlich gar nicht so hoch angesetzt sein.

Aber ich bin jetzt hier raus, macht und tut, was ihr wollt.
Wenn es in die Hose geht, wird man sich nicht auf Forenbeiträge stützen können. ;)
 
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_killy_ schrieb:
ypisches Vorgehen ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, wo drin steht, dass du es nicht getan hast und nichts zahlst - aber du versprichst auch nicht irgendwas zu sharen per P2P ...
Nein.

LiniXXus schrieb:
Das ist aber keine Unterlassungserklärung, eine Unterlassungserklärung bestätigt, dass du es getan hast und besagt, dass du es in Zukunft unterlassen wirst. Wirst du erneut erwischt, ist der Abmahnbetrag fällig!
Das steht in der originalen Unterlassungserklärung, die Dir die Abmahnanwälte schicken.

In der modifizierten Unterlassungseklärung, die ich von >10 Jahren verwendet hatte, stand drin, dass ich
  • keine Schuld anerkenne.
  • vom genannten Künstler keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Genehmigung (Lizenz) verbreiten werde.

Damit ist eine modifizierte Unterlassungerklärung eben keine Schuldanderkennung.

LiniXXus schrieb:
Es handelte sich um einen Sat-Receiver, denn ich damals mit bearbeiteter Software gekauft hatte und man hiermit manche Programme hätte freischalten können. Das Ganze ist auch deshalb aufgeflogen, weil der Händler hopsgenommen wurde und sie dort Kundendaten beschlagnahmt haben.
Klingt abenteuerlich. Zu dieser Zeit waren Protek-Receiver die großen Renner. Allerdings musste man sich die modifizierte Firmware aus dem Internet runterladen und den Receiver selbst flashen.

Und auch hier wärst du der erste Fall, bei dem tatsächlich ein Kunde verurteilt wurde. Bisher kannte ich nur die Androhungen, wenn in den Nachrichten gerade ein Server/Anbieter/Verkäufer hochgenommen wurde.
 
Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist zuerst einmal eine gute Sache, sie verschafft einem Zeit, es wäre aber ein Irrglaube anzunehmen, dass damit alles in trockenen Tüchern ist.

Es gibt immer wieder Abmahner, die sich damit nicht zufriedengeben und auch dagegen klagen, zwar in erheblich geringerem Umfang wie früher, aber es kommt vor.
 
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Pummeluff schrieb:
Bisher kannte ich nur die Androhungen, wenn in den Nachrichten gerade ein Server/Anbieter/Verkäufer hochgenommen wurde.
Es gibt immer den Unterschied, ob man es selbst mit durchgemacht hat oder irgendwo was davon gelesen wurde.
Ergänzung ()

Pummeluff schrieb:
Und auch hier wärst du der erste Fall, bei dem tatsächlich ein Kunde verurteilt wurde. Bisher kannte ich nur die Androhungen, wenn in den Nachrichten gerade ein Server/Anbieter/Verkäufer hochgenommen wurde.
Wenn man selbst davon betroffen ist, möchte man es nicht feststellen wollen, wie es schlimmsten Fall ausgehen könnte und auch wenn hierzu im Internet was anderes dazu steht, hat man wohl die Arschkarte gezogen, wenn es doch anders ausfällt oder man wird sich halt auf Aussagen aus dem Internet nicht verlassen können.

Zumindest hatte ich keine Lust es herausfinden zu wollen und bin den sicheren Weg mit dem Anwalt gegangen. ;)

Pummeluff schrieb:
Klingt abenteuerlich. Zu dieser Zeit waren Protek-Receiver die großen Renner. Allerdings musste man sich die modifizierte Firmware aus dem Internet herunterladen und den Receiver selbst flashen.
Der Händler hat das erledigt und den Receiver konnte man mit bearbeiteten OS oder ohne kaufen und ich kaufte mit dieser Bearbeitung. Habe auch nicht geschrieben, dass ich unschuldig war, habe aber ein Rechtsverdreher gebraucht um aus dieser Sache herauszukommen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@DerLoLinator,

darf ich fragen, welche Kanzlei da abgemahnt hat und wie hoch die Forderung ist?
 
LiniXXus schrieb:
Aber ich bin jetzt hier raus, macht und tut, was ihr wollt.
Wenn es in die Hose geht, wird man sich nicht auf Forenbeiträge stützen können. ;)

Es gibt eine Deckelung des Abmahnbetrags i.H.v. 1.000 EUR - dies wurde sogar durch den EuGH so als rechtens festgestellt. (link)

Du musst schon unterscheiden können, ob eine Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung kommt und ob diese sich gegen Privatleute oder Gewerbetreibende bezieht.
 
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Goldsmith schrieb:
@DerLoLinator,

darf ich fragen, welche Kanzlei da abgemahnt hat und wie hoch die Forderung ist?
Es ist die Kanlzlei Nimrod, auf Reddit gibt es einige Beiträge die die gleiche Situation haben (abgemahnt ohne das Spiel heruntergeladen zu haben)
Ergänzung ()

LiniXXus schrieb:
Eine Unterlassungserklärung ist nur dann der richtige Weg, wenn einem solch ein Vergehen tatsächlich nachgewiesen werden kann, um die Kosten dazu etwas zu drücken.
Ich gebe dir wohl doch recht, im Abmahnbeantworter vom CCC wird auch von einer Unterlassungserklärung abgeraten ( wenn man die Urheberrechtsverletzung wirklich nicht begangen hat)

Ich werde wohl den Text vom Abmahnbeantworter schicken und dann können die mich mal.
 
ist dieses
DerLoLinator schrieb:
Ich werde wohl den Text vom Abmahnbeantworter schicken und dann können die mich mal.
Damit kann die Angelegenheit erledigt sein, muss aber nicht, gerade die Kanzlei Nimrod klagt auch gerne mal, dessen musst du dir bewusst sein.
 
Dann sollen sie halt klagen?

Warum haben so viele Leute Angst vor einer Klage? Die kostet doch erstinstanzlich nur ein Taschengeld selbst wenn man verliert.

Offensichtlich gibt es eine ganze Menge an Personen, die ebenfalls berichten, dass sie nicht (dieses) Spiel heruntergeladen haben.
 
Hallo zusammen.
Gestern hatte ich auch einen Brief von NIMROD Rechtsanwälte im Briefkasten.
Mir wird zur Last gelegt Ende April 2024 das Spiel bzw. die Datei "Railway Empire 2" in einem P2P Netzwerk angeboten zu haben.

Vorweg möchte ich sagen, dass ich vom dem Spiel noch nie was gehört habe.
Filesharing bzw. P2P nutze ich überhaupt nicht und ich bin die einzige Person in meinem Haushalt.

Da ich ein IT-ler mit Hang zu Datenloggern bin, schickt mir die Fritzbox, seitdem ich sie verwende (ca. 8 Jahre) immer bei Einwahl die aktuelle IP-Adresse per Push-Mail zu.
Deshalb kann ich jetzt im Oktober auch sehen welche IP ich zum angeblichen "Tatzeitpunkt" im April hatte.

Und nun kommt das Verwunderliche: An dem Tag hatte ich eine ganz andere IP-Adresse als die im NIMROD-Schreiben genannte.

Nun frage ich mich natürlich wie die Anwälte vom Provider meine Anschrift erhalten konnten, wenn gar nicht ich diese IP-Adresse hatte?

Wie ist es denn bei DerLoLinator und huihuihui weitergegangen?

Grüße
 
@dead

Du meinst da könnte irgendeine Abzocke dahinter stecken, die gar nicht auf Fakten basiert? Oo

Frage deinen Provider doch mal einerseits über die DSGVO, andererseits aber über das gesetzlich verpflichtete Hinweisgebersystem/Whistleblower-System.

Ich persönlich würde ja erst allgemein fragen und, je nach Antwort, dann mit den Fachkenntnissen und den von der Fritzbox zugeschickten IP-Adressen kommen, nicht von Anfang an.
 
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Moin,
Habe via befreundeten Anwalt n 1 zeiler aufgesetzt indem die Urheberrechtsverletzung verneint wurde. Kurze Zeit später kam n zweiter Brief (mit niedrigerer Geldforderung), das wurde auf die selbe Art verneint. Seitdem ist Funkstille.

Fun fact: wurde von einem Journalisten bezgl Nimrod kontaktiert. Er findet die ganze Sache seltsam. Über die weiteren Recherchen weiß ich nichts.

Deine Aussage, dead, finde ich äußerst spannend. Ich Wette, dass es da schlupflöcher gibt. Bestenfalls (für Nimrod) ne legale Grauzone.

Du kannst anhand des Schreibens v Nimrod bei dem zuständigen Amtsgericht die Unterlagen anfordern. Dann siehst du warum deine Daten freigegeben wurden.
 
h00bi schrieb:
Jetzt mal ernsthaft: Akzeptier einfach dass du scheisse gebaut hast.
DANACH beschäftigst du dich damit, wie du da möglichst unbeschadet wieder raus kommst.
Nochmal: Der Richter autorisiert keine Herausgabe von Providerdaten wegen nichts. Die Anwälte haben da was stichhaltiges vorgelegt. Da bewusst was falsches vorlegen hätte katastrophale Konsequenzen für die kanzlei.
Mal zu dem Kommentar noch ne Info: nein, die vorgeworfene tat muss begangen worden sein. Da gibt es nunmal plausible Zweifel. So auch der Herr Anwalt.
 
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Wenn ich mir zu hundert Prozent sicher bin, diesen Download nicht getätigt zu haben, dann würde ich eine modifizierte Unterlassungserklärung schicken, um das ganze anschließend auszusitzen.
 
_killy_ schrieb:
Es gibt eine Deckelung des Abmahnbetrags i.H.v. 1.000 EUR - dies wurde sogar durch den EuGH so als rechtens festgestellt. (link)

Du musst schon unterscheiden können, ob eine Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung kommt und ob diese sich gegen Privatleute oder Gewerbetreibende bezieht.

Die Deckelung bezieht sich rein auf die Anwaltskosten, nicht den Abmahnbetrag.

Wer wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt wird, muss gegnerische Anwaltskosten maximal aus einem Streitwert von 1.000 Euro erstatten.
 
Hat denn jemand mal eine echte (Erfolgs-)Story aus einer Klage von Nimrod? Bisher gibt es nur Erfolge seitens Nimrod auf deren Webseite nachzulesen. Schon komisch...
Hab gelesen die Klagen wenn überhaupt erst kurz vor Verjährung (sind glaub ich 10 Jahre). Bis dahin kann ja alles mögliche passiert sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@DocMAX3

Ein Schadensersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzung verjährt afaik nach 3 Jahren. Nur Anwaltskosten verjähren nach 10 Jahren. Da ist aber auch ein Limit gesetzt, wie viel sie berechnen dürfen.

Ich hatte mal vor 15 Jahren das Vergnügen, vor Gericht wg. einer Urheberrechtsverletzung zu sein. Die klagende Partei hatte leider die Verjährungsfrist von 3 Jahren nicht eingehalten und mir die klare erst im folgenden Januar nach den abgelaufenen 3 Jahren zugestellt. Alle Mahnungen die sie mir zugestellt haben - haben die Verjährung nicht verhindert. Waren weder amtliche Mahnungen noch hatten sie Qualität überhaupt eine Verjährung zu verhindern (Aussage der Richterin). Gegenüber der Ursprungsforderung waren nämlich in den Mahnschreiben immer wieder andere - teilweise deutlichst höhere Beträge - angemahnt.
Bei einem Mahnschreiben muss aber die Ursprungsforderung gemahnt werden - nicht irgendwelche Fantasie-Beträge die sich nicht nachvollziehen lassen. (Frust der Klageseite war an der Stelle sehr hoch ... die Richterin hatte den Anwalt da gut auseinander genommen)

Am Ende lief es auf einen Vergleich heraus, dass ich ein Teil der Anwaltskosten zahlen musste (200 EURO).
 
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@_killy_ Ok danke für deine Geschichte. Bei mir waren es am Anfang auch 850€, mittlerweile habe ich 3 Schreiben dazubekommen und immer wieder mit einer Erhöhung des Streitwerts (zuletzt aber gleich geblieben, so hoch wollen sie dann wohl doch nicht?). Die Tat soll im Nov. 2021 passiert sein, also schon verjährt oder wie?
 
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