Grafikkarte über Ebay verkauft

Der Paule schrieb:
Muss man natürlich alles nicht sagen und kann man abstreiten, bloß keine Verantwortung übenehmen...

Er hat eine funktionierende Karte verkauft und diese funktioniert heute noch. Welche Verantwortung für was soll er also übernehmen?
Hat er Beratung auch angeboten wenn der Käufer kein entsprechendes know how zum in Betrieb nehmen hat?
Ich wende mich doch auch nicht ans Autohaus wenn ich ein Auto kaufe aber nicht weiß wie man tankt.

Ich hätte zwar auch auf die Anfragen des Käufers reagiert, aber wer sagt, dass er das muss.

Einzugsermächtigung widerrufen und das ebay auch direkt mitteilen. Außer man ist Powerseller und braucht sein ebay Konto zum verkaufen.
 
Weder TE noch andere gehen hier auf die wesentlichen, von mir gestellten Fragen ein. Vermutlich besteht also kein Wunsch nach Klärung, sondern - wie oft - der Wunsch ohne tiefergehende (Fach-)Kenntnisse über ein Thema zu lamentieren; quasi analog dem Werfen von Flaschen aus einer Demonstration heraus, weil's gerade cool ist.



Kombra schrieb:
[...]
Das heißt tatsächlich inzwischen "Sachmangelhaftung" und nicht mehr "Gewährleistung" wenn man es wirklich sinnvoll und sicher ausschließen möchte.

Gewährleistung umfasst auch Rechtsmängel, § 365 BGB. Es wird diskutiert, ob der Begriff "Mangelhaftung" besser sei - allerdings haben wir hier, anders als bei der ehemaligen Wandlung, eine extreme Durchdringung des Wordings in der Alltagssprache.

Das ist im Ergebnis wohl auch egal, denn anders als im anglo-amerikanischen Recht geht's ja um den Parteiwillen.



Dann gibt's so coole "Hilfeseiten":
https://www.mdr.de/ratgeber/recht/verkaufen-internet-haftung-formulierung-100.html
Und da steht dann solcher Unsinn:
"Wer im Internet gebrauchte Ware verkauft, muss die Garantie übernehmen. Und das für zwei Jahre ab Lieferung (§ 438, Absatz 3, Nummer 3, BGB)."

Auch sonst steht da einiges, was ich nicht unterschreiben würde.

Aber hey - wozu jahrelang studieren, wenn man Jura auch einfach googeln kann. :D Muss jetzt aber auch los. Will gleich operieren und muss kurz googlen wie das geht.
 
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Moin,

ich versteh nur nicht was Du jetzt möchtest? Ansprechpartner ist entweder ebay oder ein Anwalt. Alles andere ist doch müßig. Und wer eben bei ebay verkauft muss mit solchen Aktionen rechnen. Daher verkaufe Ich ausschließlich auf Kleinanzeigen oder privat. Ware geen Gled.

MfG
Ergänzung ()

Idon schrieb:
Dann gibt's so coole "Hilfeseiten":
https://www.mdr.de/ratgeber/recht/verkaufen-internet-haftung-formulierung-100.html
Und da steht dann solcher Unsinn:
"Wer im Internet gebrauchte Ware verkauft, muss die Garantie übernehmen. Und das für zwei Jahre ab Lieferung (§ 438, Absatz 3, Nummer 3, BGB)."
Und was ist daran falsch wenn ich die Sachmängelhaftung nicht ausschließe?
 
Garantie kann nur der Hersteller übernehmen!? Oder klöppelst Du im Nebenerwerb Grafikkarten im Gartenschuppen?
 
@cyberpirate

Wenn die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen ist, dann haftest du für Sachmängel, und zwar exakt so wie gesetzlich vorgesehen.

Also z. B. Reparatur oder Nachlieferung auf Wunsch des Käufers, ggf. Ein- und Ausbaukosten etc.

@knoxxi

Garantie kann jeder geben; du könntest auch eine Garantie für die Grafikkarte des TE übernehmen. In der Praxis sind Garantiegeber Hersteller, Importeure oder Verkäufer.
 
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Idon schrieb:
Garantie kann jeder geben; du könntest auch eine Garantie für die Grafikkarte des TE übernehmen.
Aber dafür müsste ich das doch wirksam kommunizieren und es müsste Bestandteil meines Angebotes sein!?
 
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Das Problem mit kenne ich. Ich habe vor 2 Wochen mal wieder etwas bei ebay verkauft und habe von dieser Plattform wieder die Nase voll.

Hier mein Auktionstext:

"Ich verkaufe hier einen Echo Dot 3. Gen Alexa Lautsprecher in Weiß im gebrauchten Zustand.

Der Echo Dot 3. Gen Alexa Lautsprecher ist in einem sehr guten gebrauchten Zustand. Für mich sind optisch und technisch keine Schäden feststellbar.

Geliefert wird:
  • Der oben abgebildete Echo Dot 3. Gen Alexa Lautsprecher in Weiß
  • Das oben abgebildete original Netzteil
  • Die oben abgebildete OVP

Da Privatverkauf, eine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme meinerseits.
Lieferung als versichertes DHL Paket mit bereitgestellter Sendungsnummer über ebay. "

Auf den Bildern war die Alexa ausgepackt neben der Verpackung zu sehen. Kurz nach dem Erhalt hat der Käufer bei ebay einen Fall eröffnet:

"Das gelieferte Echo Dot war bereits in Betrieb, die Verpackungskleber waren geöffnet - also "Gebrauchte Ware" und der Artikel ist weiß und nicht grau. Diese Hinweise fehlen in der Beschreibung. Da ich bereit bin, für gebrauchte und falsch angegebene Ware nur den halben Preis zu bezahlen, ersuche ich Sie den Betrag von 14,50€ zurück zu erstatten. Alternativ können wir auch den Rückabwickeln. "

Ich glaube ich muss nicht erwähnen, für wen der ebay Mitarbeiter den Fall entscheiden hat.

Was ich dir damit sagen möchte: Ebay entscheided grundsätzlich für die Käufer und bietet ihnen umfangreiche Narrenfreiheit an. Damit muss man als Verkäufer leider leben.
 
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@Dasun

In Deutschland entscheiden Streitfälle nicht irgendwelche Trollis, die bei einem lächerlichen Konzern arbeiten weil die Frittenbude nebenan gerade niemanden mehr gesucht hat, sondern Richter.

Als Verkäufer, insbesondere Privatperson, bei z. B. eBay muss man eben gerade nicht mit willkürlichen dummen Entscheidungen leben. Warum auch?



Das ist ja das, was der TE aus dem Thread hier prüfen oder prüfen lassen muss. Wer sind die Vertragsparteien? Welche Verpflichtungen ist er eingegangen und in wie weit sind die ggf. wirksam?
 
Das ist mir bekannt. Jedoch liegt der Streitwert gerade mal bei 29€ und der Schaden bei 4,90€, also quasi die Versandkosten, da ebay den Kaufpreis zurück überwiesen hat.

Und mir sind die 5€ die Zeit und Nerven die so etwas kostet nicht wert.
 
FrankenDoM schrieb:
Ich wende mich doch auch nicht ans Autohaus wenn ich ein Auto kaufe aber nicht weiß wie man tankt.

Ähm... Natürlich frage ich zunächst genau dort nach. Ich hab die Kontaktdaten und die wissen die passende Antwort.



Der TE hätte die aktuelle Situation vermeiden können, wenn er dem Käufer geantwortet hätte.

Ich würde dem Käufer schreiben dass er 10€ für Porto, Verpackung und Testaufwand überweisen soll. Solange würde ich auf Geld und Graka sitzen bleiben.

Wenn ebay ungerechtfertigt an mein Konto geht, würde ich zurückbuchen lassen. Mit dem Laden würde ich dann nichts mehr zu tun haben wollen. Daher wäre es mir auch egal wenn sie mein Konto sperren würden.
 
Das simpelste könnte sein, mit dem Käufer zu sprechen (per ebay-Chat), weil die Graka funktioniert ja. Vielleicht lässt sich der Käufer ja sogar zu der Aussage hinreißen, dass die Graka bei ihm auch funktionierte, aber er "fancy Sache" nicht zum Laufen gebracht hat. Oder er gibt zu, dass er woanders eine günstigere gefunden hat. Dann den Chat einfach ebay vorlegen.
Oder bei der Frage "haste mal ganz normale Installation versucht?" packt er sich an den Kopf und schämt sich und nimmt die Graka dann anstandslos zurück und erstattet die Kosten. Gut, die Chancen dafür sind vermutlich eher klein.
 
knoxxi schrieb:
Dann kommt eBay und lehnt den Fall ab, weil der Vorgang bereits entschieden ist?
Wie meinen?
IST-Zustand: TE hat Geld und Ware.
Soll-Zustand für TE: TE schickt Ware auf Kosten des Käufers wieder an ihn zurück.
Soll-Zustand für Käufer: TE überweist den Kaufbetrag an den Käufer zurück [womit TE wegen der ebay Gebühren mit -100 Euro aus der Sache raus geht]

Wenn der Käufer nun schriftlich mitteilt: Entgegen der ersten Behauptung funktioniert die Ware einwandfrei, dann sollte der TE doch sein Soll erwirken können bei ebay, oder nicht? D.h. ebay vermerkt "rückgabe unzulässig" o.ä. und der TE schickt die Graka wieder an den Käufer.

Meiner Meinung nach: Ich würde evtl. gar nicht mal auf Versandkostenerstattung beharren, wie teuer wird das, 5 Euro? Außer natürlich, Ebay treibt das beim Käufer ein für den TE.
 
Da stellt sich aber doch die grundlegende Frage:
Warum soll irgendjemand mit eBay kommunizieren? Sind die Vertragspartner? Ich weiß es wirklich nicht - ich kenne insbesondere den aktuellen Aufbau der Verträge nicht.



Aber wenn BeBur etwas an mich verkauft und ich bin unzufrieden. Warum sollte ich mich an knoxxi wenden? Warum sollte knoxxi eine Entscheidung treffen und BeBur sich daran gebunden fühlen müssen?

Klingt für mich erstmal seltsam.
 
Weil ich mir versuche Vertragsseitig eine Gottgleichen Status zu sichern. ICH entscheide über recht und unrecht. Wie PayPal, nur als eBay.
 
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Idon schrieb:
Ich bin Idon. :p

Magst du deine Frage bitte nochmal umformulieren?
Mal wieder gepennt. Du schreibst:
Idon schrieb:
Dann gibt's so coole "Hilfeseiten":
https://www.mdr.de/ratgeber/recht/verkaufen-internet-haftung-formulierung-100.html
Und da steht dann solcher Unsinn:
"Wer im Internet gebrauchte Ware verkauft, muss die Garantie übernehmen. Und das für zwei Jahre ab Lieferung (§ 438, Absatz 3, Nummer 3, BGB)."
Was ist daran falsch? Das versteh ich nicht. Ist das nicht eher richtig? Denn nur wenn Ich die Sachmängelhaftung ausschließe habe Ich keine Garnatie zu leisten. So versteh ich das.
 
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