Vergünstigte Studentenprodukte auf EbayVerkaufen

I.Ü. muss auch die Uni Umsatzsteuer zahlen.

Nachtrag:

So einfach scheint das ganze nicht zu sein, da nur die Bildungseinrichtung bestellen kann und auch bezahlen muss.
Ein Verkauf an Studenten oder Schüler ist lt. MS nicht vorgesehen.
 
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Wenn du das Ding mit Gewinn verkaufst bist du eh auf illegaler Seite, wenn du die Gewinne nicht beim Finanzamt angibst.

Kauf und Verkauf mit Gewinnabsicht = gewerblich. Egal ob es um 1€ geht oder um 10000€.

Einzig über die Höhe der Abgaben wird je nach Einkommen entschieden.


Zudem ist das Angebot nicht für Studenten gedacht sondern für die HOchschulen selbst,
Heisst: Die Hochschule kann dort Tablets bestellen. Ob die Weitergabe an Studenten zu dem Preis beabsichtigt oder gewollt ist, wage ich zu bezweifeln, da Microsoft das Surface selbst schon rabattiert für Studenten anbietet (natürlich nicht zu dem Spottpreis).

Da geht es wohl eher darum, dass Hochschulen für Projekte oder als Lehrmittel nicht eines, sondern eine ganze Palette bestellen. So wäre zumindest der niedrige Preis gerechtfertigt, da die Menge stimmt und es an der Hochschule natürlich auch eine Art "Werbung" ist.
 
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Wir bestellen das Teil über die Fachschaft. Die Fachschaft legt vor, wir kaufen es von der Fachschaft.
Ich kann doch Ware mit Gewinnabsicht kaufen?
​Ich komme eh nicht an den Freibetrag ran.
 
MS selber weiß ja noch nicht mal, ob das zulässig sein wird, siehe Blog. Fraglich dürfte auch sein, ob Bestellungen von Fachschaften angenommen werden, bei MS dürfte wohl auch der ein oder andere eine (deutsche) Uni besucht haben und wissen, was eine Fachschaft ist.
 
also ne fachschaft kann es def. nicht. es muss ein vertreter des fachbereichs sein. und das sind professoren und dekane.
 
Setzt halt unser Dekan noch seinen Willi drunter, sollte es erforderlich sein.
Wir sind gerademal 100 Studenten, da kennt man sich.
 
eure uni/hochschule oder whatever darf euch die tablets nicht weiterverkaufen. das ist gegen die nutzungsbedingungen des abkommens.
die tablets sind für app-entwicklung gedacht nicht um sie billig an studenten zu verheizen, damit die gewinn machen können. bitte auflagen durchlesen
 
Wir als Studenten kaufen die Tablets aber von der Hochschule.
Soll MS halt die Hochschule verklagen. Werden sie aber eh nicht tun.
 
die hochschule darf euch die dinger gar nicht verkaufen. die teile müssen auf die hochschule registriert werden. meinst du warum die hochschule an der ich bin net dran teilnimmt. bitte erstmal alle bedingungen und das kleingedruckte lesen.

die tablets dürfen nur an lehreinrichtungen/hochschule verkauft werden unter der auflage, dass ein verkauf an studenten und dritte ausgeschlossen ist und diese zu entwicklungszwecken genutzt werden.
 
Dann frage bitte bei meiner Hochschule nach. 160€ + MWST liegen bereit, sobald das Tablet da ist.
Du kannst dich mit meiner Hochschule auseinandersetzen, ich habe bei der Hochschule die Bestellung persönlich unterschrieben.
 
du handelst in vollem bewusstsein? dann viel spass...

und danke an dich und deinesgleichen, wenn solche aktionen in zukunft seltener werden. hauptsache einem selbst gehts gut, dann ists egal ob legal oder illegal, gell?

-.-
 
Eine Fachschaft und eine Hochschule sind recht unterschiedliche Dinge.

Leicht zu verstehen, warum McD das selbstständige befüllen der Softdrinks seitens der Kunden nicht sehr lange in DE angeboten hat.
 
Ich verstoße ja nicht gegen die AGBs, sondern die Hochschule.
Da kann ich ja wenig zu. Als armer Student nimmt man so ein Angebot natürlich an.
 
AGB es heißt AGB. Bedingungen ist schon der Plural.

Edit: sorry da kam gerade der Grammatiknazi durch.
 
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Es gibt also keinen Singular, ergo keine solo auftretende allgemeine Geschäftsbedingung?

Der "Grammatiknazi" scheint mir übrigens im Glashaus zu sitzen...
 
doc, was kann denn im schlimmsten fall passieren, wenn Microsoft das mitbekommt?
die geräte sind def. iwie gekennzeichnet. zu die sich ja durch agb und was nicht alles gegen sowas absichern.
 
Doc Foster schrieb:
Es gibt also keinen Singular, ergo keine solo auftretende allgemeine Geschäftsbedingung?

Der "Grammatiknazi" scheint mir übrigens im Glashaus zu sitzen...

Der feststehende Ausdruck allgemeine Geschäftsbedingungen steht immer im Plural, insofern handelt es sich auch bei der Abkürzung AGB bereits um den Plural.
 
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