@ Tidus
Nein, ich wollte dir nicht Körperverletzung unterstellen (deswegen das Fragezeichen), aber es klang halt nach einer authoritären Erziehungsweise und "rumsen" verbinde ich mit Schlagen.
Du hast insofern Recht, als dass man auch mal härter durchgreifen muss (ohne Schlagen!), wenn eine "lasche" Erziehung nichts bringt. Damit meine ich eine konsequente Erziehung, die Konsequenzen für Fehlverhalten nach sich zieht.
Jedoch ging es bei diesem Urteil um die grundsätzliche Frage: Wie weit müssen Eltern ihre Kinder
ohne Grund und Anlass kontrollieren. Anlass wäre in diesem speziellen Fall, dass das Kind zum Beispiel bereits durch illegale Handlung im Internet aufgefallen wäre. Dann hat man als Eltern natürlich die Pflicht, da künftig genauer hinzuschauen und zu kontrollieren.
Es gab wohl aber in diesem Fall keinen Anlass für die Eltern - im Gegenteil - der Vater hat bereits einige Vorkehrungen getroffen.
Anderes Beispiel: Du machst bei deinem Kind ja auch nicht täglich eine Taschen-, oder gar komplette Zimmerkontrolle auf illegale Sachen, wenn dazu kein Anlass besteht, wie ein konkreter Verdacht oder eine Vorgeschichte. Und genau darum geht es. Deswegen finde ich deinen Post auch sehr hart, sofern du diese harte Erziehung mit Kontrolle und "rumsen" ohne konkreten Anlass oder Verdacht meinst. Vielleicht solltest du das mal genauer schreiben, sofern du es nicht so meinst.