News Filesharing-Klage: Eltern haften manchmal doch für ihre Kinder

P4ge schrieb:
Ich werde aus deinem Fall nicht ganz schlau. Ihr seid es nicht gewesen, nach deinem Text (ich lese nichts von WLAN-Router), muss also die IP jemand anderen gehört haben. Und diese Vermutung hat euer Anwalt nicht verfolgt? Bei WLan würde ich mal die Umgebung checken.
Und nein deiner Aussage kann ich nicht folgen.

WLAN oder nicht ist nicht entscheidend: Wenn die Aussage getroffen wurde, dass das Netz nach bestem wissen geschützt wurde.
Selbst dann wäre es egal, da durch das Gutachten von der Telekom bestätigt wurde, dass wir die IP zudiesem Tag und Uhrzeit hatten.

Es kann im bereich des möglichen sein, dass diese Datei von uns Hochgeladen wurde. Der Zeitabstand lässt aber keine Rückschlüsse übrig ob in dem Fall ich es war oder nicht. Denn ich kenne weder das Hörbuch noch kenne ich den Author. Das meinte ich mit dem Zusatz "FAKE" Datei. Es kann auch sein das es ausversehen war und es dann innerhalb von 5 Minuten wieder abgebrochen. Was zur folge hat das ich die "vollständige" Datei niemals auf dem Rechner besaß.

Es geht auch mehr darum mit meiner getroffenen Aussage, dass selbst wenn dein WLAN nicht ordendlich gesicht war/ist und dadurch sich jemand eingeloggt hat, "MÜSSTEST" du es erstmal beweisen. (Aber jeglicher NORMALER ROUTER! zeigt dir keine 6-12 Monate log an oder der Log wurde bereinigt ect.) Ausserdem bist du als Anschlussinhaber dazu verpflichtet dein Netzwerk zu SICHERN!.

Wenn deine IP, egal wie, in Verbindung mit Upload gebracht wird kannst du belagt werden.
 
Kann ich absolut verstehen sonst könnte jede Familie illegal saugen ohne sich sorgen machen zu müssen.
Besser noch
Ich mache einen Zweitwohnsitz bei den Eltern und umgekehrt und machen uns gegenseitig einen Internet Vertrag. Geht das? So könnte man nie jemand belangen da der Anschlussinhaber immer behaupten kann nicht da gewesen zu sein. Ist ja nur der Zweitwohnsitz...
 
Ne was das Gericht allerdings machen könnte (wenn es rechtens ist ka) jeden einzelnen der Söhne in Beugehaft nehmen bis einer gesteht.
 
Beim Essen im Lokal 10Mann einer geht und hat nicht bezahlt (keiner weis wer) da müssen die Anderen auch nicht dafür aufkommen sondern nur der Zechpreller.

FALSCHES Beispiel

In diesem Fall (zum Vergleich) wissen die restlichen 9 wer der Zechpreller ist. Soll der Wirt jetzt sagen: Egal ist das Geld halt weg? Nein hier dürften die 9 restlichen für die Summe zusammeneinstehen.

jeden einzelnen der Söhne in Beugehaft nehmen bis einer gesteht.

Verhältnissmäßigkeit kennst du wohl auch nicht oder? Bevor sowas gemacht wird ist eher der Anschlussinhaber dran, der ganz genau weiß wer die Datei geladen hat.

@Blattl
Ich bleibe dabei, ich kann deiner Aussage nicht zustimmen.
Wenn du selbst schreibst, du könntest es durchaus gewesen sein... Trifft dich die Teilschuld.

Es geht auch mehr darum mit meiner getroffenen Aussage, dass selbst wenn dein WLAN nicht ordendlich gesicht war/ist und dadurch sich jemand eingeloggt hat, "MÜSSTEST" du es erstmal beweisen. (Aber jeglicher NORMALER ROUTER! zeigt dir keine 6-12 Monate log an oder der Log wurde bereinigt ect.) Ausserdem bist du als Anschlussinhaber dazu verpflichtet dein Netzwerk zu SICHERN!.

Lass mich raten du logst jetzt 12 Monate bei deinem Router?
Ich loge seit dem ersten Hack Versuch auf mein WLAN non-Stop alles.


Als Gegenargument, versetz dich mal in die Lage der Klagendenpartei. Sie ermittelt deine IP und alles was sie zuhören bekommen ist: Ich war das nicht, die Nummer ist falsch.... DA würdest du auch irgendwann sagen mit mir nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine abgemahnte Person muss glaubhaft schildern, die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen zu haben

Das dürfte der größte Knackpunkt sein.
In allen anderen Bereichen des Rechts ist es so, dass der Kläger beweisen muss, dass der Beklagte schuldig ist. Jemand ist so lange unschuldig bis die Schuld bewiesen ist. Das ist einer der Eckpfeiler der Rechtsstaatlichkeit.

Hier im Bereich von Abmahnungen findet aber eine Beweislastumkehr statt, bei der der Beklagte beweisen muss, dass er unschuldig ist und die Vorwürfe des Abmahners nicht zutreffend sind, was meiner Meinung nach sämtlichen hier geltenden Gesetzen widersprechen dürfte.

Wird dringend Zeit dass sich Gesetzgeber, Bundesgerichtshof bzw. Bundesverfassungsgericht mal damit beschäftigen und diesen Abmahnungssonderfall, bei dem die Unschuldsvermutung ja offenbar nicht gilt, zu korrigieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
@P4ge: Nach deiner Meinung müssen die 9 anderen vielleicht bezahlen, aber nach deutschem Recht nicht.
@drago-museweni: Nein können sie nicht (so wie ich das verstehe/sehe), weil jeder der Söhne mit einem Zeugnis entweder sich selber oder seine Familie belasten würde (§ 384 ZPO) bzw. weil die Eltern Partei in dem Prozess sind (§ 383 ZPO) und sie in beidem Fällen komplett rechtens das Zeugnis verweigern können.
 
Puh, schwieriger Fall. Einerseits muss das Recht gewahrt werden, nicht gegen die Familienangehörige aussagen zu müssen und auch die Möglichkeit gegeben sein, dass Eltern ihre Kinder schützen.
In diesem Fall sind die Kinder aber alle Erwachsen. Und in diesem Alter ist es gerechfertigt zu verlangen, die Verantwortung für das Handeln zu übernehmen. Jeder wird heutzutage in diesem ALter gewusst haben, was für ein Risiko hinter der Sache steckte.

Somit kann ich das Urteil nur mit Blick auf die Volljährigkeit nachvollziehen. Ansonsten muss es bei minderjährigen Kindern aus meiner Sicht anders herum lauten.
 
Ich habe eine Verständnisfrage:
Klagen irgend welche Anwälte mich in solch einem Fall an oder Anwälte der jeweiligen Plattenfirma.
Erstere dürften doch mich nicht zur Kasse bitten, weil ich mit Ihnen in keinerlei "Geschäftsbeziehung" stehe.
 
@P4ge: Nach deiner Meinung müssen die 9 anderen vielleicht bezahlen, aber nach deutschem Recht nicht.

@SB94
Ich habe das Beispiel nur auf den Aktuellen Fall besser umschreiben wollen.

Ich gebe dir Recht. Die 9 Leute haben nichts verbrochen, sie sind unschluldig. Aber sie wissen halt ganz genau wer sich nicht richtig verhalten hat.

Wird dringend Zeit dass sich Gesetzgeber, Bundesgerichtshof bzw. Bundesverfassungsgericht mal damit beschäftigen und diesen Abmahnungssonderfall, bei dem die Unschuldsvermutung ja offenbar nicht gilt, zu korrigieren.

Ich finde es ehrlichgesagt ziemlich schade, dass solche Urteile nur aus der Sicht der "armen" Familien betrachtet werden.

Warum soll der Künstler es hinnehmen, dass seine Werke digital verbreitet werden und dafür ein Entgelt zu erhalten?
 
Recht das von der Mehrzahl der Leute als ungerecht Wahr genommen wird, schwaecht den Staat, dessen Glaubwuerdigkeit ist eh in Frage gestellt nicht erst durch Koeln und vorallem der Presse, sondern auch bei der Gleichgeschaltenen Presse die ner Hand voll Leute gehoert etc.

Alle verlgeich hinken, da es nunmal kein Diebstahl ist, bei nem Diebstahl muss man was entweden das dann nimmer da ist, sonst ist es eben eine vervielfaeltigung und kein diebstahl.

Jegliche Vergleiche damit verbieten. Gewerblichen Nutzen von fremden Inhalten sollte auch wirklich illegal sein, aber eben GEWERBLICH, was wenn du 100 Leute fragst 99 nicht als das eventuelle nicht kaufen muessen, eines produktes oder das kostenlose anbieten zum herunterladen ohne jegliche Gewinnabsichten betrifft.

Ich hoffe viele Leute boykotieren diese Mafie-Industrie auch, die glaubt wegen ihnen bauen wir nen totalen Polizei staat auf, weil sie ihre Haelse nicht voll genug kriegen.

Und wenn jetzt rum geheule kommt wegen armen kuenstlern, das gibts auch z.b. in der bildenden malenden kunst ganz ohne Raubkopien, es gibt aktuell kein recht das die eigenen Werke konsumiert fuer einen bestimmten preis werden muessen von 3.

Spaetestens wenn dann fette Unternehmen 15 jaehrige Maedchen ausspionieren und sie dann teilwese wegen tausender euro verklagt weil sie ne Musik sich an hoert wirds nur noch absurd. Was ist das naechste Todesstrafe fuer nen Kaugummi klauen?
 
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@blackiwid

Dir ist schon klar das die Eltern zugegeben haben, dass der Download von ihrem Haus ausgeübt worden ist? Deshalb ist dein ganzer Beitrag überflüssig.
Es ging im letzten Urteil nur noch darum wer Schuld bekommt, Anschlussinhaber (Eltern) oder Anschlussnutzer (Kinder).

Die Eltern wussten wer es war, haben aber nur grob die Kinder genannt. Diese wollten nicht sagen wer es genau war. Also ist das Gericht an die Eltern zurück gekehrt. Eine aus meiner Sicht vollkommen verständliche Vorgehensweise.
 
P4ge schrieb:
Immer dieser Vergleich mit Mord......

Den Eltern gehört der Anschluss, die Kinder wollen nicht sagen wer es war. Also fällt hier die Anklage mal auf den Anschlussinhaber zurück. So what..... Nur der Spruch ich wars nicht, ich glaube die waren es reicht halt nicht. Findet ich wie gesagt vollkommen ok. Kann ja nicht immer so weiter gehen. Jeder sagt er war es nicht also war es keiner? Auch sehr genial der Lösungsansatz

Wie in der Politik. Da klappt es doch auch oooooooohhh ;)
 
P4ge schrieb:
FALSCHES Beispiel.....
.....hier dürften die 9 restlichen für die Summe zusammeneinstehen.


Warum soll der Künstler es hinnehmen, dass seine Werke digital verbreitet werden und dafür ein Entgelt zu erhalten?

Falsch laut Gesetz nicht, du nimmst zuviel an das sind mehr urbane Legenden.

hier


Weil sich schon gezeigt hat das es eben nicht so ist, und er deswegen auch nicht mehr verdieht, dennoch ist es nicht richtig das sowas hochgeladen wird, aber wie man den Täter findet keine Ahnung.
Das der Künstler natürlich sein Geld erhalten soll steht ausser frage mir geht es nur um die Täterfindung, da macht es sich der Staat zu einfach finde ich.




@SB94 okey das wusste ich nicht so genau.
 
Zuletzt bearbeitet:
hrafnagaldr schrieb:
Tja, die üblichen Abmahnungen kennen aber nur Dauer und IP. Ich kenne so ein Schreiben zu meiner IP; da hab ich 4min lang einen Film hochgeladen. Das mit 1Mbit Upload und den noch auf 25Kb/s begrenzt. Dadurch konnten von einem 1,5GB Film gerade mal 1,5MB, und das noch an mehrere Personen verteilt werden. Der Film lief nichtmal im Kino, war zu der Zeit als Bluray für nen Zehner bei Amazon.

...

Eigentlich blanker Hohn, wenn ich bedenke, dass ich letzte Woche 15,30€ für Star Wars und 4,10€ für ein Bier im Kino bezahlt habe. Heute dann 11,50€ für The Revenant. Ist doch eher gierige Industrie.
Deswegen sprach ich von vollständig geladen...

Der Personenschutz dürfte bald boomen, wenn man bedenkt wie viele anscheinend mit Waffengewalt zum Medienkonsum gezwugen werden.
Hat man das Geld nicht, muss man illegal downloaden, sonst stirbt man.
Ergänzung ()

Und um das nochmal in den Raum zu werfen, es geht sich im Artikel um Up- nicht download.
Wie das ganze von Richtern und Content-Mafia umgesetzt wird, ist ne andere Geschichte, die verteidige ich schliesslich auch nicht.
Aber immer dieses Unschuldsgejammer und wozu man doch das Recht hat... und das macht man ja nur weils die pösen Reichen so vormachen... uswuswusw . Sinnlos das ganze Geschreibsel hier.
 
P4ge schrieb:
Lass mich raten du logst jetzt 12 Monate bei deinem Router?
Ich loge seit dem ersten Hack Versuch auf mein WLAN non-Stop alles.


Als Gegenargument, versetz dich mal in die Lage der Klagendenpartei. Sie ermittelt deine IP und alles was sie zuhören bekommen ist: Ich war das nicht, die Nummer ist falsch.... DA würdest du auch irgendwann sagen mit mir nicht.

Nein tue ich nicht. Dafür hab ich zuviel an meiner IT auch gewechselt um wieder alles zurück zuverfolgen. Was auch ein Grund meiner Aussage über WLAN ist. Ich hab ausserdem WLAN nicht in meinem ersten Beitrag erwähnt gehabt. WLAN steht hier sowie in meinem Fall ganz ausserfrage.

Ich stimme hier auch der Aussage zu
Hier im Bereich von Abmahnungen findet aber eine Beweislastumkehr statt, bei der der Beklagte beweisen muss, dass er unschuldig ist und die Vorwürfe des Abmahners nicht zutreffend sind, was meiner Meinung nach sämtlichen hier geltenden Gesetzen widersprechen dürfte.


Es KANN sein das wir/ich schuldig sind und wir/ich es wirklich zu dieser Zeit und diese Datei angeboten haben. Es kann auch genauso gut sein, dass wir es NICHT waren. Es lässt sich einfach NICHT BEWEISEN.
Jedoch wie D0m1n4t0r es geschrieben hat, gibt es hier eine Beweisumkehrlast. Da wir alle nicht mit 100% sagen ob wir es waren oder nicht können wir es nicht Beweisen. Was wieder zu meiner Aussage passt, dass du in diesem FALL keine Chancen hast deine unschuld zu beweisen egal ob jetzt WLan geknackt, jemand fremdes oder sonstwer über deine IP was angeboten hat.

Selbst redent hast du ja gesagt "seit meinem ersten versuche logge ich jetzt alles" Jap schön und gut aber genauso wie in meinem Fall ist erst was passiert und man ist nicht "Pro-Aktiv" ran gegangen.


Wie auch dein Gegenargumentation ist das wohl deren Ansicht der Wahrheit. Sicherlich wenn ich als Seriöser Author feststelle:"Da hat jemand was angeboten, jetzt ist mir schaden entstanden, dafür will ich Geld und beauftrage ich einen Anwalt". Dann ist das auch eine legitime vorgehensweise.

Weniger ärgere ich mich über den Anwalt/Author die das veranlasst haben, sondern viel mehr das du keine möglichkeit hast wirklich zu beweisen das DU unschuldig bist.
Stelle dir doch einfachmal vor es kommt plötzlich ein Brief mit der Aussage "Sie haben XY Angeboten vor 6 Monaten Zahlen sie 2500€".
Was wäre wohl deine Reaktion: (Das ist nur eine Vermutung von meiner Seite und muss nicht auf dich zutreffen).
Wahrscheinlich würdest du wie wir übelegen.. hmn hab ich vor 6 Monaten den was runtergeladen?.. Nee eigendlich mache ich das nicht. Meine Sachen habe ich alle Legal erwoben. Also wirst wahrscheinlich zum Anwalt gehen und sagen.. Ich hab das nicht verbrochen. Ich will für etwas das ich nicht getan habe 2500€ zahlen. Also gehts vor Gericht wo du BEWEISEN musst das du Unschuldig bist. Kannst es aber nicht weil
1. Du dich vielleicht nicht erinnern kannst ob du es warst
2. Es vielleicht jemand anders war
3. Vielleicht wirklich dein WLAN / LAN / DLAN komprimiert wurde
4. Du keinen Beweisen liefern kannst das nicht wirklich von deinem Anschluss geschehen ist da darüber keine Logfiles vorhanden sind.

Also bleibt dir nichts anderes übrig anzuerkennen das du keine Chance hast bei so einer Situation.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie soll es denn sonst auch funktionieren?
Deswegen gibt es ja das 2-stufige Modell der Darlegungslast bei Filesharing-Fällen. Klar fällt es dem Anschlussinhaber im Einzelfall schwer, nachzuweisen, dass er den Urheberrechtsverstoß NICHT begangen hat. Man darf aber nicht vergessen, dass er überhaupt nur in Anspruch genommen werden soll, weil der Rechtinhaber bereits NACHGEWIESEN hat, dass die Datei / Teile der Datei von seinem Anschluss zum Download bereit gestellt worden ist. Jetzt noch nachzuweisen, wer in einem Haushalt ganz konkret die Handlung begangen hast, ist für den Anschlussinhaber ohne weitere Informationen des Anschlussinhabers schlicht unmöglich.
Deswegen muss der Anschlussinhaber ja auch grundsätzlich die Vermutung, dass er die Datei heruntergeladen hat, nur ERSCHÜTTERN, nicht das Gegenteil BEWEISEN. Der Anschlussinhaber ist im Regelfall eben der Einzige, der überhaupt Kenntnis darüber haben kann, wer zu welchem Zeitpunkt den Anschluss benutzt hat. Der Rechteinhaber kann das schlicht und ergreifend nicht! Wenn sich jetzt die Eltern komplett quer stellen, tja dann müssen sie halt mit der Konsequenz leben!

Die Beweislast weicht übrigens nicht nur im Filesharing von dem Grundsatz "Jede Partei hat die für sie günstigen Tatsachen zu Beweisen" ab. Sowas gibt es bspw. auch im Arzthaftungsrecht. Die Beweggründe sind dabei ähnliche.
 
Falsch laut Gesetz nicht, du nimmst zuviel an das sind mehr urbane Legenden.

@drago

Sorry für die harte Gangart, aber hast du nicht alles gelesen? Siehe Post #70. DAs der letzte die Zeche zahlt ,also dass das ein Mythos ist, ist mir bekannt.

Es ist halt so, dass die Familie mmn mit einfachsten Tricks versucht hat um die Strafe zu kommen. Und nichts anderes schreibe ich hier. Weder die Wegfindung, noch die Strafhöhe noch ob der Künstler sich toll anhört.

Nein die Eltern haben zu recht den Prozess verloren. Ja es tut mir für die Leute leid, keine frage, aber auf der anderen Seite hätten sie doch einfach nur das Kind benennen müssen. Das ist nur ein Kind und es geht nur um Geld. Da werden keine Körperteile abgetrennt.

@Blattl

Also bleibt dir nichts anderes übrig anzuerkennen das du keine Chance hast bei so einer Situation.

An dem Punkt bleibe ich dabei. NEIN keine Zustimmung. Ja kein Netzwerk ist 100% sicher, aber wenn ich mit absoluter Sicherheit sagen kann ich war es nicht, geh ich auch durch alle Instanzen und bekomme mein Recht.
Ich habe mich schon öfters rechfertigen müssen vor Gericht, aber bisher immer Recht bekommen. Das Problem ist meist, dass man Restzweifel zurücklässt. Und daran stören sich Gerichte bei Urheberprozessen. Dann hängt es auch von dem jeweiligen Gericht ab.

Ich bin aus dem Thread raus. Die meisten Conten-Mafia Hater lassen hier eh nicht mit sich reden. Wer die Unternehme schon so bezeichnet hat eh nicht wirklich was gelernt im Leben.
 
kann man Probleme bekommen wenn man sich über nen Smart TV bei Kinox.to nen Film im Stream anschaut?
Mit Smart TV kann man ja wohl schlecht Filme herunterladen
 
EchoeZ schrieb:
Jetzt mach mal n Punkt. Aber n Dicken!
Es ist bekannt, das es verboten ist, und die Forderungen die dann kommen sind auch keine Unbekannten.
Ich nehm jetzt nicht die Contentmafia in Schutz, aber scheisse bauen und sich dann rausaalen wolln...

Es ist Menschenverachtend. Dicker Punkt. Es ist einer Familie wohl kaum zuzumuten wegen dem (nachgewiesenen) Download eines lächerlichen Albums inkl. teilweisem Upload eine Strafe von 3500€ aufzubrummen. Das sind je nach Einkommen locker mal 2-3 Netto Monatsgehälter und wenn man die Miete und sonstige Fixkosten abzieht könnten die da durchaus 1-2 Jahre dran zu knabbern haben. Plus der Schaden der ihnen entsteht weil das Geld für andere Dinge fehlt wie z.B. Urlaub oder Weihnachtsgeschenke.
Da gibt es einfach keine andere Auslegungsmöglichkeit. Menschenverachtend, maximaler Profit für die Mafia.

Eine angemessene Strafe, sofern man so eine Lappalie überhaupt bestrafen muss wäre der doppelte Kaufpreis + 100% Aufschlag für den Upload womit wir im Bereich von 30-50€ wären. Immer noch viel Geld, aber verkraftbar.
 
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