News Filesharing-Klage: Eltern haften manchmal doch für ihre Kinder

Leon schrieb:
Wa ist denn das wieder für ein Betrag? Wurde nicht mal festgelegt, dass bei einem "Ersttäter" nur max imal 150 EUR anstehen?

2500 EUR für ein beschissenes Album. Unglaublich!

Lustigerweise zahlst ja an alles und jeden schon Abgaben weil du genau das machen könntest und die Verwertungsgesellschaften bereichern sich mithilfe des Vorwandes die Künstler müssten ordentlich entlohnt werden und die sehen davon nen Bruchteil dessen was eingefordert wird.
Der Dumme ist immer der Konsument, ob er was legal, oder illegal bezieht spielt irgendwie keine Rolle mehr.

Richterliche verordnete Abzocke nenne ich das, legitimiert durch den Staat.

Das mit der Regelung würde mich auch mal interessieren.
Es hieß ja mal es wurde gedeckelt.
Scheint ja gut zu funktionieren.
 
Wenn man das nicht auf irgendeine bestrafen könnte,
wäre es jeder Familie möglich Filesharing ohne folgen zu betreiben.
Aber bei nicht gewerbsmäßigen Filesharing sollte sie Strafe auf vieleicht den
3 fachen Album Preis gedeckelt werden. Erst wenn diese Strafe nicht gezahlt
wird, sollte es möglich sein abzumahnen.
Leider werden die Anwälte ihren Goldesel mit allen verteidigen was möglich ist.
Als Familie sollte man mal über ein VPN Abo nachdenken.
 
EchoeZ schrieb:
Du verteilst das Album an 10 und die widerum wieder an weitere 10. Jeder schmeisst was in den Topf und alle löffeln. Und der magische Topf wächst exponentiell.

Tja, die üblichen Abmahnungen kennen aber nur Dauer und IP. Ich kenne so ein Schreiben zu meiner IP; da hab ich 4min lang einen Film hochgeladen. Das mit 1Mbit Upload und den noch auf 25Kb/s begrenzt. Dadurch konnten von einem 1,5GB Film gerade mal 1,5MB, und das noch an mehrere Personen verteilt werden. Der Film lief nichtmal im Kino, war zu der Zeit als Bluray für nen Zehner bei Amazon.

Pauschale Abmahngebühr auf dem Schreiben sind immer 600€ im Falle eines solchen Filmes. 250€ dann noch für Waldorf und Frommer für ein paar Seiten Kopierpastete.

So nun erklär mir mal, wieviel Schaden das Filesharing so realistisch betrachtet verursacht hat? Den Download hatte ich übrigens mangels Seeds abgebrochen. Nach eben wenigen Minuten. Wahrscheinlich hatte den niemand vollständig.

Da wird wie gesagt nur die Faulheit und technische Unkenntnis der Amtsrichter gemolken. Mehr nicht.
Wobei ich seit nunmehr 1,5 Jahren auf die Klage warte, sollte langsam mal kommen.

Eigentlich blanker Hohn, wenn ich bedenke, dass ich letzte Woche 15,30€ für Star Wars und 4,10€ für ein Bier im Kino bezahlt habe. Heute dann 11,50€ für The Revenant. Ist doch eher gierige Industrie.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie kann es sein, dass es beim Autofahren eine Fahrerhaftung gibt, aber bei dem Nutzen des Internets eine Halterhaftung? Bei einem Blitzerfoto muss der Fahrer ja seitens der Behörden (aufwendig) ermittelt werden und wenn das nicht möglich ist, wird ein Fahrtenbuch auferlegt. Warum nicht die Pflicht zum Loggen der Aktivitäten, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann (Wie das technisch möglich ist, ist dann wieder was anderes).

Die IP-Adresse sagt ja genauso viel aus, wie eine Hausnummer bei einem Mehrfamilienhaus.
 
Scheinbar hat keiner den netten Link weiter oben gelesen , wie kann man die Willkür der Abmahnung gut heißen , Strafe muss sein aber sie muss auch im Rahmen bleiben

Beispiel des Albums als mp3 was wird das haben 50-100mb vielleicht mit 15 Tracks ..... Sagen wir er hat 6mbit Leitung ( wie auch in dem Link weiter oben ) nun ist die Frage wie lange und wie schnell hat er das ganze angeboten ... Mal ehrlich die meisten Downloaden das Album und dann machen sie es aus , nun hat er vielleicht wenige MB angeboten dich sich wiederum möglicherweise auf mehrere Titel verteile

Ich will damit sagen selbst wenn er solange er es gezogen hat und dadurch gegebenenfalls 10 Personen dadurch zugänglich gemacht hat sind es mit Sicherheit meist immer nur Bruchteile der Dateien ....

Jedenfalls Bestrafung ja und dann aber nur für das was man gemacht hat und nicht was irgendwelche Rechen Experte auf der Kläger Seite meinen , genauso sollte man die Kosten der abmahnanwälte Deckeln was sie auch wirklich kostet .... a. Bearbeitet das meist nur ein untergebener das vielleicht paar Minuten und das wars da wir ja stundenweise abrechnen sollte man auch Max. 1h begleichenmüssen + wirklich verursachten Schaden + gegebenenfalls Strafe die aber vom Gericht festgelegt wird und nicht dritter auch durch gemeinnütziger arbeite abzuleisten ... Das wäre doch was für die Kinder das is mehr Strafe als alles andere
 
Ist sowieso verkehrte Welt.
Jede Privatperson die Zivilrechtlich einen ihm entstandenen Schaden einklagen will muss diesen auf Heller und Pfennig nachweisen.
Aber dieses Pack wirft irgendeinen erstunken und erlogenen Betrag in den Ring und bekommen den zugeschustert.
Wenn es in deutschen Gerichten wirklich um Recht sprechen ginge müssten diese Typen unumstößliche Beweise über den entstandenen Schaden vorlegen.
Solange diese Typen schlimmere Verbrecher sind als die Filesharer selbst habe ich da 0 Mitleid.
 
EchoeZ schrieb:
Dann können die auch zusammen geradestehen.

Nein können sie nicht. Wenn die Tat nicht gemeinschaftlich begangen wurde (also alle Täter sind) und jeder die Tat (mit einer vergleichbaren Wahrscheinlichkeit) begangen haben kann, dann sind (wenn alle schweigen) alle aus Mangel an Beweisen freizusprechen. (Strafrecht)
Wie sich das im Zivilrecht verhält weiß ich nicht. Ich bin auch kein Jurist. Aber verstehen, warum es sich als Beklagter anders verhalten sollte als Angeklagter verstehe ich nicht.

Als Beispiel: Schuld nach Ferdinand von Schirach - Volksfest
(Wobei da keiner wusste wer der Täter war, außer jener selber)
 
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EchoeZ schrieb:
Nee, aber bei Mord hört der Spass mit "ich sag nix" auf, und zumindest Beugehaft ist angemessen. Es ist ja schliesslich ein anderer Mensch getötet worden!

Falsch, siehe unten.

Eine andere Frage ist, ob die Familienangehörigen aussagen müssen. Dies ist vor allem im Strafrecht relevant. Man spricht hier von einem sog. Zeugnisverweigerungsrecht, welches dem als Zeugen benannten Familienangehörigen ein Recht zur Aussageverweigerung zuspricht. Das Gericht muss vor der Vernehmung darüber belehren. Der als Zeuge benannte Familienangehörige muss aber trotzdem zur Gerichtsverhandlung erscheinen!

Aber das ist was anderes wie illegaler UpL, aber als Eltern würde ich da auch nichts sagen ich hoffe das BGH hebt den Mist auf.

Allerdings müsste ich so schlau zu sein und zu sagen man wisse nicht wer es war.
Aber wer so Dumm ist und etwas hochladet der gehört bestraft tut mir Leid.

Aber ich finde die Strafe ist schon etwas abartig 1000€ denke ich reichen als abschreckung mehr als genug. (Man kann nicht davon ausgehen dalle illegalen Downloader das Album ohne Angebot zum DL gekauft hätten das ist ein irrglaube der Contentindustrie.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal: man wird immer für den Upload belangt, nie für den Download. Wenn das Ding über nen Oneclickhoster holst wird Dir nix passieren. Die Weiterverbreitung zählt, und da ist das Torrent-Protokoll halt gefundenes Fressen.

Oder glaubt jmd. Leute betreiben mit 1Mbit kommerzielle Weiterverbreitung oder wie?
 
FranzvonAssisi schrieb:
Es geht um UPLOAD! Wenn sich also 100 Leute das Album für 15€ runtergeladen haben kommen wir auf 1500€ + Anwalts- und andere Kosten...

Was für Kosten? Ich empfehle DIR dieses Wort mal im Duden nachzuschlagen....
 
@elekMax/scryed

Wir sind uns denk ich mal im Großen und Ganzen hier einig das IRGENDJEMAND bestraft werden muss. Filesharing ist illegal das ist fakt.
Wir sind uns vielleicht nicht alle einig wie das Gericht hier den Anschlussinhaber als Täter "ermittelt" hat. Wobei, um den Vergleich mit Blitzer zu nehmen -> Nachweiß man war nicht in der Gegend wird spätestens beim Partner schwer. Irgendjemanden trifft es halt. Straflos bleibt ein Blitzerfoto nicht.

Was die (sorry) schwachsinnige Idee mit dem digital-Fahrtbuch angeht.... Da wird an jeder Ecke gejammert bzgl. Datenschutz, Inkognito-Mode und Tor-Netzwerke und dann soll man nen Digitales-Fahrtbuch für den Traffic führen :freak:

Ernsthaft 2sec. nach Urteilspruch geht der EuGH dagegen vor.

Wo wir uns hier alle Einig sind und was auch verständlich ist, ist die Höhe der Kosten. JA 3000€ ist ne Stange Geld. Aber:
Die Klägerin, eine Tonträgerherstellerin, der die ausschließlichen Verwertungsrechte an einem bestimmten Musikalbum und den dort enthaltenen elf Musiktiteln zustehen, hatte vor dem Landgericht München I gegen ein Ehepaar Schadensersatzansprüche in Höhe von mindestens 2.500,-- EUR und Ersatz ihrer Abmahnkosten in Höhe von über 1.000,-- EUR geltend gemacht, da dieses Album mit sämtlichen Titeln an einem bestimmten Tag über einen Internetanschluss, dessen Inhaber die beklagten Eheleute sind, mittels einer Filesharing-Software im Rahmen einer Internettauschbörse ohne Zustimmung der Klägerin unberechtigt zum Herunterladen angeboten worden war.

Wenn ich aus dem Urteil lese, dass das gesamte Album an mehreren Tagen verfügbar war, kann ich auch die Schadensersatzforderung höher setzen. Ich denke die Hälfte hätte es auch getan, aber man wollte wohl nicht klein beigeben. Wahrscheinlich war die Familie von anfang an nicht gerade aufklärungsbehilflich.
 
P4ge schrieb:
Wenn ich aus dem Urteil lese, dass das gesamte Album an mehreren Tagen verfügbar war, kann ich auch die Schadensersatzforderung höher setzen. Ich denke die Hälfte hätte es auch getan, aber man wollte wohl nicht klein beigeben. Wahrscheinlich war die Familie von anfang an nicht gerade aufklärungsbehilflich.

Wo liest Du das? Da steht: "an einem bestimmten Tag", nicht einmal ob den ganzen Tag lang.
Ich behaupte mal genau so lange, wie der Download dauerte.

In der Abmahnung die ich mal bekommen hatte (und wahrscheinlich in den Abmahnungen von Waldorf & frommer generell) stand sogar die Dauer.
4 Minuten in meinem Fall.
 
Wo liest Du das? Da steht: "an einem bestimmten Tag", nicht einmal ob den ganzen Tag lang.
Link Urteil, ist aber nicht die offizielle sondern nur die Presse-version. Wobei ich mich wirklich berichtigen muss, da steht doch nur an einem Tag. Sorry.

Da stehen auch noch nen paar Kloppa drin :D

Die Verletzungshandlung sei von einem ihrer Kinder vorgenommen worden; sie wüssten zwar, welches Kind dafür verantwortlich sei, wollten dieses jedoch nicht benennen.

Sorry bei sowas finde ich selbst die Strafe zu gering.
 
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D.Buehler [LIE] schrieb:
Das wäre, wie wenn man den Besitzer einer Pistole für einen Mord anklagen würde obwohl eine andere Person den Mord begangen hat.
Du kannst dich drauf verlassen das der Besitzer der Pistole mindestens in der Kreide steht weil er seine Schusswaffe nicht ordnungsgemäß verwahrt hat und so ein Unbefugter Zugriff hatte. So wie ein Schütze seine Waffen sichern musst, hast Du dein Netz zu sichern, besonders wenn damit zu rechnen ist das die Kids Unsinn anstellen...
 
So damit alle hier mal einen kleinen Einblick bekommen was hier eigendlich so abläuft.
Ist echt interessant wie viele hier jemanden was schlechtes wünschen, weil sie über so hohe IT-Kenntnisse verfügen.

Da mich das ganze selber betrifft.. ist zwar nicht mein Fall gewesen, denn meiner war bissal später mit dem selben Urteil.

Als Ausführung wie das ganze hier abläuft von den "Kriminellen" Anwälten/Firmen.

ca November 2011 bekamen wir einen Brief von einer Anwaltskanzlei die behauptet hat, dass über unseren Anschluss ein Hörbuch von irgendeinem Hanswurschti (den keiner von uns kannte) im Mai per Torren hochgeladen wurde.
(Also schon mal 6 Monate später von dem eigenen Tatbestand.)
Die Dauer des Upload Betrug insgesammt 5 Minuten.
Darauf hin sollten wir einen Betrag von 750€ bezahlen, da dem Urheber ein "Schaden" enstand.

Nach interner Familienberatung konnte sich keiner erinnern, solch ein Hörbuch herunter geladen zu haben. Weder kannte einer von uns das Hörbuch noch den jeweiligen Author. Ausserdem der Zeitraum von 6 Monate ist schon eine sehr lange Zeit um sich an alles zu erinnern was man für 5 min gemacht haben könnte!.

Was scheinbar hier auch einige vergessen haben, ist die tatsache, dass es auch viele "Falsche" Abmahnungen gab!!
(Man erinnere sich nur an den RedTube Fall)

Dieses ging zum Anwalt, da wir nicht bereit waren für etwas zu zahlen, dass wir nichtmal verbrochen haben!

Nach einigen schreiben erhielten wir auch eine komplette Liste von dem gegnerischem Anwalt mit lauter IP Adressen die zur dieserzeit die angebliche Datei herrunter geladen haben. (War schon sehr interessant)

Es ging zum Münchner Amtsgericht, wo einige Termine statt gefunden haben. Es wurden 2 Gutachten gemacht die bewiesen das Telekom sowie die eingesetzte Software von (Rhode&Schwarz) rechtskräftig sind.
Im Prinzip gilt es: Jede Datei hat anhand ihrer größe und inhalt einen EINDEUTIGEN Hashwert. Anhand dieses Hashwert wird der Software gesagt, dass sie nach diesem im Torrentnetzwerk sucht und protokolliert. (Folglich erlaubte der Urheber der Kanzlei die sich SPEZIEL auf sowas eingestellt hat, selber ein Seeder zu sein).
Dies ganze funktiniort auch wenn man eine FAKE-Datei ins netzstellt die z.b. auch legal wirken kann!

Unser Anwalt riet im übrigen uns dazu KEINE! Aussage zu machen!

Das Amtsgericht München entschied 4 Jahre später (2015), dass der Anschlussinhaber keine Schuld trifft. Dieser hatte sich um die Sicherheit seine Netzwerkes gekümmert und den Kindern darauf hingewiesen, dass sowas Illegal wäre.

Durch die enstanden kosten durch die 2 Gutachten ging das ganze vor die nächste Stufe (Landesgericht)

Im Januar 2016 entschied das Landesgericht, dass es egal ist ob: Falsche Beschuldigung, wer es runtergeladen hat oder sonstiges mögliche fälle, der Anschluss inhaber "VOLL" schuldig ist.


Folglich für euch als Information: Es ist scheiss egal ob ihr es getan habt oder nicht: DIE URHEBER HABEN IMMER RECHT!. Jede bescheurte Anwaltskanzlei kann euch beklagen das ihr irgendwas Illegas gemacht habt und ihr habt nichtmal die Chance zu gewinnen!
 
@P4ge auch dir sei das Zeugnisverweigerungsrecht nahe gelegt.

Aber ist wohl in Mode durch unsere Regierung das mittlerweile alle Gesetze brechen wollen nur nach Ihren Gutdünken um zu machen was mann für richtig hält oder einem in den Kram passt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wird in Zukunft öfter vorkommen, zumal Heute jeder Router und jedes BS mit Parentcontrol einfach zu konfigurieren ist.
Und das könnten ebenfalls Gründe sein, da der Anschlussinhaber einfach Vorkehrungen treffen kann.
 
@grado-museweni

auch dir sei das Zeugnisverweigerungsrecht nahe gelegt.

Und das soll mir was sagen?
Die Eltern wussten ganz genau wer es war, sie wollten es nicht sagen. So ein Konstrukt soll unsere Justiz auch noch fördern? Nein sorry da muss der Anschlussinhaber als letztes Glied inder Kette bluten. So Leid es mir um die Eltern tut. Aber wenn ich versuch mich um die Strafe zu drücken kommt sowas halt bei raus.

@Blattl

Folglich für euch als Information: Es ist scheiss egal ob ihr es getan habt oder nicht: DIE URHEBER HABEN IMMER RECHT!. Jede bescheurte Anwaltskanzlei kann euch beklagen das ihr irgendwas Illegas gemacht habt und ihr habt nichtmal die Chance zu gewinnen!

Ich werde aus deinem Fall nicht ganz schlau. Ihr seid es nicht gewesen, nach deinem Text (ich lese nichts von WLAN-Router), muss also die IP jemand anderen gehört haben. Und diese Vermutung hat euer Anwalt nicht verfolgt? Bei WLan würde ich mal die Umgebung checken.

Und nein deiner Aussage kann ich nicht folgen.
 
@P4ge das soll dir sagen das Familienmitglieder nicht gegeneinander aussagen müssen und eben die Aussage verweigern können und das ist so Gesetz, nur weil der "Rechtstaat" nicht in der Lage ist zu identifizieren wer es genau war soll pauschal der Anschlussinhaber haften dafür, das passt momentan zu unserem Staat hatt aber mit Rechtsprechung nichts zu tun.

Beispiel:

Beim Essen im Lokal 10Mann einer geht und hat nicht bezahlt (keiner weis wer) da müssen die Anderen auch nicht dafür aufkommen sondern nur der Zechpreller.
 
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EchoeZ schrieb:
Und wenn da eine Familienbande zusammenhält, sehr schön. Dann können die auch zusammen geradestehen.
Oh Mann! Da ist doch echt noch wer für Sippenhaft. :facepalm
Aus welcher Gruft bist du denn hervorgekrochen?
 
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