Verhandlung "Brunner"

[sauba]

Commander
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Grüß Gott!

Es wundert mich, dass noch kein derartiger Thread existiert. Wie einige sicherlich mitbekommen haben, begann vor wenigen Tagen der Gerichtsprozess gegen die mutmaßlichen (mittlerweile haben sie ja gestanden) Mörder von Dominik Brunner, der seine Zivilcourage mit seinem Leben bezahlen musste.

Es würde mich interessieren wie ihr diesen Fall seht. Laut Gerichtsverhandlung soll ja Brunner den ersten Schlag gesetzt haben, nachdem ein Angriff offenbar unmittelbar bevorstand.

Ging er damit zu weit? Wo sind die Grenzen der Zivilcourage? Ist Angriff ein geeignetes Mittel in diesem Fall?

Auch sind die beiden Angeklagten keine weißen Blätter, sondern mit einer Drogen- und Gewaltgeschichte vorbelastet. Hätte man dies vllt. sogar kommen sehen müssen?

Des Weiteren gab es ja noch eine Aussage seitens eines der beschützten Kinder, es wären weitere Personen am Bahnsteig gewesen, die jedoch trotz Hilferufe nicht eingegriffen hätten.

Wie kann es dazu kommen, dass ein Mann vor den Augen mehrerer Passanten totgeprügelt wird beim Versuch, unschuldige Kinder vor einem Raub zu bewahren, und keiner der Umstehenden greift ein?

Ich bin auf eure Meinung gespannt - und hoffe das dieser Thread nicht geschlossen wird (passiert ja gerne mal schnell im PuG-Forum ;) ).

Weitere Hintergrundinfos zur bisherigen Verhandlung findet man z.B. unter FAZ.

Gruß,
[sauba]
 
Anstatt darauf rumzureiten, daß Dominik Brunner eventuell den ersten Schlag ausgeführt hat, sollte man all jene verdonnern, die tatenlos zugeschaut haben! Ich bin zwar auch nicht der Mutigste, aber ich bin sicher, daß ich auch versucht hätte den Schlägern zuvor zu kommen. Ich hoffe die Täter werden nach dem Strafrecht für Erwachsene verurteilt.
 
Ganz klare Grenze: Trotz erstem Schlag - falls es so ist - gibt es keinen Grund jemanden tot zu schlagen. Festhalten, ja. Aber nicht tot prügeln.
Die tatenlosen Gaffer bräuchten einmal ein Seminar, in dem sie Opfer oder Täter sein müßten.

PS: Hier werden nur Threads geschlossen, die nicht den PuG-Regeln entsprechen. Themen unabhängig. Ganz einfach nachzulesen.
 
die tot-prügler sind für mcih eine schande. wie kann es sein dass jemand der das richtige tut deswegen totgeprügelt wird? und vor allem wie kann es sein dass andere dabei zuschauen? armes deutschland!
P.S. Vor Wut schreibe ich jetzt ohne Punkt und Komma, Groß- und Kleinschreibung! So, das haben die nun davon!
 
Ich kann mir keine Meinung dazu erlauben, denn anfangs hieß es immer in den Medien, dass der Manager ein "Held" wäre. Aber dann wurde ausgesagt, dass er zuerst angegriffen hätte. Jetzt wurde wieder von einem Jugendlichen gesagt, er hätte zwar zuerst geschlagen, aber als Selbstverteidigung - präventiv sozusagen.
Aber wenn man nicht dabei war, dann kann man eigentlich nichts sagen darüber.
 
Habe den bericht gelesen, Brunner musste sterben, weil er ein paar jüngeren Jugendlichen helfen wollte die "bedroht" wurden, ich glaube 15€ sollten sie abdrücken sonst...

Allein dafür würde ich die jungs schon mal in den Knast setzen, aber dann noch MORD ?! (und im Gericht heißt es dann wieder Totschlag...)
Lebenslang in den Knast, auf ,dass "sowas" ja nicht mehr rauskommt!

Echt wenn ich sowas lese bekomme ich das Kotzen, 50% meiner Generation kann man echt in die Tonne treten. Ich bin vielleicht auch nicht der mutigste aber wenn da jemand sterbend auf dem Boden liegt und irgendwelche Idioten auf den einschlagen würde ich schon was unternehmen, Polizei rufen und denen mal gehörig die Meinung geigen oder wenigstens versuchen ein paar Leute zu mobilisieren.

Ging er damit zu weit?
Nein soweit ich weiß ist Notwehr auch gegeben wenn man versucht eine Straftat zu verhindern (oder so ähnlich, an genauen wortlaut erinnere ich mich um die Uhrzeit nicht mehr).
Und die Straftat liegt ja schon vor, Erpressung / Belästigung der Jugendlichen

Ich hoffe die Täter werden nach dem Strafrecht für Erwachsene verurteilt.

"Hoffen" ... dabei bleibt es wohl auch, die aaaaarmen Kinder hatten ja eine soooo schlimme Vergangenheit... bla bla bla... so wird das - wiedermal - laufen, 2 Jahre mit Bewährung und die sind wieder auf freiem Fuß, oder Dominik Brunner war der Täter und die Mörder werden als Opfer dargestellt, dass ist ja momentan auch absolut in Mode!


Achja, er wurde tot geprügelt an der Stelle möchte ich noch anmerken das es garnicht mal so einfach ist an Schlägen zu sterben, der Menschliche Körper hält einiges aus, also müssen die Jungs schon relativ kaltblütig und brutal vorgegangen sein!

Wie gesagt... Lebenslang hinter Gitter!

Von Menschen wie Brunner können wir noch viel Lernen! An so Leuten sollten wir uns Beispiele nehmen! Und nicht an i-welchen "coolen" gangstern, pah.
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibung...)
Warum keiner eingegriffen hat, lässt sich ganz simpel erklären:

Je mehr Leute zusehen, desto weniger Verantwortung trägt der Einzelne. Jeder denkt sich, da wären noch genug andere, die eingreifen können, warum sollte ausgerechnet ich etwas tun?
Hinzu kommt, dass es peinlich sein könnte, "sich zum Affen zu machen", weil man sich einmischt.

So ist unsere Gesellschaft nun mal :)
 
Keine Toleranz schlechten Elternhäusern oder schlimmen Erfahrungen gegenüber! Weg mit den Jungs, mindestens 25 Jahre und nichts mit guter Führung! Irgendwo muss mal Schluss sein mit diesem ganzen pädagogischen Schuldzuweisungswahn. Selbstverteidigung als Argument für die Mörder, und das sind sie, zählt nicht... Wer eine Straftat begeht, ist dafür haftbar zu machen! Punkt!
 
Laut dem was die Medien berichten, muss sich Brunner wohl in "Kampfpose" vor den Kindern aufgestellt haben, als die beiden Angreifer auf die Kinder zukamen. Einer der Zeugen (ein Kind) sagt aus, die beiden Angreifer seien kurz vor einem Angriff gewesen, Brunner kam mit einem Faustschlag seinerseits dem zuvor - sozusagen "Angriff als beste Verteidigung".

Danach zoegn sich die beiden Angreifer erstmal zurück, überlegten sich eine Angriffstaktik (offenbar einer von der Seite sowie einer von Vorne) und griffen Brunner erneut an. Einer der beiden muss wohl sogar den Schlüsselbund in die geballte Faust genommen haben, mit einzelnen Schlüsseln, welche durch die Finger hinausschauten, um möglichst schlimme Gesichtsverletzungen herbeizuführen. Im darauffolgenden Kampf stürzte Brunner, woraufhin die Beiden ihn mit Tritten auf den Kopf und den Oberkörper tödlich verletzten.

Ich bin ja persönlich der Meinung, allein aus diesem extreme Verhalten (Eintreten auf einen am Boden liegenden, schwer verletzten Menschen) ist eine klare Tötungsabsicht erkennbar. Trete ich einem Verletzten mehrere Male mit aller Kraft auf den Schädel, gehe ich von seinem Tod aus. Sowas muss mir selbst im Adrenalinrausch klar sein.

Daher bin ich auch für die Höchststrafe für die beiden mutmaßlichen Mörder. Mich hat nur mal interessiert, was andere dazu denken, da Brunner ja den Fehler (?) begangen hat, selbst zu attackieren.

Gruß,
[sauba]
 
nein, ich denke nicht das es ein Fehler war.

Er wird Gründe gehabt haben, und zwar wohl eher welche im Sinne der Selbstverteidigung, in so einer Situation denkt man wohl nicht dran wie man seinen gegenüber ärgern kann.
Aber das ist natürlich als nicht beteiligter nur logisch, und nicht real zurückverfolgbar.
 
Selbst wenn Herr Brunner als erster zuschlug, rechtfertigt das noch lange keine 22 Schläge und Tritte innerhalb einer Minute, dazu noch mit einem Schlüssel zur Verstärkung der Schläge, weiterprügeln und -treten, als der arme Mann bereits am Boden lag und definitiv keine Bedrohung mehr darstellte . . . Notwehr sieht anders aus. Damit werden sie sich nicht rausreden können.

Diese beiden Schläger sind ja beide keine unbeschriebenen Blätter. Das Argument, sie hätten einen "Aussetzer" gehabt, ist für mich Bullshit.

Auch Alkohol sollte keine strafmildernden Auswirkungen haben, sofern bereits bekannt war, dass sie im Suff aggressiv reagieren.

Die beiden sollten einfach mal Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen, anstatt sich zu winden wie die Aale und darauf zu hoffen, dass sie möglichst ungeschoren davonkommen.
 
Himmelherrgott, sind hier wieder eine Menge Bild-Leser unterwegs.
Bitte mal nüchtern bleiben und die Fakten betrachten und nicht mit billiger Emotionalität Fakten schaffen. ("...Tot-Schläger....", "...qualvoll sterben...")

§ 227
Notwehr (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Und von Wiki


Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs.
Als ein solcher Angriff gilt jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen (Rechtsgüter) durch menschliches Verhalten.
Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Maßstab für das „unmittelbare Bevorstehen“ ist hier die Wertung des § 22 StGB (Versuch).
Hervorhebungen von mir.

Sprich:
Auch wenn Brunner den ersten Schlag getan hat, so dürfte dieses trotzdem unter die Notwehr fallen. Strafrechtlich hat er also nichts verkehrt gemacht, da die beiden Täter sich definitiv vorher an den 4 Kindern zu schaffen gemacht haben. Dass die Täter im Vorfeld versucht haben Geld zu rauben scheint ja zweifellos zu sein.

Jedoch, sein Einsatz und seinen Heldenmut in allen Ehren:
Deeskalierend hat das sicherlich nicht gewirkt.

Die Frage, die sich das Gericht (und die Angehörigen) wohl stellen wird müssen ist, ob es, hätte Brunner zu anderen Mitteln gegriffen, erst so weit gekommen wäre. Stand ein Angriff der Täter tatsächlich unmittelbar bevor, so dass er präventiv zuschlagen musste um damit die Situation wieder unter Kontrolle zu bringen oder aber hätte sich die Situation glimpflich lösen lassen ?

Ich denke solange diese nicht abschliessend geklärt ist (so sich dass denn jemald klären liesse) kann man auch hier nur spekulieren.
Ergänzung ()

Nuck_Chorris schrieb:
Allein dafür würde ich die jungs schon mal in den Knast setzen, aber dann noch MORD ?! (und im Gericht heißt es dann wieder Totschlag...)
Lebenslang in den Knast, auf ,dass "sowas" ja nicht mehr rauskommt!

Bitte mal die Definitionen von Mord und Totschlag lernen, bevor man sich echauffiert.
Und bitte auch mal zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht differenzieren, bevor man mit billiger Polemik Forderungen über das Strafmaß stellt.

Wenn man sich den Thread hier so durchliesst kann man nur froh sein, dass die Schlagzeilen der Boulevardmedien und deren Leser keinen Einfluss auf das Gericht haben. Mit der Rechtsstaatlichkeit wäre es nicht lang her, würde die Stimmung der BILD-Leser bei der Urteilsfindung berücksichtigt.
Ergänzung ()

DDM_Reaper20 schrieb:
Selbst wenn Herr Brunner als erster zuschlug, rechtfertigt das noch lange keine 22 Schläge und Tritte innerhalb einer Minute, dazu noch mit einem Schlüssel zur Verstärkung der Schläge, weiterprügeln und -treten, als der arme Mann bereits am Boden lag und definitiv keine Bedrohung mehr darstellte . . . Notwehr sieht anders aus.

Sollte Brunner aus Notwehr gehandelt haben - wovon ich ausgehe - so ist der darauf folgende Angriff der Täter natürlich auch nicht von Notwehr gedeckt. Man kann sich nicht gegen Notwehr "notwehren". Das Brunner in Notwehr gehandelt hat impliziert ja, dass die beiden Jugendlichen die Aggressoren waren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch mein Respekt an Herrn Brunner. Aber ich seh es schon kommen, am Ende wird das so gedreht das er selbst Schuld hat, sich womöglich sogar selbst zumsammen geschlagen hat und die wirklichen Täter kommen mit einem "Du du du"-Urteil frei.
 
Flo89 schrieb:
Warum keiner eingegriffen hat, lässt sich ganz simpel erklären

Da hast Du recht, die Soziologie nennt sowas "Verantwortungsdiffusion". Mit dieser wurde z.B. erklärt, warum Menschen an einem belebten See ertrinken können, obwohl sie vorher deutlich nach Hilfe gerufen haben und eine Rettung zeitlich möglich gewesen wäre.

[sauba] schrieb:
Laut dem was die Medien berichten, muss sich Brunner wohl in "Kampfpose" vor den Kindern aufgestellt haben, als die beiden Angreifer auf die Kinder zukamen.

In Spiegel Online wurde berichtet, dass er wie ein Boxer vor den beiden Jungs tänzelte und die Fäuste erhoben hatte. Die Jungs belächelten sein Verhalten und quittierten seinen Rocky-Stil mit "Na, Du bist wohl ein ganz harter!?".

Aber führen wir uns die Situation doch mal vor Augen: die beiden Jungs haben die Kinder doch in der Bahn zu erpressen versucht. Herr Brunner hat dann die Bahn mit den Kindern verlassen, um die Sache zu deeskalieren. Warum zweifelt man die Notwehrsituation denn noch an, wenn die beiden Täter Herrn Brunner und den Kindern offensichtlich gefolgt sind?

[sauba] schrieb:
Ich bin ja persönlich der Meinung, allein aus diesem extreme Verhalten (...) ist eine klare Tötungsabsicht erkennbar.

Nicht nur eine Tötungsabsicht, sondern auch ein Mordmotiv. Offensichtlich war die Motivlage bereits in der Bahn nicht Geld, vielmehr fielen am ersten Verhandlungstag Sprüche wie "Ich wollte nicht, dass es so aussieht, als ziehe ich den Schwanz ein" oder "Man gefiel sich vielmehr in der Rolle der bösen, schmutzigen Buben, über die sich die bürgerliche Gesellschaft gern den Mund zerreißt." Dass ein "alter Mann" einen dann angreift, konnten die Angeklagten dann wohl nicht auf sich sitzen lassen:

DDM_Reaper20 schrieb:
22 Schläge und Tritte innerhalb einer Minute, dazu noch mit einem Schlüssel zur Verstärkung der Schläge, weiterprügeln und -treten, als der arme Mann bereits am Boden lag und definitiv keine Bedrohung mehr darstellte . . .

Zudem noch das vorherige zurückziehen, die Strategie, wie man den Gegner optimal fertig macht usw. Das alles sieht für mich a) deutlich nach dem niederen Motiv Rache aus und b) handelt so niemand, der nicht schuldfähig ist, sich verteidigt oder einen "Aussetzer" hat.


Nossi schrieb:
Jedoch, sein Einsatz und seinen Heldenmut in allen Ehren:
Deeskalierend hat das sicherlich nicht gewirkt.

Wobei ich solche Aussagen für äußerst problematisch halte. Seit Jahren beschwert sich die Politik, der Bürger solle mehr Zivilcourage zeigen, ja es gab sogar bereits mehrere staatlich geförderte Kampagnen, die das eingefordert haben.

Nun mischt sich jemand ein, zahlt sogar mit seinem Leben und wird im Nachhinein für sein Handeln kritisiert. Natürlich kann und sollte man (vor allem das Gericht) die Sache überprüfen. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass sich Herr Brunner nicht im gemütlichen Bürosessel vor dem Computer, sondern in einer Ausnahmesituation befand. Er konnte nicht bei Computerbase tagelang vorher über seine möglichen Handlungsalternativen diskutieren und dann "nach Handbuch" handeln.

Nossi schrieb:
Die Frage, die sich das Gericht (und die Angehörigen) wohl stellen wird müssen ist, ob es, hätte Brunner zu anderen Mitteln gegriffen, erst so weit gekommen wäre. Stand ein Angriff der Täter tatsächlich unmittelbar bevor, so dass er präventiv zuschlagen musste um damit die Situation wieder unter Kontrolle zu bringen oder aber hätte sich die Situation glimpflich lösen lassen ?

Ist das wirklich relevant? Die Täter sind angeklagt, weil sie jemanden totgeschlagen haben. Dafür müssen sie verurteilt werden. Lediglich zur Klärung des Strafmaß könnte das Verhalten Brunners herangezogen werden. Aber auch das ist nicht direkt kausal der Handlung der Täter zuzuweisen. Oder kann man die nicht affektive, sondern kognitiv vorbereitete Tat noch als Notwehrsituation bewerten? Nein, ebenso wenig ist das Handeln der Täter eine affektive Reaktion auf die Provokation des Herrn Brunner. Das hielte ich lediglich für plausibel, wenn sie die Täter vor der Tat nicht zurückgezogen, sondern unmittelbar zurückgeschlagen hätten.
 
Man bin ich froh das es diesmal keine Ausländer waren...
Will mir gar nicht eine Diskussion vorstellen was dann wieder
für Beiträge gekommen wären.

Mein Beileid gilt den Hinterbliebenen von Herrn Brunner.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, zum Glück waren es keine Ausländer. Die Täter haben nicht mal einen Migrantenhintergrund, sprechen aber interessanterweise Deutsch mit Akzent.
 
Ich frag mich eigentlich grade, warum der Prozess öffentlich ist? Schließlich sind die Täter noch minderjährig? Ich hab immer gedacht, bei U18 wird nicht öffentlich verhandelt (und der eine Täter war zum Tatzeitpunkt glaub ich noch 17...). Aber nun gut.

Ich hoffe der Prozess geht bald vorbei, momentan wird jeden Tag neu spekuliert. In München wird jede neue Kleinigkeit (letzte SMS von Brunners Freundin... hallo? das geht keinen was an und klärt garantiert die Tat nicht auf, den Todeszeitpunkt und Ursache sind ja wohl hinlänglich bekannt) auf der Titelseite von tz, az und Bild breitgetreten, da schäm ich mich fast jeden Morgen für, wenn ich an den Zeitungsverkaufsständen vorbeilaufe.
Immerhin wurde ein fähiger Richter eingesetzt, der hat damals schon den Prozess um den totgeschlagenen Obdachlosen in der Ubahn geleitet und die Verhandlung ziemlich fix durchgezogen und hohe Haftstrafen verteilt. Entscheidend für das Strafmaß wird sein, ob nachher auf Mord oder auf Totschlag entschieden wird. Aber es ist doch völliger Schwachsinn, hier wieder 25+ Jahre zu fordern, die gibt das Jugendstrafrecht unter gar keinen Umständen her.
 
Deliberation schrieb:
Wobei ich solche Aussagen für äußerst problematisch halte. Seit Jahren beschwert sich die Politik, der Bürger solle mehr Zivilcourage zeigen, ja es gab sogar bereits mehrere staatlich geförderte Kampagnen, die das eingefordert haben.

Nun mischt sich jemand ein, zahlt sogar mit seinem Leben und wird im Nachhinein für sein Handeln kritisiert. Natürlich kann und sollte man (vor allem das Gericht) die Sache überprüfen. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass sich Herr Brunner nicht im gemütlichen Bürosessel vor dem Computer, sondern in einer Ausnahmesituation befand. Er konnte nicht bei Computerbase tagelang vorher über seine möglichen Handlungsalternativen diskutieren und dann "nach Handbuch" handeln.

Ich glaube, da hast du mich falsch verstanden. Ich kritisiere nicht, dass er eingegriffen hat, das war definitiv richtig.
Die Frage steht halt im Raum, ob sein Schlag, obwohl er durch Notwehr abgesichert war, in der Situation hilfreich war.
 
Nossi schrieb:
Die Frage steht halt im Raum, ob sein Schlag, obwohl er durch Notwehr abgesichert war, in der Situation hilfreich war.

Offensichtlich war der Schlag nicht hilfreich, da er nicht tödlich war.
Hätte Brunner so hart zugeschlagen, daß die beiden Typen nie wieder hätten aufstehen können, wäre er jetzt noch am Leben.
 
Nunja, das kann ja aber auch nicht Ziel sein. Ich denke, er hat gehofft, die Angreifer vllt. mit seinem Schlag vertreiben zu können oder zumindest eine 1-gegen-1-Situation herbeizuführen.

Die Frage mit dem öffentlichen Prozess ist interessant, da ja in der Tat einer der beiden Angreifer zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war. Weiß da jemand, wieso das so ist?

Gruß,
[sauba]
 
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