Nur weil ein Fall aufgemacht wird, führt das nicht automatisch zum Erfolg. Persönliche Zahlungen sind ja nicht zum Kauf von Waren vorgesehen. Aber gut, gehen wir mal spaßeshalber davon aus, dass das IMMER klappt. Im Grunde genommen könntest du dann genauso argumentieren, dass bei der Barzahlung mit Falschgeld bezahlt wird. Der TE hat sicher kein Checkgeräte zu Hause oder kennt sich besonders aus.
Wir reden hier von einem massiven Betrug, in dem Bankkonten usw involviert sind und das macht man eigentlich nicht für solchen Kleinkram. Und selbst wenn ... dann müsstest du auch damit rechnen, dass der Käufer zu deiner Adresse fährt, dir eines über den Schädel zieht und einfach mal alles mitnimmt. Ach so ja, dafür hat man Leute dabei, okay. Das führt aber zu einem weiteren Problem in der Argumentation mit "nicht angekommen":
Der Abholer wusste in diesem Fall doch gar nicht, wen er da antrifft. Wenn ein Lebenspartner oder sogar der Nachbar daneben steht, dann kann unser TE doch glaubhaft machen, dass er die Ware gegeben hat. Klar, jetzt kann man natürlich mit irgendwelchen Geheimidentitäten, untergeschobenen Girokonten bei Dritten usw anfangen ... aber macht man das wirklich bei einem MiniMac?
Leute ... dann könnt ihr ebay gar nicht mehr benutzen. Man kann sich gegen die Zahlung mit Paypal nicht wehren und beim Senden per Post macht der Empfänger das Paket auf, legt paar Backsteine rein, fotografiert das und sagt ihr hättet ihn betrogen und macht direkt nen Fall auf. Der ganze Umweg über Abholung, Gesicht zeigen, eventuelle Autokennzeichen zeigen, dann per Family & Friends zahlen und bei der Bank die Lastschrift platzen lassen usw ... ist doch viel umständlicher.
https://www.123recht.de/forum/inter...tt-Ware,-paypal-gibt-ihm-recht-__f511431.html