MeisterGlanz
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 477
Für mich ist die Lage eigentlich recht eindeutig und ich befürworte das Urteil in vollem Maße. Wenn ich mir z.B. mal meine Eltern anschaue, dann bekomme ich als Fachinformatiker schon fast feuchte Augen vor Freude, wenn ich sehe, dass meine Mutter oder mein Vater den Rechner rauf- und runterfahren können, ohne dass der Rechner in Flammen aufgeht. Und wenn ich mir anschaue, wie sehr viele Erwachsene im Bereich 40+ nicht mit Computern umgehen können, dann halte ich es für absolut verständlich, dass man den Eltern keine permanente Kontrolle aufbürgen sollte und sie ebenfalls nicht für den Fehltritt des Kindes belangen sollte.
Was den vermeintlich entstandenen Schaden angeht, kann ich eigentlich nur Folgendes sagen. In Deutschland ist es mittlerweile sehr lukrativ geworden Menschen wegen vermeintlicher Sachschäden im Bereich der immateriellen Sache abzumahnen. Warum das so ist? Ganz einfach, weil unsere Gesetzeslage es zulässt. Ich will damit zwar nicht aussagen, dass z.B. der illegale Download von Musik etwas Gutes ist, aber man muss bei einem solchen Fall sehr genau differenzieren, ob ein Schaden überhaupt möglich ist und wenn ja, ob es sich um einen Wert handelt, der eines Rechtsstreites würdig ist. Letzteres ist z.B. ein Grund für die "Fantasie-Streitwerte".
Um da mal ein Beispiel zu nennen, dass hier im Thread schon aufgetaucht ist: Adobe Photoshop. Dass Photoshop eine recht kostspielige Software ist, sollte ja jedem bekannt sein (wobei nach oben hin kaum Grenzen gesetzt sind), aber jetzt muss man sich mal die Frage stellen, welcher Schaden entsteht denn, wenn z.B. ein 13 jähriger sich illegalerweise eine Kopie der genannten Software beschafft? Die Antwort ist im Grunde recht einfach, zunächst entsteht erst einmal kein Schaden. Kritisch wird es erst dann, wenn derjenige die Software für kommerzielle Zwecke benutzt und dann wird es wirklich illegal und auch erst dann würde Adobe (oder andere Einrichtungen) beginnen, gegen denjenigen vorzugehen.
Was ich damit verdeutlichen möchte ist das Folgende: Nur weil eine Software 3000$ kostet, bedeutet es nicht zwangsläufig, dass ein finanzieller Schaden entsteht, vor allem dann nicht, wenn die betreffende Person ein Taschengeld-Einkommen von 50€/Monat hat. Kritisch wird es meiner Meinung nach erst dann, wenn jemand versucht eigenes Geld mittels illegaler Software etc. zu verdienen, was man einem Benutzer von einem P2P Netzwerk aber nicht unterstellen kann, da er hiermit keinen finanziellen Vorteil gewinnt.
Von daher: Volle Zustimmung bezüglich des Urteils und ein Schritt in die richtige Richtung!
Was den vermeintlich entstandenen Schaden angeht, kann ich eigentlich nur Folgendes sagen. In Deutschland ist es mittlerweile sehr lukrativ geworden Menschen wegen vermeintlicher Sachschäden im Bereich der immateriellen Sache abzumahnen. Warum das so ist? Ganz einfach, weil unsere Gesetzeslage es zulässt. Ich will damit zwar nicht aussagen, dass z.B. der illegale Download von Musik etwas Gutes ist, aber man muss bei einem solchen Fall sehr genau differenzieren, ob ein Schaden überhaupt möglich ist und wenn ja, ob es sich um einen Wert handelt, der eines Rechtsstreites würdig ist. Letzteres ist z.B. ein Grund für die "Fantasie-Streitwerte".
Um da mal ein Beispiel zu nennen, dass hier im Thread schon aufgetaucht ist: Adobe Photoshop. Dass Photoshop eine recht kostspielige Software ist, sollte ja jedem bekannt sein (wobei nach oben hin kaum Grenzen gesetzt sind), aber jetzt muss man sich mal die Frage stellen, welcher Schaden entsteht denn, wenn z.B. ein 13 jähriger sich illegalerweise eine Kopie der genannten Software beschafft? Die Antwort ist im Grunde recht einfach, zunächst entsteht erst einmal kein Schaden. Kritisch wird es erst dann, wenn derjenige die Software für kommerzielle Zwecke benutzt und dann wird es wirklich illegal und auch erst dann würde Adobe (oder andere Einrichtungen) beginnen, gegen denjenigen vorzugehen.
Was ich damit verdeutlichen möchte ist das Folgende: Nur weil eine Software 3000$ kostet, bedeutet es nicht zwangsläufig, dass ein finanzieller Schaden entsteht, vor allem dann nicht, wenn die betreffende Person ein Taschengeld-Einkommen von 50€/Monat hat. Kritisch wird es meiner Meinung nach erst dann, wenn jemand versucht eigenes Geld mittels illegaler Software etc. zu verdienen, was man einem Benutzer von einem P2P Netzwerk aber nicht unterstellen kann, da er hiermit keinen finanziellen Vorteil gewinnt.
Von daher: Volle Zustimmung bezüglich des Urteils und ein Schritt in die richtige Richtung!
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