Mal wieder Unwissenheit³...
Die USK zensiert gar nichts und setzt auch nichts auf den Index. Von der USK wird lediglich entschieden, welche Altersfreigabe ein Spiel erhält. Was geschnitten, indiziert oder gar beschlagnahmt wird entscheidet die BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien), wobei das auch nicht ganz richtig ist. Die BPjM epfiehlt den Herstellern was sie schneiden müssen um eine USK-Freigabe zu erhalten.
Das Problem ist allerdings, dass man ohne ein USK Siegel Spiele in Deutschland nicht öffentlich bewerben und verkaufen darf. Alleine deswegen sehen sich viele Hersteller schon gezwungen ihre Spiele zu schneiden, obwohl eine Indizierung einen Verkauf nicht gänzlich ausschließt. Da Deutschland im Videospielmarkt aber einen relativ großen Anteil des gesamten Marktes ausmacht, möchten die Hersteller natürlich nicht auf Werbung verzichten. Eine Indizierung oder gar die Beschlagnahmung ist also für Hersteller oft keine Alternative, da sie um ihren Gewinn fürchten müssen.
WutzDieSau schrieb:
Wahrscheinlich ist das jetzt eh nur da "kleinbeigeben" der USK.
Die bezieht sich nunmal auf Deutschland. Dank der EU, offener Grenzen etc ist es aber heutzutage absolut kein Problem mehr, das betreffende Spiel einfach im Ausland zu bestellen. Alleine Österreich war immer schon eine Möglichkeit, Titel zu bekommen die in deutscher Sprache waren, aber hier einfach indiziert
Klar! Bestellst du mir bitte schonmal Dead Rising 1? Ich hol es mir in zwei Wochen bei dir ab. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass ein paar Menschen in blauen Anzügen mit der Aufschrift "Zoll" oder "Polizei" dich zuerst besuchen werden und das Spiel geschenkt haben wollen. Menno...
---> Klartext: Schlimm genug, dass man indizierte Titel bereits über Umwege beziehen muss, aber sog. beschlagnahmte Titel darf man gar nicht mehr erwerben. Der Besitz ist nicht strafbar (wenn man es vor dem Zeitpunkt der Beschlagnahmung erworben hat), allerdings jede Einfuhr oder Weiterverbreitung. Man darf solche Spiele laut Gesetz nicht mal verleihen.
__________________________________________________________________________________
Ich finde die USK im Hinblick auf die PEGI auch unsinnig:
-> Warum muss ein Produkt zweimal geprüft werden?
-> Warum kann ich in dem einen Land spiele kaufen und spielen, während ich im Nachbarland schon bei der Einfuhr selbigen Titels strafrechtlich verfolgt werde?
-> Warum darf Tim (18) in Deutschland nicht das Spiel spielen, welches sein Freund Marco (18) in Österreich, der vllt. nur 50Km entfernt wohnt, spielt?
-> Es gibt doch ein einheitliches System, warum wird es nicht von Deutschland genutzt?
Ich weiß es nicht, aber es ist nur einer von vielen Fällen in denen Deutschland eine Sonderstellung bezieht...
__________________________________________________________________________________
Kurz noch zur eigentlichen Diskussion:
Wie will die USK nun entscheiden, was künsteriches Mittel ist und was nicht? Auch hierauf kenne ich keine Antwort. Allerdings denke ich, dass das Kriterium des künstlerichen Aspektes eine Alterseinstufung noch undurchsichtiger machen wird.
[Ironie]Das ist... hmm... schön, vor allem deswegen, weil ich durch die großartige Transparenz der USK schon so viele Einstufungen vollends nachvollziehen konnte [/Ironie].
Ich stelle mir immer wieder und damit nun auch euch die Frage: Warum wird ein Titel wie Dead Rising 1 beschlagnahmt, aber GTA V kann ich öffentlich überall und jederzeit erwerben? Ganz klar! : GTA V ist nicht so blutig und voll von Verherrlichung von Gewalt wie Dead Rising 1. Is rischtig!
Aber ist Dead Rising 1 nicht zum Schutz der Jugend beschlagnahmt worden? Ist es also wahrscheinlicher, dass ein Jugendlicher auf die Straße geht und mit einem Katana Menschen die Körperteile abtrennt oder ist es wahrscheinlicher, dass ein paar pubertierende Jungs in einer Schulklasse einen anderen Jungen an einen Stuhl fesseln und mit ihm die Waterboarding-Szene (Folterszene) aus GTA V nachspielen?
Als angehender Pädagoge erschließt sich mir die Logik dieses Jugendschutzes nicht. Natürlich ist es die Aufgabe des Jugendschutzes Jugendliche vor Gewaltdarstellung und -verherrlichung, wie sie bspw. in Dead Rising 1 vorhanden ist, zu schützen, aber es ist nicht ebenfalls die Aufgabe des Jugendschutzes Jugendliche davor zu schützen Spiele wie GTA V zu konsumieren?
Versteht mich nicht falsch, ich bin der letzte der GTA V verbieten möchte. Aber Autos klauen, Menschen ausrauben und sonstige reale Settings sind zumutbarer für Jugendliche als, in welcher durchgeführten Form auch immer, Zombies schnetzeln?
Eine zweite Frage in diesem Kontext, die ich allerdings unbeantwortet lassen werde: Was glaubt ihr wieviele Jugendliche unter 18 Jahren haben GTA V im Zimmer stehen haben und wieviele hätten Dead Rising 1 im Zimmer stehen, wenn es legal erwerbbar wäre?
Hmm I don't get it, I just don't get it.