News Urteil: Eltern haften nur teilweise für Uploads ihrer Kinder

Das es manche noch gut finden Eltern zu bestrafen ist für mich nicht nachzuvollziehen.

Es ist rechtlich doch immer so dass wenn vorsätzlich gehandelt wird die Eltern nicht Schuld sind. (Beispiel dass mir jetzt aus der Schulzeit einfällt: betrunken Auto geklaut und einen wahnsinnig hohen Schaden verursacht da das Stromnetz beschädigt wurde; In dem Fall ist alles drin was falsch sein kann ,trotzdem würde nie jemand die Eltern verantwortlich machen, sondern den Jungen selbst, in sehr milder Form.)
Anderer Fall: grobe Sachbeschädigung eines Jugendlichen in höhe von "echten" 10 000 Euro: der Jugedliche bekommt eine lächerliche Strafe, nichts weiter.
Angenommen die Sachbeschädigung macht ein Kind: gar keine Strafe entweder der Geschädigte geht leer aus oder die Haftpflicht zahlt- aber auch nur wenn die Eltern die Schuld sehen und die Haftpflich informieren.

Es wäre einfach Fälle ins absurde zu konstruieren:

Es ist definitiv bei der Rechtslage absolut empfehlenswert Musik, Filme und andere Datenträger im Laden zu klauen. Das gibt bei Kindern wenn sie Pech haben einen Ladenverbot und ein unangenehmes Gespräch mit Onkel Wachtmeister dem das ganze auch pupsegal ist. 5000 Euro muss der Vater aber niemals hinlegen.

Egal bei welcher Sichtweise: Ein Kind ist ein Kind und nicht für alles heranzuziehen. Außerdem gibt es in Deutschland keine Sippenhaft. Das Rechtsthema bei downloads ist extrem krumm, schließlich zahlt man bei Rohlingen auch an die Musikvermarkter weil einem beim Rohling kauf auch die illegale Benutzung unterstellt wird. In gewisser weise zahlt man ja sogar dafür. Es wird noch viele Grundsatzklagen dauern bis sich da was tut. Wer die aktuelle Rechtsprechung beobachtet hat kann jedenfalls nur staunen.
 
1668mib schrieb:
Sicher dass es für den Download und nicht für das Anbieten war?
Das ist wohl ein Fehler im Artikel. Die verlinkte Quelle sagt dazu auch Sie nehmen die Beklagten wegen des öffentlichen Zugänglichmachens [...] auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von [...] 2.380,80 € in Anspruch.



Peter Griffin schrieb:
Aber irgendwer muss doch dann für den Schaden aufkommen.
Unabhängig von der Diskussion, ob und welcher Sachden hier überhaupt entstanden ist, kann es bei Schäden durch Kinder meines Wissens durchaus vorkommen, dass der Geschädigte die Kosten nicht ersetzt bekommt.
 
Bravo BGH !

Weiter so, geht also doch noch !

War schon kurz davor den Glauben an den deutschen Rechts-Staat zu verlieren. :evillol:
 
weil es so viele schreiben bzgl Kinder bestrafen: Kinder befinden sich in einem Lernprozess je nach Alter und Kind ist das unterschiedlich, auch die Sichtweise und das Abschätzen von Folgen entwickelt sich erst. Wenn hier welche drakonische Strafen für Kinder fordern nur eine Frage: Was soll das bewirken? "Vielleicht wachen sie dann auf" usw ist keine gute Grundlage für solche Forderungen. Es kann doch in keiner Weise Interesse der Gesellschaft sein den Kindern das Netz zu beschränken. So etwas wie eine Zeitregelung wie keine jugendgefährdende Inhalte vor 22 Uhr ohne Personummer oder wie auch immer finde ich sinnvoll. Aber darum geht es hier nicht, das wäre ja sinnvoll :) hier gehts um kleinkriminelle Kinder die ihre Eltern verschulden.

Es ist doch ganz offensichtlich so dass es gerade für Kinder schwer ist zu unterscheiden was anzunehmen ist und was nicht. Schließlich sollten wir nie Süßigkeiten von Unbekannten annehmen. Aber das Netz ist voll von Süßigkeiten ohne Unbekannten, denkt man zumindest. Oft ist es der böse Abmahnanwalt mit der Süßigkeit bzw dem Titel. Ohne den Anwalt hätte das Kind aber den Titel auch nicht so schnell bekommen.
Das Thema ist endlos und ob man jemandem was wegnimmt ist schwer zu sagen. In meinem Freundeskreis habe ich eher den Eindruck das realistisch mit Musik umgegangen wird. Und gerade für angehende Musiker ist die der Zugang eine Bereicherung sich in gewisser Weise zu bilden. Ich finde keiner muss ein Kunstwerk besitzen aber angucken sollen es möglichst viele dürfen. Bei der bildenden Kunst wird es sogar stark subventioniert, bei der Musik wird es massiv rechtlich beschränkt. Und ja das hat mit der Lobby zu tun :D Es gibt Musiker aber auch Musikindustrie die industriell hergestellte Musik vermarktet. Der ähnliche Vermarktungsweg macht die Unterscheidung nur schwerer
Ergänzung ()

Aber irgendwer muss doch dann für den Schaden aufkommen

nein nein! Überhaupt nicht gerade zu. Wo kommt schon jemand für den Schaden auf. Entschädigt wird man selten und gerade bei Kindern eigentlich NIE, außer die Eltern sind wie oben von mir geschrieben nett und wollen dem geschädigten helfen. Wenn sich da jemand minimal quer stellt gibt erst nach langem rumgeklage irgendwas. Wenn ein Kind deinen Ferrari verkratzt ist der Schaden unbestreitbar und aufkommen wird auch jemand müssen- das bist dann aber du doch nicht das Kind :DDD

Abgesehen davon ist ja kein Schaden entstanden. Es ist nur eine Straftat wegen zugänglich machen. Dass jemand tatsächlich (abgesehen vom Anwalt) dort bezogen hat steht nicht zur Debatte. (Bekannter hatte 2 Stunden nach emule neuinstallieren vergessen upload abzustellen- es wurde genau 2 teile eines Hörbuchs heruntergeladen und dann kam die Abmahnung. Sprich jemand anders hatte kein Interesse am Hörbuch abgesehen von Verlag und Anwalt- 2000 euro ohne Schaden)
 
M00SE schrieb:
Es wäre einfach Fälle ins absurde zu konstruieren:

Es ist definitiv bei der Rechtslage absolut empfehlenswert Musik, Filme und andere Datenträger im Laden zu klauen. Das gibt bei Kindern wenn sie Pech haben einen Ladenverbot und ein unangenehmes Gespräch mit Onkel Wachtmeister dem das ganze auch pupsegal ist. 5000 Euro muss der Vater aber niemals hinlegen.

Genialer Vergleich! :p

Da sieht man mal die Verhältnismäßigkeiten
 
Peter Griffin schrieb:
Und was passiert, wenn sich ein zB. 8 Jahre altes, aufgeklärtes Kind illegal Software von dubiosen Seiten lädt? Nach dem Bundesgerichtshof werden die Eltern dann nicht rangezogen, weil sie ihr Kind ja aufgeklärt haben. Aber irgendwer muss doch dann für den Schaden aufkommen.

Gehts noch - welcher Schaden denn? Der Schaden kann doch maximal die Höhe des Taschengeldes des achtjährigen sein. Denn könnte er nicht illegal downloaden könnte er doch maximal sein Taschengeld ausgeben. Eine virtuelle Ware (Software, digitale Audios/Videos) mit materiellen Gütern gleich zu setzen führt doch erst zu dem Dilemma. Materielle Güter sind begrenzt. Eignet man sich diese widerrechtlich an, fehlen diese an anderer Stelle - das ist unbestreitbarer Fakt und Diebstahl wie er schon in der Bibel steht. Erst diese Knappheit dieser Güter erschafft den Wert. Eine digitale Kopie mindert aber in keinster Weise den Bestand an anderer Stelle, sie ergänzt ihn lediglich.

Wenn sich der Achtjährige also illegal Photoshop CS 6 Extended runterlädt, wer hat bitte einen Schaden? Der legale User der Photoshop zu professionellen Zwecken kauft? Wird dadurch sein Photoshop schlechter? Oder Adobe? Können die etwa weniger Photoshop legal verkaufen weil ihnen der Achtjährige etwas weggenommen hat?

Diese unerhört asoziale Denkweise, Menschen etwas zu verwehren um künstlich den Wert eines Produktes zu maximieren, ist schlicht menschenverachtend. Es ist schlimm genug wie unterschiedlich die Besitzverhältnisse an materiellen Gütern auf dieser Welt verteilt sind. Jetzt kommt das 21. Jahrhundert, die digitale Revolution deutet sich an, doch die bisherige Machthaber weigern sich beharrlich auch das kleinste Bisschen ihrer Macht zu teilen. Selbst wenn es grenzenlos verfügbar ist und ihnen gar nichts kostet.

Was würde denn bitte passieren wenn die Content-Industrie tatsächlich pleite ging? Wenn Warner, Adobe, MS, Apple und wie sie sonst alle heißen zu Grunde gingen? Würde sich die Welt aufhören zu drehen? Gäbe es keine Spielfilme und Serien mehr? Würden keine Computerspiele mehr programmiert, oder gäbe es keine Bildbearbeitung mehr? Pustekuchen, das Gegenteil wäre der Fall. Viel mehr wirklich engagierte Künstler und Produzenten bekämen eine Chance kostenlos oder durch faire Mittel (Crowdfounding) besseres zu leisten. Es gibt zahllose Beispiele dafür, daß dieses möglich ist .

Und was macht der Staat? Anstatt den kleinen Mann auf der Straße vor Monopolen zu schützen, schützt er nur Monopole vor Achtjährigen. Früher hieß das Gestapo. Heute nennt sich so etwas ÖR, GEMA, ACTA & Co. Früher kam die SS nachts ins Haus, heute macht den gleichen Job ein feiner Abmahnanwalt aus seiner luxuriösen Praxis heraus.

Sorry es ist vielleicht harter Toback, aber es macht mich einfach nur wütend wenn ich so etwas lese. Wenn man bedenkt, daß es soviele Eltern gibt die nichtmal wissen wie man Firewall buchstabiert, während der Sohnemann mit 14 schon 5000 Forenposts hier auf CB geschrieben hat... Es ist einfach so lächerlich anzunehmen Eltern hätten auch nur die geringste Chance einen technisch interessierten Nachwuchs in irgendeiner Form zu überwachen.

Schon vor vielen Jahren, gab es einen ähnlich gelöagerten höchstrichterlichen Entscheid, als es um von Kleinkindern verusachten Autounfällen ging. Auch da befanden die Richter, daß es für Eltern unzumutbar ist ein Kind jede Sekunde zu bewachen. Wenn plötzlichj also ein Kind auf die Strasse läuft, ein Autofahrer ausweichen muß und einen Unfall verursacht, können die Eltern nur belangt werden wenn man ihnen grobe Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachweisen kann. Bloß mal nicht hingeschaut zu haben reicht da nicht. Erst wenn Eltern sechsjährige z.B. alleine zum Spielplatz lassen kann ihnen grobes Fehlverhalten vorgeworfen werden.

Jede erdenkliche Sicherheitsmaßnahme kann mit leichtigkeit von einem Jugendlichen ausgehebelt werden. Ein BIOS-Paßwort schützt nicht vor Batterie abklemmen. Ein reines Gastkonto für den NAchwuchs ist bedeutungslos wenn man einfach das BS von einer Linux-CD startet. Oder einfach Windows neu installiert. :evillol:
 
@ BlackWidowmaker

Ich sehe das genauso wie du. Ich fürchte aber, dass es noch eine ganze Weile dauern wird, bis sich da was ändern wird. Solange die Contentindustrie und die Anwaltskanzleien daran Millionen im Jahr verdienen, werden sie ihren Kreuzzug weiterführen und mit ihrer Propaganda über den Untergang der Welt aufgrund von Urheberrechtsverletzungen weiterhin Teile des Volkes, die Urheber selbst und vor allem die Politik beeinflussen.

Nicht falsch verstehen, ich befürworte keinesfalls das bedingungslose und kostenlose Vervielfältigen von urheberrechtsgeschütztem Material. Aber so wie es derzeit ist und wie es sich entwickelt, kann es einfach nicht weitergehen. Die Kriminalisierung großen Teilen des Volkes und vor allem die Einschränkung von Grundrechten zur Durchsetzung der bestehenden Gesetze und die teilweise völlig unverhältnismäßige Behandlung und Bestrafung von "Urheberrechtsverletzern" ist so nicht länger tragbar. Es muss eine Lösung irgendwo "dazwischen" geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na endlich mal was Positives.
Leute, die bewusst illegalen Mist saugen, sollten auch selbst dafür die Konsequenzen tragen. Und Eltern haben ab einem gewissen Alter sowieso kaum noch die Möglichkeit, alles zu kontrollieren, was der Nachwuchs so treibt.

Wenn sich die Tochter oder der Sohn in den Sumpf der "coolen Contentmafiahasser" begeben will, soll er das. Aber die (hoffentlich) vernünftigen Eltern sollten da rausgehalten werden (sofern sie ihre Möglichkeiten der Aufsicht nutzen!)

Eigentlich mit gesundem Menschenverstand zu handhaben. Aber gut, dass es jetzt mal ein hohes Gericht festgestellt hat :)
 
Vermeintliche Straftat begangen Januar 2007
Beschlagnahmung August 2007
(ca. 3,5 Jahre Pause)
Prozess März 2011
Berufung März 2012
Jetziges Urteil November 2012

Also fast 6 Jahre Gesamtdauer?


Das liegt zu einem nicht unbeachtlichen Teil daran, dass das Urteil durch alle Instanzen ging und gerade deutsche Höchstgerichte eine vergleichsweise lange Verfahrensdauer haben. Das liegt mWn daran, dass sie (je nach Sichtweise) zu wenige Leute bzw. zu viele Beschwerden haben.

Ist insofern eine Crux, da man das Höchstgericht dann entweder aufblähen oder aber striktere Grenzen einziehen müsste, die es zu überwinden gilt, wenn man als Rechtsmittelwerber in die letzte Instanz will.


@ 1668mib



Hab Dank für den Hinweis, wurde ausgebessert.
 
@BlackWidow: Da steckt viel Piratenideologie drin wenn ich so sagen darf. Es geht nicht um den Schaden des downloads sondern des uploads. Der wird aber nicht quantifiziert. Kann aber durchaus höher als das Taschengeld sein, bspw wenn er eine Vorabversion vom aktuellen iOS oder sonst was teilt. In den eher praktischen Fällen hast du Recht es wird nie geguckt wie oft hochgeladen wurde und das ist doch sehr entscheidend.
Was du zu PS schreibst... Ich kann jetzt nicht zu PS kommentieren aber bei anderen extrem teuren Softwarepaketen haben die Hersteller Interesse an der Verteilung und verteilen die auch teilweise selber da sie privat nicht genutzt werden und gewerblich gekauft werden müssen. Und natürlich haben die Interesse dass sich möglichst viele gemütlich damit vertraut machen können.
ich bin auch sehr wohl der Meinung dass ein Schaden entsteht durch hochladen und teilen aber der ist in jedem Fall verschieden. Wenn sich eine Person ein Konstruktionsprogramm besorgt ist er Null oder sogar positiv weil er sich 5 Jahre später für die Anschaffung stark macht, bei Musik ist natürlich ein Schaden da, für den man im Rahmen von Rohling abgaben, Radiokäufen etc aufkommt. Natürlich muss es auch eine Strafe für das verbreiten von Kopien geben- aber eben eine Strafe und KEIN Aufkommen für den Schaden. Internet kann jeder Idiot bestellen, eine Waffe kaufen geht nur mit Schein. Selbst ein leichtgläubiger Normalnutzer sollte sich in dem Rahmen bewegen können ohne Gefahr zu laufen wie ein Steuerhinterzieher der schlimmsten Sorte gestraft zu werden, sonst brauchen wir einen Internetführerschein... das ist doch alles blödsinn wenn mans zu Ende denkt :)
Die böse Contentidusrie soll schon verdienen meintwegen ich find das berechtigt. Ich würds genauso machen wenn ich dürfte und da es AGs sind wäre es nur unverantwortlich und falsch wenn die sich anders verhalten würden. Der Fehler liegt in der Politik, die sowas zulässt. Die Unternehmen kommen Ihrem Zweck nach, die Politik in dem Bereich nicht.

Schon vor vielen Jahren, gab es einen ähnlich gelöagerten höchstrichterlichen Entscheid, als es um von Kleinkindern verusachten Autounfällen ging. Auch da befanden die Richter, daß es für Eltern unzumutbar ist ein Kind jede Sekunde zu bewachen.

Ich meine damals war es sogar schon fahrlässig. Aber wenn ein 9 jähriger einem stehenden Auto reinfährt muss eher der Autofahrer das Fahrrad reparieren lassen als umgekehrt. In dem Alter rum eh keine chance un im Auto sowieso nicht. Im Verkehr ist der stärkere immer Schuld fast egal was passiert. (bsp Kachelmann:schaf:)
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Wechhe: es sind allein die Anwälte die die Lücke nutzen und die Politik die nicht reagiert. Es ist einfach nichts verwerfliches wenn ein Untenerhmen dass Texte und Musik vertreibt alles zu unterbinden versucht. Dass diese Interessenvertretung so absurd gut gelingt ist ja nicht deren Fehler. Wenn jemand erlaubt zu klauen oder die Bank zu überfallen erlaubt wäre, würde sich das auch eher durchsetzen. Und wenn du dann ein Diebstahl und Überfallunternehmen hast das an der Börse ist wärst du ein nicht ganz richtig wenn du da Skrupel hättest von deinen neuen Rechten Gebrauch zu machen.
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Fetter Fettsack: aber gut dass jemand sich da durch klagt. Auch wenn die da gewonnen haben sind das eher Grundsatzdinge bei denen die Meisten einfachheitshalber zahlen.
Schön übrigens, dass die dann 6 Jahre ihre Datenträger beschlagnahmt haben. Da kam sicher Freude auf. Das ist zum Glück aktuell nicht mehr die übliche Praxis soweit ich weiß. Weils einfach über Abmahnungen läuft. Schneller und mehr Geld für alle :P
 
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Da kann man nur hoffen, dass man selbst nie in diese Mühlen gerät. Die Urteile haben eine so große Bandbreite, dass man sich fragt, ob die Richter mit einem Würfelbecher entscheiden. Totale rechtliche Grauzone und offenbar scheint es den Gesetzgeber nicht weiter zu stören.
 
Schade dass ComputerBase ein interessante Detail über das Urteil verschweigt:

Der Anwalt der MAFIA (Music And Film Industry Association) ist naturgegeben sehr enttäuscht über das Urteil und der Meinung dass früher „auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet“ hat. :rolleyes:


Das Urteil hat für mich wirklich Tragweite, denn im Gegensatz zur Verpflichtung einer WLAN-Verschlüsselung (was technisch für Laien schwieriger zu bewerkstelligen ist als eine Rechnerkontrolle) kommen wir nun in einem Bereich in dem sich bereits Abzockangebote im Internet befinden: Solange man minderjährige Personen im Haushalt hat kann man diese Dienste ungestraft kostenlos nutzen. :freak:

Lumi25 schrieb:
Als Hartz IVer wird man weitgehend von der Gesellschaft ausgegrenzt also sitzt man zu Hause rum nicht jeder hat Bock auf Hartz IV TV den ganzen Tag und Internet so wie ein PC kostet nicht die Welt mehr. Also sucht der Hartz IVer nach anderen Möglichkeiten Filme zu gucken.

Ja das ist echt schade, dass man als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter nicht auch noch sämtliche Unterhaltungsangebote, PCs und Autos der ALG2er mitbezahlen darf.

Lumi25 schrieb:
Die Musik/Filmindustrie sieht das als Schaden an nur wären diese Leute nie ins Kino gegangen bzw. hätten sich die Musik gekauft da einfach zu Teuer. Von daher ist es eigentlich kein finanzieller Schaden.

Sehe ich fast genauso, nur entgangener Gewinn statt entstandener Schaden und illegale Downloads sind die beste Werbung für gute Filme und Musik. Genau wie Tauschbörsler mehr Umsatz für die Unterhaltungsindustrie generieren als der Durchschnittsmensch.

@ M00SE: Sehr interessantes Beispiel
 
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@MOOSE
ich bin auch sehr wohl der Meinung dass ein Schaden entsteht durch hochladen und teilen aber der ist in jedem Fall verschieden. Wenn sich eine Person ein Konstruktionsprogramm besorgt ist er Null oder sogar positiv weil er sich 5 Jahre später für die Anschaffung stark macht, bei Musik ist natürlich ein Schaden da, für den man im Rahmen von Rohling abgaben, Radiokäufen etc aufkommt. Natürlich muss es auch eine Strafe für das verbreiten von Kopien geben- aber eben eine Strafe und KEIN Aufkommen für den Schaden.

Absoluter Quatsch ! Null Schaden ! Nachdenken statt Nachplappern hilft !

@BlackWidow
Sprichst mir aus dem Herzen ! Es geht um grundsätzliche Dinge und Positionen.
Das scheinen viele Leute leider immer noch nicht verstanden zu haben.

Es ist an der Zeit STELLUNG zu beziehen !
 
Konkret ging es in diesem Verfahren um eine Familie mit drei Kinder, von der das Haus durchsucht wurde und insgesamt 1.147 Audiodateien auf dem Rechner gefunden wurden.

vor denen rund 99 % von Betreibsystem und von anderer Software stammen

15 exemplarischen Musiktiteln insgesamt rund 3.000 Euro Schadensersatz und 2.380 Euro an Abmahngebühren sowie eine Unterlassungserklärung gefordert

macht in der summe 5380 € ... das wären 358,67 € pro Titel, die man für 0,99 € bei Amazon bekommt. Satte 300 % Mehrgewinn gegenüber dem was von Amazon bekommen hätte, wenn man den "Aufwand" für den Anwalt abzieht.



Ich wäre dafür, MAXIMAL den 3 fachen "Wert" (ermittelt aus dem billigsten Angebot) als zu zahlenden Summe (Schadensersatz + Abnahmgebühren) festzusetzen ! Dann würde die MAFIA endlich mit dieser Sch**** aufhören, weil es sich nicht mehr lohnen würde.
 
Wechhe schrieb:
Wenn der Sohn jemanden mit einem Küchenmesser verletzt hätte, dann hätten die Eltern auch haften sollen, weil sie das Messer bereitgestellt haben?
Wenn der Vater einen Waffenschrank zuhause hat und der Sohn mit einer Waffe daraus in der Schule Amok läuft, kann sehr wohl der Vater dafür belangt werden - selbst wenn der Schrank verschlossen war.
Sebbi schrieb:
... das wären 358,67 € pro Titel, die man für 0,99 € bei Amazon bekommt. Satte 300 % Mehrgewinn ...

Ich wäre dafür, MAXIMAL den 3 fachen "Wert" .. festzusetzen ! Dann würde die MAFIA endlich mit dieser Sch**** aufhören, weil es sich nicht mehr lohnen würde.
Wenn du in nem Laden ne Schachtel Zigaretten klaust, wirst du auch wesentlich mehr zahlen als 5 € - oder das dreifache - sondern bspw. 150 €. Scheiß Supermarktmafia ...



Immer diese Vergleiche ...
 
Cave Johnson schrieb:
Wenn der Vater einen Waffenschrank zuhause hat und der Sohn mit einer Waffe daraus in der Schule Amok läuft, kann sehr wohl der Vater dafür belangt werden - selbst wenn der Schrank verschlossen war.Wenn du in nem Laden ne Schachtel Zigaretten klaust, wirst du auch wesentlich mehr zahlen als 5 € - oder das dreifache - sondern bspw. 150 €. Scheiß Supermarktmafia ...



Immer diese Vergleiche ...

Richtig, immer diese Vergleiche...

Eine Waffe unterliegt aber einer besonderen, anderen Gesetzeslage, im Gegensatz zu normalen Gegenständen, wie ein Computer oder ein Küchenmesser oder eine Klopapierrolle.

Und der Schadensersatz an den Supermarkt beträgt genau die Höhe der geklauten Ware, bzw des entstandenen Schadens. Die von dir genannten bspw. 150€ sind vom Gericht festgelegte Strafe (richtet sich nach Einkommen des Verurteilten), und die gehen nicht an den Supermarkt.
Wenn dir jemand dein Auto klaut, dann bekommst auch nur das Auto ersetzt und nicht "wesentlich mehr". Wie kommst du nur auf sowas?

Das sind aber alles materielle Güter, deren Sachwert man genau bestimmen kann. Da es sich bei Urheberrechtsverletzung aber nicht um das Entwenden einer Sache handelt, kann man den "Wert" auch nicht genau betiteln und es kommen dann solche Mondzahlen für ein Musikstück heraus.
 
Wechhe schrieb:
@ Tidus

Nein, ich wollte dir nicht Körperverletzung unterstellen (deswegen das Fragezeichen), aber es klang halt nach einer authoritären Erziehungsweise und "rumsen" verbinde ich mit Schlagen.

Du hast insofern Recht, als dass man auch mal härter durchgreifen muss (ohne Schlagen!), wenn eine "lasche" Erziehung nichts bringt. Damit meine ich eine konsequente Erziehung, die Konsequenzen für Fehlverhalten nach sich zieht.

Jedoch ging es bei diesem Urteil um die grundsätzliche Frage: Wie weit müssen Eltern ihre Kinder ohne Grund und Anlass kontrollieren. Anlass wäre in diesem speziellen Fall, dass das Kind zum Beispiel bereits durch illegale Handlung im Internet aufgefallen wäre. Dann hat man als Eltern natürlich die Pflicht, da künftig genauer hinzuschauen und zu kontrollieren.
Es gab wohl aber in diesem Fall keinen Anlass für die Eltern - im Gegenteil - der Vater hat bereits einige Vorkehrungen getroffen.

Anderes Beispiel: Du machst bei deinem Kind ja auch nicht täglich eine Taschen-, oder gar komplette Zimmerkontrolle auf illegale Sachen, wenn dazu kein Anlass besteht, wie ein konkreter Verdacht oder eine Vorgeschichte. Und genau darum geht es. Deswegen finde ich deinen Post auch sehr hart, sofern du diese harte Erziehung mit Kontrolle und "rumsen" ohne konkreten Anlass oder Verdacht meinst. Vielleicht solltest du das mal genauer schreiben, sofern du es nicht so meinst. ;)

Hey, verdammt, jetzt fällt es mir auf. Ohje hab da gestern wohl den totalen Ausfall gehabt. Hoffe ihr verzeiht mir, bei mir kam das zu der Zeit anders rüber. Hab es mir gerade noch mal durchgelesen und deinen Post auch, jetzt ist es logisch. Und Sorry nochmal wegen gestern.
 
Ich finde das Urteil ist genau richtig.
Natürlich haben Eltern den Erziehungsauftrag und sollten ihren Kindern Recht und Unrecht beibringen.
Sie haben aber keinen 24h Überwachungsjob. Und die Argumentation, dass früher "auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet" habe, zeigt einfach nur wie weit im Mittelalter diese ganze Industrie noch lebt. Und wie weit sie selber kein Verständniss von Moral haben und ihre ganzen Predigten nur dazu dienen, ihre Geldgier zu überdecken.

Bei all den Vorwürfen gegenüber den organisiert kriminellen Kindern, die ja anscheinend nichts besseres zu tun haben, als rund um die Uhr raubmordkopierend unsere ganze Gesellschaft in die Apokalypse zu treiben, sollte man nicht vergessen, auch mal dieser Industrie einen Spiegel vorzuhalten.
Das kommt meiner Meinung nach viel zu kurz.
Man redet ja nur noch darüber, wie schlimm die dämonischen, vom Teufel besessenen Raubkopierer sind, und wie hoch deren Strafe und Qual sein sollte.
Aber mal auf die Idee zu kommen die Missstände in der Industrie aufzudecken, da kommt mir in der letzen Zeit die Medienwelt ein bisschen dürftig vor. Wenn man nicht gezielt danach sucht.

Und mal zum "Nebentopic" hier :)
Ich weiß ja nicht, was hier einige Leute für eine Vorstellung von Erziehung haben.
Aber Schläge, auch wenn es nur Ohrfeigen sind, bringen bei der Erziehung nun wirklich nichts. Außer Angst.
In meinem Umfeld haben die Kinder, die durch Worte erzogen werden, eine weit aus bessere moralische Erziehung.
Soll nicht heißen, dass die, die Schläge bekommen haben eine schlechtere Moral haben. Nur haben sie sich diese abseits des Elternhauses angeeignet.
Aber naja, wer mit Worten nicht kann, der muss anscheinend zum Gürtel greifen.
 
Bin ich eigentlich der Einzige der sich an dem News Titel stört?

Es müßte doch eigentlich heißen:

Eltern haften nur teilweise für für den Upload urheberrechtlich geschützten Materials ihrer Kinder

Oder ging es wirklich um den reinen Download??
Soweit ich es verstanden habe; Nein.
 
Also ich finde es richtig, dass endlich einmal die Fehler der Kinder nicht immer wieder auf die Eltern Verschoben wird, denn wir haben unsere Tochter auch auf die Gefahren usw im Internet hingewiesen, und in der Schule werden die Kinder hier auch sehr Bewusst daraufhin Aufgeklärt, aber ohne ein Restrisiko kann das Niemand Unterbinden / Ueberwachen!
Meine Frau und ich haben da unsere eigene Methode, wenn unsere Tochter sich nicht an die Vorsichtsmasnamen hält, dann ist das Internet für einen Monat bis drei Monate weg! Dies kam bis jetzt glücklicherweise nur einmal vor! Seither hält sie sich sehr gut daran, und weist soger mittlerweile ihre Kumpels, und Freundinnen darauf hin!
Aber wie Gesagt. so ganz Sicher kann es auch bei uns nicht sein!

Das Urteil kann nur Unterschrieben werden!
 
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