D.Buehler [LIE]
Ensign
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@EchoeZ: Wenn die Eltern aber nicht wissen, welches Ihrer 3 Kinder den Mord begangen hat, dann werden Sie aber deswegen nicht wegen Mord verurteilt hoffe ich mal..
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Es ist bekannt, das es verboten ist, und die Forderungen die dann kommen sind auch keine Unbekannten.
Ich nehm jetzt nicht die Contentmafia in Schutz, aber scheisse bauen und sich dann rausaalen wolln...
Rock Lee schrieb:Leider ein weiterer Sieg für die Content-Mafia. Lustig, dass immer noch von SCHADENSersatz gesprochen wird in solchen Fällen. Welcher Schaden eigentlich? Als ob die Kids sich das Album sonst gekauft hätten
Oder die Leute, die nix zahlen wollen, belassen es halt bei dem, was sie legal kostenlos bekommen.wenn damit nicht so viel Geld verdient werden würde, wäre die Anzahl der Filesharingverfahren wohl verschwindend gering.
D.Buehler [LIE] schrieb:@EchoeZ: Wenn die Eltern aber nicht wissen, welches Ihrer 3 Kinder den Mord begangen hat, dann werden Sie aber deswegen nicht wegen Mord verurteilt hoffe ich mal..
Trotzdem sind die 2500€ willkürlich bemessen. Denn so gut wie niemand wird mit einer Rate von 100 den Torrent seeden. Die Schadenshöhe ist schlicht und ergreifend frei erfunden. Da machen die 1000€ Anwaltskosten sogar mehr Sinn.FranzvonAssisi schrieb:Es geht um UPLOAD! Wenn sich also 100 Leute das Album für 15€ runtergeladen haben kommen wir auf 1500€ + Anwalts- und andere Kosten...
Der Knackpunkt ist nun aber: Welches Kind nun aber tatsächlich das Musikalbum hochgeladen hat, wollen die Eltern nicht verraten. Und die Kinder machen vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Es wurde die IP des Anschlußinhabers ermittelt, für eine Abmahnung reicht das.D.Buehler [LIE] schrieb:Ich bin euerer Meinung; wer File-sharing betreibt gehört bestraft. Mich stört allerdings, dass ohne irgendwelche Ermittlungen, ohne einen konkreten Verdächtigen einfach mal so 3500 Euro Strafe verhängt werden dürfen. Das ist für viele Leute mehr als ein Monatslohn!
Das gilt nur im Strafrecht (die Filesharing-Verfahren sind aber Zivilrecht).In sämtlichen anderen rechtlichen Belangen gilt: unschuldig bis zum Beweis der Schuld.
Du verteilst das Album an 10 und die widerum wieder an weitere 10. Jeder schmeisst was in den Topf und alle löffeln. Und der magische Topf wächst exponentiell.Smagjus schrieb:Trotzdem sind die 2500€ willkürlich bemessen. Denn so gut wie niemand wird mit einer Rate von 100 den Torrent seeden. Die Schadenshöhe ist schlicht und ergreifend frei erfunden. Da machen die 1000€ Anwaltskosten sogar mehr Sinn.
Demnach müßten Eltern auch wegen Mordes eingesperrt werden, wen sie Informationen zu dieser Tat eines ihrer Kinder zurück halten würden.
SB94 schrieb:@EchoeZ: Selbst bei Mord können die Eltern nicht gezwungen werden gegen ihre Kinder auszusagen bzw. dafür sanktioniert werden, dass sie das Zeugnis verweigern.
P4ge schrieb:Immer dieser Vergleich mit Mord......
Den Eltern gehört der Anschluss, die Kinder wollen nicht sagen wer es war. Also fällt hier die Anklage mal auf den Anschlussinhaber zurück. So what..... Nur der Spruch ich wars nicht, ich glaube die waren es reicht halt nicht. Findet ich wie gesagt vollkommen ok. Kann ja nicht immer so weiter gehen. Jeder sagt er war es nicht also war es keiner? Auch sehr genial der Lösungsansatz