News Filesharing-Klage: Eltern haften manchmal doch für ihre Kinder

@supersotir
Herunterladen ist allgemein eine Grauzone, allerdings wäre mir kein Fall bekannt wo das reine Runterladen zu einer Verurteilung geführt hat. In den ganzen Abmahnungen und Prozessen geht es rein um das Hochladen, also das Verteilen von Urheberrechtlich geschütztem Material.

Dazu kommt das es auch noch nicht eindeutig geklärt ist ob ein Stream überhaupt als download gilt.
Weiterhin hat der Urheber oder deren beauftragte bei einem Stream es sehr viel schwerer überhaupt Kenntnis davon zu erlangen und es nachzuweisen.
Bei einem Torrent ist das anders und darum drehen sich die ganzen Abmahnungen auch.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Ich schließe jedwede Gewähr und Haftung aus.
 
hab mal ne Fake Datei von Silent Hill 3D über Torrent heruntergeladen da ich mal 3D auf meinem Smart TV testen wollte.

das war 2013 die schicken immer noch Briefe (bekannte hartnäckige Münchner Anwaltskanzlei) aber ich weiger mich immer noch zu zahlen. Wofür auch, das war ne Fake Datei (nicht abspielbar) ist so als wie wenn du in den Laden gehst und nen leeren Karton von nem Fernseher klaust und dann behauptet wird du hättest den Fernseher geklaut
 
P4ge schrieb:
Nur der Spruch ich wars nicht, ich glaube die waren es reicht halt nicht.
Eigentlich ist das ja schonmal vom BGH entschieden wurden und da hieß es, dass der "Spruch" sehr wohl ausreicht.

Denn irgendwie muss es für den Anschlussanhaber auch eine Rechtssicherheit geben. Er kann aufgrund von Gesetzen, die die Privatsphäre schützen, keine vollständige Überwachung durchführen. Das heißt also, entweder muss er allen Familienmitgliedern den Internetzugang sperren oder er riskiert Abmahnungen.

Der aktuelle Fall ist aber leicht anders gelagert, weil die Familie an irgendeinem Punkt bekanntgegeben haben, dass man wisse wer es gewesen ist.
Rollkragen schrieb:
Das wird in Zukunft öfter vorkommen, zumal Heute jeder Router und jedes BS mit Parentcontrol einfach zu konfigurieren ist.
Ist es wirklich so einfach? Ich zweifel da sehr stark dran, da sich eigentlich jede Kindersicherung austricksen lässt.
Ecki815 schrieb:
Klagen irgend welche Anwälte mich in solch einem Fall an oder Anwälte der jeweiligen Plattenfirma.
Der Rechteinhaber muss einen Anwalt beauftragen. Der Anwalt kann nicht eigenmächtig abmahnen.
supersotir schrieb:
kann man Probleme bekommen wenn man sich über nen Smart TV bei Kinox.to nen Film im Stream anschaut?
Ich gehe davon aus, dass das legal ist. Da gab es (sofern ich mich richtig erinnere) vor einer Weile einen Kommentar unserer Bundesregierung zu, dass Streaming keine urheberrechtlich relevante Handlung sei.
 
P4ge schrieb:
@drago

Sorry für die harte Gangart, aber hast du nicht alles gelesen? Siehe Post #70. DAs der letzte die Zeche zahlt ,also dass das ein Mythos ist, ist mir bekannt.

Ja habe ich dann hättest du den BS nicht schreiben brauchen, da es ja eh keinen Sinn ergeben hatt.

Und bei mir gibts immer eine persönliche Antwort die Zeit nehme ich mir dann :D

Aber hast recht weiter zu diskutieren bringt nichts, mal sehen ob sich der BGH der Sache noch annehmen wird.
 
Deutschland das Land der Petzer, Neider, Nichtsgönner und gelangweilten inkompetenten Rechtsverdreher. Nix zutun ausser irgendwelche Leute zu erwischen, wild Abmahnbriefe zu schreiben und es reicht ja schon wenn ein beängstigter Kunde (gerechtfertigt oder nicht) da einen Betrag bezahlt, Tageslohn eingeholt. Solche studieren und hocken da nur um Wege zu finden anderen Geld aus der Tasche zu ziehen und den Vertriebsfirmen von Titeln die illegal runtergeladen werden, tut das finanziell keinen großen Abbruch. Was Kinofilme angeht waren Sie auch groß am heulen und das jahrelang, aber das der große Absturz ausblieb, davon redet keiner. Im Gegenteil, die Menschen gehen trotz Möglichkeit sich sowas im Internet zu besorgen, dennoch in die Kinos oder kaufen sich Alben. Hier wird auf einen kleinen Teil an Usern rumgehackt und ins Visier genommen, die prozentual doch am wenigsten ausmachen. Das gleiche mit dem Einzelhandel, rummeckern und heulen aber selbst den Trend und die Entwicklung der Zeit verpassen mitzuziehen bzw. sich zu ändern oder konkurrenzfähig zu bleiben und am Ende macht das Internetgeschäft nur einen kleinen Teil der Kundschaft aus die dort kauft.
 
wahlmeister schrieb:
Plus der Schaden der ihnen entsteht weil das Geld für andere Dinge fehlt wie z.B. Urlaub oder Weihnachtsgeschenke.
Da gibt es einfach keine andere Auslegungsmöglichkeit. Menschenverachtend, maximaler Profit für die Mafia.

Den Sinn einer Strafe nicht verstanden? Jeder weiß es ist nicht erlaubt und trotzdem wird sich dann beschwert wenn man erwicht wird. So gut wie jeder von uns übertritt mal wissentlich das Gesetz aber man muss dann mit den Konsequenzen leben
 
Leon schrieb:
Wa ist denn das wieder für ein Betrag? Wurde nicht mal festgelegt, dass bei einem "Ersttäter" nur max imal 150 EUR anstehen?

Ja, natürlich! Aber da diese Gesetzesnovelle von den Lobbyisten der "Contentindustrie" mitgeschrieben wurde, haben die natürlich wieder Hintertüren in den Gesetzrestext einbauen lassen. Statt wie vorher aufgrund der Tauschbörsen-trypischen Verteilung an viele Downloader (auch wenn diese jeweis nur Schnipselchen abbekommen) mit "gewerblichem Ausmaß" zu argumentieren, auch wenn gar kein Gewerbe vorlag, stellt man nun mit demselben Argument die "Geringfügigkeit des Verstoßes generell in Frage. Ganze besondeers, wenn es nich tnur um eine Titel, sondern um ein ganzes Album geht. Viele Kanzleien argumentieren auch, daß allein schon das Ermitteln der Anschlußinhaber hinter der IP ein "erheblicher Aufwand" wäre, was die Geringfügigkeit des Vergehens ausschließe. Eine Absurdität, denn egal, wieviel Aufwand man treiben muß, um einen vermeintlichen Täter zu ermitteln, sagt das über die Geringsfügigkeit der Tat an sich erst mal gar nichts aus.

Aber viele Gerichte folgen dieser Argumentation leider. Eine Krähe..... nun ja... Am Ende müßten sich all diese Abmahnkanzleien ihr Brot mit redlicher Juristerei verdienen? Das kann doch keiner verlangen!
Ergänzung ()

lamor200 schrieb:
Den Sinn einer Strafe nicht verstanden? Jeder weiß es ist nicht erlaubt und trotzdem wird sich dann beschwert wenn man erwicht wird. So gut wie jeder von uns übertritt mal wissentlich das Gesetz aber man muss dann mit den Konsequenzen leben

Man sollte aber schon mal fragen, ob das Gesetz bzw. dessen harte Durchsetzung im Interesse einiger Weniger hier wirklich gesellschaftlich sinnvoll ist. Es geht schließlich um Kultur. Und die sollte doch allen offenstehen, nicht? Und sogar Juristen kennen den Sachverhalt des "Gewohnheitsrechtes", was nichts anderes bedeutet als daß sich ein Rechtsgut auch konträr zu formell geltendem Recht entwickeln kann.

Oder um es anders zu formulieren: Es gibt Staaten, in denen Dinge, die hierzulande völlig normal sind, von Gesetzes wegen verfolgt werden. Homosexualität zb! Oder Ehescheidung! Was ist nun richtig? Das zu erlauben oder zu verbieten?

Oder nehmen wir ein anderes, weniger drastisches Beispiel. Dafür passender zum Gemeingut Kultur: Regenwasser! Das gehört doch eigentlich niemandem, oder? Ich kann jederzeit eine Tonne aufstellen und Regenwasser sammeln. Und niemand kann mir verbieten, das zu trinken oder an die Tomaten zu gießen. Oder? In Bolivien ist aber um die Jahrtausendwende genau das passiert! Auch auf Druck der Weltbank wurde die Wasserversorgung privatisiert und an ein französisches Unternehmen verkauft. Denen gehörten nun nicht nur ehemals kommunale Wasserversorger, sondern auch das Regenwasser! Es war per Gesetz verboten, es aufzufangen und gebührenfrei zu benutzen! Der Spuk war schließlich schnell vorbei, weil die Bevölkerung die Räuber zum Teufel jagte!

https://www.youtube.com/watch?v=1ehlbC_3HlE

Aber die werden wiederkommen!
 
Lupus M schrieb:
Das wird noch vor den BGH gehen, da bin ich mir sicher.

Ich verstehe die Logik des Gerichts nicht. Per Gesetz darf man doch immer (?) die Aussage verweigern, wenn man damit sonst sich selbst oder Familienangehörige belastet. Die Schuld dann ohne Nachweis dem Anschlussinhaber zuzuweisen halte ich nicht für konform mit in dubio pro reo.
Ich hätte genauso entschieden. Er ist Anschlussinhaber und daher verantwortlich was mit und auf seinem Anschluss geschieht. So einfach ist das.
Das ist kein Blitzerfoto was man einfach solange in der Familie "rumschiebt" bis es verjährt.
Ergänzung ()

RobinSword schrieb:
Aha, lügen ist also schlau. Muss ich mir merken.
Seit wann denn nicht mehr ?
 
Ich finde das Urteil völlig nachvollziehbar. Jeder kennt es auch aus einem anderen Bereich:
Wenn dein Kumpel mit deinem Auto geblitzt wird, wird anhand des Kennzeichens auch erstmal der Fahrzeughalter, also du, angeschrieben. Oft hängt dann noch ein netter Beizettel dran in der Form mit "auf dem Foto ist deutlich zu sehen, dass Sie es nicht gewesen sein können blablabla bitte geben Sie uns Name und Anschrift des Fahrzeugführers. blablabla iwas mit Zeugnisverweigerungsrecht blablablabla".

Ist doch der selbe Käse. Der Inhaber des Objektes mit dem die Tat begangen wurde (Internetleitung, Auto) wird erstmal belangt/ kontaktiert. Wenn der nix aussagen will, dann haftet er für den Schaden/ die Tat (muss Bußgeld zahlen/ Mahngebühren). So what? same procedure as every year James.

Erst wenn der Inhaber dann seine Unschuld beweisen kann z.B. mit "Ich habe den Tag vorher mein Auto als gestohlen gemeldet, ich kann das nicht gewesen sein!" dann wird er auch nicht belangt. .. sehe immer noch kein Grund, sich darüber aufzuregen.

Was den "Diebstahl" von Musik angeht. Auch wenn die meisten Lieder, die heute so in den Charts sind random zusammengewürfelte Beats die generischer nicht sein könnten sind, steckt doch Arbeit und auch Investitionen dahinter.

Will mal sehen wie ihr euch fühlt wenn ihr (z.T. ne Menge) Arbeit in ein Projekt steckt, dass ihr vermarkten wollt und irgendjemand kommt daher und verbreitet es für alle anderen kostenlos oder noch dreister bereichert sich selbst daran. Da ist eine Geldstrafe und Schadensersatz das Minimum ... Wie eine Familie das dann intern weiterregelt.. nun das bleibt der Familie überlassen.

Grüße

J.
 
Klassikfan schrieb:
Oder nehmen wir ein anderes, weniger drastisches Beispiel. Dafür passender zum Gemeingut Kultur: Regenwasser!
Und jetzt bitte eine Erklärung warum zB das neue Adele Album zum Allgemeingut gehört...
Ich bin in dieser Sache auch bestimmt kein heiliger aber ich weiß was richtig und falsch ist. Die Weltanschauung von manchen ist echt komisch
Wenn du das neue Adele Album hören willst musst du zählen. Wenn du es dir illegal besorgt und ertappt wirst musst du mit der Strafe leben. Fertig aus. Auch wenn du das noch so doof findest und sehr viele dies machen ist es noch lange nicht richtig. Da von Allgemeingut zu sprechen bringt mir nur ein lächeln ins Gesicht

Wenn ich mich an der Schwimmbad Kasse vorbei mogle ist dies auch falsch und muss bestraft werden obwohl eigentlich kein schaden entstanden ist
 
Zuletzt bearbeitet:
Ecki815 schrieb:
Ich habe eine Verständnisfrage:
Klagen irgend welche Anwälte mich in solch einem Fall an oder Anwälte der jeweiligen Plattenfirma.
Erstere dürften doch mich nicht zur Kasse bitten, weil ich mit Ihnen in keinerlei "Geschäftsbeziehung" stehe.

Die Anwälte mahnen nur im Auftrag des Rechteinhabers ab. Wenn man daraufhin nicht zahlt, legen sie ihrem Mandanten, dem Rechteinhaber, nahe, zu klagen.

Inzwischen kommen solche Abmahnwellen übrigens fast nur noch durch Waldorf & Frommer, weil die sich das noch leisten können ständig in der Republik rumzureisen bzw. für die auch rentiert. Aber sonst machen die nix anderes. Da gehts mitnichten um Bestrafung, das ist einfach nur ne Masche für schnelles Geld. Gerade unser Amtsgericht in Augsburg und das Landesgericht in München sind bekannt dafür, kurz und schmerzlos zu Gunsten des Rechteinhabers zu entscheiden. Das hat schon einen Grund, warum die in München sitzen.

Eigentlich bin ich beruflich oft genug in München, um denen mal ins Foyer zu kacken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist typisch, dass die Urteile mal so, mal so ausfallen. Diese Rechtsunsicherheit ist offensichtlich gewollt.

Eigentlich wäre es der Job des Gesetzgebers, klar zu definieren, wer wann wofür haftet, was noch legal und was illegal ist, wann ein Auskunftsanspruch gegen den Provider vorliegt usw. Aber das wird einfach nicht gemacht. Die Gesetze zum Thema urheberrecht sind schwamming, löchrig und oft widersprüchlich. Die Richter urteilen dementsprechend mal in die eine, mal in die andere Richtung.
Abmahnanwälte schicken weiterhin fröhlich Erpresserbriefe in alle Himmelsrichtungen und fordern beliebig hohe Summen. Dass z.B. in diesem Fall 1000€ Abmahngebühr verlangt wurden, obwohl per Gesetz eigentlich 100€ die Obergrenze sind, ist bezeichnend für die ganze Situation. Auch das Gesetz, das angeblich das Abmahnunwesen eindämmen sollte, ist durch undefinierte Ausnahmeregelungen durchlöchert, so dass es überhaupt keine Wirkung hat, außer für noch mehr Unsicherheit zu sorgen.

Woran liegt das alles wohl? Ist die Lobbymacht der Content- und Abmahnindustrie so groß? (Mit andern Worten Korruption.)
Oder liegt es daran, weil die allermeisten Politiker selbst Anwälte sind und ihren Kollegen gute Einnahmequeller sichern wollen?
 
thompson004 schrieb:
Diese Leute hätten das betroffene Album natürlich auch ansonsten gekauft.

Das ist ja immer die scheinheilige Argumentation um die es geht.

1000 Leute "hätten es kaufen können" wenn man es net upgeloadet hätte. ;) Das man dafür schon weit vorher belangt wird in Form von Abgaben die der Hersteller auf seine Produkte und Tonträger aufschlägt interessiert keinen.
Man zahlt defakto selbst wenn man etwas illegal bezieht für den legalen nicht erworbenen Inhalt.
Ich frage mich wo das ganze Geld eigentlich landet?!.
Bestrafen halte ich für ok, wenn es eine illegale Handlung ist, aber nicht so unverhältnismäßig wie in diesem Fall.
 
Oh, haben sich die Eltern etwa dumm angestellt? Hätten sie behauptet sie können nicht nachvollziehen, welches Kind "der Übeltäter" war.... :D Andererseits: Darf es ein "Bonus für unerlaubtes Filesharing für Familienanschlüsse" geben?
Nach dem Motto: Vorteil: Kinder?

Naja, meine würden das ohnehin nicht machen.... :lol:
Ergänzung ()

Herdware schrieb:
Ist typisch, dass die Urteile mal so, mal so ausfallen. Diese Rechtsunsicherheit ist offensichtlich gewollt.

Eigentlich wäre es der Job des Gesetzgebers, klar zu definieren, wer wann wofür haftet, was noch legal und was illegal ist, wann ein Auskunftsanspruch gegen den Provider vorliegt usw. Aber das wird einfach nicht gemacht. Die Gesetze zum Thema urheberrecht sind schwamming, löchrig und oft widersprüchlich. Die Richter urteilen dementsprechend mal in die eine, mal in die andere Richtung.
Abmahnanwälte schicken weiterhin fröhlich Erpresserbriefe in alle Himmelsrichtungen und fordern beliebig hohe Summen. Dass z.B. in diesem Fall 1000€ Abmahngebühr verlangt wurden, obwohl per Gesetz eigentlich 100€ die Obergrenze sind, ist bezeichnend für die ganze Situation. Auch das Gesetz, das angeblich das Abmahnunwesen eindämmen sollte, ist durch undefinierte Ausnahmeregelungen durchlöchert, so dass es überhaupt keine Wirkung hat, außer für noch mehr Unsicherheit zu sorgen.

Woran liegt das alles wohl? Ist die Lobbymacht der Content- und Abmahnindustrie so groß? (Mit andern Worten Korruption.)
Oder liegt es daran, weil die allermeisten Politiker selbst Anwälte sind und ihren Kollegen gute Einnahmequeller sichern wollen?

Viele Worte: Einfache Erklärung: In Deutschland sind die Richter unabhängig, haben Ermessensspielräume und können die Gesetze so auslegen und anwenden wie sie es für angemessen halten. Und das ist auch sehr gut so!
 
In solchen Fällen wird als Schaden eben nicht angenommen, dass derjenige jetzt die CD nicht gekauft hat. Beim Sharing wird dann ja ein ausgefallenes Konzert/Vorstellung angenommen, daher ist das etwas mehr.
Man muss ja froh sein, dass nicht angenommen wird, dass alle ~4Mrd. Menschen mit Internetzugriff das hätten saugen können. Das wäre dann wohl nochmal ein bisschen größerer Schaden... Und letztendlich stand es ja wirklich für alle zur Verfügung.

Die Haftung des Anschlussinhabers ist so oder so aber sehr unzufriedenstellend. Das führt dazu, dass Deutschland als so ziemlich das einzige Land quasi keine öffentlichen WLAN Netze hat. Selbst in "ärmeren" oder wesentlich dünner besiedelten Ländern konnte ich bisher fast daueronline sein, wenn ich das wollte.
 
ohlschirr schrieb:
Viele Worte: Einfache Erklärung: In Deutschland sind die Richter unabhängig, haben Ermessensspielräume und können die Gesetze so auslegen und anwenden wie sie es für angemessen halten. Und das ist auch sehr gut so!

Das ist weder eine ausreichende Erklärung, noch ist es gut so.

Wie soll sich denn ein Bürger an die Gesetze halten, wenn sich immer erst im Nachhinein herausstellt, was die eigentlich besagen sollen?
Soll es wirklich gewollt sein, dass jeder immer mit einem Bein im Knast steht?

Zumal wir ja nicht in Amerika sind, wo Gerichtsurteile als Präzedenzfälle quasi in die Gesetzgebung einfließen. Auch nach einem Urteil eines deutschen Richters ist für alle anderen, gleich gelagerten Fälle keine Rechtssicherheit hergestellt. Der nächste Richter kann sich aus dem unbrauchbaren Gesetzestext (in dem es z.B. absoluten Nullaussagen wie "gewerbliches Ausmaß" gibt, obwohl das Ausmaß bei der Definition eines Gewerbes keine Rolle spielt) wieder etwas ganz anderes zusammenreimen.

Nein. Das hat überhaupt nichts mit unabhängigen Richtern oder Ermessensspielraum zu tun. Das ist schlampige oder auch absichtlich mangelhafte Arbeit des Gesetzgebers.

Das ist so wie ein Schild am Straßenrand:
"Hier ist Parken verboten! Oder auch nicht, wenn das Ausmaß des Parkens grün oder kreisförmig ist."
 
Zuletzt bearbeitet:
supersotir schrieb:
hab mal ne Fake Datei von Silent Hill 3D über Torrent heruntergeladen da ich mal 3D auf meinem Smart TV testen wollte.

das war 2013 die schicken immer noch Briefe (bekannte hartnäckige Münchner Anwaltskanzlei) aber ich weiger mich immer noch zu zahlen. Wofür auch, das war ne Fake Datei (nicht abspielbar) ist so als wie wenn du in den Laden gehst und nen leeren Karton von nem Fernseher klaust und dann behauptet wird du hättest den Fernseher geklaut
Du müßtest dann aber bei einem evtl. Prozeß glaubhaft darlegen, daß du nur eine Fakedatei gezogen hast bzw. daß der TV-Karton leer war. Einfach nur sagen, daß es so war (auch wenn es so war), reicht bei einem Prozeß nicht.
Die Contentmafia wedelt mit ihren Logs, du hast (wahrscheinlich) nix. Wenn man anwaltlich was drehen will, kann es schnell teuer werden und der Ausgang ist ungewiß. Deswegen zahlen viele (und weil eben viele zahlen, blüht das Abmahngeschäft noch immer).
 
Viele hier scheinen Privatrecht und Öffentliches Recht durcheinander zu werfen.
Hier sind auf beiden Seiten private Parteien, die Unschuldsvermutung gilt meines Wissens z.B. nur im Öffentlichen Recht, wenn also der Staat jemanden anklagt. Nicht aber bei Privatpersonen die sich gegenseitig Anwälte an den Hals werfen.
Kann mich da auch irren ist schon ne Zeit her das Thema, generell sind diese zwei Bereiche des Rechts aber zu unterscheiden.
 
winni71 schrieb:
Die Contentmafia wedelt mit ihren Logs, du hast (wahrscheinlich) nix. Wenn man anwaltlich was drehen will, kann es schnell teuer werden und der Ausgang ist ungewiß. Deswegen zahlen viele (und weil eben viele zahlen, blüht das Abmahngeschäft noch immer).

Ja. Das Abmahngeschäft müsste vom Gesetzgeber gestoppt werden. Würde der wirksam (also ohne undefinierte Ausnahmeregelungen) die maximale Abmahnsumme begrenzen, zumindest für den ersten Fall, dann wäre es ganz schnell vorbei bzw. würde die Abmahnung wieder als das Werkzeug genutzt, als das sie mal gedacht war, und nicht als legalisierte Form massenhafter Erpressung.

Statt dessen greift die Politik den Massenabmahnern sogar noch unter die Arme und erlaubt ihnen einen faktisch unbeschränkten Auskunftsanspruch gegenüber den Zugangsprovidern, damit sie ihre Opfer finden. Also eine Maßnahme, die als schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, zuvor nur Starfverfolgern erlaubt war.
 
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