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Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, und wieso kommt jeder und sein Bruder immer mitm Auto um die Ecke?!
Ich erwarte, dass sämtliche selbstdurchgeführten (sprich, Nicht-Fachkraft) Reparaturen mit (erheblichem) Beschädigungspotential in einer Auktion aufgeführt werden, Ölwechsel fällt da ganz sicher nicht drunter.
Wurde, durch eine legitime Reparatur, der Motor ersetzt, gehört das ebenso erwähnt.
Lass dich nicht verschaukeln, die Karte war bei Übergabe offensichtlich Mangelfrei, was der Käufer bestätigt hat. Nach kurzer Zeit ging sie dann defekt, das hast du nicht zu verantworten.
Der Wechsel der Wärmeleitpaste ist nun wirklich kein Mangel, eher im Gegenteil. Ab einem gewissen Alter durchaus angebracht und kein Hexenwerk. Das dazu irgendein Siegel gebrochen werden muss ist doch belanglos, dass ist einzig für den Hersteller von interesse, zwecks freiwillig eingeräumter Garantie.
Antworte ihm sachlich, dass es dir für ihn leit tut, dass die Karte relativ früh das Zeitliche gesegnet hat, du jedoch keine Schuld deinerseits siehst. Sollte er bedenken haben kann er sich gerne anwaltlich beraten lassen, denn zahlen muss ersteinmal er selbst (macht er eh nicht). In aller Regel ist sowieso nur ein ElKo abgeraucht was jeder Elektriker als zeitlichen Verschleiss wertet. Das geschilderte Schadensbild passt zumindest dazu.
ich würde schwer darauf tippen das ein WLP wechsel kein mangel darstellt, klar kann man dabei auch was beschädigen., was dann allerdings n mangel wäre.
aber ich meine auch das eine beschädigung der karte welcher jetzt hier zum defekt geführt haben sollte schwer nachweisbar ist, sofern bei der aktion keine sichtbaren schäden verursacht wurden.
ich persönlich würde nix weiter tun, soll er doch mal ein gutachten erstellen lassen und das ganze vor gericht einklagen
1. wird er nicht machen
2. falls doch wird er kein erfolg haben
also selbst falls hier von nem anwalt mal post kommen sollte würde ich da nicht drauf reagieren, nur wenn ich ne rechtschutz hätte würde ich das dann zu nem anwalt weitergeben
Der hat schon recht.
Ohne weitere Angaben gilt der übliche Zustand: Mit Siegel und ohne Manipulation. Bei GPUs ist dies eindeutig.
Ob der Tausch der WLP ein Mangel ist oder nicht, ist ohne belang. Du hättest es angeben müssen.
Somit hast du etwas verschwiegen was ihn eventuell vom Kauf abgehalten hätte und dies kann dir im schlimmsten Fall als arglistige Täuschung angekreidet werden. D.h. er kann den Vertrag anfechten und bei Erfolg Geld zurück verlangen.