News Filesharing-Klage: Eltern haften manchmal doch für ihre Kinder

@EchoeZ: Wenn die Eltern aber nicht wissen, welches Ihrer 3 Kinder den Mord begangen hat, dann werden Sie aber deswegen nicht wegen Mord verurteilt hoffe ich mal..
 
Also ich geh in nen Laden und klau mir ein Buch, ich stelle dann Kopien kostenlos zur Verfügung... (nur das es digital ja keine Kopien in dem Sinne gibt). Die "Künstler" freuen sich.

Soviel ich auch gegen Abhmananwälte & Co. habe, soweit kann ich nicht nachvollziehen, warum man heutzutage noch Filesharing nutzt / nutzen "muss". Es gibt doch Seiten wie Flatster.de - wo man einigermassen günstig seine Musik legal (!) saugen kann. Wozu dann noch beschissen getagte Musik aus dubiosen Quellen hernehmen? Das war mal zu Zeiten von Napster & Co. interessant und spaßig, aber meist sinnfrei. Wer will schon eine Musiksammlung die aus schrottigen 128kbit Audios besteht?!
 
Es ist bekannt, das es verboten ist, und die Forderungen die dann kommen sind auch keine Unbekannten.
Ich nehm jetzt nicht die Contentmafia in Schutz, aber scheisse bauen und sich dann rausaalen wolln...

Ich stehe da auch hinter echoez

Jeder weiß das Filesharing Ärger bedeutet. Die Familie hat geglaubt mit einem "einfachen" Du-sagst-nichts ich-sags-nicht Trick aus der Angelegenheit zu kommen.
Sollten meine Kinder sowas machen, ganz einfach: Strafe kassieren -> mieser Ferienjob -> kein Urlaub mit der Family. Da wird die Strafe abgearbeitet.

Hätte man sich doch vorher überlegen können.

Wenn das Thema "illegales Video-Streaming" gewesen wäre.... ja dann wäre ich noch halbwegs gewillt zu sagen, da könnte jemand schmu machen. Aber nicht bei Sharing.
 
Rock Lee schrieb:
Leider ein weiterer Sieg für die Content-Mafia. Lustig, dass immer noch von SCHADENSersatz gesprochen wird in solchen Fällen. Welcher Schaden eigentlich? Als ob die Kids sich das Album sonst gekauft hätten :lol:

Es geht um UPLOAD! Wenn sich also 100 Leute das Album für 15€ runtergeladen haben kommen wir auf 1500€ + Anwalts- und andere Kosten...
 
wenn damit nicht so viel Geld verdient werden würde, wäre die Anzahl der Filesharingverfahren wohl verschwindend gering.
Oder die Leute, die nix zahlen wollen, belassen es halt bei dem, was sie legal kostenlos bekommen.
 
sorry, aber wenn die Kinder es nicht selbst zugeben, ist es doch nur klar, dass das Gericht an die Eltern gehen. Irgendwer muss nun einmal haften!
Und wer dafür heutzutage noch "peer-to-peer" nutzt, gehört schon bestraft!Jeder weiß wie unsicher dies ist, gerade Kinder sollten sich da schon schlau machen bevor Sie auf diese Bahn kommen!
 
D.Buehler [LIE] schrieb:
@EchoeZ: Wenn die Eltern aber nicht wissen, welches Ihrer 3 Kinder den Mord begangen hat, dann werden Sie aber deswegen nicht wegen Mord verurteilt hoffe ich mal..

Nee, aber bei Mord hört der Spass mit "ich sag nix" auf, und zumindest Beugehaft ist angemessen. Es ist ja schliesslich ein anderer Mensch getötet worden!
 
Ich bin euerer Meinung; wer File-sharing betreibt gehört bestraft. Mich stört allerdings, dass ohne irgendwelche Ermittlungen, ohne einen konkreten Verdächtigen einfach mal so 3500 Euro Strafe verhängt werden dürfen. Das ist für viele Leute mehr als ein Monatslohn! In sämtlichen anderen rechtlichen Belangen gilt: unschuldig bis zum Beweis der Schuld. Nur hier lässt man der Content-Industrie und den Abmahnanwälten freie Bahn :-(
 
FranzvonAssisi schrieb:
Es geht um UPLOAD! Wenn sich also 100 Leute das Album für 15€ runtergeladen haben kommen wir auf 1500€ + Anwalts- und andere Kosten...
Trotzdem sind die 2500€ willkürlich bemessen. Denn so gut wie niemand wird mit einer Rate von 100 den Torrent seeden. Die Schadenshöhe ist schlicht und ergreifend frei erfunden. Da machen die 1000€ Anwaltskosten sogar mehr Sinn.
 
Der Knackpunkt ist nun aber: Welches Kind nun aber tatsächlich das Musikalbum hochgeladen hat, wollen die Eltern nicht verraten. Und die Kinder machen vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Und dafür wird man nun neuerdings verknackt bzw. zur Zahlung von Strafe verdonnert? Sehr komische Rechtslogik, die da verfolgt wird.
Demnach müßten Eltern auch wegen Mordes eingesperrt werden, wen sie Informationen zu dieser Tat eines ihrer Kinder zurück halten würden.
 
D.Buehler [LIE] schrieb:
Ich bin euerer Meinung; wer File-sharing betreibt gehört bestraft. Mich stört allerdings, dass ohne irgendwelche Ermittlungen, ohne einen konkreten Verdächtigen einfach mal so 3500 Euro Strafe verhängt werden dürfen. Das ist für viele Leute mehr als ein Monatslohn!
Es wurde die IP des Anschlußinhabers ermittelt, für eine Abmahnung reicht das.
In sämtlichen anderen rechtlichen Belangen gilt: unschuldig bis zum Beweis der Schuld.
Das gilt nur im Strafrecht (die Filesharing-Verfahren sind aber Zivilrecht).
 
@EchoeZ: Selbst bei Mord können die Eltern nicht gezwungen werden gegen ihre Kinder auszusagen bzw. dafür sanktioniert werden, dass sie das Zeugnis verweigern.
 
Smagjus schrieb:
Trotzdem sind die 2500€ willkürlich bemessen. Denn so gut wie niemand wird mit einer Rate von 100 den Torrent seeden. Die Schadenshöhe ist schlicht und ergreifend frei erfunden. Da machen die 1000€ Anwaltskosten sogar mehr Sinn.
Du verteilst das Album an 10 und die widerum wieder an weitere 10. Jeder schmeisst was in den Topf und alle löffeln. Und der magische Topf wächst exponentiell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Demnach müßten Eltern auch wegen Mordes eingesperrt werden, wen sie Informationen zu dieser Tat eines ihrer Kinder zurück halten würden.

Immer dieser Vergleich mit Mord......

Den Eltern gehört der Anschluss, die Kinder wollen nicht sagen wer es war. Also fällt hier die Anklage mal auf den Anschlussinhaber zurück. So what..... Nur der Spruch ich wars nicht, ich glaube die waren es reicht halt nicht. Findet ich wie gesagt vollkommen ok. Kann ja nicht immer so weiter gehen. Jeder sagt er war es nicht also war es keiner? Auch sehr genial der Lösungsansatz
 
Ist ja wie bei der Flüchtlingsdebatte. Egal wer Mist gebaut hat, der Mob geht erstmal in der City vermeintliche Täter verprügeln.

Oder mit dem Firmennamen geblitzt werden. Intern weiss man wer gefahren ist, aber nach aussen findet sich kein eindeutiger Fahrer.
 
SB94 schrieb:
@EchoeZ: Selbst bei Mord können die Eltern nicht gezwungen werden gegen ihre Kinder auszusagen bzw. dafür sanktioniert werden, dass sie das Zeugnis verweigern.

Kann ich mir schwer vorstellen. Wie gesagt, bin kein Jurist.
Ergänzung ()

@firexs
Welchen vermeintlichen Täter meinst Du? Die Content-Mafia oder den illegalen Filesharer :D
 
P4ge schrieb:
Immer dieser Vergleich mit Mord......

Den Eltern gehört der Anschluss, die Kinder wollen nicht sagen wer es war. Also fällt hier die Anklage mal auf den Anschlussinhaber zurück. So what..... Nur der Spruch ich wars nicht, ich glaube die waren es reicht halt nicht. Findet ich wie gesagt vollkommen ok. Kann ja nicht immer so weiter gehen. Jeder sagt er war es nicht also war es keiner? Auch sehr genial der Lösungsansatz

Man könnte doch aber anders an die Sache herangehen: Wenn dein Fahrzeug in irgendeinem Fall im Straßenverkehr verwickelt ist ( Parkknöllchen, Blitzer) und der Fahrer kann nicht ermittelt werden, weil du selber als Halter mehrere Zeugen hast und ein Alibi, ( du somit nicht nicht Verstoß begangen haben kannst) und alle anderen, die das Fahrzeug hätten benutzen können, sagen ich war es nicht, dann kann dir das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden....!

Könnte man ja bei solchen Internet-Fällen auch machen. Technisch gesehen sollte das doch möglich sein, zu protokollieren, welches Gerät zu welchem Zeitpunkt im Heimnetz war....
 
Also was ich nicht verstehe, ist die Schadenersatz Summe. Eigentlich müsste die Contentmafia auch nachweise, wie oft das Album heruntergeladen wurde (um den Schaden zu "berechnen" lul). Oder würfeln die den "Schaden" aus???
 
@EchoeZ
Natürlich kann man die Aussage verweigern wenn man sich oder (engere) Angehörige bei einer Wahrheitsgemäßen Aussage belasten müsste, dieses Recht gibt es auch aus gutem Grund.

Aber hier geht es nun mal nicht um einen Strafprozess sondern um Zivilrecht.


Alle hier gemachten Aussagen sind ohne Gewähr. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Egal. Du musst wissen wer DEIN Auto gefahren hat, oder mindestens wem Du den Schlüssel in die Hand gedrückt hast. Damit bist Du in der Verantwortung.
Ergänzung ()

Weiis nicht... bzw weis ich schon warum ich was handwerkliches gelernt habe. ;)
Ich versuche die Sache nur logisch zu betrachten, unter dem nicht unwichtigen Aspekt für sein Tun verantwortlich zu sein.
Und wenn da eine Familienbande zusammenhält, sehr schön. Dann können die auch zusammen geradestehen.
 
Zurück
Oben